Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

13CT925
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#31

Beitrag von 13CT925 »

Freiburger hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 20:56 Wenn Du mich zitierst dann bitte im Konrext. Ich mag diesen Bildzeitungsstil nicht.
Bildzeitungs-Stil wäre z.B.

"Kann Kai CB-Funk?" :lol: :lol:

(dafür hätte man früher eins links und rechts uff de Backe kriet ;-)
heute denkt die Jugend, solche grammatischen Vergewaltigungen wären ganz normal)

Ich denke, die Mitleser ham verstanden, wies gemeint war, das sich das Waffenrecht schlecht auf Funkgeräte portieren lässt.
Newcomer hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 21:14 Kann auch nicht sagen was ein Kontrolleur beigebracht bekommt um das zu entscheiden.
Früher konnte die Rennleitung noch die beschriebenen "Posthörnchen", FTZ-Nummer, oder K-PR... kontrollieren.
Hatte jemand ne Funklizenz, brauchtse sie gar nich weiter kucken.
Wobei ich in meinen wilden Zeiten auch schon ma ne President Grant sandgestrahlt, schwarz lackiert, und als Kaiser 9040 beschriftet habe, inklusive einer Kopie der Zulassungsurkunde im Handschuhfach...hust....eh schon alles verjährt... %)

Aber wie hier schon geschrieben, sind Funkgeräte heute auch nicht mehr so "wichtig" bei Kontrollen, und die lizenzfreien sind auch auch schlechter zu erkennen als früher
Zuletzt geändert von 13CT925 am Mo 15. Feb 2021, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#32

Beitrag von Freiburger »

Joe,

Lesen und verstehen. Die Herleitung steht genau dort.

73, Kai
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ax73
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#33

Beitrag von ax73 »

mibo666 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 20:10 ...
Hier geht es weder um das Errichten von Amateurfunkstellen noch um Kfz-Zulassungsbestimmungen.
Nicht um Störsender oder anderes verbotenes Zeug.
Das ändert sich auch nicht durch seitenlange Nebelkerzentexte.

Was ein CB-Funkgerät ist ergibt sich aus der Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
13CT925
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#34

Beitrag von 13CT925 »

...und es geht auch nicht darum, was ein CB-Funkgerät ist, sondern wie man es erkennt 8)
....73 Joe
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DocEmmettBrown
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#35

Beitrag von DocEmmettBrown »

13CT925 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 21:29...und es geht auch nicht darum, was ein CB-Funkgerät ist, sondern wie man es erkennt 8)
Ist doch ganz simpel: Auf die PTT drücken und wenn's bei der Gegenstation ordentlich Echo und Rogerpiep hat, ist's CB. :dlol: %) :dlol:
Jürgen, halt die Füße still, das war nur ein Witz!

73 de Daniel
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#36

Beitrag von guglielmo »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 20:53
guglielmo hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 14:31Diese Erklärung steht auf dem Beipackzettel im Karton in dem sich das gekaufte Gerät befindet oder man kann sie beim Hersteller aus dem Internet herunter laden.
Ist das eigentlich rechtlich sauber? Ich muß ja als Hersteller oder Inverkehrbringer auch eine Bedienungsanleitung dem Produkt mitgeben und kann nicht sagen: "Ei, saug 'se Dir mal von unserem überlasteten Server zusammen mit der Malware runter."

Ich habe arge Zweifel, daß die Lösung mit dem Web juristisch korrekt ist. :clue:

73 de Daniel
Ich selber besitze derzeit keine CB-Büchse. Ich gehe jetzt mal davon aus, das bei den meisten Geräten die Konformitätserklärung in Papierform beigelgt wird. Jetzt zum Status der Erklärungen aus dem Internet.

1. Die Erklärungen enthalten eine einfache elektronische Signatur in Form einer hineinkopierten handgeschriebenen Unterschrift.
Solche einfachen elektronischen Signaturen sind nach der Europäischen Signaturverordnung eIDAS rechtsültig und gerichtsfähig. Es sei denn es handelt sich um Dokumente für die andere Regelungen gelten wie z.B. qualifizierte elektronische Signaturen.

