Gerichtsüberlastung und Justizreform

Yaesu FT857D

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#16

Beitrag von Yaesu FT857D »

ROMEO 1 hat geschrieben:
Ich verstehe nicht, wieso du immer die RS-Vers. der Gegenseite erwähnst. Die hat doch mit der Angelegenheit rein sachlich nichts zu tun. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist Sache der Haftpflichtversicherung und nicht der RS.
Der Vater wollte den Schaden einfach so nicht bezahlen, erst recht weil der keine PHV hatte.
ROMEO 1 hat geschrieben: Wenn der Vater nun keine PHV hatte und es auf einen Rechtsstreit angelegt hat, macht er das auf eigene Kosten. Deswegen wurde dir deine RS bestimmt nicht gekündigt.
Nochmals: Ich habe meinen RA beauftragt, in meinem Namen den Vater nur mal schriftlich hinzuweisen (das war durch die damalige RV gedeckt), dass er als Erziehungsberechtigter für Scäden seines Sohnes haftbar gemacht werden kann.
Dann kam ein Schreiben der Gegenseite von dessen RA, an meinen RA, dass dieser die Zahlung des Schadens aus den und den Gründen, ablehnt.
Ich wollte daraufhin Klage vor dem Gericht erheben, da kam nach der Anfrage bei meiner RV deren Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung.

ROMEO 1 hat geschrieben: Wohl eher, weil du sie schon zum wiederholten Male in Anspruch genommen hast (Beamtenbeleidigung, Schadenersatzforderung und sonst noch was?).
Bist du etwa auch so ein Prozesshansel?
Ich ziehe die Frage zurück. Hast du ja weiter vorne schon beantwortet.

73, Horst
Das mit der Beamtenbeleidigung ein paar Posts vorher, war nur ein Beispiel. Damals wegen dem Schadensersatz, hatte ich vorher jahrelang keine Fälle für meine RV gehabt. Das war der erste Fall nach Jahren.
Somit bin ich kein Prozesshansel. Eher die, welche wegen jedem Sch.... (das scheint Mode geworden zu sein, gerade wegen den vielen RVs) einem verklagen und gleich zum RA rennen....
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#17

Beitrag von ROMEO 1 »

Du vermittelst den Eindruck, dein Vertrag wäre gekündigt worden, weil du gegen eine anderen Kunden bei der gleichen Gesellschaft klagen wolltest. Das ist aber definitiv falsch, auch wenn das im Nachhinein dein persönlicher Eindruck ist. Den Anwalt der Gegenseite hat auch nicht die RS bezahlt, die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist in keiner RS gedeckt.

Auf den Kern meines Beitrages http://www.funkbasis.de/viewtopic.php?f ... 73#p491991 bist du überhaupt nicht eingegangen, sondern hast dir nur den Schlusssatz rausgegriffen. Findest du es immer noch eine gute Idee, Rechtsschutz nur für Straf-, nicht aber für Zivilrecht zu versichern?

73, Horst
Wolf
Santiago 9
Beiträge: 1446
Registriert: Sa 10. Dez 2005, 21:33
Standort in der Userkarte: Duisburg Rheinhausen
Kontaktdaten:

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#18

Beitrag von Wolf »

Naja, Rechtsschutzversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen und nicht Organe der staatlichen Rechtspflege.

Versicherungsverträge sind privatrechtliche Verträge, deren Leistungsumfang im Rahmen der Vertragsfreiheit (meist in Form von AGB der Versicherungsunternehmen) festgelegt ist.

Es ist nicht Aufgabe des Staates, durch Eingriffe in die Vertragsfreiheit von Privatunternehmen (hier z.B. durch Einschränkung des Leistungsumfangs von Versicherungen) seine vernachlässigte und nunmehr überforderte Justiz-Infrastruktur zu entlasten.

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#19

Beitrag von ROMEO 1 »

@Wolf
da hast du wohl Recht.

Ich frage mich nur, wie man auf solche Gedanken kommt:
Yaesu FT857D hat geschrieben:
Aber es sollte über eine Justiz/Rechtsreform nachgedacht werden, bei der
zu Pkt. 1: Nur dann eine Rechtsschutzversicherung inkl. Anwalt zum tragen kommen darf, wenn es um Strafsachen geht.
Bei zivilrechtlichen Sachen, bleibt die Rechtsschutzversicherung aussen vor und der Mandant des RA muss die Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen (Ratenzahlung ist dann möglich)
Da hat jemand die Auswirkungen nicht bedacht. Man müsste dann auch alle RS-Versicherten zentral registrieren, wären ja alles potenzielle Straftäter. :roll:

73, Horst
der Bergfunker
Santiago 4
Beiträge: 253
Registriert: Di 30. Aug 2011, 12:17
Standort in der Userkarte: 67715.Geiselberg
Wohnort: zwischen Kaiserslautern und Pirmasens auf dem Berg

