Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

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mibo666
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Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#1

Beitrag von mibo666 »

Hallo zusammen,

die Frage klingt vielleicht etwas doof: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?
Früher war da mal ein Posthörnchen drauf und es gab eine Zulassungsurkunde dazu, wie ist das denn eigentlich heute ? Bei meinen beiden neuen PNI Geräten ist da nichts in der Richtung, wie kann man (Behörde) denn überhaupt feststellen ob legal oder illegal?

Würde mich jetzt echt mal interessieren! Ich kam da auch nur drauf weil es in einem anderen Thread um das CRT2000 ging von dem es eine optische gleiche Version (2000H) gibt, dann jedoch mit voller Transistorbestückung und 40W Leistung wenn man sie per Menü auf den Ham Modus einstellt. Wenn jemand (der nicht gerade Funkamateur ist) sowas im Auto hat, (wie) kann der (hoffentlich) freundliche Polizist bei der VK feststellen ob das Gerät betrieben werden darf oder nicht.

Nachdenkliche Grüße
MiBo

EDITH sagt: Sorry wg. der Schachtelsätze, ist schon spät. :seufz:
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Freiburger
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#2

Beitrag von Freiburger »

Ich hab noch keine Erfahrung mit Kontrollen von Funkgeräten. Allerdings etwas mehr Erfahrung im Waffenrecht. Wenn da ein Verdacht besteht, wird beschlagnahmt.

Frag mich nicht, was da einen Verdacht rechtfertigt. Aber wenn da noch was dazu kommt, zum Beispiel Messer im Auto aka Werkzeug, könnte man sich so ein Szenario vorstellen.

Denn wie Du schon gesagt hast, erkennen kann man das nicht. Ähnlich wie bei den Team Mico.

73, Kai
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DocEmmettBrown
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#3

Beitrag von DocEmmettBrown »

mibo666 hat geschrieben: Sa 13. Feb 2021, 23:44(wie) kann der (hoffentlich) freundliche Polizist bei der VK feststellen ob das Gerät betrieben werden darf oder nicht.
Das ist ganz einfach: Du hast die Konformitätserklärung oder eine Kopie davon, die beim Kauf der Büchse beilag, im Handschuhfach und hältst sie dem Beamten zusammen mit Führer- und KFZ-Schein unter die Nase. ;)

73 de Daniel
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#4

Beitrag von Freiburger »

Bei Werkzeug geht es auch nicht um Leib und Leben, trotzdem wird im Zweifelsfall beschlagnahmt. Vieles fällt unter das Waffengesetz, Stichwort Klingenlänge. Hat man ja ab und zu mal zum abisolieren dabei. Deswegen wird im Zweifelsfall Beschlagnahmt.

Hab's selber noch nicht erlebt aber Kollegen hatten schon die Ehre.

Und ich bezweifle auch die Beweiskraft einer kopierten Konformitätserklärung. Das können die gar nicht mehr beurteilen heute. Du bekommst dann deine Sachen zerkratzt und verschrammt ein paar Monate später wieder zurück. Aber Ärger ist erst mal da.

Deswegen mache ich es wie früher gelernt, der Polizei immer aus dem Weg gehen.

Aber das war ja nicht die Fragestellung. Als Laie kann man doch heute die Funkgeräte nicht mehr unterscheiden.

73, Kai
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#5

Beitrag von Funkvogel »

Heutzutage darf Jeder jedes Funkgerät besitzen, errichten und betreiben.
Beim Bletreiben ist darauf zu achten, als nicht berechtigter, nicht die Sendetaste zu betätigen und sich beim Empfang auf die erlaubten Bereiche (Rundfunk, CB, Amateur, PMR...) zu beschränken.
Gut, mit einem BOS- Fug könnte man da in Erklärungsnot kommen.
Aber im richtigen Leben interessiert sich heute der freundlich Polizeibeamte nicht für solche Sachen.
Die Bösen setzten im Jahr 2021 eh auf Kommunikation über Mobiltelefon.
vy 73s

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ax73
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#6

Beitrag von ax73 »

mibo666 hat geschrieben: Sa 13. Feb 2021, 23:44 Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?
Am buschigen Schwanz hinten.
Oder war das eine andere Geschichte?
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#7

Beitrag von WhiskeyIndia »

FunkRakel hat geschrieben: So 14. Feb 2021, 11:53 Ist das wirklich so?
Würde mich mal interessieren: gibt es dazu irgendwo etwas zum Nachlesen?

