Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

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KLC
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Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

#16

Beitrag von KLC »

Das ist halt/wohl der Spaß am Funken !!
Wie der Youtuber "DE2FBW" in seinem Clip "CB-Funk-Richtig-betreiben.mp4"
:link: https://www.youtube.com/watch?v=NyGD6bGHfWg

:tup:
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Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

#17

Beitrag von VictorPapa »

Clerence hat geschrieben: So 20. Mai 2018, 20:23 Ich finds luschtig... wie hier alle drauf rumreiten, daß das SENDEN mit der Brate illegal ist... - komisch, danach, daß fast alle auf 11 m mit mehr Dampf rumblasen, als legal ist - danach kräht iwie kein Hahn... ihr seid luschtig...
Sag ich ja, ist lustig weil es keinen interessiert. Ich rede mit jedem über Funk, ob mit oder ohne Lizenz - egal mit welchem Technische-Equipment. Finde das Verhalten einiger Amateurfunkkollegen schon extrem, wenn es um die Bekämpfung der "Schwarzen Schafe" geht. Machen lassen, solange sie keinen Stören, sonst stirbt der Funk bald aus.

Ich hab auch so angefangen. Mein Daddy ist auch Amateurfunker. Er hat sich damals immer über die vielen QSL-Karten gewundert, bis er mir auf die Schliche gekommen war. Ich war eben ein fleißiger DXer an seiner Station. Nach einigen Monaten Diskussion mit mir hat er aufgegeben - ich konnte es eben als Kind nicht lassen. Das war schon sehr lustig und aufregend damals. Erst später sah ich das dann teilweise anders. Egal.

Viel schlimmer finde ich, dass viele so sehr in ihren technischen Tüttelkram vertieft sind und deshalb eigentlich gar nicht mehr zum funken kommen. Ich leider manchmal auch, wie momentan mal wieder nach unserem Umzug ins "Grüne". :-(

73 Victor.
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ax73
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Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

#18

Beitrag von ax73 »

Was vielleicht zum UV-5R noch sinnvoll anzumerken wäre ist, daß es eben sende- und
empfangsseitig nicht so sauber arbeitet wie zum Beispiel ein Yaesu-Dualbander.

Mich hat dabei die Empfangsseite mehr gestört. Im shack hat das UV-5R so ziemlich jede andere
Funkaktivität mit irgendeiner Reaktion wie Displayumschaltung oder Aufrauschen quittiert.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
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Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

#19

Beitrag von guglielmo »

---
Beitrag von 13 RF 071 » Do 17. Mai 2018, 21:18
Man Man,die ganzen Rechthaber hier.
Nur die Fragen werden nicht neutral beantwortet. :zzz:
---

Na dann wollen wir mal Abhilfe Schaffen.

Frage 1:
Wie kann ich mich nun mit anderen Leuten unterhalten?
Ich wohne zwar in einem kleinen Dorf, aber die Funken werden ja wohl eine Reichweite haben, sonst könnten ja auch Feuerwehr, Polizei und andere Privatfunker nicht miteinander funken?!

Anwort zu Frage 1:
In dem Du eine Frequenz anwählst, auf der sich vermutlich andere Funker hörend befinden. Du rufst dann dreimal "CQ <Stationsrufzeichen>" und dann "<Stationsrufzeichen> hört" . Dann lässt Du eine ordentlich lange Pause bevor dies wiederholst. Statt "CQ" kannst Du auch "Allgemeiner Anruf von" sagen. Alternativ kannst Du auch die Bänder scannen bis Du jemanden "CQ <Stationsrufzeichen>" rufen hörst. Wenn der dann Standby ist nennst Du Dein Rufzeichen. Bei 4 Watt Antennleistung hängt die Reichweite sehr stark vom Standort ab. Bei VHF und 4 Watt erreiche ich mit meiner alten Handquätsche spielend ein Relais in ca. 15 km Entfernung. Von Funkgerät zu Funkgerät bei lockerer Bebauung dürften es nicht mehr als vielleicht 5 km sein. Bei Nutzung von Relays kann diese Reichweite locker auf 20 bis 100 km gesteigert werden. Dazu muss ein Relais erreichbar sein und das Gerät entsprechend konfiguriert werden. Auf den entsprechenden Seiten des DARC sind Standortlisten, Frequenzen und Signaltöne veröffentlicht.

Frage 2:
Ich habe allerdings keine Lizenz, daher weiß ich nicht, ob ich selber überhaupt funken darf?
Aber erstmal würde es mir auch reichen, wenn ich überhaupt mal jemanden hören würde.

Antwort zu Frage 2:
Du darfst nicht ohne Lizenz mit diesem Gerät funken. Du darfst es besitzen aber nicht benutzen. Das ist simple Gesetzeslage. Missbrauch wird empfindlich sanktioniert. Dei Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden mag gering sein. Nur kannst Du mit diesem Gerät, wenn die Einstellungen erweitert wurden versehentlich auch Nichtamateurfunkfrequenzen stören. Zum Beispiel Flugfunk. Du kannst auch auf Betriebsfunk und Polizeifunkfrequenzen gelangen. Wenn Du da störst kann es richtig unangenehm und auch teuer werden. Anders herum kannst Du mit diesem Gerät auch auf Freenet und PMR Kanälen arbeiten. Das ist technisch möglich aber auch nicht legal. Das ist sogar mir als Funkamateur nicht gestattet solange ich keine extra dafür zugelassenen Geräte dafür verwende. Hier ist die Wahrscheinlichkeit illegal erwischt zu werden noch geringer. Ich jedoch würde dies dennoch nicht tun.

