Preise bei einigen Kollegen

odo
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Re: Preise bei einigen Kollegen

#16

Beitrag von odo »

echo14 hat geschrieben:@ noone

Sicher gehen die Preise in die genannte Richtung. Man kann es aber auch übertreiben. Das ist hier m.E. geschehen. Unter uns Pastorentöchtern: bei solchen Preisen wären wohl nur wenige auf CB unterwegs ( Fremdmontage vorausgesetzt).
Dass 700 EUR kein Pappenstiel ist, ist klar.
Aber du bist uns immer noch den Beweis schuldig dass es überteuert war.
Solange Du das nicht kannst oder willst bläst Du hier heisse Blubberblasen.
Bislang gab es nur vage Andeutungen über den Leistungsumfang und nichts Konkretes ausser dass eine Blizzard mit dabei war.
Deren Lieferpreis frei Haus kann man ja mal mit ca. 150 EUR ansetzen.
Es gibt Lieferanten die preiswerter sind, aber auch solche, die teurer sind.
Bleibt ein Restbetrag von 550 EUR**von denen noch die MwSt. abgeht.
Bleibt also noch ein Nettobetrag von gut 460 EUR, der aufzuschlüsseln wäre...
Und bitte vergiss dabei nicht irgenwelche "Kleinigkeiten"

Entweder du tust Butter bei die Fische oder hörst bitteschön auf rumzutönen.

** edit
Zuletzt geändert von odo am Sa 30. Jul 2011, 00:10, insgesamt 1-mal geändert.
:wave: :wave:
odo
echo14

Re: Preise bei einigen Kollegen

#17

Beitrag von echo14 »

@ odo

Ich weiß schon, warum Du bei mir keine Reparatur durchführst: 150 e + 450 e= 700 e. Du rundest recht großzügig. Nochmal in die Schule, Grundrechenarten üben.
:lol:
odo
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Re: Preise bei einigen Kollegen

#18

Beitrag von odo »

echo14 hat geschrieben:@ odo

Ich weiß schon, warum Du bei mir keine Reparatur durchführst: 150 e + 450 e= 700 e. Du rundest recht großzügig. Nochmal in die Schule, Grundrechenarten üben.
:lol:
Siehste ich reche im Zweifelsfall sogar zugunsten des Kunden... :rolleyes:
Und die kann ich mir sogar aussuchen.
Wessen Nase mir nicht passt, für den mache ich nichts. :banane: :banane: :banane:
:wave: :wave:
odo
echo14

Re: Preise bei einigen Kollegen

#19

Beitrag von echo14 »

So sehe ich das auch.Man muss nicht jeden bedienen. Sag ich meinen Jungs auch immer. Aber ich schrieb schon "Anfahrt Montage Material " War nicht näher aufgeschlüsselt. Wie gesagt, der Kollege hätte prüfen können, dass mag man ihm vorhalten. Egal, Wochenende. Du sitzt über Deinen Angeboten, ich genieße die letzte Urlaubswoche.

Enjoy
Peter
Flunder

Re: Preise bei einigen Kollegen

#20

Beitrag von Flunder »

Das ist wie beim Bus fahren. Wenn einer nicht mit fahren will, ist das mir Latte. Der Unterschied ist nur, ob leer oder voll, das Geld ist das gleiche. An meinen freien Tagen kann ich an was schönes denken und machen. Ich muss hier nicht immer wieder betonen wie fleißig ich bin und für 2 Mann arbeiten muss. Jeder hat sich sein Job ausgesucht. Mir kommen bei einigen so langsam die Tränen... :zzz: :lol: :wave:
echo14

Re: Preise bei einigen Kollegen

#21

Beitrag von echo14 »

Schöne Dinge: Micha,wir haben gestern gegrillt. War auch schön.

Angenehmes Rest-We.
Zuletzt geändert von echo14 am So 31. Jul 2011, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Tango
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Re: Preise bei einigen Kollegen

#22

Beitrag von Tango »

Boaaa was sind das den für Preise? Ein Funkfreund aus dem Odenwald hat sich letztes Jahr eine Antenne vom Fachmann mit Mast und Blitzschutz machen lassen und hat für alles 350 Euro bezahlt! Die waren zu dritt und sogar mit einem Steiger da! Namen nenne ich jetzt keinen, will keine Werbung machen aber es ist eine sehr große Bekannte Firma aus Frankfurt am Main!