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#20

Beitrag von der Bergfunker »

df2tb hat geschrieben:Was hat dieser Mist eigentlich mit Funk zu tun. Die Admins sollten den TE und sperren, ebenso den notorischen Stänkerer DocEmmettBrown. Es nervt! :wall:
Endlich mal jemand der es auch merkt :tup: :tup: :tup:
Präsident George,Eagle,Blizzard2700...430m.Im Pfälzer Wald .cb.Station Merlin, Operator Sascha 73...
Yaesu FT857D

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#21

Beitrag von Yaesu FT857D »

ROMEO 1 hat geschrieben:Du vermittelst den Eindruck, dein Vertrag wäre gekündigt worden, weil du gegen eine anderen Kunden bei der gleichen Gesellschaft klagen wolltest. Das ist aber definitiv falsch, auch wenn das im Nachhinein dein persönlicher Eindruck ist. Den Anwalt der Gegenseite hat auch nicht die RS bezahlt, die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist in keiner RS gedeckt.
Ich müsste jetzt die Gesellschaft nennen, die damals (das ist mehr als 25 Jahre her) auch Schadenersatzansprüche in ihrer Police hatte.
Im übrigen wurden und werden immer noch in Rechtsforen solche Fälle bekannt, in denen der eine seinen Anwalt wechseln und seiner RS kündigen musste, bloss weil der Gegner in der gleichen RS war und die RS seinen Fall nicht übernehmen/bezahlen wollte. Egal, hier OT.
ROMEO 1 hat geschrieben: Auf den Kern meines Beitrages http://www.funkbasis.de/viewtopic.php?f ... 73#p491991 bist du überhaupt nicht eingegangen, sondern hast dir nur den Schlusssatz rausgegriffen. Findest du es immer noch eine gute Idee, Rechtsschutz nur für Straf-, nicht aber für Zivilrecht zu versichern?

73, Horst
Darauf gehe ich nicht weiter ein, weil das Posting am Thema vorbeigeht (so mein Eindruck) und damit nicht völlig OT wird.

Nur soviel:
Strafrecht:
Täter haben auch eine RS. Das magst du als Versicherungsmakler nicht glauben. Aber jeder kann in unserem Rechtsstaat plötzlich zum Täter einer (evtl. vermeintlichen) Strafsache werden.
Dagegen musst du dich wehren können. Auf den Staat mit Prozesskostenhilfe kann man sich kaum noch verlassen. Erst recht mit einem sogenannten Pflichtverteidiger.
Letzteres hat man schon öfters gesehen und gelesen, dass jemand unschuldig in den Knast wanderte, bloss weil der Pflichtverteidiger nicht genug recherchiert hatte....

Zivilrecht:
Schon bei der ersten Klage z.B. beim Sozialgericht, musst du einen RA haben (Anwaltszwang nennt sich das). Der erste Prozess vor dem Sozialgericht ist noch durch Prozesskostenhilfe gedeckt (sofern keine RS vorliegt)
In der zweiten Instanz (Landessozialgericht) auch Anwaltszwang und (selbst wenn Aussicht auf Erfolg besteht) keine Prozesskostenhilfe mehr.
Wenn man da keine RS oder bei einer der Vereine wie VDK nicht Mitglied ist, steht man dumm da...

@ Wolf:
Eine Justizreform wie sie mir vorschwebt, sollte solche versicherungsrechtliche Sachen bzw. deren AGB berücksichtigen.
Wie das im einzelnen aussehen sollte, darüber sollten und können sich Experten, die Köpfe heiss reden/diskutieren.
Aber das es so nicht weitergehen und eine Änderung in dieser Richtung (nicht nur mehr Staatsanwälte und Richter die Aktenberge abbauen sollen) erfolgen muss, dürfte doch klar sein?
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#22

Beitrag von ROMEO 1 »

Erst ein Fass aufmachen und sich dann einer Diskussion entziehen. Du weißt wohl nicht, wie du aus der Nummer wieder raus kommst. Ich denke mir meinen Teil dazu.

73, Horst
Yaesu FT857D

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#23

Beitrag von Yaesu FT857D »

ROMEO 1 hat geschrieben:Erst ein Fass aufmachen und sich dann einer Diskussion entziehen. Du weißt wohl nicht, wie du aus der Nummer wieder raus kommst. Ich denke mir meinen Teil dazu.

