Gerichtsüberlastung und Justizreform

Yaesu FT857D

Gerichtsüberlastung und Justizreform

#1

Beitrag von Yaesu FT857D »

Folgende Meldung einer Tageszeitung stelle ich voran: https://www.morgenpost.de/politik/artic ... richt.html

Unsere Gerichte (Justiz) ist überlastet, als wie mehr denn je.
Ich sehe die Ursachen woanders wie sie in der Meldung NICHT genannt werden:
1.Fast jeder hat heute eine Rechtsschutzversicherung.
Da hat es auch nichts gebracht, dass für bestimmte Fälle oder auch generell für jeden Fall, die Versicherungsgesellschaft einen Eigenanteil (z.B. 150 Euro) dazu gemacht hat.
Denn der Versicherungsnehmer kann ja selbst entscheiden, ob der die Versicherung mit dem günstigen Beitrag und diesem Eigenanteil oder die teuere ohne diesen, wählt.
Je nach Geldbeutel (Verdienst), wird das noch gesteigert, sodass "Prozesshansel" mit dickem Geldbeutel, eine Rechtsschutzversicherung (und die Rechtsanwälte) mit Fällen überhäuft.
Klar, die RA freut das, bringt doch jeder Rechtsfall über eine Rechtsschutzversicherung, gesichert Geld in ihre Kasse.
Aber in Fällen, in denen weitere Justiz (Staatsanwalt, Polizei, Gericht usw.) in Anspruch genommen wird, (ob gerechtfertigt oder nicht, lassen wir mal aussen vor),
werden/sind zusätzlich dadurch gebunden und stehen für andere u.U. wichtige Strafverfahren, nicht zur Verfügung.

2.Einige Personen in unserer Gesellschaft machen nur noch gegeneinander, nicht miteinander.
Anstatt zuerst mit den Verantwortlichen zu reden, wenn dann irgendwo, irgendwann nicht etwas funktioniert, (so wie sie das gerne hätten und das noch schnellstmöglich),
wird mit dem Rechtsanwalt (siehe Pkt.1) zuerst gedroht.
"Hilft" das nicht, wird der RA beauftragt und im Fall einer angeblichen Strafsache, auch noch die Polizei gerufen.
Aktuell erlebe ich gerade beide vorherigen Sätze hautnah....

3.Es wurde zwar ein Schlichtungsverfahren ausserhalb der Gerichte eingeführt. Das wird aber wenig bis gar nicht in Anspruch genommen,
weil Rechtsanwälte auch bei solchen Fällen (siehe Pkt. 1 wegen den Kosten) zumindest zur Rechtsberatung in Anspruch genommen werden dürfen.
Selbst wenn ein solches Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde, steht jedem frei, doch den Weg der ordentlichen Gerichte zu gehen, wenn sie/er sich im Unrecht fühlt..

Letzteres ist die Krux bei all dem: Jeder kann (laut GG) den Weg der ordentlichen Gerichte gehen, ob derjenige im Recht ist oder nicht (letzteres stellt sich vor Gericht erst heraus).
Das finde ich dem Grunde nach richtig.
Aber es sollte über eine Justiz/Rechtsreform nachgedacht werden, bei der
zu Pkt. 1: Nur dann eine Rechtsschutzversicherung inkl. Anwalt zum tragen kommen darf, wenn es um Strafsachen geht.
Bei zivilrechtlichen Sachen, bleibt die Rechtsschutzversicherung aussen vor und der Mandant des RA muss die Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen (Ratenzahlung ist dann möglich)

Zu Pkt. 2: Bevor der Weg zum Gericht gegangen werden darf, sollte in allen zivilrechtlichen Verfahren/Fällen zuerst ein Schlichter beide Seiten anhören und entscheiden,
ob dies an ein Gericht gehört oder einem Schlichtungsverfahren zugeführt werden sollte.

