Nutzung von nicht zugelassenen Funken

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Leopard3
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#31

Beitrag von Leopard3 »

Woody hat geschrieben:Und bitte nicht die unerwünschten Nebenaussendungen von einigen dieser *Uselkisten* vergessen.

Du hälst deine sagen wir mal 4 Watt ein, dein Hub ist ok, aber die Harmonischen werden unzureichend unterdrückt - freut sich die BnetzA, wenn da plötzlich ein ganzer Lattenzaun in den Äther moduliert - und du bist direkt deren temporärer Feind. Koche schon mal Kaffee ;)
Danke für die Info. :tup:
Zum Glück achte ich darauf schon recht lange und überlasse diese Oberwellenschwingungen lieber anderen. Von einer guten Antennenanlage mal abgesehen, geht doch nichts über ein sauberes Signal. Nur dann klappt es auch mit denn Nachbarn.
Gruß vom Leopard dem Heiko.
Der Beste Verstärker, ist die Antenne.
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Bondarenco
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#32

Beitrag von Bondarenco »

Man kann aus allen ein Drama machen,hier in D. natürlich ganz besonders.
Regeln müssen sein,keine Frage,aber man kann daran auch ersticken.
Wenn man ein nicht zugelassenes Gerät betreibt,ohne dabei BOS,Flugfunk,die Nachbarn zu stören sehe ich da kein Problem drin und die BNetzA wird sich bestimmt anderen wichtigeren Dingen widmen.
Das war auch schon damals in 90ern bei uns im Ahrtal so.Die Post kam nur dann,wenn man es übertrieben hat.Z.B. KLV 400 und anderer TVI provozierender Müll dieser Art läßt grüßen.

73.
hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#33

Beitrag von hf-doktor »

Das sind aber 2 Paar Schuhe..

Einmal der rechtliche Aspekt (um den es hier im Fred ursprünglich ging) und der "moralische" Aspekt wie in deinem Beitrag.

Wie das Ganze bewertet wird, legt jeder für sich individuell selbst fest.
Jeder ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich... und muss dann auch mit den möglichen Konsquenzen rechnen.
Wolf
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#34

Beitrag von Wolf »

Bondarenco hat geschrieben:(...)
Wenn man ein nicht zugelassenes Gerät betreibt,ohne dabei BOS,Flugfunk,die Nachbarn zu stören sehe ich da kein Problem drin und die BNetzA wird sich bestimmt anderen wichtigeren Dingen widmen.
Das war auch schon damals in 90ern bei uns im Ahrtal so. (....)
Damals gab auch noch Geräte-"Zulassungen", heute nicht mehr. ;-)

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#35

Beitrag von hf-doktor »

Wolf hat geschrieben:
Auszug aus der aktuellen EN 300 433:

  • "The transmitter power, or the effective radiated power of equipment with an integral antenna, shall not exceed 4 W (carrier power) for angle modulation signals, 4 W (carrier power) for DSB amplitude modulated signals and/or 12 W PEP for SSB amplitude modulated signals."


Gruß
Wolf :-)
Das stimmt ja alles... aber es ist doch im Prinzip völlig wurscht ob nun die max. zulässige Leistung (4Watt/12Watt) an der Antennenbuchse anliegt, oder ob die max. zulässigen 4 Watt bzw. 12 Watt ERP (Geräteleistung an Antennenbuchse minus Transportverluste>Kabel, Stecker etc. plus Antennengewinn) tatsächlich abgestrahlte Leistung angegeben wird.

Aber nur die Geräteleistung als Grenzwert zu nennen, ist nicht ausreichend.
Denn mit der entspr. Antenne (Gewinn) würde ich u.U. das 10 bis 20 fache der max erlaubten Leistung abstrahlen.
Zuletzt geändert von hf-doktor am So 21. Mai 2017, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#36

Beitrag von hf-doktor »

Wolf hat geschrieben:
Bondarenco hat geschrieben:(...)
Wenn man ein nicht zugelassenes Gerät betreibt,ohne dabei BOS,Flugfunk,die Nachbarn zu stören sehe ich da kein Problem drin und die BNetzA wird sich bestimmt anderen wichtigeren Dingen widmen.
Das war auch schon damals in 90ern bei uns im Ahrtal so. (....)
Damals gab auch noch Geräte-"Zulassungen", heute nicht mehr. ;-)

