Nutzung von nicht zugelassenen Funken

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Woody
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#46

Beitrag von Woody »

Viele kennen nicht einmal den Begriff *Rechnen* vong daher :D :D :dlol:
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hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#47

Beitrag von hf-doktor »

hf-doktor hat geschrieben:
Nirgendwo - weder in der "CB-Norm" 300 433 noch in der CEPT-Decision zum CB-FUNK - wird gefordert, dass die Leistungsgrenzen in "ERP" zu erfolgen haben. Nur die BNetzA hält im deutschsprachigen Raum ohne jede Not verbiestert daran fest.
Max radiated power ist überall angegeben. Ein Funkgerät kann selbst/für sich betrachtet, keine HF-Leistung abstrahlen, sondern nur als Leistung an der Antennenbuchse bereitstellen. Strahlungsleistung (radiated power) ist etwas ganz anderes als Geräteleistung an der Antennenbuchse...
Siehe z.B. Tschechischen "Allgemeinzulassung". In der CEPT Decision wird i.Z. mit radiated power der Bezug L1/2 Dipol gemeint. Also im Sinne von ERP.

Würde nur die Geräteleistung benannt, gäbe es ja keine Obergrenze der tatsächlich abgestrahlten Leistung. Hier wären himmlische Bedingungen...
Und die BNA hätte grosse Not ;) Denn die Leute würden sich tolle Sachen dazu einfallen lassen.

Yagi mit ausreichenden Elementen käme locker auf 12-15 dBd. Wären rund 300 Watt echte Strahlungsleistung gegenüber 12 Watt am normalen Dipol.

Anderes Extrembeispiel:
Ich besteche den Hausmeister Deutschlands grösster Parabolantenne und baue dort als Feeder einen Dipol mit 12 Watt im Fokus auf.
Die hat rund 9 mal Lambda Durchmesser (100 Meter) und damit mind. 38-40 dB Gewinn.
Man hätte rund 70 Kilowatt ERP (in Worten 70000 Watt, und umgerechnet mehr als 100 Kilowatt EIRP) gegenüber 12 Watt mit normalem Dipol.

... nur als reines Rechenbeispiel, um die tatsächlich abgestrahlte "radiated power" darzustellen :dlol: )

In Schweden z.B. wird sogar ebenfalls zur genaueren Begriffsbestimmung der ERP Wert genannt. Schweden gehört zu den CEPT Ländern.

Wir drehen uns im Kreis und lassen es besser. Man hat sich schon was dabei gedacht, die max. zulässige Strahlungsleistung anzugeben...
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13DS29
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#48

Beitrag von 13DS29 »

röm pöm pöm pöm.
Über 80 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig funken - Schreib Dich nicht ab, mach die Amateurfunklizenz.
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ax73
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#49

Beitrag von ax73 »

hf-doktor hat geschrieben:...

Yagi mit ausreichenden Elementen käme locker auf 12-15 dBd. Wären rund 300 Watt echte Strahlungsleistung gegenüber 12 Watt am normalen Dipol.

Anderes Extrembeispiel:
Ich besteche den Hausmeister Deutschlands grösster Parabolantenne und baue dort als Feeder einen Dipol mit 12 Watt im Fokus auf.
Die hat rund 9 mal Lambda Durchmesser (100 Meter) und damit mind. 38-40 dB Gewinn.
Man hätte rund 70 Kilowatt ERP (in Worten 70000 Watt, und umgerechnet mehr als 100 Kilowatt EIRP) gegenüber 12 Watt mit normalem Dipol.

... nur als reines Rechenbeispiel, um die tatsächlich abgestrahlte "radiated power" darzustellen ...
Perfekter Tip! Die 70kW (aus 12W) speise ich direkt in die Inselversorgung für mein Haus ein. Endlich eine Lösung für die Energiekrise! :banane:
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#50

Beitrag von Wolf »

hf-doktor hat geschrieben:(...)
Max radiated power ist überall angegeben. Ein Funkgerät kann selbst/für sich betrachtet, keine HF-Leistung abstrahlen, sondern nur als Leistung an der Antennenbuchse bereitstellen. Strahlungsleistung (radiated power) ist etwas ganz anderes als Geräteleistung an der Antennenbuchse...
Der in der ECC-Decision verwendete Begriff "maximum radiated power" ist m.W. nirgends definiert, da kann man alles Mögliche reininterpretieren. Auch die Radio Regulations kennen den Begriff nicht; da gibts nur EIRP, ERP und EMRP, also äquivalente bzw. effektive Strahlungsleistung, bozogen auf eine bestimmte Antennenform.

