Antennenmastfrage
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- Santiago 3
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Antennenmastfrage
Moinmoin! Frage: Nach meiner Information ist ein Gittermast bis 10 Metern in BW genehmigungsfrei, das bezieht sich auf die lichte Höhe Mast und nicht an die darauf gebaute Antenne, richtig? Weiterhin stellt sich die Frage, wie weit entfernt von der Grundstücksgrenze ein solcher Mast aufgestellt werden darf? Es gibt 10 Meter-Alugittermasten für wenig Geld z. B. in Polen. Kommentare hierzu?
LG
Bernd
Und zack, schon wieder unbeliebt gemacht!
Bernd
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Re: Antennenmastfrage
Also in RLP ist die Antenne mit in die 10m einbezogen... Denke das ist in BW genauso. Steht aber in der Landesbauordnung
vy73 de Mario, DK5VQ
https://youtube.com/c/VQTech
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- Santiago 3
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Re: Antennenmastfrage
Dachte, Mast und darauf montierte Antenne sind zwei verschiedene Dinge. Werde morgen mal "Herrn Kohlhammer" fragen. Dort wird zwar super erklärt, aber der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.....
LG
Bernd
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- Santiago 6
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Re: Antennenmastfrage
Nabend,
in BW gilt folgendes:
Gesamthöhe 10m - Masten + Antenne - entweder ab Fürsthöhe
oder
wenn auf dem Boden stehend dann ab dort.
Alles weitere ist genehmigungspflichtig.
73 Jürgen
in BW gilt folgendes:
Gesamthöhe 10m - Masten + Antenne - entweder ab Fürsthöhe
oder
wenn auf dem Boden stehend dann ab dort.
Alles weitere ist genehmigungspflichtig.
73 Jürgen
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- Santiago 3
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Re: Antennenmastfrage
Blöd.....
Nachtrag: Würde das auch für einen Schiebemast gelten? Also hochfahren bei Nutzung, dann wieder runter...
Nachtrag: Würde das auch für einen Schiebemast gelten? Also hochfahren bei Nutzung, dann wieder runter...
LG
Bernd
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- Charly Whisky
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Re: Antennenmastfrage
10 m?
Hm….ich muss mal die Bäume in meinem Garten fragen, ob sie eine Genehmigung haben.
Die sind schon deutlich über 20 m
73
Christian
Hm….ich muss mal die Bäume in meinem Garten fragen, ob sie eine Genehmigung haben.
Die sind schon deutlich über 20 m
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Christian
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- Santiago 3
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Re: Antennenmastfrage
Dann schicke mir mal ein paar "Mastsamen", dann wächst sich das Thema in zwanzig- bis 30 Jahren aus!Charly Whisky hat geschrieben: ↑Di 26. Okt 2021, 19:56 10 m?
Hm….ich muss mal die Bäume in meinem Garten fragen, ob sie eine Genehmigung haben.
Die sind schon deutlich über 20 m
73
Christian
(Dummerweise bin ich dann schon tot)...
LG
Bernd
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- lonee
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Re: Antennenmastfrage
Du solltest mal Kontakt mit Eurem Bauamt aufnehmen.
Hier in NRW hat sich da etwas signifikant verändert.
Ich zitiere mal den Wilhelm:
Am 02.07.2021 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Bauordnung in Kraft getreten. Diese ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 48 veröffentlicht. Von den Änderungen sind auch Antennen und Masten betroffen.
Verfahrensfrei sind Antennen und Antennen tragende Masten mit einer Höhe bis zu 15 m, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, im Außenbereich freistehend mit einer Höhe bis zu 20 m, wenn eine hierfür nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat.
Quelle:
https://amateurfunk-mint.blogspot.com/2 ... nmast.html
Bei portabel aufgestellten Masten war es bisher auch egal, durften nur nicht länger als 3 Monate aufgebaut stehen bleiben.
D.h. ein Kurbelmast, den man immer wieder herunterkurbelt, galt hier lange Zeit nicht als Festinstallation.
Einige OM´s haben sich auch Masten auf Anhängern hingestellt und diesen ab und zu mal verschoben. Galt quasi als "mobiler" Mast.
Nachtrag:
Wenn ich mich gerade nicht völlig irre, geht es bei der Baurechtsänderung um die Anpassung an das EU-Recht.
Hier in NRW hat sich da etwas signifikant verändert.
Ich zitiere mal den Wilhelm:
Am 02.07.2021 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Bauordnung in Kraft getreten. Diese ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 48 veröffentlicht. Von den Änderungen sind auch Antennen und Masten betroffen.
Verfahrensfrei sind Antennen und Antennen tragende Masten mit einer Höhe bis zu 15 m, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, im Außenbereich freistehend mit einer Höhe bis zu 20 m, wenn eine hierfür nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat.
Quelle:
https://amateurfunk-mint.blogspot.com/2 ... nmast.html
Bei portabel aufgestellten Masten war es bisher auch egal, durften nur nicht länger als 3 Monate aufgebaut stehen bleiben.
D.h. ein Kurbelmast, den man immer wieder herunterkurbelt, galt hier lange Zeit nicht als Festinstallation.
Einige OM´s haben sich auch Masten auf Anhängern hingestellt und diesen ab und zu mal verschoben. Galt quasi als "mobiler" Mast.
