Antennenmastfrage

Zitteraal
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Antennenmastfrage

#1

Beitrag von Zitteraal »

Moinmoin! Frage: Nach meiner Information ist ein Gittermast bis 10 Metern in BW genehmigungsfrei, das bezieht sich auf die lichte Höhe Mast und nicht an die darauf gebaute Antenne, richtig? Weiterhin stellt sich die Frage, wie weit entfernt von der Grundstücksgrenze ein solcher Mast aufgestellt werden darf? Es gibt 10 Meter-Alugittermasten für wenig Geld z. B. in Polen. Kommentare hierzu?
LG
Bernd

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DK5VQ
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Re: Antennenmastfrage

#2

Beitrag von DK5VQ »

Also in RLP ist die Antenne mit in die 10m einbezogen... Denke das ist in BW genauso. Steht aber in der Landesbauordnung

vy73 de Mario, DK5VQ
https://youtube.com/c/VQTech

vy 73 de Mario - http://www.dk5vq.de - und amateurfunk-westpfalz.de

Hermes SDR & BLF188XR LDMOS PA & EA59+ & Fullsize Dipole
Zitteraal
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Re: Antennenmastfrage

#3

Beitrag von Zitteraal »

Dachte, Mast und darauf montierte Antenne sind zwei verschiedene Dinge. Werde morgen mal "Herrn Kohlhammer" fragen. Dort wird zwar super erklärt, aber der Unterschied zwischen Theorie und Praxis..... 🙄
LG
Bernd

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Pegasus
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Re: Antennenmastfrage

#4

Beitrag von Pegasus »

Nabend,

in BW gilt folgendes:
Gesamthöhe 10m - Masten + Antenne - entweder ab Fürsthöhe
oder
wenn auf dem Boden stehend dann ab dort.

Alles weitere ist genehmigungspflichtig.

73 Jürgen :wave:
Pegasus ** Jürgen ** Oberschwaben ** 13TH2052
Zitteraal
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Re: Antennenmastfrage

#5

Beitrag von Zitteraal »

Blöd..... 🥴

Nachtrag: Würde das auch für einen Schiebemast gelten? Also hochfahren bei Nutzung, dann wieder runter... 🤔
LG
Bernd

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Charly Whisky
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Re: Antennenmastfrage

#6

Beitrag von Charly Whisky »

10 m?
Hm….ich muss mal die Bäume in meinem Garten fragen, ob sie eine Genehmigung haben.
Die sind schon deutlich über 20 m :dlol:

73
Christian
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Re: Antennenmastfrage

#7

Beitrag von Zitteraal »

Charly Whisky hat geschrieben: Di 26. Okt 2021, 19:56 10 m?
Hm….ich muss mal die Bäume in meinem Garten fragen, ob sie eine Genehmigung haben.
Die sind schon deutlich über 20 m :dlol:

73
Christian
Dann schicke mir mal ein paar "Mastsamen", dann wächst sich das Thema in zwanzig- bis 30 Jahren aus! 👍

(Dummerweise bin ich dann schon tot)... 🙄
LG
Bernd

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lonee
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Re: Antennenmastfrage

#8

Beitrag von lonee »

Du solltest mal Kontakt mit Eurem Bauamt aufnehmen.
Hier in NRW hat sich da etwas signifikant verändert.

Ich zitiere mal den Wilhelm:
Am 02.07.2021 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Bauordnung in Kraft getreten. Diese ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 48 veröffentlicht. Von den Änderungen sind auch Antennen und Masten betroffen.

Verfahrensfrei sind Antennen und Antennen tragende Masten mit einer Höhe bis zu 15 m, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, im Außenbereich freistehend mit einer Höhe bis zu 20 m, wenn eine hierfür nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat.

Quelle:
https://amateurfunk-mint.blogspot.com/2 ... nmast.html

Bei portabel aufgestellten Masten war es bisher auch egal, durften nur nicht länger als 3 Monate aufgebaut stehen bleiben.
D.h. ein Kurbelmast, den man immer wieder herunterkurbelt, galt hier lange Zeit nicht als Festinstallation.
Einige OM´s haben sich auch Masten auf Anhängern hingestellt und diesen ab und zu mal verschoben. Galt quasi als "mobiler" Mast.