Gruß
Wolf :-)
Vllt ist das im Ahrtal auch heute noch so. ;)
hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#37

Beitrag von hf-doktor »

hf-doktor hat geschrieben:
Wolf hat geschrieben:
Auszug aus der aktuellen EN 300 433:

  • "The transmitter power, or the effective radiated power of equipment with an integral antenna, shall not exceed 4 W (carrier power) for angle modulation signals, 4 W (carrier power) for DSB amplitude modulated signals and/or 12 W PEP for SSB amplitude modulated signals."


Gruß
Wolf :-)
Das stimmt ja alles... aber es ist doch im Prinzip völlig wurscht ob nun die max. zulässige Leistung (4Watt/12Watt) an der Antennenbuchse anliegt, oder ob die max. zulässigen 4 Watt bzw. 12 Watt ERP (Geräteleistung an Antennenbuchse minus Transportverluste>Kabel, Stecker etc. plus Antennengewinn) tatsächlich abgestrahlte Leistung angegeben wird.

Aber nur die Geräteleistung als Grenzwert zu nennen, ist nicht ausreichend.
Denn mit der entspr. Antenne (Gewinn) würde ich u.U. das 10 bis 20 fache der max erlaubten ERP Leistung abstrahlen.
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Bondarenco
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#38

Beitrag von Bondarenco »

@HF-Doktor,natürlich ist das bei uns im Ahrtal noch so. :D
Und eine leckere AM Runde haben wir auch. 8)
Yaesu FT857D

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#39

Beitrag von Yaesu FT857D »

Ich hole schon mal Chips und Cola....
Schon wieder die unsinnige Rechnerei von ERP und (in der Folge davon) der EIRP....
hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#40

Beitrag von hf-doktor »

Yaesu FT857D hat geschrieben:Ich hole schon mal Chips und Cola....
Schon wieder die unsinnige Rechnerei von ERP und (in der Folge davon) der EIRP....
Dann schlag mal vor, wie man es sonst machen soll.
EIRP ist im Rahmen der Allgemeinzuteilung nicht gefragt, nur ERP.

Und Programme dazu braucht man auch nicht, ein guter Taschenrechner reicht.
Wer mal gelernt hat, mit dem Rechenschieber umzugehen, braucht noch nicht mal einen Taschenrechner...

Mit EIRP Obergrenzen (vergleichbar Allgemeinzulassung) müssen sich CB Funker in anderen Ländern auch rumschlagen... weitab von Europa
EIRP.jpg
Wolf
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#41

Beitrag von Wolf »

hf-doktor hat geschrieben:(...)
Aber nur die Geräteleistung als Grenzwert zu nennen, ist nicht ausreichend.
Denn mit der entspr. Antenne (Gewinn) würde ich u.U. das 10 bis 20 fache der max erlaubten Leistung abstrahlen.
Nur die Geräteleistung als Grenzwert zu nennen, halte ich durchaus für ausreichend und in DL wurde das ja auch jahrzehntelang so gemacht. (Ich spreche von "üblichen" CB-Funkgeräten mit Antennenbuchse.)

Sogar in Österreich und der Schweiz, also Ländern, in CB- Funk restriktiver gehandhabt wurde als in DL, wird die zulässsige Leistung nicht in "ERP" bemessen. (Österreich hatte die Angabe "ERP" mit der SSB-Freigabe im März 2014 rausgeschmissen.)

Nirgendwo - weder in der "CB-Norm" 300 433 noch in der CEPT-Decision zum CB-FUNK - wird gefordert, dass die Leistungsgrenzen in "ERP" zu erfolgen haben. Nur die BNetzA hält im deutschsprachigen Raum ohne jede Not verbiestert daran fest.

