Albrecht AE 5890 EU

Arco-Express
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2071

Beitrag von Arco-Express »

Hallo Stefan,
erst mal auch willkommen hier im Forum !
Da Du noch keine Antwort auf Deinen Eröffnungsbeitrag erhalten hast , hier nun von mir ein Hinweis, der Dir evtl. weiter hilft.
Gehe mal auf diese Seite von ALAN-Albrecht, vielleicht wirst Du da schon fündig bei der Suche nach einer Service-Dokumentation zur AE 5890 EU .

http://service.alan-electronics.de/main-int.htm

Oder aber Du entdeckst auf dieser Seite eine weiterführende Kontaktmöglichkeit, wo Dir geholfen werden kann.

Generell zur 5890 : ich hatte sie auch mal, auch die Billigkopie unter dem Namen Jopix ist mir bekannt.
Die Nutzung eines Vorverstärkermikes ist generell sinnvoll. Es entzieht sich aber meiner Kenntnis, ob in der 5890 ein sog. 'Modulationsbegrenzer' verbaut ist, so wie z. B. in einigen Presidentgeräten.
Dann könnte es passieren, daß bei Nutzung eines VvM zu hohe Modulationsspitzen vom Limiter unterdrückt werden und der Funkpartner dann meint, daß in der Modulation teilweise Wörter, Silben 'verschluckt' zu hören sind, resp. nicht mehr zu hören sind und als 'Aussetzer' beurteilt werden.
Wenn Du die Möglichkeit hast zum Testen ein VVM leihweise mal an Deine 5890 hängen zu dürfen, dann mach vor einer Geldausgabe erst mal so einen Sende- und Hörtest.
Ich teste bei mir die Modulation nach Gehör mittels einer antennenlosen Handquetsche und einem geschlossenem Kopfhörer. Geschlossen deshalb, damit keine Rückkopplung entstehen kann.

Viel Glück bei der Lösungssuche!
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2072

Beitrag von Moesi61 »

Vielen Dank Arco-Express!

Danke für den Link! Da sollte alles an Schemas und Beschreibung drinn sein, was ich brauche, falls ich das Gerät kalibrieren lassen werde.

CB war wieder mal schneller als das Internet: Hab heute bereits zwei Verstärkermikrophone von einem CB Kumpel zum Ausprobieren erhalten. Erste Versuche sind vielversprechend. Habe aber die Stationen, denen ich immer zu Leise war nocht nicht erreicht...
Werde später mehr berichten...

Gruss & Dank & 73-55
Moesi61
Arco-Express
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2073

Beitrag von Arco-Express »

Gerne getan !
Hallole in die Nacht !
Dann sehe ich mal hoffnungsvoll einer Lösung entgegen. Ich habe den Link selbst nur immer zum drinne stöbern genutzt, als ich vor ein/zwei Jahren (vielleicht sind es auch schon 3 Jahre :sup: ) auch mal Probleme mit einer bildhübschen, silberblauen AE 5080 und einer schwarzblauen AE 5090 in Bezug auf eine Frequenzdrift im RX bei Betriebswärme hatte. Da war auf dieser Albrecht-Alan Seite die Problemlösung exakt beschrieben. Habe mich aber nicht getraut, diese Lötarbeiten mit meinem Hackebeilkolben auszuführen ... :roll:

Grüße ins schöne Lichtenstein, lang, lang ist's her *schwärm*

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Robert
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2074

Beitrag von Markus-Gamma »

Gestern Abend mal wieder gute Bestätigungen zur AE bekommen.
Ab der Version 3 Baujahr ab 2018 sind sie sehr gut brauchbar, selbst out of the Box ohne das sie über den Messplatz gehen müssten.
Ja klar einige Feineinstellungen können immer noch gemacht werden aber nicht zwingend erforderlich.