73, Horst
Hallo? Wer hat denn mit dem Abschweifen begonnen und diesen Tread abseits des eigentlichen Themas mit dieser Rechtsschutzversicherung, gebracht?
Soll ich nun näher auf das eingehen, was nur zu einem gewissen Teil zu dem Thema gehört? Nö, muss ich nicht.
Das ich nicht weiter darauf eingehe, ist die logische Konsequenz und hat nichts mit dem entziehen aus einer Diskussion zu tun.
Wolf übrigens, wollte mit seinen letzten Posting auf das Thema zurückkommen.
ROMEO 1
Santiago 9
Beiträge: 1126
Registriert: Mi 31. Mai 2006, 23:18
Standort in der Userkarte: Barntrup
Wohnort: Barntrup

Re: Gerichtsüberlastung und Justizreform

#24

Beitrag von ROMEO 1 »

Nur noch einmal zur Erinnerung! Das Thema Rechtsschutzversicherung hast du selber eingebracht. Ich habe die entsprechenden Stellen zur schnelle Auffindung mal gefettet.

Yaesu FT857D hat geschrieben:Folgende Meldung einer Tageszeitung stelle ich voran: https://www.morgenpost.de/politik/artic ... richt.html

Unsere Gerichte (Justiz) ist überlastet, als wie mehr denn je.
Ich sehe die Ursachen woanders wie sie in der Meldung NICHT genannt werden:
1.Fast jeder hat heute eine Rechtsschutzversicherung.
Da hat es auch nichts gebracht, dass für bestimmte Fälle oder auch generell für jeden Fall, die Versicherungsgesellschaft einen Eigenanteil (z.B. 150 Euro) dazu gemacht hat.
Denn der Versicherungsnehmer kann ja selbst entscheiden, ob der die Versicherung mit dem günstigen Beitrag und diesem Eigenanteil oder die teuere ohne diesen, wählt.
Je nach Geldbeutel (Verdienst), wird das noch gesteigert, sodass "Prozesshansel" mit dickem Geldbeutel, eine Rechtsschutzversicherung (und die Rechtsanwälte) mit Fällen überhäuft.
Klar, die RA freut das, bringt doch jeder Rechtsfall über eine Rechtsschutzversicherung, gesichert Geld in ihre Kasse.
Aber in Fällen, in denen weitere Justiz (Staatsanwalt, Polizei, Gericht usw.) in Anspruch genommen wird, (ob gerechtfertigt oder nicht, lassen wir mal aussen vor),
werden/sind zusätzlich dadurch gebunden und stehen für andere u.U. wichtige Strafverfahren, nicht zur Verfügung.

2.Einige Personen in unserer Gesellschaft machen nur noch gegeneinander, nicht miteinander.
Anstatt zuerst mit den Verantwortlichen zu reden, wenn dann irgendwo, irgendwann nicht etwas funktioniert, (so wie sie das gerne hätten und das noch schnellstmöglich),
wird mit dem Rechtsanwalt (siehe Pkt.1) zuerst gedroht.
"Hilft" das nicht, wird der RA beauftragt und im Fall einer angeblichen Strafsache, auch noch die Polizei gerufen.
Aktuell erlebe ich gerade beide vorherigen Sätze hautnah....

3.Es wurde zwar ein Schlichtungsverfahren ausserhalb der Gerichte eingeführt. Das wird aber wenig bis gar nicht in Anspruch genommen,
weil Rechtsanwälte auch bei solchen Fällen (siehe Pkt. 1 wegen den Kosten) zumindest zur Rechtsberatung in Anspruch genommen werden dürfen.
Selbst wenn ein solches Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde, steht jedem frei, doch den Weg der ordentlichen Gerichte zu gehen, wenn sie/er sich im Unrecht fühlt..

Letzteres ist die Krux bei all dem: Jeder kann (laut GG) den Weg der ordentlichen Gerichte gehen, ob derjenige im Recht ist oder nicht (letzteres stellt sich vor Gericht erst heraus).
Das finde ich dem Grunde nach richtig.
Aber es sollte über eine Justiz/Rechtsreform nachgedacht werden, bei der
zu Pkt. 1: Nur dann eine Rechtsschutzversicherung inkl. Anwalt zum tragen kommen darf, wenn es um Strafsachen geht.
Bei zivilrechtlichen Sachen, bleibt die Rechtsschutzversicherung aussen vor und der Mandant des RA muss die Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen
(Ratenzahlung ist dann möglich)

Zu Pkt. 2: Bevor der Weg zum Gericht gegangen werden darf, sollte in allen zivilrechtlichen Verfahren/Fällen zuerst ein Schlichter beide Seiten anhören und entscheiden,
ob dies an ein Gericht gehört oder einem Schlichtungsverfahren zugeführt werden sollte.

Zu Pkt. 3: Durch das , was mit einer Justiz/Rechtsreform auch geändert gehört, dass mit einem Schlichtungsverfahren der Fall abgeschlossen und der Weg zum Gericht verschlossen ist!
Nur in besonderen Fällen (Körperverletzung im schlimmsten Fall) darf ein Gericht in Anspruch genommen werden.
Antworten

Zurück zu „Ohne Rubrik“