Handfunke fürs Grobe
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Re: Handfunke fürs Grobe
Die Regeln sind doch sehr einfach:
1. Man weiß was man tut.
2. Weil man es weiß, achtet man sorgfältig.
3. Man tut nur das, was man sicher beherrscht
4. Man nutzt seine Geräte nur im erlaubten Bereich.
5. Man tönt nicht laut rum, dass man illegal sendet
6. Macht man es doch, steht man zu dem was man macht und gibt nicht die Schuld den Geräten.
7. Man muss nicht alles nutzen, was es zu kaufen gibt.
8. Sollte es dennoch Probleme geben, wieder bei 1. beginnen.
So genug geklugscheissert. Wo ist nun mein PMR- Baofengretevischinakracher
1. Man weiß was man tut.
2. Weil man es weiß, achtet man sorgfältig.
3. Man tut nur das, was man sicher beherrscht
4. Man nutzt seine Geräte nur im erlaubten Bereich.
5. Man tönt nicht laut rum, dass man illegal sendet
6. Macht man es doch, steht man zu dem was man macht und gibt nicht die Schuld den Geräten.
7. Man muss nicht alles nutzen, was es zu kaufen gibt.
8. Sollte es dennoch Probleme geben, wieder bei 1. beginnen.
So genug geklugscheissert. Wo ist nun mein PMR- Baofengretevischinakracher
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Re: Handfunke fürs Grobe
Was soll so eine Argumentation? ... und wenn ... und aber .... und vielleicht? Meine Kernausage : Alexander z.B darf diesecriticalcore5711 hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 10:39Und wenn besagter Amateurfunker nun mit seiner Bao in der Nähe des Flughafens den Flugfunk stört weil seine Chinaschleuder Ebene NICHT genügend sorgfältig ausgebaut ist hat er TROTZDEM die Sendung mit dem Gerät einzustellen.juergenegg hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 08:29 Alexander sprach als " Beispiel " seine Anwendung als "Funkamateur " an. Dieser handelt innerhalb seiner Frequenzzuweisung im Sinne seiner fachlich belegten Technischen Kenntnisse. Ein Funkamateur " stört " nicht . Es hat den Bonus der freien
Wahl seiner Gerätschaften durch entsprechende Prüfungen erteilt bekommen. Hier sollte man doch unterscheiden können zwischen Illegalen und legalen Nutzungen solcher Geräte. Ich will mal Mutmaßen das dies in CH nicht anders ist .
73
Jürgen
Amateurfunker sind trotz ihres Wissens dafür verantwortlich das ihre Geräte die zulässigen Parameter in der Zuteilung einzuhalten! Ohne Wenn und ohne Aber! Ansonsten heißt es auch für die QRT mit Baofeng!
Zu viele oberwellen = Nachbessern oder QRT.
Geräte nutzen. Wie er die zu benutzen hat weiß er. Er macht keine Oberwellen. Er hält sich an die Gesetze.
Und "wenn" es Erdbeben gibt fällt vielen was auf den Kopf!
... noch Fragen Kienzle?
Zuletzt geändert von juergenegg am Mo 14. Sep 2020, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Handfunke fürs Grobe
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Re: Handfunke fürs Grobe
Und wenn jeder andere neben Alexander die Geräte nuzt und nicht merkt, dass die Geräte doch Oberwellen generieren?juergenegg hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 18:18 Was soll so eine Argumentation? ... und wenn ... und aber .... und vielleicht? Meine Kernausage : Alexander z.B darf diese
Geräte nutzen. Wie er die zu benutzen hat weiß er. Er macht keine Oberwellen. Er hält sich an die Gesetze.
Und "wenn" es Erdbeben gibt fällt vielen was auf den Kopf!
Von mindestens einem der CB-Geräte auf der Verbotsliste weiss ich, dass in einigen Fällen Geräte der ersten beiden Serien Flugfunk störten...!
Wie soll ein normaler CB-Funker das bitte feststellen? Genau darum wurde das betreffende Gerät bei uns verboten.
Als Vielflieger bin ich froh um diese Gesetze. Sie schützen mich vor Leuten wie Dich.