Keine Ahnung warum das Gerät teilweise in verschiedenen Foren auch hier immer mal wieder schlecht geredet wird.
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2075

Beitrag von Moesi61 »

Arco-Express hat geschrieben: So 26. Jul 2020, 02:02Dann sehe ich mal hoffnungsvoll einer Lösung entgegen.
Die Lösung scheint schon überraschend klar: Als ich gestern leider zum ersten Mal die Serienummer gecheckt habe merkte ich, dass es sich hier wohl um ein sehr altes Gerät handeln dürfte: Sie beginnt mit A3005...Wenn ich die Serviceunterlagen in Deinem Link richtig verstehe, dann müsste das Gerät vermutlich schon vor 2012 gebaut worden sein? Das würde dann wohl auch die Probleme mit der Modulation erklären. Das Gerät hat wohl auch noch keinen Kompressor?
Auf jeden Fall ist der Verkauf und der Betrieb dieses Gerätes in der Schweiz und in Liechtenstein strafbar, weil es eine Seriennummer unter A332100001 aufweist, siehe hier unter "Bemerkungen":
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/hom ... 90-eu.html

==> Ich habe heute die Hotline dieses riesigen "Schweizer" Versandhauses angerufen (.ch Adresse und Filiale in der Schweiz, aber Deutsche Firma). Die wollen die Sache erst "ganz genau prüfen" und mir dann Bescheid geben. Aber für mich ist klar: Das Gerät geht zurück. Der Verkauf war illegal. Wenn ich mit diesem Gerät zum Beispiel am Zoll erwischt werde, kriege ich gewaltigen Ärger und eine drakonische Busse. Wenn die mir das Gerät nicht zurück nehmen, werde ich mich notfalls ans BAKOM wenden müssen (Schweizer Bundesamt für Kommunikation)!
Vielleicht schicken die mir ja auch ein akuelles Gerät. Ansonsten werde ich den Betrag zurück verlangen und an ander Stelle ein (hoffentlich!) aktuelles 5890 bestellen. In Frage kommt stattdessen auch ein Jackson 2, welches in der Schweiz ab Lager lieferbar wäre.
Arco-Express hat geschrieben: So 26. Jul 2020, 02:02Grüße ins schöne Lichtenstein, lang, lang ist's her *schwärm*
Danke! Ja, die Natur ist schön hier. Auch wenn ich mich in den Tropen heimischer fühle :-)
Beim Funken sind aber die Berge öfters mal ein bisschen im Weg.

Gruss, Moesi61
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benson04
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2076

Beitrag von benson04 »

A3005 ist die aktuelle Charge, Anfang der Auslieferung war vor ca 6 Wochen
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2077

Beitrag von Moesi61 »

Benson04 hat geschrieben: Mo 27. Jul 2020, 23:03 A3005 ist die aktuelle Charge, Anfang der Auslieferung war vor ca 6 Wochen
Oups, ich hab sowas befürchtet, weil ich keine Seriennummern mit so viel Nullen am Anfang fand.
Aber vom Gesetzestext her spielt das für Beamte keine Rolle:
Das Verbot "Betrifft Funkanlagen mit einer Seriennummer kleiner als A332100001 (gemäss Herstellerangabe)"
Für Zöllner und andere Freunde und Helfer ist das Gerät damit laut Adam Riese in der Schweiz und in Liechtenstein nicht zulässig.
Und modulieren tut das Ding nach Angaben mehrerer Stationen WESENTLICH schlechter als meine anderen Geräte.
(siehe mein Post weiter oben).
Es gab für mich keine Möglichkeit ein kalibriertes Gerät aus D-Land zu bestellen. Die netten Leute liefern nur nach Deutschland.
Und die zertifizierten Spezialisten hier wollen sich nicht an einem "verbotenen" Gerät die Finger verbrennen. Die Angst vor dem Bakom ist zu gross.

Gruss, Moesi61
Zuletzt geändert von Moesi61 am Di 28. Jul 2020, 00:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2078

Beitrag von df2tb »

Die Verfügung ist von 2014, ich hoffe, das ist Dir klar. Warum fragst Du nicht den Hersteller direkt?