Die BNetzA hats halt in ihrem Sinne interpretiert. Herausgekommen ist eine unpraktikable Von-hinten-durch-die-Brust-ins-Auge-Regelung, die Fachkenntnis erfordert, die man bei einem Benutzer eines Jedermannfunks nicht voraussetzen kann.
(...) Wir drehen uns im Kreis und lassen es besser. Man hat sich schon was dabei gedacht, die max. zulässige Strahlungsleistung anzugeben...
Ich will kein BNetA-Bashing betreibe, aber in manchen Fällen bezweifle ich, dass sich die Behörde dabei was Sinnvolles "gedacht" hat.

Okay, belassen wir's dabei... ;-)

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#51

Beitrag von hf-doktor »

ax73 hat geschrieben:
Perfekter Tip! Die 70kW (aus 12W) speise ich direkt in die Inselversorgung für mein Haus ein. Endlich eine Lösung für die Energiekrise! :banane:
Wenns so einfach wäre...
Deswegen heisst es ja auch equivalent radiated power (ERP)

Heisst nix anderes, das ich mit der Monsterantenne nur 12 Watt benötige, um an einem weit entfernten Ort einen S-Wert "X" erzeuge.
Möchte ich mit einem einfachen Dipol diesen Wert "X" dort erreichen, müsste mein Sender 70 kW leisten... ;)
hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#52

Beitrag von hf-doktor »

Wolf hat geschrieben: Der in der ECC-Decision verwendete Begriff "maximum radiated power" ist m.W. nirgends definiert, da kann man alles Mögliche reininterpretieren. Auch die Radio Regulations kennen den Begriff nicht; da gibts nur EIRP, ERP und EMRP, also äquivalente bzw. effektive Strahlungsleistung, bozogen auf eine bestimmte Antennenform.

Die BNetzA hats halt in ihrem Sinne interpretiert. Herausgekommen ist eine unpraktikable Von-hinten-durch-die-Brust-ins-Auge-Regelung, die Fachkenntnis erfordert, die man bei einem Benutzer eines Jedermannfunks nicht voraussetzen kann.
Und genau hier liegt dein Verständnisproblem :wall:

radiated power als 12 Watt Strahlungsleistung ist wohl definiert, mit der weltweit angewendeten Einheit "Watt"

In der Decision kann die CEPT keinem Land vorschreiben, ob sie EIRP, ERP oder dB Angaben macht !! Das bleibt jeden Land selbst überlassen.

Die BNA hat hier auch nix willkürlich gemacht, sondern mit der Angabe ERP wurde die einfachste Möglichkeit gewählt. (Erklärung folgt)

Man hätte genauso gut EIRP nehmen können und anstelle 12 Watt ERP dann 19,7 Watt EIRP angeben können, um die 12 Watt CEPT umzusetzen..

Auch wäre ein dB Wert möglich, z.B. dBm (30dBm = 1 Watt, 40 dBm 10 Watt, 50dBm 100 Watt usw...)

Ebenso wäre dBw möglich. 6dBw = 4Watt, 10,8dBw = 12 Watt... aber dann hätten erstrecht vermutlich alle am Rädchen gedreht. :lol:

ERP deshalb, weil z.B. 12 Watt Geräteleistung direkt am Antennenspeisepunkt (Dipol) gleich 12 Watt ERP gleichgesetzt werden kann, wenn man die Zuleitungsverluste nicht berücksichtigt.
Einfacher gehts nun mal nicht und hier gibts auch nichts zu deuteln oder kompliziert zu rechnen. Also keine Willkür... sondern eher lobenswert das dieser einfache Weg gewählt wurde.

