Enrick hat geschrieben:Yaesu FT847 hat geschrieben:Läuft die Frist ab ohne so etwas, kommt es zum Zahlungsbefehl per Gerichtsvollzieher.
Meine Güte ... was ein Hickhack !
Fackel doch nicht noch lange mit dem Lattenknaller rum ... ab zur Polizei, Strafanzeige wegen Betrug und gut is !
Wegen so einem Honk würde ich nicht einen einzigen Cent mehr für den Gerichtsvollzieher ausgeben - der wird nämlich auch nur dann tätig wenn Du in Vorleistung trittst !
Und die Kohle darfst Du dann gemütlich von dem Hökerer zivilrechtlich einklagen ...
Haah...
Frage mal einen RA. Ich habe es getan....
Den (und auch andere) kriegt man so leicht nicht wegen Betruges dran. Betrug wäre es erst dann (siehe den § im StGb), wenn er vorsätzlich mir keine Ware liefern würde, trotz mehrmaliger Mahnungen obwohl ich bezahlt habe. Das ist aber hier nicht der Fall. Er hat ja eine "Teillieferung" gemacht. (2 FT857 D, 1 LDG Meter, 1 Bedienteilsatz, 4 Filter, ein Quarzofen)
Zwar nach einer schriftlichen Mahnung. Aber er hat geliefert. Wann er den Rest liefert, das steht auf einem anderen Blatt...
Da muss ich halt hinterher sein und nochmals per Bankeinzug eines Teilbetrages ihn daran "erinnern", dass noch Teile fehlen, die er nicht geliefert hat.
Nur wenn das nicht hilft, kann ich auf das Gericht gehen und per Gerichtsbeschluss ihm eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen, die evtl. per Gerichtsvollzieher zugestellt wird.
Letzteres entscheidet das Gericht, nach Lage der Dinge die vorliegen. (keine Reaktion auf ein Einschreiben, zurücksenden derselben ect.)