Danke ...
Du darfst Amateurfunkgeräte besitzen und auch die Amateurfunkbänder, sowie alle Jedermannsfunkfrequenzen damit abhören. Mit diesen Geräten senden allerdings nicht, auch nicht auf CB, Freenet oder PMR446 und anderen „freien“ Frequenzen. Flugfunk oder andere Bereiche, sind in DE tabu, auch was abhören angeht.
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#8

Beitrag von 13DL04 »

@FunkRakel

Zitat:
...
Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich...

Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... _node.html
73' de "HORNSBY" (Wer Klartext redet, riskiert verstanden zu werden.)
Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit;
aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht. (Abraham Lincoln)
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DF5WW
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#9

Beitrag von DF5WW »

ax73 hat geschrieben: So 14. Feb 2021, 12:04
mibo666 hat geschrieben: Sa 13. Feb 2021, 23:44 Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?
Am buschigen Schwanz hinten.
Oder war das eine andere Geschichte?
Manta, Manta ... und die hatten neben Fuchsschwanz auch manchmal CB an Board ... :tup: :tup:
Zuletzt geändert von DF5WW am So 14. Feb 2021, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.

:tup: :tup:
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mibo666
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#10

Beitrag von mibo666 »

Danke mal an alle die hier keinen Blödsinn in den Thread gekippt haben! :|

Der Hinweis auf CE war der richtige: In der "Konformitätserklärung" die dem Gerät beiliegen muss, und ohne die das Gerät nicht verkauft werden darf, steht drin um was es sich handelt. Beim PNI HP62 sieht das so aus:
Bild

Komplett und als PDF gibts das direkt hier zum runterladen. Bei meinem Gerät lag nämlich nix dabei.

Hier versichert also der "InVerkehrBringer" (aka Importeur) das das Gerät die in den aufgelisteten Normen geforderten Bedingungen erfüllt. Und das weiß er weil der Hersteller des Gerätes das so sagt. :roll:

Die erste Zeile, EN 300 433 führt zu diesem Dokument mit dem schönen Titel:
HARMONISED EUROPEAN STANDARD
Citizens' Band (CB) radio equipment;
Harmonised Standard covering the essential requirements
of article 3.2 of the Directive 2014/53/EU
Wenn man also weiß das CB-Funk Geräte unter den Standard EN 300 433 fallen, dann kann man aus der Konformitätserklärung sehr leicht erkennen, dass es sich um ein CB-Funkgerät handelt was jedermann besitzen und betreiben darf. Könnte doch einfacher gar nicht sein. Was war das früher so kompliziert. \Ironie Off\ :angry:

Übrigens weiß ich mittlerweile aus allererster Hand: Die deutsche Polizei hat von solchen Sachen KEINE Ahnung. Das Thema Funkgeräte im KFZ wird in der Ausbildung nicht angesprochen. Wer auf dem Parkplatz im Auto sitzend angesprochen wird mit dem netten deutschen "WAS MACHEN SIE DA???" kann einfach sagen "CB-Funk". Und es ist egal welches Gerät gerade vor sich hinglüht, und welche Frequenz eingestellt ist. Die Chance einen Beamten zu erwischen der vielleicht gerade Funkamateur ist oder auch CB Funker und damit halt Ahnung hat - die ist ziemlich gering. Wenn die Damen und Herren einem aber unbedingt was reinwürgen wollen und die Reifen ok waren, der TüV neu und sogar der Verbandskasten frisch ist, dann könnten die auf die Idee kommen zu behaupten die Funke ist illegal. :grrr:
Sowas kommt vor, vor allem wenn ein(e) Praktikant(in) mit dabei ist. Und wenns ein(e) junge(r), hübsche(r) ist noch eher. Wie gesagt, allererste Hand.... :o

Dann ist es doch praktisch die ausgedruckte Konformitätserklärung und mindestens das Titelblatt der EN 300 433 griffbereit zu haben. Oder eine Amateurfunklizenz zu zücken und zu sagen " Mein Name ist Bond..." Aber besser keinen WodkaMartini schütteln lassen, das gäbe dann Ärger. :dlol:

Also, da habe ich wieder was gelernt.

Gruß
MiBo
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#11

Beitrag von ax73 »

Na so ganz verstanden hast du das scheinbar noch nicht.
Zum Beispiel darf jedermann alle Geräte besitzen und auch z.B. ins Auto
einbauen. Und dort betreiben.
Das gilt nicht nur für CB-Funkgeräte. Insofern gibt es auch keine
"illegalen" Geräte.

Wie weiter oben beschrieben gibt es beim Betreiben der Geräte eine Unterscheidung
zwischen erlaubtem und unerlaubtem Betrieb. Das ist alles. Das Gerät selbst spielt dabei keine Rolle.