Nachtrag:
Wenn ich mich gerade nicht völlig irre, geht es bei der Baurechtsänderung um die Anpassung an das EU-Recht.
Gruß,
André
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Re: Antennenmastfrage

#9

Beitrag von Zitteraal »

Könnte in BW was werden, denke mir einen 10 Metermast mit mindestens 5/8 drauf an. 👍

Also gesamt ca 16 Meter. 😁
LG
Bernd

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lonee
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Re: Antennenmastfrage

#10

Beitrag von lonee »

Als ich noch CB gemacht habe, nutzte ich das NRW-Recht voll aus.
6m Mast auf dem Hausdach und darauf eine 5/8.
D.h. der Fußpunkt der Antenne war gute 12m über Grund.

Später waren die 6m Mast der Drehmast meiner Amateurfunkanlage und darauf auch mal eine Vierergruppe mit 4 x F9FT für 2m.
Komischerweise ist hier nie jemand vom Amt aufgetaucht; vermutlich weil die Antennen sich "entwickelt" haben und die Nachbarn sich an mein "auf dem Dach rumturnen" gewöhnt haben.

Jetzt wird es noch einmal etwas schwieriger. Auf meinem alten Hauptmast stehen nun die Antennen meines Nachbarn (ich bin ein Haus weiter gezogen).
Und jetzt muss mein "Antennenkrempel" auf dieses Dach.
Für unsere Mitmenschen muss das dann später echt bedrohlich aussehen. 2 x Riesenmonsterantennenanlagen gleich nebeneinander.
Aber mal sehen. Möglicherweise bekomme ich hier ja auch noch "grünes Licht" für meinen 12m Gittermast. Rechtlich wäre ich ja schon fein raus.
Allerdings muss ich mir dann noch einen weiteren, kräftigen Antennenrotor besorgen.
Man man man, AFU geht echt ins Geld..

Was Du allerdings bedenken solltest: So ein langer Hebel braucht auch eine massiv gute Verankerung/Befestigung.
Du kannst ja mal spaßeshalber die Windlast bei einem solchen Hebel berechnen. Dazu finden sich schonmal Programme im Netz.
Und dann lieber 100% mehr Sicherheit als das dem Nachbarn die Antenne auf den Kopp fällt.

Ich wünsche Dir jedenfalls maximalen Erfolg bei Deinem Antennenaufbau.
Gruß,
André
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Charly Whisky
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Re: Antennenmastfrage

#11

Beitrag von Charly Whisky »

Zitteraal hat geschrieben: Di 26. Okt 2021, 21:30 Könnte in BW was werden, denke mir einen 10 Metermast mit mindestens 5/8 drauf an. 👍

Also gesamt ca 16 Meter. 😁
Warum denn nur 10 m ?
Ich persönlich mache es nicht mehr unter 18 :dlol:
Hier gibts die schönen Sachen:http://www.frick-geraetebau.de/

73
Christian
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Re: Antennenmastfrage

#12

Beitrag von Zitteraal »

Danke für die Tips! Aktuell schaut es für mich so aus: Mast bis 10 Meter genehmigungsfrei, (wohlgemerkt nur der Mast!), darauf die Antenne, die ja keinen Mast darstellt sondern nur die "Nutzlast". Werde das klären (lassen). In "unserem Ortsbauamt" sitzen Menschen, bei denen es meine gute Erziehung gebietet, die entsprechende Benennung zu unterlassen 🙄
LG
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Re: Antennenmastfrage

#13

Beitrag von Zitteraal »

lonee hat geschrieben: Di 26. Okt 2021, 21:48
Und dann lieber 100% mehr Sicherheit als das dem Nachbarn die Antenne auf den Kopp fällt.

Ich wünsche Dir jedenfalls maximalen Erfolg bei Deinem Antennenaufbau.
Dankeschön! Wenn ich meinen Betonmischer anwerfe möchtes Du nicht wissen, wann mich der Wahn verlassen wird.. 😁
LG
Bernd

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Re: Antennenmastfrage

#14

Beitrag von Zitteraal »

Zitteraal hat geschrieben: Di 26. Okt 2021, 22:54
lonee hat geschrieben: Di 26. Okt 2021, 21:48
Und dann lieber 100% mehr Sicherheit als das dem Nachbarn die Antenne auf den Kopp fällt.

Ich wünsche Dir jedenfalls maximalen Erfolg bei Deinem Antennenaufbau.
Dankeschön! Wenn ich meinen Betonmischer anwerfe möchtest Du nicht wissen, wann mich der Wahn verlassen wird.. 😁
LG
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Re: Antennenmastfrage

#15

Beitrag von Zitteraal »

Gelöscht wegen "Falschdrück".
LG
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