Wolf hat geschrieben:hf-doktor hat geschrieben:(...)
Aber nur die Geräteleistung als Grenzwert zu nennen, ist nicht ausreichend.
Denn mit der entspr. Antenne (Gewinn) würde ich u.U. das 10 bis 20 fache der max erlaubten Leistung abstrahlen.
Nur die Geräteleistung als Grenzwert zu nennen, halte ich durchaus für ausreichend und in DL wurde das ja auch jahrzehntelang so gemacht. (Ich spreche von "üblichen" CB-Funkgeräten mit Antennenbuchse.)
Angabe max Geräteleistung
und max. ERP Leistung wurde zuletzt in der Vfg 2008 vorgegeben. Auf die max zulässigen Geräteleistungen in der Vfg 2016 wurde unter "Hinweise"
= rechtsverbindliche Verweise hingewiesen. Das ist europaweit festgelegt und auch für DL verbindlich.
Da max. zugelassene Geräteleistung
= max. zulässige ERP Leistung ist, hat man die Geräteleistung schon ab der Vfg 2011 weggelassen und NUR noch die ERP Leistung als Höchstgrenze angegeben.
Sogar in
Österreich und der
Schweiz, also Ländern, in CB- Funk restriktiver gehandhabt wurde als in DL, wird die zulässsige Leistung nicht in "ERP" bemessen. (Österreich hatte die Angabe "ERP" mit der SSB-Freigabe im März 2014 rausgeschmissen.)
Nirgendwo - weder in der "CB-Norm" 300 433 noch in der CEPT-Decision zum CB-FUNK -
wird gefordert, dass die Leistungsgrenzen in "ERP" zu erfolgen haben. Nur die BNetzA hält im deutschsprachigen Raum
ohne jede Not verbiestert daran fest.
... dafür steht dort, das gewinnbringende Antennen bzw. Richtantennen nicht zugelassen sind... damit wäre die ERP Angabe sowieso hinfällig, da die ERP Leistung
immer unterhalb der Geräteleistung bleibt.
In der EN 300 433 steht schon was von ERP... i.Z. mit festangebauten Antennen.
Bei uns ist halt ERP verbindlich > auch unter dem Aspekt, das Richtantennen erlaubt sind (inzwischen sogar beide Polarisationsarten, also auch vert. Pol.)
In Österreich steht halt keine gewinnbringenden Richtantennen, ERP Angabe wäre somit völlig überflüssig