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#42

Beitrag von hf-doktor »

Wolf hat geschrieben:
hf-doktor hat geschrieben:(...)
Aber nur die Geräteleistung als Grenzwert zu nennen, ist nicht ausreichend.
Denn mit der entspr. Antenne (Gewinn) würde ich u.U. das 10 bis 20 fache der max erlaubten Leistung abstrahlen.
Nur die Geräteleistung als Grenzwert zu nennen, halte ich durchaus für ausreichend und in DL wurde das ja auch jahrzehntelang so gemacht. (Ich spreche von "üblichen" CB-Funkgeräten mit Antennenbuchse.)

Angabe max Geräteleistung und max. ERP Leistung wurde zuletzt in der Vfg 2008 vorgegeben. Auf die max zulässigen Geräteleistungen in der Vfg 2016 wurde unter "Hinweise" = rechtsverbindliche Verweise hingewiesen. Das ist europaweit festgelegt und auch für DL verbindlich.
Da max. zugelassene Geräteleistung = max. zulässige ERP Leistung ist, hat man die Geräteleistung schon ab der Vfg 2011 weggelassen und NUR noch die ERP Leistung als Höchstgrenze angegeben.
Sogar in Österreich und der Schweiz, also Ländern, in CB- Funk restriktiver gehandhabt wurde als in DL, wird die zulässsige Leistung nicht in "ERP" bemessen. (Österreich hatte die Angabe "ERP" mit der SSB-Freigabe im März 2014 rausgeschmissen.)

Nirgendwo - weder in der "CB-Norm" 300 433 noch in der CEPT-Decision zum CB-FUNK - wird gefordert, dass die Leistungsgrenzen in "ERP" zu erfolgen haben. Nur die BNetzA hält im deutschsprachigen Raum ohne jede Not verbiestert daran fest.
... dafür steht dort, das gewinnbringende Antennen bzw. Richtantennen nicht zugelassen sind... damit wäre die ERP Angabe sowieso hinfällig, da die ERP Leistung immer unterhalb der Geräteleistung bleibt.

In der EN 300 433 steht schon was von ERP... i.Z. mit festangebauten Antennen.

Bei uns ist halt ERP verbindlich > auch unter dem Aspekt, das Richtantennen erlaubt sind (inzwischen sogar beide Polarisationsarten, also auch vert. Pol.)
In Österreich steht halt keine gewinnbringenden Richtantennen, ERP Angabe wäre somit völlig überflüssig
Zuletzt geändert von hf-doktor am Mo 22. Mai 2017, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.
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ax73
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#43

Beitrag von ax73 »

Boah - habt Ihr Langeweile? :rolleyes:
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
hf-doktor

Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#44

Beitrag von hf-doktor »

Nö, aber tangiert das Thema auf jeden Fall...
Wolf
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Re: Nutzung von nicht zugelassenen Funken

#45

Beitrag von Wolf »

hf-doktor hat geschrieben:(...) Auf die max zulässigen Geräteleistungen in der Vfg 2016 wurde unter "Hinweise" = rechtsverbindliche Verweise hingewiesen. Das ist europaweit festgelegt und auch für DL verbindlich.
Europaweit (In der CEPT/ECC-Decision) ist nur von "maximum radiated power" die Rede. Die BNetzA behauptet einfach, dass damit ERP gemeint sei. Ich hatte das damals schon beanstadet. Hätte CEPT/ECC das so gemeint, hätten sie's auch so reinschreiben müssen.
(...) In der EN 300 433 steht schon was von ERP... i.Z. mit festangebauten Antennen. (...)
Ja, aber im nur Zusammenhang mit CB-Geräten mit "integral antennas", die es heute kaum noch gibt. Deshalb schrieb ich ja auch ausdrücklich von "CB-Funkgeräten mit Antennenbuchse".

Um das Thema abzukürzen (sonst bekommen wir hier noch Schläge): Wollen wir uns auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen, dass es
- Funkgeräte-"Zulassungen" nicht mehr gibt und dass
- die Angabe der zul. Sendeleistung in ERP einen Laien überfordern kann?

Gruß
Wolf :-)

PS: Schön fand ich Deinen Hinweis, dass man den ERP-Wert auch mit einem Rechenschieber ermitteln kann. Mich würde mal interessieren, wieviel jüngere User erstmal bei Wikipedie nachguckt haben, was ein "Rechenschieber" ist. :sup:
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
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