Zu Pkt. 3: Durch das , was mit einer Justiz/Rechtsreform auch geändert gehört, dass mit einem Schlichtungsverfahren der Fall abgeschlossen und der Weg zum Gericht verschlossen ist!
Nur in besonderen Fällen (Körperverletzung im schlimmsten Fall) darf ein Gericht in Anspruch genommen werden.
Kanalratte I
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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#2

Beitrag von Kanalratte I »

Yaesu FT857D hat geschrieben: zu Pkt. 1: Nur dann eine Rechtsschutzversicherung inkl. Anwalt zum tragen kommen darf, wenn es um Strafsachen geht.
Bei zivilrechtlichen Sachen, bleibt die Rechtsschutzversicherung aussen vor und der Mandant des RA muss die Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen (Ratenzahlung ist dann möglich)
Heute ist es aus guten Grund genau andersrum. Rechtsschutz gibt es nur bei Zivilsachen. Bei Strafverfahren musst Du die Kosten selbst tragen.
Zu Pkt. 2: Bevor der Weg zum Gericht gegangen werden darf, sollte in allen zivilrechtlichen Verfahren/Fällen zuerst ein Schlichter beide Seiten anhören und entscheiden,
ob dies an ein Gericht gehört oder einem Schlichtungsverfahren zugeführt werden sollte.

Zu Pkt. 3: Durch das , was mit einer Justiz/Rechtsreform auch geändert gehört, dass mit einem Schlichtungsverfahren der Fall abgeschlossen und der Weg zum Gericht verschlossen ist!
Nur in besonderen Fällen (Körperverletzung im schlimmsten Fall) darf ein Gericht in Anspruch genommen werden.
Punkt 3 Funktioniert in einem Rechtsstaat nicht. Auch ein Schlichter kann Fehler machen. Denn der ist auch nur ein Mensch (wie Richter übrigens auch, auch wenn manche das anders sehen). Daher muss jedem immer eine Möglichkeit gegeben sein, gegen die Entscheidung vorzugehen. Deswegen gibt es ja auch die Möglichkeit der Revision etc, weil auch Gerichtsurteile fehlerhaft sein können.
Wenn nun wie in Punkt 2 Gefordert jemand verbindlich entscheidet, daß ein Fall zur Schlichtung muss, und zweitens dieser Schlichterspruch dann fest ist, egal ob richtig oder nicht, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
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Yaesu FT857D

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#3

Beitrag von Yaesu FT857D »

Kanalratte I hat geschrieben:
Yaesu FT857D hat geschrieben: zu Pkt. 1: Nur dann eine Rechtsschutzversicherung inkl. Anwalt zum tragen kommen darf, wenn es um Strafsachen geht.
Bei zivilrechtlichen Sachen, bleibt die Rechtsschutzversicherung aussen vor und der Mandant des RA muss die Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen (Ratenzahlung ist dann möglich)
Heute ist es aus guten Grund genau andersrum. Rechtsschutz gibt es nur bei Zivilsachen. Bei Strafverfahren musst Du die Kosten selbst tragen.
Das kenne ich von meinen bisherigen Rechtsschutzversicherungen anders.
Beispiel: Strafsache wegen Beamtenbeleidigung, die Sache kommt vor Gericht, der RA schliesst sich mit meiner RV kurz und die übernehmen alle Kosten (inkl. Gerichtskosten) im Falle des Obsiegens.
Hier liegt die Entscheidung, ob das von der RV bezahlt wird oder nicht, beim jeweiligen RA, der bemüht ist diesen Fall zu gewinnen, weil der ja mehr Geld (und schneller) bekommt, als wie wenn er verliert.
Beim Verlieren muss er auf das Geld des Mandanten warten ggfls. Ratenzahlung machen. Beim Gericht ebenso.
Kanalratte I hat geschrieben:Punkt 3 Funktioniert in einem Rechtsstaat nicht. Auch ein Schlichter kann Fehler machen. Denn der ist auch nur ein Mensch (wie Richter übrigens auch, auch wenn manche das anders sehen). Daher muss jedem immer eine Möglichkeit gegeben sein, gegen die Entscheidung vorzugehen. Deswegen gibt es ja auch die Möglichkeit der Revision etc, weil auch Gerichtsurteile fehlerhaft sein können.
Wenn nun wie in Punkt 2 Gefordert jemand verbindlich entscheidet, daß ein Fall zur Schlichtung muss, und zweitens dieser Schlichterspruch dann fest ist, egal ob richtig oder nicht, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Das sehe ich nicht so. Wenn das nicht dahingehend (nur im Zivilrecht) geändert wird, dass ein Schlichterspruch (die es schon gibt, nur man kann das per Gericht anfechten) verbindlich wird,
um die Gerichte (egal welche) zu entlasten.
Es kann doch nicht sein, dass ein "Prozesshansel" mit Rechtsschutzversicherung meint, sich über einen Schlichterspruch hinwegsetzen zu können, indem der diesen Spruch per Gericht anfechtet
und doch vor Gericht bringt, nur um zu "seinem scheinbaren Recht" zu kommen?
Das alles auf dem Rücken (Belastung)
a. von uns allen Versicherten
b.von Gerichten und sonstigen Justizbehörden ???
Kein Wunder also, wenn die Justiz über Aktenberge klagt, weil jeder meint zu seinem Recht zu kommen, bloss weil dieser u.a. eine Rechtsschutzversicherung hat, die den grössten Teil der Kosten übernimmt...
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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#4

