Ich würde sagen Fernabsatzgesetz:DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Sa 18. Apr 2020, 22:12 Ich möchte die beiden Antennen daher nicht behalten. Wie ist jetzt das weitere Vorgehen?
Zurückschicken innerhalb von 14 Tagen OHNE Angabe von Gründen.
Allerdings:
Bei einem Wert unter 40€ trägt der Käufer die Rücksendekosten.
Seh ich auch so.Toni P. hat geschrieben: ↑So 19. Apr 2020, 08:41 Ich will Euch ja den Spaß nicht verderben.
Aber juristisch gesehen handelt es sich beim Handel mit Produktfälschungen um kein Kavaliersdelikt.
Dabei ist die Tatsache ob der besagte Händler das wusste oder selbst geleimt wurde nicht von Bedeutung. An seiner Stelle würde ich sehr überlegt das weitere Vorgehen bedenken.
Wenn der Händler die Rücksendekosten nicht übernehmen will, würde ich das dem Hersteller schreiben und evtl. mit einer Anzeige drohen.