Antennenmastfrage
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- Santiago 3
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Re: Antennenmastfrage
Der Mast, den Ihr weit entfernt am Horizont sehen werdet wird dann meiner sein!
LG
Bernd
Und zack, schon wieder unbeliebt gemacht!
Bernd
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- DH2PA
- Santiago 6
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Re: Antennenmastfrage
Auch in der LBO von BW steht unter verfahrensfreie Vorhaben:
5. Masten, Antennen und ähnliche bauliche Anlagen
c: Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe……
Da ein eineinhalbstöckiges Einfamilienhaus bereits ca 8m Hoch ist bringt das nicht viel.
Aber warum nicht den Schritt gehen und eine Baugenehmigung beantragen? Die Tatsache, dass eine Baugenehmigung notwendig ist bedeutet ja nicht dass man keine bekommt.
Patrick -DH2PA-
5. Masten, Antennen und ähnliche bauliche Anlagen
c: Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe……
Da ein eineinhalbstöckiges Einfamilienhaus bereits ca 8m Hoch ist bringt das nicht viel.
Aber warum nicht den Schritt gehen und eine Baugenehmigung beantragen? Die Tatsache, dass eine Baugenehmigung notwendig ist bedeutet ja nicht dass man keine bekommt.
Patrick -DH2PA-
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- Santiago 3
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Re: Antennenmastfrage
Ich bekomme keine, die "Kollegen" beim Bauamt haben mich zu sehr lieb....
LG
Bernd
Und zack, schon wieder unbeliebt gemacht!
Bernd
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- Santiago 2
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Re: Antennenmastfrage
Gerade für Baden-Württemberg in der neuen Landesbauordnung entdeckt:
"Antennen einschließlich der Masten bis 15 m Höhe, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, im Außenbereich frei stehend bis 20 m Höhe, und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche Änderung der Anlage; für Mobilfunkantennen gilt dies mit der Maßgabe, dass deren Errichtung mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde angezeigt wird,"
Das ist doch mal was....
"Antennen einschließlich der Masten bis 15 m Höhe, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, im Außenbereich frei stehend bis 20 m Höhe, und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche Änderung der Anlage; für Mobilfunkantennen gilt dies mit der Maßgabe, dass deren Errichtung mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde angezeigt wird,"
Das ist doch mal was....
President George 2, President Randy 3, Stabo SH7000, Retevis 24V, Grazioli 10V 5/8, Sirio SD 27, Sirio Turbo PL5000 Red Edition, Drahtantennen