Beitrag von ROMEO 1 »

Das wäre ja noch schöner: Rechtschutz nur bei Strafsachen :wall:

Man stelle sich vor, der Bankräuber, Geiselnehmer, Mörder, Betrüger, Steuerhinterzieher usw., beugt vor, für den Fall das er erwischt wird und schließt eine Rechtsschutzversicherung ab.

Eine Rechtschutzversicherung zahlt heute bei Straftaten nur dann, wenn diese fahrlässig begehbar ist, z. B. Körperverletzung bei Autounfall. In dem Fall der Beamtenbeleidigung hat sie lediglich eine Deckungszusage bei Prozessgewinn gemacht. Dann braucht man sie aber in der Regel nicht und auf die RS kommen dann auch keine Kosten zu. Die trägt nämlich die Gegenseite.

Schadenersatzforderungen sind Zivilrecht. Stelle dir vor, du würdest Opfer einer Straftat und hättest gesundheitliche Schäden bis ans Lebensende. Nach deiner Version würde die RS vom Täter, nicht aber vom Opfer in Anspruch genommen werden können. :think:

Ich kann da leider nur :sdown: :wall:

Und im Übrigen: Prozesshansel werden i. d. R. von den RS-Versicherern schnell gekündigt.

73, Horst
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KLC
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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#5

Beitrag von KLC »

Du hast nur 3 Punkte als Ursachen begründet ... , da meine ich fehlt was ...
Punkt 4.
:clue: Die Gesetzgebung ist so geschrieben und vorgesehen, daß du sowieso juristische Fachhilfe brauchst. :ballon:
:paper: Das fängt im Beispiel deiner Steuererklärung an , die ohne Fachkraft für etwas mehr als einfacher Arbeiter/Angestellter mit 08/15-Einkommenssteuer nicht effizient zu machen ist und gleichzeitig einen Juristen empfiehlt/benötigt , der anschließend gegen die Ablehnung einspricht.
:book: Daß du als Betroffener oder Beklagter in einem anderen "normalen" Verfahren das z.B. BGB oder StGB betrifft, ohne Jurist/Rechtsvertreter nicht mal Einsicht in deine eigenen Akten bekommst ist dir auch bekannt.
Also ist heutzutage eine Rechtschutzversicherung nötiger als die Lebensversicherung (oder nimmt irgendwo diese Stelle im übertragenen Sinne ein).

Punkt 5.
:rolleyes: Dann sind die Gesetze so schwammig oder unfertig formuliert , daß Spielraum in alle Richtungen gegeben sind. Als Betroffener oder "Beklagter in spe" ist es da ziemlich leichtfertig , nicht mal mit Kanonen (Kanonieren in Personen von Anwälten) auf Spatzen zu zielen, sonst bist du der Doofe. :gun2:

Dazu gerade aktuelle im Thread nebendran , wobei man sich berichtigt fragt, warum Telefonbetrug so einfach und erfolgversprechend ist . Obwohl ein großer Teil des "Fernabsatzes" hier offensichtlich nur auf den Nepp alter Omis und rechtlich Uninformierten ausgerichtet ist , (die BNetzA immer fleißig zu tun, meist hinterher den Dreck abzuschranken/abzusichern(Warnung) ) , und daß man schon einen Vertrag abschließt , wenn ich mich am Telefon mit "JA" melde, zeigt schon den Vater des Nepp-Gedanken.