Frage 3:
Könnt ihr mir da helfen, was ich da an Frequenzen einstellen bzw. benutzen darf und welche Einstellungen ich in den unzähligen Untermenüs vornehmen muss?

Antwort(en) zu Frage 3:
Das Gerät ist ein Dualbander. Du kannst auf folgenden Bändern senden und empfangen.

Standard: VHF/UHF;
Frequenzbereich: 136-174 MHz, 400-480 MHz;
Es sind das 2m und das 70cm Band. Auch genannt VHF und UHF.
Auf diesen Bändern befinden sich zwei Frequenzbereiche für den Jedermannsfunk.

Im 2m Band wurden die folgenden Frequenzen für die sog. Freenet Anwendungen zugewiesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Freenet_(Funkanwendung)

Im 70 cm Band sind folgende Frequenzen frei gegeben für PMR (Private Mobile Radio).
https://de.wikipedia.org/wiki/PMR446

In beiden Fällen sind Sendeleistungen bis 500 mWatt erlaubt. Aber wie gesagt nur mit extra zugelassenen Geräten. Die Bedienung des Gerätes kann ich Dir nicht erklären. Dafür sollte man die Bedienungsanleitung durcharbeiten. Ich nenne BAOFENG nicht mein Eigen. Hier noch Quellen.

Technische Daten:
http://techdaten.com/walkie-talkie-baof ... eng-uv-5r/

Bedienungsanleitung:
https://www.darc.de/fileadmin/_migrated ... eutsch.pdf

P.S.: Leider muss ich darauf hinweisen das auch nur das Abhören von Frequenzen mit einem solchen Gerät für nicht lizensierte Amateure ebenfalls nicht erlaubt ist. Selbst Funkamateure verpflichten sich dazu, für sie nicht bestimmte Informationen, geheim zu halten.
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ax73
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Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

#20

Beitrag von ax73 »

Also wenn du dir schon so viel Mühe machst solltest du wenigstens einigermassen auf rechtlich sicherem Boden stehen.
Ich färbe nur mal ein was alles nicht (mehr) stimmt
guglielmo hat geschrieben: Di 22. Mai 2018, 13:06 ---

Frage 2:
Ich habe allerdings keine Lizenz, daher weiß ich nicht, ob ich selber überhaupt funken darf?
Aber erstmal würde es mir auch reichen, wenn ich überhaupt mal jemanden hören würde.

Antwort zu Frage 2:
Du darfst nicht ohne Lizenz mit diesem Gerät funken. Du darfst es besitzen aber nicht benutzen. Das ist simple Gesetzeslage. Missbrauch wird empfindlich sanktioniert. Dei Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden mag gering sein...

P.S.: Leider muss ich darauf hinweisen das auch nur das Abhören von Frequenzen mit einem solchen Gerät für nicht lizensierte Amateure ebenfalls nicht erlaubt ist. Selbst Funkamateure verpflichten sich dazu, für sie nicht bestimmte Informationen, geheim zu halten.
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Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

#21

Beitrag von guglielmo »

Etwas rot einzufärben ist sehr leicht. Es mag ja auch sein das sich da etwas geändert hat. Nur muss man es glauben? Wo sind denn die Quellenangaben?
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Re: Wie ( legal ) funken mit dem Baofeng UV-5R?

#22

Beitrag von guglielmo »

Noch mal ein Nachtrag: Ersteinmal ein Zitat aus einer Quelle. Nämlich die Bundesnetzagentur.

https://www.bundesnetzagentur.de/cln_19 ... _node.html
"Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich."

Jetzt noch eine Erläuterung bzw. Klarstellung. Als nicht Amateurfunker darf man Amateurfunkbänder abhören. Das war aber in meinem Statement nicht gemeint. Ja es war sogar von mir Missverständlich ausgdrückt obwohl aus dem Zusammenhang entnehmbar. Das Gerät, um das es in diesem Thread geht, kann viel mehr als nur auf den besagten Amateurfunkbänder arbeiten. Es beinhaltet Flugfunk, den gesamten Betriebsfunkbereich und dazu noch einen Teil der der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) Bänder. Diese Bänder wiederum darf ein Nichtamateur keinesfalls abhören, es sei denn er ist dienstlich befugt. Selbst ein Funkamateur darf diese nicht gezielt belauschen und die gewonnen Informationen weiter geben oder für sich auswerten und nutzen. Da ein Amateurfunker befugt ist eigene Geräte zu bauen und gekaufte Geräte baulich zu verändern kann man nicht ausschließen das dieser beim experimentieren zufällig auf fremden Bändern etwas mit hört. Aus diesem Grunde gibt es diese Regelungen. Ich unterstelle nun dem Fragesteller das er nicht die fachliche Kompetenz besitzt mit diesem Gerät sich gezielt und ausschließlich nur die Amateurfunkbänder auszuwählen. Zumindest nicht, wenn dieses Gerät für andere Bereich umkonfiguriert ist. Wie bereits gesagt. Viele Amateurfunkgeräte, gerade die älteren und alten ermöglichen es dem Besitzer auf ganz einfache Weise auf nicht Amateurfunkbäbdern zu empfangen und zu senden. Darum ging es im Statement.
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