AFU Ausbildungs Rufzeichen
AFU Ausbildungs Rufzeichen
Wie ist das wenn man ein Ausbildungs Rufzeichen hat ( zum beispiel wenn der Ehe Partner die Lizenz hat) und man wird mit einem AFU Funkgerät auf cb Funk erwischt?
- Skunk
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Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
Ich denke wenn Du ein wenig nachdenkst, kommst Du selbst auf die Lösung. Mann Mann Mann.
Der wahre Nordposten ! 55 & 73 vom Skunk dem Bert aus Marnitz/ MV ( 13 TH 2004; 13 SD 941 ; 13 GD 32 ; 13JD23 ) JO53XH // DK3BK
Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
JA das es nicht erlaubt ist das ist mir schon Klar! aber was hat das für Auswirkungen auf den der die Lizenz hat ,und auf den der gefunkt hat?
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- Santiago 2
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Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
Das ist total egal - es ist illegal.
Schönen Abend noch!
73
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Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
OK Danke für die info!
73 und auch noch einen schönen abend!
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Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
beim Blick in deine Ausbildungsuterlagen ,erfährst du die richtige Antwort
Der Träger ist zwar unerwünscht,
wir werden ihn nicht hören
darum bleibt der auch unerkannt
und kann mich gar nicht stören
55+73
QRV 27335FM,Albrecht AE 8000+AE485S
Heiner von der Nordseeküste
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Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
Ich weiß es! Ich weiß es!
Das ist dann nur ein bisschen illegal!
13PR87 - Wellenfilet, der hochfränkische Milliwattfunker
Weniger Fernsehen - mehr durchsehen!
Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
Das Ausbildungsrufzeichen darf nur für Ausbildungszwecke genutzt werden und nur wenn der Rufzeicheninhaber persönlich zugegen ist. Ist also schonmal nicht das man mit dem DN Call unterwegs ist und die Gattin mit Lizenz (als Inhaberin des DN) sitzt gemütlich daheim. Wird man dann noch mit AFU Gerät auf CB erwischt sag dem DN Call schonmal komplett gute Nacht und auf die Gattin könnte alles mögliche zukommen als da wären Bussgeld mit oder Ohne befristetem Betriebsverbot bis hin zum Lizenzentzug.
Ich nehme an die Gute wird sich im Nachhinein recht herzlich für den Verlust der schwer erarbeiteten Lizenz bedanken. Lasst die Pfoten von illegalem Betrieb mit dem DN-Schein. Gilt im übrigen auch wenn der Junior mit eigener DO-Lizenz für 20/40/WARC und 6m das DN des Papis nutzt. Ausbildungsbetrieb ist nur wichtig für die Betriebstechnik und in der wird DO für die Erweiterungsprüfung nicht mehr geprüft. Hat ergo auch mit DN vom Papi auf diesen Bändern nichts verloren weil nicht in Ausbildung zum Funkamateur. Eine evtl. bevorstehende Technikprüfung braucht keinen Ausbildungsbetrieb.
cu
Ich nehme an die Gute wird sich im Nachhinein recht herzlich für den Verlust der schwer erarbeiteten Lizenz bedanken. Lasst die Pfoten von illegalem Betrieb mit dem DN-Schein. Gilt im übrigen auch wenn der Junior mit eigener DO-Lizenz für 20/40/WARC und 6m das DN des Papis nutzt. Ausbildungsbetrieb ist nur wichtig für die Betriebstechnik und in der wird DO für die Erweiterungsprüfung nicht mehr geprüft. Hat ergo auch mit DN vom Papi auf diesen Bändern nichts verloren weil nicht in Ausbildung zum Funkamateur. Eine evtl. bevorstehende Technikprüfung braucht keinen Ausbildungsbetrieb.
cu
Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
Wie gesagt danke für die info .Wie ich das so sehe kann man sich mit so was ganz schön in die Nesseln ( auf deutsch) setzen !
DAnke noch mal an alle !
73
DAnke noch mal an alle !
73
Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
.....wen interessiert schon die Lizenz
Meine Funke fragt jedenfalls nicht danach und ich kenne auch
sonst niemanden
Schönen Tag noch
Meine Funke fragt jedenfalls nicht danach und ich kenne auch
sonst niemanden
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Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
Naja, nicht das die BNetzA mal fragt, kann dann sehr schnell sehr teuer werden ...... In dem Moment haste dann auch jemanden kennen gelernt der fragt. Ob das für Dich dann erfreulich ist glaube ich dann eher nicht
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- Santiago 5
- Beiträge: 352
- Registriert: Mi 13. Mär 2013, 21:10
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Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
Hallo,
da kenn ich auch son nen Kasper ,der hat doch tatsächlich seine Frau zur Amateurfunkgenehmigung genötigt und eiert fromm ,fröhlich
und frei im 80 Meter Band rum.(den Bock zum Gärtner gemacht)
Is nur "leicht" am Thema vorbei,aber soviel mal zum Missbrauch von Ausbildungsrufzeichen.
Gruss,
Chris
da kenn ich auch son nen Kasper ,der hat doch tatsächlich seine Frau zur Amateurfunkgenehmigung genötigt und eiert fromm ,fröhlich
und frei im 80 Meter Band rum.(den Bock zum Gärtner gemacht)
Is nur "leicht" am Thema vorbei,aber soviel mal zum Missbrauch von Ausbildungsrufzeichen.