Als Funker bist du mit dem Prozedere ja schon betroffen, daß Recht hier nur ein schmaler Grad ist.
Mein Steckenpferd Power-LAN.
Die schwammigen Gesetzte werden irgendwo hingeschrieben , und die Feinheiten wie Grenzwerte oder Ermessen werden dann in Gesetzesanhänge ausgelagert, die „Fachausschüssen“ außerhalb der Legislative & Judikative überlassen werden.
Danke DEVOLO.

Passiert jetzt ähnlich mit der „Privatisierung unserer Autobahnen“ in Deutschland, die ja blablablubb keine solche ist. Erstmal die Autobahnen aus dem Grundgesetz rausnehmen, weil man nach der Wahl nicht wirklich weiß , ob die 2/3 Mehrheit so noch klar ist, damit man ab Herbst dieses Jahr den Sack mit einfacher Mehrheit zumachen kann. Die Autobahnen dann unauffällig an die interessierten Geschäftemacher verschachern, kann man dann irgendwann vor einer Sommerpause oder am Abend eines Länderspiels machen.

Hier empfehle ich die Lektüre des :
Stenografischer Bericht ,Deutscher Bundestag,
237. Sitzung
Vom Donnerstag, den 1. Juni 2017, entsprechend mit Suchfunktionen nach Stichworten (Autobahn,Rendite,privat) mit [Strg]F
Plenarprotokoll 18/237.


Für die nicht so Langatmigen etwas Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=ux7bGFKFr_E
https://www.youtube.com/watch?v=2GI-ha5P4bM
https://www.youtube.com/watch?v=1Pl-KBsSLzY

Warum kocht dieses Thema gerade jetzt wieder hoch ???
Ist auch aktuell in der "staatlichen Presse" (vergl. nicht "Top Secret") und anhängenden/ähnlichen Organen zum Thema hochstilisiert. Es riecht sehr nach einer Kampagne zur Meinungsfindung , ähnlich wie beim „Kampf gegen den Terror“ oder „Agenda 2010/Hartz4“.
Wahrscheinlich sollen Einspruchsmöglichkeiten etwas dezidiert werden. Hier im Land ist auch Unruhe zu Verspüren. Und das jeder hier irgendwelche Rechte hat , die er nach Lust & Laune einklagen kann geht ja auch nicht. Dazu mehrfache Einspruchsmöglichkeiten. Da muß man mal den Deckel drauf machen.

:grrr: Der G20-Gipfel als Aufmarsch der globalen Staatsherrschaft hat in diesem Jahr auch wieder genug Vorlagen zur Bürger-Rechts-Einschränkung gegeben. Ein Manifest der Ohnmacht des Volkes, das so in der Durchsetzung gegen Logik & Vernunft an die letzte Love-Parade in Duisburg erinnert. Hier haben die Vertreter/In der Macht Merkel/Scholz zwar andere Beweggründe als Schaller/Sauerland gehabt und es wurden in Hamburg (offiziell?!) keine Todesopfer beklagt.
Aber der Zwang einer willkürlichen Entscheidung finde ich als Parallele, obwahl das in diesem Thread etwas oT. an den Haaren hergezogen erscheint.

Da kommt noch was auf uns zu !!
:seufz:
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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#6

Beitrag von guglielmo »

Ich sehe es im Prinzip genauso wie der Vorschreiber.

1. Ist etwas nicht geregelt, dann kommt gleich der dümmliche Schrei nach mehr Gesetzen.

2. Je mehr Gesetze, um so mehr Fallstricke und Unklarheiten für den normalen Bürger.

3. Politiker mit zweifelhafter Kompetenz, die ständig neue und unausgereifte Gesetze verabschieden, die sich in vielen Fällen als nicht kompatibel zu unserer Verfassung erweisen.

Ein Rechtsprofessor sagte mal in etwa folgendes. Unser Bürgerliches Gesetzbuch ist ein fein abgestimmtes Instrument, auf dem sich sehr filigran spielen lässt. Leider wird diese Instrument durch immer mehr ideologisch belastete Vorgaben und Eingriffe der Legislative verstimmt und zunehmend unbrauchbar.

Daher währe ich dafür die Gesetze und Verordnungen zu entrümpeln. Für jedes neue Gesetz müssten zwei alte Gesetze verschwinden. Das würde die Gerichte vielleicht auf Dauer entlasten.
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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#7

Beitrag von DocEmmettBrown »

guglielmo hat geschrieben:3. Politiker mit zweifelhafter Kompetenz, die ständig neue und unausgereifte Gesetze verabschieden, die sich in vielen Fällen als nicht kompatibel zu unserer Verfassung erweisen.
Meinst Du damit solche Gesetze wie aus dem Bundesland, was immer wieder in der Rechtssprechung negativ auffällt?

