Mini-Boomerang auf Balkon

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Anonymous

Mini-Boomerang auf Balkon

#1

Beitrag von Anonymous »

Moinsen,

ich habe vor, mir eine Mini-Boomerang auf den Balkon zu stellen. Allerdings nicht am Geländer und nicht am Gemäuer montiert, sondern auf einem Stativ, welcher auf dem Balkon steht.
Nun meine Frage: Kann in so einem Fall der Vermieter den Abbau verlangen bzw. kann man sich dagegen wehren, sollte dies eintreten?!

Danke und Gruß, pascal
Zuletzt geändert von Anonymous am Di 10. Feb 2004, 08:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Brock
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Re: Mini-Boomerang auf Balkon

#2

Beitrag von Brock »

Wenn du z.B. einen Sonnenschirmständer dafür nimmst, oder was anderes stabiles, was nicht von jedem Windhauch umgeweht werden kann, und es nicht irgendwo am Gebäude "anbohren" musst, dann kann deine Vermieterin solange nichts dagegen machen, wie du keine Störungen machst.
Und falls sie dann doch noch meckert, kannst du dich sicherlich dagegen wehren. Wenn ein direktes Gespräch zu nichts führt, geh damit zu einem Anwalt. Evtl hilft dir da auch der örtliche Mieterschutzverein weiter.

Was übrigens auch gut geht, ist eine Boomerang unterm Dach, wenn ihr da z.B. einen Dachboden-"Raum" für euch alleine habt
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