Nun noch, warum in den ETSI/EN 300 ... kein ERP bei Geräten mit Antennenbuchsen (ohne eigene, ggf fest angebaute Antenne) angegeben ist.
Und auch garnicht angegeben werden kann.... denn ein Gerät strahlt nicht ! (siehe weiter oben!)
EN 300 Norm/Reglung dient den Herstellern u.a. zur Bemessung der max Geräteleistung und wie sie gemessen wird (am Dummyload).
Die Reglung dient ebenso verbindlich für das Kontrollorgan BNA (Marktkontrolle) im Rahmen einer möglichen Überprüfung z.B. im Rahmen Inverkehrbringung oder aber, um ggf. ein Vertriebs- oder Verkaufsverbot auszusprechen.
Yaesu FT857D

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#53

Beitrag von Yaesu FT857D »

hf-doktor hat geschrieben: In der Decision kann die CEPT keinem Land vorschreiben, ob sie EIRP, ERP oder dB Angaben macht !! Das bleibt jeden Land selbst überlassen.
Soweit richtig. Aber dann kommt für Deutschland die BEMFV ins Spiel, die 10 W EIRP als maximale Strahlungsleistung gesetzt hat
und dass ohne das ein CB-Funker bei Überschreitung derselben, eine Standortbescheinigung (Funkamateure eine Anzeige) nach BEMFV abgeben müssen!
hf-doktor hat geschrieben: Man hätte genauso gut EIRP nehmen können und anstelle 12 Watt ERP dann 19,7 Watt EIRP angeben können, um die 12 Watt CEPT umzusetzen..
Dann wären wir aber wieder bei den 10 W EIRP, die laut BEMFV eine Obergrenze darstellt, wonach ein hundsgewöhnlicher Jedermannsfunker auf CB 11m eine Standortbescheinigung abgeben muss...
hf-doktor hat geschrieben: ERP deshalb, weil z.B. 12 Watt Geräteleistung direkt am Antennenspeisepunkt (Dipol) gleich 12 Watt ERP gleichgesetzt werden kann, wenn man die Zuleitungsverluste nicht berücksichtigt.
Einfacher gehts nun mal nicht und hier gibts auch nichts zu deuteln oder kompliziert zu rechnen. Also keine Willkür... sondern eher lobenswert das dieser einfache Weg gewählt wurde.
Dem Grunde nach, ist das mit den ERP schon einfach. Nur kompliziert(er) wird es, wenn Antennen auftauchen, bei denen willkürlich die "Gewinnangabe" hochgeschraubt wurde und das noch nicht einmal mit dBi oder dBd Angabe versehen wurde....
Nochmals: 2,15 dB "Mehrgewinn" hat ein isotroper Kugelstrahler (EIRP-Rechnung) gegenüber dem Halbwellendipol, der für die ERP-Rechnung herangezogen wird.
Aber letzteres wusstest du schon?
Wenn du also eine Antenne mit der Gewinnangabe 2 dB versehen, kaufen willst, musst du als Käufer hinterfragen, sind diese ominösen 2 dB als dBd oder als dBi zu werten?
pikachu
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#54

Beitrag von pikachu »

Nochmals: 2,15 dB "Mehrgewinn" hat ein isotroper Kugelstrahler (EIRP-Rechnung) gegenüber dem Halbwellendipol, der für die ERP-Rechnung herangezogen wird.
Umgekehrt!
Der Dipol hat 2,15 dB Gewinn ggü. dem Rundstrahler.
Neuge

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#55

Beitrag von Neuge »