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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#8

Beitrag von Yaesu FT857D »

ROMEO 1 hat geschrieben:
Und im Übrigen: Prozesshansel werden i. d. R. von den RS-Versicherern schnell gekündigt.

73, Horst
Das kann ich aus meiner langjährigen Praxis nicht bestätigen!
Im Gegenteil: Der Prozesshansel (weil der immer schön regelmässig Geld in die Kasse spült; nicht seine Beiträge die sowieso schon höher sind wie alle anderen)
fechtet jeden Streit (mit dem Nachbarn, mit irgendeiner Behörde usw.) über die Gerichte durch und das bringt dessen RV und seinem RA manchmal gutes Geld.

Warum soll man eine Kuh die man regelmässig melken kann, schlachten?

Beispiel gefällig? Ich hatte mal einen Rechtsstreit mit einem damals Jugendlichen über ein paar Lautsprecher, die er mir beschädigt hatte.
Der Vater als Erziehungsberechtigter war in der gleichen RV wie ich.
Bevor dieser Rechtsstreit vor Gericht ging, kündigte mir die RV, obwohl ich und mein Vater, über 10 Jahre bei denen war....
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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#9

Beitrag von ROMEO 1 »

Das ist schlichtweg Dummes Zeug.

Der "Prozesshansel" verursacht Kosten, die seine Beiträge i.d.R. übersteigen. Und der klagt wegen jedem Sch.... Das bringt dem RS-Versicherer kein Geld ein, sondern kostet im Fall des Prozessverlustes.
Yaesu FT857D hat geschrieben:
Beispiel gefällig? Ich hatte mal einen Rechtsstreit mit einem damals Jugendlichen über ein paar Lautsprecher, die er mir beschädigt hatte.
Der Vater als Erziehungsberechtigter war in der gleichen RV wie ich.
Bevor dieser Rechtsstreit vor Gericht ging, kündigte mir die RV, obwohl ich und mein Vater, über 10 Jahre bei denen war....
Dieses Beispiel zeigt, dass du keine Ahnung hast.
So wie ich das sehe, wolltest du Schadenersatz für die beschädigten Boxen. Das ist dann aber Sache der Privathaftpflichtversicherung des Jugendlichen bzw. seiner Eltern. Für dich als Anspruchsteller steht dir deine RS-Vers. zur Seite, um das Kostenrisiko für den Rechtsstreit abzudecken.
Per Gesetz muss eine RS-Vers. immer ein eigenständiges Unternehmen sein, auch wenn sie zum gleichen Konzern gehören, z. B. Allianz Rechtsschutzversicherung AG und Allianz Sachversicherung AG. Damit sollen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden.

Meine langjährige PRAXIS beruht allerdings nur auf 25 Jahre Versicherungsvermittlung.

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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#10

Beitrag von df2tb »

Was hat dieser Mist eigentlich mit Funk zu tun. Die Admins sollten den TE und sperren, ebenso den notorischen Stänkerer DocEmmettBrown. Es nervt! :wall:
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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#11

Beitrag von DocEmmettBrown »

df2tb hat geschrieben:Was hat dieser Mist eigentlich mit Funk zu tun. Die Admins sollten den TE und sperren, ebenso den notorischen Stänkerer DocEmmettBrown. Es nervt! :wall:
Ist Dir schon aufgefallen, daß der Thread nicht von mir stammt? ;)

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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#12

Beitrag von ROMEO 1 »

df2tb hat geschrieben:Was hat dieser Mist eigentlich mit Funk zu tun. Die Admins sollten den TE und sperren, ebenso den notorischen Stänkerer DocEmmettBrown. Es nervt! :wall:
Nix! Deswegen steht das ja auch unter Ohne Rubrik
Yaesu FT857D

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#13

Beitrag von Yaesu FT857D »

ROMEO 1 hat geschrieben:Das ist schlichtweg Dummes Zeug.