Re: Handfunke fürs Grobe
Wir benutzen die Yaesu FT-65 für unsere Aktivitäten im Walde und sind sehr zufrieden mit den Geräten. Diese haben über Staub und Dreck schon einiges mitgemacht. Nässe und Feuchtigkeit waren bisher auch kein Problem. Von unseren drei Geräten ist noch keines ausgefallen. Das Akku hält lange durch und eine Schnellladefunktion ist vorhanden. Das Laden im KFZ über den Zigarettenanzünder inkl der Ladeschale funktioniert einwandfrei.Kugelblitz01 hat geschrieben: ↑So 3. Mai 2020, 12:05 Grüße in die Runde
Ich bin auf der Suche nach einem Handfunkgerät für den PMR Frequenzbereich.
Habe derzeit 2 Motorola CP040 in der Nutzung und ein Yaesu FT4XE . Unter Anderem auch schon die allseits bekannten Chinakracher mit B.
Da ich von den Motorola jetzt 1 Gerät verloren hab brauche ich Ersatz.
Folgende Anforderungen hab ich:
- Outdoorfähig da die Geräte unter harten Bedingungen genutzt werden (Dreck, Wasser, Schnee , Staub usw) , vielleicht sogar IP68 Stabdart
- Darf auch gern ein Duobander sein um von PMR auf Freenet zu wechseln, je nach Gelände geht ja Mal 2m besser, Mal 70cm
- Gewünscht ist etwas mehr an Leistung, 5 Watt wären gut (ja ich kenne die Gesetzeslage)
Die Geräte werden im Wald genutzt und dabei nicht geschont. Mit den Motorola bin ich eigentlich sehr zufrieden, da ich aber noch mehr an Ausrüstung am Mann habe hätte ich gern ein kompakteres Gerät. Das Yaesu ist schon toll, ich hab jedoch Bedenken, dass es die Bedingungen längerfristig überlebt.
Bin über jede Empfehlung dankbar
Grüße
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Re: Handfunke fürs Grobe
Das ist der Teil, wo sich meine Argumentstionsschiene von Deinen Ansichten trennt:Moesi61 hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 22:25
Von mindestens einem der CB-Geräte auf der Verbotsliste weiss ich, dass in einigen Fällen Geräte der ersten beiden Serien Flugfunk störten...!
Wie soll ein normaler CB-Funker das bitte feststellen? Genau darum wurde das betreffende Gerät bei uns verboten.
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Diese Geräte sollen und dürfen in CB-Funk, PMR und Freenet nicht eingesetzt werden. IM FLUGFUNK ÜBRIGENS AUCH NICHT!
Jürgen hat Recht, Alle außerhalb des Amateurfunk, welche diese Geräte einsetzen, sind selbst illegal.
Das mal eine Amateurfunkstation von der Behörde Sendebeschränkungen wegen Störungen anderer Funkdienste auferlegt bekommt, passiert - es wäre unnatürlich wenn es nicht passiert - aber bei tausendenden von Funkamateuren kommt das einmal vor.
vy73 de Alexsnder
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Re: Handfunke fürs Grobe
Am Thema vorbei ...... und wenn und aber und auch ...... Die Dinger sind verboten .... aus die Maus .Moesi61 hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 22:25Und wenn jeder andere neben Alexander die Geräte nuzt und nicht merkt, dass die Geräte doch Oberwellen generieren?juergenegg hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 18:18 Was soll so eine Argumentation? ... und wenn ... und aber .... und vielleicht? Meine Kernausage : Alexander z.B darf diese
Geräte nutzen. Wie er die zu benutzen hat weiß er. Er macht keine Oberwellen. Er hält sich an die Gesetze.
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Wie soll ein normaler CB-Funker das bitte feststellen? Genau darum wurde das betreffende Gerät bei uns verboten.
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Nicht der Besitz sondern die Nutzung. Ausnahme : Funkamateure mit entsprechendem Nachweis.
Alles andere ist Kaffeesatz lesen ...... und wenn und aber und auch halt .
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Re: Handfunke fürs Grobe
Alexander hat geschrieben: ↑Di 15. Sep 2020, 09:15Das ist der Teil, wo sich meine Argumentstionsschiene von Deinen Ansichten trennt:
..........