Nachtrag:
Wenn ich mich gerade nicht völlig irre, geht es bei der Baurechtsänderung um die Anpassung an das EU-Recht.
Gruß,
André
André
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- Santiago 3
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Re: Antennenmastfrage
Könnte in BW was werden, denke mir einen 10 Metermast mit mindestens 5/8 drauf an.
Also gesamt ca 16 Meter.
Also gesamt ca 16 Meter.
LG
Bernd
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Bernd
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- lonee
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Re: Antennenmastfrage
Als ich noch CB gemacht habe, nutzte ich das NRW-Recht voll aus.
6m Mast auf dem Hausdach und darauf eine 5/8.
D.h. der Fußpunkt der Antenne war gute 12m über Grund.
Später waren die 6m Mast der Drehmast meiner Amateurfunkanlage und darauf auch mal eine Vierergruppe mit 4 x F9FT für 2m.
Komischerweise ist hier nie jemand vom Amt aufgetaucht; vermutlich weil die Antennen sich "entwickelt" haben und die Nachbarn sich an mein "auf dem Dach rumturnen" gewöhnt haben.
Jetzt wird es noch einmal etwas schwieriger. Auf meinem alten Hauptmast stehen nun die Antennen meines Nachbarn (ich bin ein Haus weiter gezogen).
Und jetzt muss mein "Antennenkrempel" auf dieses Dach.
Für unsere Mitmenschen muss das dann später echt bedrohlich aussehen. 2 x Riesenmonsterantennenanlagen gleich nebeneinander.
Aber mal sehen. Möglicherweise bekomme ich hier ja auch noch "grünes Licht" für meinen 12m Gittermast. Rechtlich wäre ich ja schon fein raus.
Allerdings muss ich mir dann noch einen weiteren, kräftigen Antennenrotor besorgen.
Man man man, AFU geht echt ins Geld..
Was Du allerdings bedenken solltest: So ein langer Hebel braucht auch eine massiv gute Verankerung/Befestigung.
Du kannst ja mal spaßeshalber die Windlast bei einem solchen Hebel berechnen. Dazu finden sich schonmal Programme im Netz.
Und dann lieber 100% mehr Sicherheit als das dem Nachbarn die Antenne auf den Kopp fällt.
Ich wünsche Dir jedenfalls maximalen Erfolg bei Deinem Antennenaufbau.
6m Mast auf dem Hausdach und darauf eine 5/8.
D.h. der Fußpunkt der Antenne war gute 12m über Grund.
Später waren die 6m Mast der Drehmast meiner Amateurfunkanlage und darauf auch mal eine Vierergruppe mit 4 x F9FT für 2m.
Komischerweise ist hier nie jemand vom Amt aufgetaucht; vermutlich weil die Antennen sich "entwickelt" haben und die Nachbarn sich an mein "auf dem Dach rumturnen" gewöhnt haben.
Jetzt wird es noch einmal etwas schwieriger. Auf meinem alten Hauptmast stehen nun die Antennen meines Nachbarn (ich bin ein Haus weiter gezogen).
Und jetzt muss mein "Antennenkrempel" auf dieses Dach.
Für unsere Mitmenschen muss das dann später echt bedrohlich aussehen. 2 x Riesenmonsterantennenanlagen gleich nebeneinander.
Aber mal sehen. Möglicherweise bekomme ich hier ja auch noch "grünes Licht" für meinen 12m Gittermast. Rechtlich wäre ich ja schon fein raus.
Allerdings muss ich mir dann noch einen weiteren, kräftigen Antennenrotor besorgen.
Man man man, AFU geht echt ins Geld..
Was Du allerdings bedenken solltest: So ein langer Hebel braucht auch eine massiv gute Verankerung/Befestigung.
Du kannst ja mal spaßeshalber die Windlast bei einem solchen Hebel berechnen. Dazu finden sich schonmal Programme im Netz.
Und dann lieber 100% mehr Sicherheit als das dem Nachbarn die Antenne auf den Kopp fällt.
Ich wünsche Dir jedenfalls maximalen Erfolg bei Deinem Antennenaufbau.
Gruß,
André
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- Charly Whisky
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Re: Antennenmastfrage
Warum denn nur 10 m ?
Ich persönlich mache es nicht mehr unter 18
Hier gibts die schönen Sachen:http://www.frick-geraetebau.de/
73
Christian
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Re: Antennenmastfrage
Danke für die Tips! Aktuell schaut es für mich so aus: Mast bis 10 Meter genehmigungsfrei, (wohlgemerkt nur der Mast!), darauf die Antenne, die ja keinen Mast darstellt sondern nur die "Nutzlast". Werde das klären (lassen). In "unserem Ortsbauamt" sitzen Menschen, bei denen es meine gute Erziehung gebietet, die entsprechende Benennung zu unterlassen
LG
Bernd
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- Santiago 3
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Re: Antennenmastfrage
Dankeschön! Wenn ich meinen Betonmischer anwerfe möchtes Du nicht wissen, wann mich der Wahn verlassen wird..
LG
Bernd
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Bernd
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Re: Antennenmastfrage
LG
Bernd
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Re: Antennenmastfrage
Gelöscht wegen "Falschdrück".
LG
Bernd
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