Mfg


Rene
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Flunder

Re: Preise bei einigen Kollegen

#23

Beitrag von Flunder »

Das ist ja das was der echo14 und ich meine. Es geht nicht um 10 oder 20 Euro mehr oder weniger. Es muss überschaubar bleiben. 350 Euro für einen fachgerechten Aufbau einer CB-Antenne ist vollkommend ausreichen. Bei 700 Euro wie echo 14 schrieb, nehme ich an das die Antenne vergoldet war. Wenn die dann noch ein selbstständiger der für 2 Mann arbeitet aufs Dach schleppen muß ist das ungeheuerlich. Dann kann man sich natürlich auch für 3 Mann sich bezahlen lassen. Wenn ich aber auf jeden Cent angewiesen bin und töne ich suche mir aus bei wen ich arbeite, weiß man heute schon wie lange sowas gut geht. Beispiele mit solchen Einstellungen gibt/gab es zu genüge.
Wo die geblieben sind muß ich wohl hier nicht erläutern... :wave:
Zuletzt geändert von Flunder am So 31. Jul 2011, 19:43, insgesamt 2-mal geändert.
echo14

Re: Preise bei einigen Kollegen

#24

Beitrag von echo14 »

Wo die geblieben sind? Da, wo sie hingehören.
Alexander
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Re: Preise bei einigen Kollegen

#25

Beitrag von Alexander »

Hallo zusammen...

... so ganz habe ich den Sinn oder besser Unsinn der Diskussion nicht verstanden. Ehrlich nicht.

Wenn ich zu einem Händler oder Fachmann gehe um mir eine bestimmte Dienstleistung und/oder Ware zu besorgen, bzw. diese bestimmte Ware und/oder Dienstleistung erbringen lasse, so gehört es zu meinen Aufgaben(Pflichten) als Kunde, mir einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Habe ich diesen Kostenvoranschlag, dann darf der tatsächliche Preis bis zu 50% davon abweichen. Dies weiß eigentlich jeder Kunde.

Hat der Kunde das versäumt, dann ist er selbst Schuld wenn der Preis seine Erwartungen (oder Hoffnungen) übersteigt.
Jeder Fachmann/Händler/Antennenbauer hat seine eigenen Betriebswirtschaftlichen Grundlagen, welche - wenn er seriös sein will - in die Preiskalkulation einbezogen werden muss. Tut eine Firma das nicht, dann handelt sie extrem fahrlässig und riskiert u.U. seinen eigenen Betrieb. Die Ausstattung einer guten Fachwerkstatt - auch und gerade im Antennenbau - kann locker 100 000 Euro übersteigen. Für seine Ausrüstung hat ein seriöser Geschäftsmann oftmals Kredite laufen, für welche er Zinsen bzw Tilgungen zu berappen hat. Auch das gehört in die Kalkulation eines Preises hinein.

Wenn der Fachmann also für seine Ware/Dienstleistung 700,- Euro verlangt, hat er bestimmt einen guten Grund dafür. Als Arbeitslohn 100,-Euro für die Stunde anzusetzen ist nicht unverschämt, sondern liegt im Bereich einer fairen Kalkulation. Wem dies nicht gefällt, der kann gerne anderswo ein Angebot einholen.

Das war meine unmaßgebliche Meinung.

Gruß
Alexander

PS: Nochwas kommt dazu: Der Aufbauer der Antenne haftet als gewerblicher Betrieb für Schäden die durch eventuell unsachgemäßen Aufbau enstehen können. Der Kumpel aus der Nachbarschaft der mal eben hilft, kann rechtlich nicht belangt werden. Nicht umsonst hat das Handwerk in Deutschland einen besonderen Stellenwert wert und man muss - nachgewiesen durch einen Meisterbrief - seine Fähigkeiten nachweisen. Auch der Meisterbrief kostet einen ordentlichen 5stelligen Betrag, bis man alle Hürden genommen hat, auch dies sollte man /muss man bei den Endpreisen für Kunden berücksichtigen.
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neemann

Re: Preise bei einigen Kollegen

#26

Beitrag von neemann »

Ein Kostenvoranschlag darf definitiv NICHT um 50% überschritten werden.

Ich habe da bei geltender Rechtsprechnung 20% in Erinnerung.

Ansonsten gebe ich Alexander recht: einfach VORHER fragen, was es kostet.

Ich habe EINmal einen Auftrag auf Stundenbasis erteilt. Soviel habe ich noch nie dafür bezahlt, dass ich Leuten beim Kaffetrinken zuschauen durfte :D .

73
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Romeo Oscar ( 13RO763)
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Re: Preise bei einigen Kollegen

#27

Beitrag von Romeo Oscar ( 13RO763) »

Zur Info:

Die in einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen über den Gesamtpreis dürfen nur um 15 bis 20 Prozent überschritten werden.
Im Falle einer Überschreitung hat der Unternehmer dem Besteller bzw. Kunden unverzüglich die Überschreitung anzuzeigen (§ 650 Abs. 2 BGB)
73&55
:sup: Joachim :sup:

"der Schwarzwälder" QTH: Nordschwarzwald ( 720 m.ü.N.N. ) QRV auf 26.975 MHz USB
https://live.dobel.de/player.html
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wasserbueffel
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Re: Preise bei einigen Kollegen

#28

Beitrag von wasserbueffel »

Alexander hat geschrieben:Hallo zusammen...