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Albrecht AE 5890 EU

#2079

Beitrag von benson04 »

Kleiner als A3321 war 190xxx und 260xxx, das ist ewig her. Das waren tatsächlich die ersten beiden Chargen noch nicht mit Kompressor, alles was danach kam, war Axxx und ist nicht mehr vom Vertriebsverbot des Bakom betroffen. Der Nachweis dessen ist eine reine Formsache... und überhaupt kein Problem, beim Bakom arbeiten ja auch keine Deppen.
Dass es auch bei der aktuellen Version Verbesserungspotential gibt, ist unumstritten. Du kannst das Gerät gerne zu mir senden, Reparaturen aus der Schweiz sind kein Problem, nur der Verkauf dahin ist mir vom Gesetz versagt, das hat sich kein deutscher Händler aus den Fingern gesaugt. Dass Einige es trotzdem tun, ist deren eigene Entscheidung und für mich nicht nachvollziehbar. Die Folgen für Händler, die das ignorieren, sind exorbitant, aber liegen in der Verantwortlichkeit jedes Einzelnen.... jeder muss selbst wissen, was er tut. Manche Wohnzimmerhändler wissen noch nicht mal, was sie eigentlich dürfen oder nicht dürfen... shit happens. Irgendwann wird der Arm des Gesetzes aber auch bis dahin reichen und mal anklingeln
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2080

Beitrag von Moesi61 »

df2tb hat geschrieben: Mo 27. Jul 2020, 23:51 Die Verfügung ist von 2014, ich hoffe, das ist Dir klar. Warum fragst Du nicht den Hersteller direkt?
Gute Frage. Aber ich denke das sollte der Importeur (Grosshändler) regeln.
Er schlägt ja auch genug drauf!

Benson04 hat geschrieben: Mo 27. Jul 2020, 23:55... Du kannst das Gerät gerne zu mir senden, Reparaturen aus der Schweiz sind kein Problem,
Danke. Komme vielleicht gerne drauf zurück. Denn so macht das Gerät keinen Spass. Sobald eine Station etwas weiter weg ist muss ich zu den kleineren oder älteren Geräten wechseln, damit mich die anderen Stationen hören können (Power, RF- und Mic Gain voll offen).
Aber vorerst muss ich abwarten was der Grosshändler antwortet. Solange A0005.. kleiner ist als A3321.. kann ich das Gerät nicht im Auto lassen. Du weisst wie stur Beamte vor allem am Zoll sein können...

Gruss & Dank
Moesi61
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#2081

Beitrag von df2tb »

Sorry, das ist absoluter Bullshit, den Du verzapfst. Hälst Du die Zöllner für Vollidioten?
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2082

Beitrag von Arco-Express »

df2tb hat geschrieben: Di 28. Jul 2020, 00:37 Sorry, das ist absoluter Bullshit, den Du verzapfst. Hälst Du die Zöllner für Vollidioten?
Auch sorry, das hätte auch höflicher gesagt werden können.
Auch wenn Du direkt an der Grenze zur Schweiz wohnst und demzufolge anzunehmen ist, daß Du 'Deine' Zollbeamten gut kennst und einen nettem Umgang mit ihnen evtl. hast, bedeutet das nicht automatisch, daß alle , die Autos kontrollieren dürfen/müssen, genau so nett sind. Immerhin liest man desöfteren, daß gerade in der Schweiz rigoros auf Einhaltung der Gesetzesvorgaben geachtet wird. Fahrverbote und KFZ- Beschlagnahmen sprechen Bände.

Trotzdem auch Dir beste Zahlen und alles Gute beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz :tup:

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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2083

Beitrag von Moesi61 »

df2tb hat geschrieben: Di 28. Jul 2020, 00:37 Sorry, das ist absoluter Bullshit, den Du verzapfst. Hälst Du die Zöllner für Vollidioten?
Nein, solche Worte nehme ich selten in den Mund. Mir wurde mal Anstand beigebracht(!).