2. Der Server auf dem diese Dokumente zum Download angeboten werden sollte authentisch und das Dokument integer sein. Die Authentizität wird durch Serverzertifikate gewährleistet deren Gültigkeit automatisch von jedem modernen Browser geprüft wird. Dies gilt aber nur bei TLS-Verbindungen (Ehemals https). Die Sicherstellung der Authentizität könnte durch eine Hashwertprüfung erfolgen. Die letzte Maßnahme halte ich jetzt für nicht so wichtig, da der Schutzbedarf eines solchen Dokumentes in Bezug auf den Grundwert Integer eher in der Kategorie "NORMAL" einzustufen ist. Der Aussteller könnte sein Dokument auch elektronisch signieren. Die meisten Nutzer können damit aber nichts anfangen. Ist der Server Authentisch, dann kann man sich auf die Erklärung meines Erachtens verlassen. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet seine IT nach dem Stand der Technik zu betreiben und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört es auch die Server die im Internet Dienste anbieten entsprechend zu härten. Näheres steht in den einschlägigen BSI-Standards und Technischen Richtlinien. Für einige Unternehmen, die in der KRITIS Verordnung aufgeführt sind, sind sie mittlerweile rechtsverbindlich. Solche Regelungen sind im sog. BSI-Gesetz (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) in der aktuellen Fassung vom 27. Juni 2020 geregelt.

Wie gesagt, eigentlich alles Pillepalle. Man soll auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Allerdings geht natürlich aufgrund der Erklärung das volle Risiko auf den Hersteller über. Richtet seine Funke Schaden an, dann trägt er alle juristischen Konsequenzen. Ausnahmen sind natürlich vorsätzlicher Missbrauch, technische Änderungen oder unsachgemäße Handhabung. Dies schließt bereits die erwähnte Verordnung der Bundesnetzagentur aus.

Das Risiko sich Schadsoftware beim Download einzufangen besteht immer. Hier hat auch der Benutzer eine Verpflichtung seinen Rechner mit Updates zu versorgen und entsprechende Sicherheitsscanner einzusetzen. Das passiert bei Windows 10 mittlerweile automatisch und erzwungen. Ich bin kein Freund solcher Systeme, aber Microsoft ist der Ansicht das die meisten Nutzer sich wie kleine unreife Kinder verhalten. Auch Browser sind entsprechend sicher einzustellen, das Skripting einzuschränken, die Warnhinweise bei Zertifikatswarnungen ernst zu nehmen und dubiose Websiten zu meiden. Auch das regelmäßiger Sichern seiner Daten sollte ernst genommen werden. Passieren kann immer etwas und dagegen sollte man sich wappnen.

Vy 73
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Grundig-Fan
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#37

Beitrag von Grundig-Fan »

Wieso steht denn hier nirgends, dass früher die nicht zugelassenen Geräte von der Bundespost eine Plombe auf die Mikrofonbuchse bekommen haben oder die Bundespost den Sender ausgebaut hat. Das wurde früher an so manchen Stammtischen erzählt. Allerdings erst nach Bier Nr.23.
Genau wie der Vollhorst aus Krefeld, der hat seine DX-5000 auf 4 Watt und 80 Kanal "modifizieren" lassen und die wurde dann von der Bundesnetzagentur nachträglich genehmigt.

Streitet euch nicht Kinderchen!

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Aktuell im Shack: Icom IC7300,Yaesu FT-891,TTI TCB H100,Kaiser KA9040FM,Midland Alan 78 Plus,PAN PC50,Midland Alan 48
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#38

Beitrag von mibo666 »

Also bei meinen beiden PNI Geräten, die ich in den den letzten drei Monaten neu gekauft habe, lag keine CE Erklärung dabei. Ich habe diese nur auf der Seite des EU-Impoteurs finden können. Ist ja auch eigentlich kein Problem und gegen "Schädlinge" in einem PDF Dokument reicht es schon um Adobe einen großen Bogen zu machen (und das richtige OS zu verwenden).