Das mal eine Amateurfunkstation von der Behörde Sendebeschränkungen wegen Störungen anderer Funkdienste auferlegt bekommt, passiert - es wäre unnatürlich wenn es nicht passiert - aber bei tausendenden von Funkamateuren kommt das einmal vor.........
vy73 de Alexsnder
Angemerkt : Ich bin vermutlich in der gleichen Altersklasse wie Alexander ! Ich wie auch er sind auf vielen
Amateurfunk Veranstaltungen gewesen . Vom Bodensee über Weinheim bis Hamburg von Achen bis Berlin .
Dabei habe ich mit vielen Funkamateuren Kontakt gehabt. Viele Vorträge besucht, Viele Gespräche mit Funkstörung Messdiensten, BaPT, Regulierungsbehörden und BNA´s gehabt. Es ist mir in den Jahren nicht ein einziger Fall von Betriebs Verbot wegen Störungen anderer Funkdienste durch Funkamateure bekannt geworden . Soviel zu meinen Erfahrung.
73 de Jürgen
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Re: Handfunke fürs Grobe
Hallo Jürgen...
... ähnliches habe ich auch erlebt. Beim letzten stattgefundenen Funkertag in Kassel, war ich so dreist und habe sowohl mein Baofeng und mein Retevis am Funkmessplatz der BnetzA frech durchmesser lassen. Resultat: Beide Geräte haben alle Parameter eingehalten.
Bestimmt war das nur ein Zufall, aber der beruhigt mich.
vy 73 de Alexander
... ähnliches habe ich auch erlebt. Beim letzten stattgefundenen Funkertag in Kassel, war ich so dreist und habe sowohl mein Baofeng und mein Retevis am Funkmessplatz der BnetzA frech durchmesser lassen. Resultat: Beide Geräte haben alle Parameter eingehalten.
Bestimmt war das nur ein Zufall, aber der beruhigt mich.
vy 73 de Alexander
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Re: Handfunke fürs Grobe
Alexander ........ Was habe ich gelacht !!! Der hat nicht etwa anstatt den Specki mit dem Internetbildschirm/Smartphone verwechselt?. PTT gedrückt, an das Gerät gehalten , keine Beeinträchtigung , alles im Grünen Bereich .....Alexander hat geschrieben: ↑Di 15. Sep 2020, 10:33 Hallo Jürgen...
... ähnliches habe ich auch erlebt. Beim letzten stattgefundenen Funkertag in Kassel, war ich so dreist und habe sowohl mein Baofeng und mein Retevis am Funkmessplatz der BnetzA frech durchmesser lassen. Resultat: Beide Geräte haben alle Parameter eingehalten.
Bestimmt war das nur ein Zufall, aber der beruhigt mich.
vy 73 de Alexander
..... Wir benötigen dringend die Facharbeiter ! ( Zitat " Mutti" )
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Re: Handfunke fürs Grobe
Hihi...
Jürgen, You made my day...
Manchmal, ist Lachen doch die bessere Art die Zähne zu zeigen.
73 de Alexander
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73 de Alexander
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Re: Handfunke fürs Grobe
Zur Qualität der Arbeit der BundesNetzAgentur könnt ihr euch mal dieses zu Gemüte führen,
kann aber etwas Zeit beanspruchen:
https://lawfactory.de/news.html
Eine Chronologie des Versagens.
Gruß
Lothar
kann aber etwas Zeit beanspruchen:
https://lawfactory.de/news.html
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Mache die Dinge so einfach wie möglich, aber nicht einfacher.
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Re: Handfunke fürs Grobe
Das sieht man in CH und FL ein wenig anders (Beispiel ältere ALBRECHT AE 5890):juergenegg hat geschrieben: ↑Di 15. Sep 2020, 09:52Die Dinger sind verboten .... aus die Maus .
Nicht der Besitz sondern die Nutzung. Ausnahme : Funkamateure mit entsprechendem Nachweis.
Alles andere ist Kaffeesatz lesen ...... und wenn und aber und auch halt .
Das BAKOM hat gegen diese Anlage ein Verkaufsverbot verhängt, da deren Nutzung Störungen im Funkverkehr oder beim Radio- und Fernsehempfang verursachen kann. Die Anlage darf somit weder angeboten (Reklame, Werbung, ...) noch verkauft oder verschenkt werden. Ihr Import ist ebenfalls verboten.
Ähnliche Verfügungen findet Ihr auch für einige der hier angepriesenen PMR Geräte auf der weiter oben von mir verlinkten Liste.