Der "Prozesshansel" verursacht Kosten, die seine Beiträge i.d.R. übersteigen. Und der klagt wegen jedem Sch.... Das bringt dem RS-Versicherer kein Geld ein, sondern kostet im Fall des Prozessverlustes.
Yaesu FT857D hat geschrieben:
Beispiel gefällig? Ich hatte mal einen Rechtsstreit mit einem damals Jugendlichen über ein paar Lautsprecher, die er mir beschädigt hatte.
Der Vater als Erziehungsberechtigter war in der gleichen RV wie ich.
Bevor dieser Rechtsstreit vor Gericht ging, kündigte mir die RV, obwohl ich und mein Vater, über 10 Jahre bei denen war....
Dieses Beispiel zeigt, dass du keine Ahnung hast.
So wie ich das sehe, wolltest du Schadenersatz für die beschädigten Boxen. Das ist dann aber Sache der Privathaftpflichtversicherung des Jugendlichen bzw. seiner Eltern. Für dich als Anspruchsteller steht dir deine RS-Vers. zur Seite, um das Kostenrisiko für den Rechtsstreit abzudecken.
Per Gesetz muss eine RS-Vers. immer ein eigenständiges Unternehmen sein, auch wenn sie zum gleichen Konzern gehören, z. B. Allianz Rechtsschutzversicherung AG und Allianz Sachversicherung AG. Damit sollen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden.

Meine langjährige PRAXIS beruht allerdings nur auf 25 Jahre Versicherungsvermittlung.

73, Horst
Ach Horst....
1.Der Jugendliche bzw. sein Vater hatte keine Haftpflichtversicherung, der Vater wollte den Schaden nicht bezahlen und auf einen Rechtsstreit vor Gericht hinauslaufen lassen.
Somit beauftragte ich einen RA meiner RV damit, meinen Schaden zu ersetzen.
2.Meine RV war damals die gleiche wie die des Vaters des Jugendlichen. Das wurde mir erst nach der Kündigung durch meine RV bekannt.
3.Später wurde mir noch bekannt, dass dieser Vater ein "Prozesshansel" war und gerne mit anderen wegen jedem S....prozessiert hatte....
Zuletzt geändert von Yaesu FT857D am Sa 22. Jul 2017, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
Yaesu FT857D

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#14

Beitrag von Yaesu FT857D »

ROMEO 1 hat geschrieben:
df2tb hat geschrieben:Was hat dieser Mist eigentlich mit Funk zu tun. Die Admins sollten den TE und sperren, ebenso den notorischen Stänkerer DocEmmettBrown. Es nervt! :wall:
Nix! Deswegen steht das ja auch unter Ohne Rubrik
So ist es.... :tup:
Dieser Tread ist wie "Stammtisch" oder wie ein Tread ausserhalb der eigentlichen Inhalte des jeweiligen Forums.
So etwas gibt es in fast jedem Forum.
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Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#15

Beitrag von ROMEO 1 »

Yaesu FT857D hat geschrieben:Ach Horst....
1.Der Jugendliche bzw. sein Vater hatte keine Haftpflichtversicherung, der Vater wollte den Schaden nicht bezahlen und auf einen Rechtsstreit vor Gericht hinauslaufen lassen.
Somit beauftragte ich einen RA meiner RV damit, meinen Schaden zu ersetzen.
2.Meine RV war damals die gleiche wie die des Vaters des Jugendlichen. Das wurde mir erst nach der Kündigung durch meine RV bekannt.
3.Später wurde mir noch bekannt, dass dieser Vater ein "Prozesshansel" war und gerne mit anderen wegen jedem S....prozessiert hatte....
Ich verstehe nicht, wieso du immer die RS-Vers. der Gegenseite erwähnst. Die hat doch mit der Angelegenheit rein sachlich nichts zu tun. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist Sache der Haftpflichtversicherung und nicht der RS. Wenn der Vater nun keine PHV hatte und es auf einen Rechtsstreit angelegt hat, macht er das auf eigene Kosten. Deswegen wurde dir deine RS bestimmt nicht gekündigt. Wohl eher, weil du sie schon zum wiederholten Male in Anspruch genommen hast (Beamtenbeleidigung, Schadenersatzforderung und sonst noch was?).
Bist du etwa auch so ein Prozesshansel?
Ich ziehe die Frage zurück. Hast du ja weiter vorne schon beantwortet.

73, Horst
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