Helmut, Helmut, Helmut! Ich hatte vorhin geschrieben, daß Deine Aussage, nur staatliche Funkanwendungen seien geschützt, NICHT zuträfe und dies anhand einiger Beispiele belegt. Und nun kommst Du her, willst mir widersprechen und nimmst dabei genau meine Argumentation? Ein bißchen paradox, hm? Du hast Dich damit gleich selber widersprochen.Yaesu FT857D hat geschrieben: ↑Fr 17. Aug 2018, 18:01Taxifunk ist grösstenteils Privatunternehmern zuzuordnen. Also nix staatlich....DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Fr 17. Aug 2018, 15:19Aber genau im Gegenteil. Aber das betrifft nicht nur den FA, wie meine beiden Vorredner schon sagten, sondern auch Rundfunk (auch privater, nicht-ÖR), Taxifunk, Bahnfunk, Bündelfunk, Flugfunk usw.Yaesu FT857D hat geschrieben: ↑Fr 17. Aug 2018, 11:18Niemand (ausser die BOS und andere staatliche Organe) hat Anspruch auf störungsfreien Funkverkehr....
Bahnfunk gehört teils dem Staat (Anteile des Staates an der DB-AG) ist also (teil)staatliches Organ...
Flugfunk ist teils zivil teils militärisch, also hat die BnetzA ein Auge da drauf...
Bündelfunk ist auch teils Privatunternehmen, teils staatlichen Organen (Grünflächenamt der Stadt z.B.) zuzuordnen...
Rundfunk ist eine öffentliche Institution, die vorrangig gehandelt wird und somit eher schützenswert ist, als wie ein paar Scannerbetreiber (um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben), denen das Öffnen der Rauschsperre durch einen Regieanweiser einer Rundfunkanstalt auf den Keks geht....
Bahnfunk ist privat, weil die Bahn eine AG und privatisiert ist. Und außerdem gibt's ja noch einige Privatbahnen. Dem Bund gehört nur das Schienennetz. Und die Sender von privaten Rundfunksendern nennt man genau deswegen privat, weil diese...tja..."privat" (und eben nicht ÖR) sind.
Was die 80 m betreffen: Wenn der FA meckert, dann kömmt die BNetzA, weil der FA meckert und nicht, weil die Bundeswehr nicht meckert. (Wußte nicht mal, daß die BW überhaupt auf 80 m sendet. Ich dachte immer, daß die auf dem 4 m-Band bölken.)
73 de Daniel