Es würde mich sehr überraschen, wenn bei Euch Amateurfunker berechtigt wären Geräte zu nutzen, die z.B. den Funkverkehr stören.
Aber Es steht Euch natürlich frei zu glauben, was Ihr wollt. Ich empfehle Euch einfach bei eventuellen Reisen in die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein (ebenfalls das Schweizer BAKOM zuständig) solche Geräte zu Hause zu lassen.
Die Chance mit so einem Gerät vom BAKOM oder ZOLL erwischt zu werden mag zwar klein sein. Aber die Strafen sind drakonisch.
73-55, Moesi61
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Re: Handfunke fürs Grobe
Das galt aber nur für die ersten Versionen der AE5890EU.
Die neueren sind davon nicht mehr betroffen.
Und nein, amateurfunker dürfen auch keine Geräte verwenden die Störungen verursachen.
Angenommen man hätte als Amateurfunker eine Baofeng welche die Vorgaben für die Unterdrückung von oberwellen und nebenaussendungen nicht einhält gibt es nur wenige Möglichkeiten:
1.) Endstufe bzw. Filter verbessern um die geforderten Werte zu erreichen.
2.)Externes Filter am senderausgang.
3.)Reklamieren beim Verkäufer und einstellen der Sendung mit diesem Gerät.
Wer das Gerät Weiterbetreibt ohne Abhilfe zu schaffen und dabei erwischt wird hat eben dann die A Karte.
Die BnetzA wird dann schon eingreifen und den Betreiber entsprechend kontaktieren.
Und Wenn's dann ganz blöd läuft wir eben auch mal ein Verbot ausgesprochen dieses Gerät bis zu dem Zeitpunkt nicht mehr im Betrieb zu nehmen bis es konform ist.
Das gilt aber nicht nur für Baofeng, Woxun und Co.
Nein auch der Eigenbau TRX MUSS diese Vorgaben einhalten. Da gibts keine Diskussionen drüber.
Ausreißer gabs und gibt es immer!
Damals gab es sogar Radiowecker die aus dem Verkehr gezogen wurden weil sie im Flugfunk gestört haben. Und ich wette mit dir wenn ein Radiowecker das schafft, dann auch mit Sicherheit ein TRX.
Vollkommen egal welcher Marke!
Die neueren sind davon nicht mehr betroffen.
Und nein, amateurfunker dürfen auch keine Geräte verwenden die Störungen verursachen.
Angenommen man hätte als Amateurfunker eine Baofeng welche die Vorgaben für die Unterdrückung von oberwellen und nebenaussendungen nicht einhält gibt es nur wenige Möglichkeiten:
1.) Endstufe bzw. Filter verbessern um die geforderten Werte zu erreichen.
2.)Externes Filter am senderausgang.
3.)Reklamieren beim Verkäufer und einstellen der Sendung mit diesem Gerät.
Wer das Gerät Weiterbetreibt ohne Abhilfe zu schaffen und dabei erwischt wird hat eben dann die A Karte.
Die BnetzA wird dann schon eingreifen und den Betreiber entsprechend kontaktieren.
Und Wenn's dann ganz blöd läuft wir eben auch mal ein Verbot ausgesprochen dieses Gerät bis zu dem Zeitpunkt nicht mehr im Betrieb zu nehmen bis es konform ist.
Das gilt aber nicht nur für Baofeng, Woxun und Co.
Nein auch der Eigenbau TRX MUSS diese Vorgaben einhalten. Da gibts keine Diskussionen drüber.
Ach und das weiß er weil er das Gerät aus dem Karton geholt hat? Nicht jeder lässt seine Geräte mal eben irgendwo am spekki überprüfen.juergenegg hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 18:18 Was soll so eine Argumentation? ... und wenn ... und aber .... und vielleicht? Meine Kernausage : Alexander z.B darf diese
Geräte nutzen. Wie er die zu benutzen hat weiß er. Er macht keine Oberwellen. Er hält sich an die Gesetze.
Ausreißer gabs und gibt es immer!
Damals gab es sogar Radiowecker die aus dem Verkehr gezogen wurden weil sie im Flugfunk gestört haben. Und ich wette mit dir wenn ein Radiowecker das schafft, dann auch mit Sicherheit ein TRX.
Vollkommen egal welcher Marke!