Wenn laut BAKOM-Verfügung alle ALBRECHT AE 5890 EU mit einer Serienummer "kleiner als A3321..." vom Schweizer Verbot betroffen sind:
Was ist dann wohl für jemanden der in Mathe keinen Fensterplatz hatte und KEIN "Vollidiot" ist ein ALBRECHT AE 5890 EU mit der Serienummer "A0005..."? Die früheren Geräte hatten eine viel höhere Seriennummer! Woher bitte soll ein Beamter, der nur seinen Job gründlich machen will wissen können, was Benson04 oben mitgeteilt hat? Hättest Du das gewusst?

Mein "stur" bezog sich auf die Erfahrung, dass (Zoll-) Beamte sehr genau lesen, was in in solchen Verfügungen steht und stur drauf beharren (müssen!).
In der Verfügung steht unter anderem: ".....Die Anlage darf somit weder angeboten (Reklame, Werbung, ...) noch verkauft oder verschenkt werden. Ihr Import ist ebenfalls verboten...."
Siehst Du nun das Problem mit so einem Gerät am Zoll?

Gruss, Moesi61
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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2084

Beitrag von Moesi61 »

Arco-Express hat geschrieben: Di 28. Jul 2020, 03:40...bedeutet das nicht automatisch, daß alle , die Autos kontrollieren dürfen/müssen, genau so nett sind. Immerhin liest man desöfteren, daß gerade in der Schweiz rigoros auf Einhaltung der Gesetzesvorgaben geachtet wird. Fahrverbote und KFZ- Beschlagnahmen sprechen Bände.
Genau! Wenn im Auto nur schon ein kleiner, harmloser Radarwarner gefunden wird, gibt es Bussen im fünfstelligen(!) Bereich und dazu droht die Beschlagnahmung des ganzen Fahrzeugs...! Und jetzt komm ich an den Zoll mit einem Gerät, das laut Verfügung (angeblich) den ganzen Flugverkehr stören kann! Wie reagiert da wohl der Beamte? Wie kann ich denn vor Ort beweisen, dass mein Gerät scheinbar erst wenige Wochen alt ist und angeblich nicht von der Verfügung betroffen ist? Ich hoffe ihr versteht jetzt, warum ich diese Erfahrung gar nicht erst machen will!

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Re: Albrecht AE 5890 EU

#2085

Beitrag von 64Digger295 »

Ich kann dich restlos verstehen, vor Jahren, als ich noch im Außendienst war, sollte ich in der Schweiz an einer Produktionsanlage einen Defekt beheben.
Der Grenzer fragte mich, ob ich technische Unterlagen dabei hätte, auf meine bejahende Antwort bekam ich zu hören, daß ich die Unterlagen nicht in die Schweiz einführen dürfe.
Ich fragte ihn dann ob ich mal telefonieren dürfe (das war noch vor dem Handyzeitalter).
Ich rief also bei der Firma in der Schweiz an und schilderte die Sachlage.
Ich solle an der Grenze warten wurde mir gesagt.
Etwa 2 Stunden später kam der Grenzer zu mir, erklärte, er habe jetzt die schriftliche Ausnahmegenehmigung und er müsse die Unterlagen sehen.
Nochmals 1 Stunde später prangte auf jeder Seite der Pläne ein Stempel des Zolls mit fortlaufender Nummer.
Bei der Ausreise wurde wieder konntrolliert, daß auch keine Seite fehlte.

Das war mein Erlebniss mit dem schweizer Zoll.

73
Digger
Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche, sondern das Weitergeben des Feuers

Am 🎤 Hartmut, 13HN958 / 13RF958
Portabel: KPO Panther V2
Mobil: Albrecht AE 6110,DV27T,DELTA 27-95,DV27S,DV27L,
KF: CRT Xenon, Eigenbau (3/4λ)
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