Und daher ist es auch sinnlos eine Konformitätserklärung im Auto mitzuführen.
Die wird nie jemanden interessieren. Wenn du hingegen mit welchem Gerät auch immer
einen Gesetzesverstoß begehst wird dich auch keine Konformitätserklärung schützen ;)
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mibo666
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#12

Beitrag von mibo666 »

ax73 hat geschrieben: So 14. Feb 2021, 23:25 Na so ganz verstanden hast du das scheinbar noch nicht.
Zum Beispiel darf jedermann alle Geräte besitzen und auch z.B. ins Auto
einbauen. Und dort betreiben.
Informiere dich doch bevor du sowas schreibst, das ist doch einfach Quatsch.
ax73 hat geschrieben: So 14. Feb 2021, 23:25 Das gilt nicht nur für CB-Funkgeräte. Insofern gibt es auch keine
"illegalen" Geräte.
Und nochmal - falsch.
Wie weiter oben beschrieben gibt es beim Betreiben der Geräte eine Unterscheidung
zwischen erlaubtem und unerlaubtem Betrieb. Das ist alles. Das Gerät selbst spielt dabei keine Rolle.
Bist du Funkamateur, dann darfst du ein Gerät auf den Afu Bändern betreiben wenn es den Vorgaben entspricht.
Und ansonsten, nein du darfst die Kiste im Auto liegen haben, als Ladung gesichert. Sonst nicht.
Und daher ist es auch sinnlos eine Konformitätserklärung im Auto mitzuführen.
Die wird nie jemanden interessieren.
Q.E.D.
Wenn du hingegen mit welchem Gerät auch immer
einen Gesetzesverstoß begehst wird dich auch keine Konformitätserklärung schützen ;)
Da hast du dann ausnahmsweise mal recht.

Wenn ich wirklich KEINE Ahnung habe, dann frage ich nach und stelle nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf.
Aber letzteres scheint viel einfacherer zu sein. "....ich mach mir die Welt...wie sie mir gefällt..." Bild
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ax73
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#13

Beitrag von ax73 »

mibo666 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 00:05 Wenn ich wirklich KEINE Ahnung habe, dann frage ich nach und stelle nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf.
Na dann bin ich jetzt mal richtig gespannt auf Belege für deine Behauptungen.
Komm, lass sehen! :banane:
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DocEmmettBrown
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#14

Beitrag von DocEmmettBrown »

mibo666 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 00:05Bist du Funkamateur, dann darfst du ein Gerät auf den Afu Bändern betreiben wenn es den Vorgaben entspricht.
Und ansonsten, nein du darfst die Kiste im Auto liegen haben, als Ladung gesichert. Sonst nicht.
Nee, da hat ax73 schon recht: Hören darfst Du den öffentlichen Funk immer (Taxi- oder Betriebsfunk natürlich nicht). Deswegen darfst Du die HAM-Büchse auch ohne Lappen im Auto haben, zum Hören.

Aber wenn Du irgendeine Tetrabüchse auf dem Rücksitz hättest und diese als solche erkannt würde, könnte das möglicherweise zu unangenehmen Nachfragen führen, selbst wenn keine SIM eingebaut wäre.

73 de Daniel
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#15

Beitrag von criticalcore5711 »

mibo666 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 00:05 Wenn ich wirklich KEINE Ahnung habe, dann frage ich nach und stelle nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf.
Dann solltest du mit deinem Stuss besser nicht hier hausieren gehen!

Der Besitz eines Afu TRX ist JEDEM gestattet!
Selbst ein Gerät das komplett von 66-88MHz senden und empfangen kann, da es im Afu eine Freigabe für 4m (70MHz) gibt wird als Afu TRX verkauft und das darfst du erwerben!

Hier wurde bereits des öfteren bei der Bundesnetzagentur nachgefragt, selbst die bestätigten das es völlig egal ist ob du nen Lappen zum afu hast oder nicht. Du darfst das Gerät zum Empfang betreiben, auf allen Afu, CB, Freenet und PMR Frequenzen. Egal wo!

Also auch im Auto.

Das einzige was du nicht darfst ist damit senden.
Das wiederum ist auch nicht Sache der Polizei sondern der Bundesnetzagentur. Wenn die dich erwischen kriegts du eben einen Bußgeldbescheid weils auch keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist.
Zuletzt geändert von criticalcore5711 am Mo 15. Feb 2021, 01:58, insgesamt 1-mal geändert.
"Und als Buße Zehn Bloody Marry und ein F***" :dlol:
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