Gruss,
Chris
Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
Und ich kenn jemanden, der unter einem Rufzeichen in funkbasis.de auftritt und einen anderen Vornamen benutzt als den, der bei der BNetzA eingetragen ist.
Zum Thema: Die BNetzA interessiert der Mißbrauch i.a. wenig. Die Ehefrau wird auch mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen haben, sie ist schließlich nicht das Kindermädchen ihres Mannes und muß nicht ständig auf ihn aufpassen. Wenn der sich ein Funkgerät kauft oder sich eins von ihren nimmt und damit herumfunkt, völlig wurscht auf welcher Frequenz und mit welchem Rufzeichen, dann ist die Ehefrau nicht haftbar dafür (es sei denn vielleicht, sie hätte das so angeordnet bzw. gebilligt und würde ihn im Glauben lassen, es sei legal). Wer anderes sagt: Bitte Rechtsgrundlage nennen.
Er müßte ja noch nicht mal ihr Rufzeichen nehmen, er könnte sich ein beliebiges anderes aussuchen, wenn er Betrieb macht. Wer will das verhindern? Der Inhaber eines Rufzeichens kann jedenfalls nicht dafür belangt werden, daß ein anderer es mißbraucht; es sei denn vielleicht, er würde diese Handlung anordnen oder billigen. Das illegal benutzte Rufzeichen wird auch nicht gelöscht oder stillgelegt. Warum auch?
Veranwortlich ist immer der Handelnde selbst, wer sonst?
Benutzt er ein AfU-Gerät auf einer CB-Frequenz, dann verstößt er gegen die allg. Betriebserlaubnis, die da sagt, daß die CB-Geräte in diesem Frequenzband bestimmte technische Auflagen erfüllen müssen. Diese technischen Auflagen wird das Afu-Gerät wohl nicht erfüllen. Die Verwendung von Calls beliebiger Art ("Phantasie-Calls") ist dagegen im CB-Betrieb m.E. nicht verboten. Rein theoretisch sollte sich ein CB-Funker also z.B. auch "DN2XYZ" nennen dürfen. Lediglich die Benutzung von Funkgeräten unterliegt technischen Beschränkungen.
Zum Thema: Die BNetzA interessiert der Mißbrauch i.a. wenig. Die Ehefrau wird auch mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen haben, sie ist schließlich nicht das Kindermädchen ihres Mannes und muß nicht ständig auf ihn aufpassen. Wenn der sich ein Funkgerät kauft oder sich eins von ihren nimmt und damit herumfunkt, völlig wurscht auf welcher Frequenz und mit welchem Rufzeichen, dann ist die Ehefrau nicht haftbar dafür (es sei denn vielleicht, sie hätte das so angeordnet bzw. gebilligt und würde ihn im Glauben lassen, es sei legal). Wer anderes sagt: Bitte Rechtsgrundlage nennen.
Er müßte ja noch nicht mal ihr Rufzeichen nehmen, er könnte sich ein beliebiges anderes aussuchen, wenn er Betrieb macht. Wer will das verhindern? Der Inhaber eines Rufzeichens kann jedenfalls nicht dafür belangt werden, daß ein anderer es mißbraucht; es sei denn vielleicht, er würde diese Handlung anordnen oder billigen. Das illegal benutzte Rufzeichen wird auch nicht gelöscht oder stillgelegt. Warum auch?
Veranwortlich ist immer der Handelnde selbst, wer sonst?
Benutzt er ein AfU-Gerät auf einer CB-Frequenz, dann verstößt er gegen die allg. Betriebserlaubnis, die da sagt, daß die CB-Geräte in diesem Frequenzband bestimmte technische Auflagen erfüllen müssen. Diese technischen Auflagen wird das Afu-Gerät wohl nicht erfüllen. Die Verwendung von Calls beliebiger Art ("Phantasie-Calls") ist dagegen im CB-Betrieb m.E. nicht verboten. Rein theoretisch sollte sich ein CB-Funker also z.B. auch "DN2XYZ" nennen dürfen. Lediglich die Benutzung von Funkgeräten unterliegt technischen Beschränkungen.
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- Santiago 5
- Beiträge: 352
- Registriert: Mi 13. Mär 2013, 21:10
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Re: AFU Ausbildungs Rufzeichen
HI,
ich sprach auch nicht von rechtlichen Konsequenzen ,dass ist der Agentur eh Latte.
Is halt nur ein Armutszeugnis für den Nutzer des DN Rufzeichens.
Mein Suffix ist übrigens gegen 2x XX ersetzt.Was spricht dagegen?
Gruss,
Chris
Nachtrag:
Wer nicht gewillt, oder in der Lage ist ,sich mit dem Thema Amateurfunk auseinanderzusetzen,sollte sich ein anderes Hobby suchen.(Angeln oder so)
Amateurfunk dient nicht der reinen Kommunikation!!!!
ich sprach auch nicht von rechtlichen Konsequenzen ,dass ist der Agentur eh Latte.
Is halt nur ein Armutszeugnis für den Nutzer des DN Rufzeichens.
Mein Suffix ist übrigens gegen 2x XX ersetzt.Was spricht dagegen?
Gruss,
Chris
Nachtrag:
Wer nicht gewillt, oder in der Lage ist ,sich mit dem Thema Amateurfunk auseinanderzusetzen,sollte sich ein anderes Hobby suchen.(Angeln oder so)
Amateurfunk dient nicht der reinen Kommunikation!!!!