Wie man das nun auch immer sieht. Die Bundesnetzagentur hat in der Allgemeinzutielung doch alle Fragen und Bedenken erklärt.
Es stimmt auch nicht, dass man im CB Funk bei überschreiten der 10W EIRP keine Standortbescheinigung benötigt.
Diese ist selbstverständlich zu beantragen, sollte die eigene Anlage über 10W EIRP aussenden.
Mit Watt-Wächter kann man das ja sehr gut erreichnen, sollte man nicht wissen wie. Dieses programm gibt es auch für das CB und ist nach Meinung der BNetzA auch für Laien zu bedienen.
Da muss ich der BnetzA Recht geben.
Beim Antennengewinn ist eigentlich immer dbi oder dbd angegeben. Verkäufer geben aber gerne dbi an, weil das einfach nach mehr klingt.
Dieses Problem sollten aber alle haben, nicht nur die CB Funker. Ich habe da ehr mein Problem mit der Angabe PEP in der Zuteilung.
Das hätte man sicher etwas eleganter machen können. Aber mal ehrlich. Wer von den CB Funkern hat jemals die Zuteilung gelesen?
Da wird eine Antenne und ein Gerät besorgt und los gehts. Ist wie bei Computern, Fernsehern, Handys... Da kaufen sich Leute auch große Richtantennen auf dem Land um LTE oder UMTS ins Haus zu holen und überschreiten damit die zulässigen 10W EIRP. Es kräht aber kein Hahn danach. Rechtlich ist es verboten diese Dinger zu betreiben. Mal abgesehen von den Netzbetreibern.
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#56

Beitrag von guglielmo »

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"wer das lesen kann, ist doof"

Heureka ich bin doof! Hurra!!
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#57

Beitrag von RomeoTango »

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ultra1
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#58

Beitrag von ultra1 »

Geht einfach, mit dem Übersetzungsprogramm.

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73, ingo.
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#59

Beitrag von ax73 »

ultra1 hat geschrieben:Geht einfach, mit dem Übersetzungsprogramm.

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73, ingo.
jedesdorf,brauchteinendepp.
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:wink:
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hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#60

Beitrag von hf-doktor »

Neuge hat geschrieben:...Ich habe da ehr mein Problem mit der Angabe PEP in der Zuteilung.
Das hätte man sicher etwas eleganter machen können. Aber mal ehrlich. Wer von den CB Funkern hat jemals die Zuteilung gelesen?
Da wird eine Antenne und ein Gerät besorgt und los gehts. Ist wie bei Computern, Fernsehern, Handys... Da kaufen sich Leute auch große Richtantennen auf dem Land um LTE oder UMTS ins Haus zu holen und überschreiten damit die zulässigen 10W EIRP. Es kräht aber kein Hahn danach. Rechtlich ist es verboten diese Dinger zu betreiben. Mal abgesehen von den Netzbetreibern.
12 Watt PEP ist nur bei SSB relevant. Bei AM wird nicht die PEP Leistung abgefragt, nur die reine, unmodulierte Trägerleistung (4Watt rms)
Und bei FM (Vektor- bzw. Winkelmodulation) gibts kein PEP

ERP Leistung (also das was die Antenne maximal abstrahlen darf) ist schon seit ewigen Zeiten relevant. Schon vor über 10 Jahren.
1 Watt AM und 4 Watt FM+SSB an einer Blizzard bei kurzer Antennenleitung.... und man hatte immer die zulässige Leistung von 1 Watt ERP bzw. 4 Watt ERP locker überschritten.
War den meissten bewusst und wurde ignoriert, hat keinen gejuckt. Auch der damaligen RegTP bzw. heutigen BNA war/ist das bekannt, die sind ja auch net doof... und ???
Es wurden alle Hühneraugen zugedrückt. In all den Jahren ist mir zumindest kein Fall bekannt, das damals jemand wegen Überschreiten der max 1 Watt bzw. 4 Watt ERP Leistung jemals Ärger bekommen hat.

Was wären mögliche Konsequenzen gewesen (mögliches Szenario) um die zulässigen ERP Leistungen nicht zu überschreiten ?
Bestimmte Antennen (Blizzard & Co) wären verboten worden. bzw. es hätten nur noch "zugelassene" Antennen betrieben werden dürfen (0dBd bzw +2,15 dBi) wie z.B. L1/4 Groundplanes aka Sirio.
Das Thema Richtantennen wäre ersatzlos gestrichen worden... Dann wäre damals/würde auch heute niemand in Bedrängnis kommen, die derzeit zulässigen 4 bzw. 12 Watt ERP zu überschreiten.
Die 10 Watt Grenze >Standortbescheinigung- würde aber nicht wegfallen. Da müsste das Antennenkabel schon sehr lang sein, um unter 10 Watt zu bleiben.

Nur noch zugelassene Antennen ??? :think: > :wall:
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