PS: Nochwas kommt dazu: Der Aufbauer der Antenne haftet als gewerblicher Betrieb für Schäden die durch eventuell unsachgemäßen Aufbau enstehen können. Der Kumpel aus der Nachbarschaft der mal eben hilft, kann rechtlich nicht belangt werden. Nicht umsonst hat das Handwerk in Deutschland einen besonderen Stellenwert wert und man muss - nachgewiesen durch einen Meisterbrief - seine Fähigkeiten nachweisen. Auch der Meisterbrief kostet einen ordentlichen 5stelligen Betrag, bis man alle Hürden genommen hat, auch dies sollte man /muss man bei den Endpreisen für Kunden berücksichtigen.
Hallo Alexander.
Hier in meinem näheren Umkreis wurden in den 80 und 90er Jahren VHF und UHF Antennen auf die Dächer gebaut,
da gabs noch den terristrichen Empfang.
Und das von den sog "Fachfirmen".
Keine dieser Antennen hat irgendeinen Blitzschutz ,obwohl dies seit ewigen Zeiten Vorschrift ist,wenn das "Gebilde" mehr als 1,50 meter übers Dach geht.
Das zu den Meisterbriefen.
Nur sind mittlerweile 70% der Radioläden pleite.
Dann versuch mal da Jemanden haftbar zu machen,wenn der Blitz einschlägt.
Die meisten haben ja noch nicht mal eine Versicherung die Überspannungsschäden beinhaltet.
Theorie und Praxis liegt wie immer weit auseinander.

Das nur zum Nachdenken.
Gruss Walter
Alexander
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Re: Preise bei einigen Kollegen

#29

Beitrag von Alexander »

Romeo Oscar ( 13RO763) hat geschrieben:Zur Info:

Die in einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen über den Gesamtpreis dürfen nur um 15 bis 20 Prozent überschritten werden.
Im Falle einer Überschreitung hat der Unternehmer dem Besteller bzw. Kunden unverzüglich die Überschreitung anzuzeigen (§ 650 Abs. 2 BGB)

Hallo zusammen...

natürlich habt ihr recht! Ich habe das mit den Überschreitungen bei medizinischen Leistungen verwechselt. Dort gibt es gar keine Grenze zur Abweichung vom Kostenvoranschlag. Rechtlich verbindlich zum Konstenvornaschlag ist z.B. folgender Text:



[
  • u]Überschlägige fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten für die Herstellung eines Werkes.[/u]

    Der Kostenvoranschlag im Gesetz als "Kostenanschlag" bezeichnet.
    Er hat gesetzliche Regelungen in den Paragrafen 632 Absatz 3 und 650 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gefunden.

    Der Besteller eines Werkvertrages (Kunde) kann von dem Hersteller Kostenvoranschlagdes Werkes (Werkunternehmer) einen Kostenvoranschlag fordern.
    Dadurch können unerwartet hohe Rechnungen vermieden werden.

    Unterschieden werden:
    •der einfache oder unverbindliche Kostenvoranschlag
    •der garantierte oder verbindliche Kostenvoranschlag

    Beim einfachen Kostenvoranschlag erstellt der Handwerker vor Beginn der Reparaturarbeiten einen (schriftlichen) Kostenvoranschlag, in dem er die voraussichtlich anfallenden Reparaturarbeiten auflistet und die Kosten beziffert. Der einfache Kostenvoranschlag wird nicht Vertragsbestandteil, sondern nur Geschäftsgrundlage.

    Wenn die Reparaturkosten die im Kostenvoranschlag genannte Summe allerdings wesentlich zu überschreiten drohen, ist der Handwerker verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren (§ 650 Absatz 2 BGB).
    Daraufhin kann der Kunde entscheiden, ob er die Kostenüberschreitung genehmigt oder den Vertrag kündigt und dem Handwerker die bis dahin geleistete Arbeit vergütet (§§ 650 Absatz 1, 645 Absatz 1 BGB).
    Die Summe des Kostenvoranschlages ist dann wesentlich überschritten, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten zumindest 10 bis 20 Prozent über der Summe des Kostenvoranschlages liegen.

    Zeigt der Handwerker die Kostenüberschreitung zu spät an, liegt eine Pflichtverletzung vor, die zu Schadensersatzansprüchen des Bestellers führen kann (§ 280 Absatz 1 BGB)

    Beim garantierten Kostenvoranschlag übernimmt der Handwerker eine Garantie für die Höhe der berechneten Kosten.
    Er ist an die Summe - wie bei Vereinbarung eines Festpreises - gebunden.
    Er kann den Kostenvoranschlag aber wegen eines Fehlers seiner Kalkulation anfechten.
So steht es dort: http://www.rechtslexikon-online.de/Kost ... chlag.html

Gruß Alexander
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