Aber wie lange bleibt das Dokument auf dem Server zum Abrufen bereit, wie lange gibts diesen Importeur überhaupt?
Wenn mir erst nach ein paar Jahren einfällt das die Erklärung fehlt dann habe ich ein Gerät rumstehen was sich legal nicht mehr verkaufen lässt. Deshalb ist es, soweit ich weiß, auch vorgeschrieben das die CE Erklärung beim Kauf dabei liegen muss.

Aber das ist wahrscheinlich sowieso nur alles graue Theorie und es wird sich wohl niemand drum kümmern.

Gruß

MiBo
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Lattenzaun
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#39

Beitrag von Lattenzaun »

...aus diesem Grund kloppe ich bei jedem Neugerät sofort mit Hammer und Sichel das CE Zeichen direkt sichtbar in die Frontblende.

Hat zudem den enormen Vorteil, die verhunzte Mühle klaut auch niemand mehr... :tup:
Ich habe eine gespaltene Persönlichkeit, notfalls führe ich mit mir selbst ein QSO !!!
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#40

Beitrag von 13CT925 »

mibo666 hat geschrieben: Di 16. Feb 2021, 15:29 Deshalb ist es, soweit ich weiß, auch vorgeschrieben das die CE Erklärung beim Kauf dabei liegen muss.
Ich wüßte nicht, das die Erklärung zwingend dabei liegen muss, sie muss mindestens "verfügbar" sein, beim Hersteller zum Download, oder auf Nachfrage.
Was sein muss ist ein CE-Zeichen auf einem Typenschild, zusammen mit dem "Inverkehrbringer" in die EU,
manchmal ist das CE, oder beides auch ins Kunststoffgehäuse eingegossen und "nicht gleich sichtbar".
....73 Joe
Bastelfred
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#41

Beitrag von Bastelfred »

mibo666 hat geschrieben: Di 16. Feb 2021, 15:29 Also bei meinen beiden PNI Geräten, die ich in den den letzten drei Monaten neu gekauft habe, lag keine CE Erklärung dabei. Ich habe diese nur auf der Seite des EU-Impoteurs finden können. Ist ja auch eigentlich kein Problem und gegen "Schädlinge" in einem PDF Dokument reicht es schon um Adobe einen großen Bogen zu machen (und das richtige OS zu verwenden).

Aber wie lange bleibt das Dokument auf dem Server zum Abrufen bereit, wie lange gibts diesen Importeur überhaupt?
Wenn mir erst nach ein paar Jahren einfällt das die Erklärung fehlt dann habe ich ein Gerät rumstehen was sich legal nicht mehr verkaufen lässt. Deshalb ist es, soweit ich weiß, auch vorgeschrieben das die CE Erklärung beim Kauf dabei liegen muss.

Aber das ist wahrscheinlich sowieso nur alles graue Theorie und es wird sich wohl niemand drum kümmern.

Gruß

MiBo
und der nächste Unsinn von dir. Als Privatperson ist es völlig wumpe ob ich die CE Erklärung bei einem Verkauf habe oder nicht. Ich kann ein solches Gerät selbstverständlich und völlig legal an jemanden weitergeben egal ob ich es verkaufe oder verschenke.
Denn die Privatperson ist kein Inverkehrbringer der Quasselkiste.

Du bekommst es einfach nicht auf die Reihe Gesetze und Richtlinien richtig zu deuten /anzuwenden.

Bevor du das nicht lernst, sollst du zu solchen Themen lieber nicht "auf Sendung" gehen.
Bis denn vom Sven / Kangaroo 02 / 13HN454
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mibo666
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#42

Beitrag von mibo666 »

Habe gerade nochmal nachgeschaut. Bei Kunsstoffteilen die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können und für alles was mit ATEX(da gehts um explosionsgeschütze Bereiche, heißes Thema!) zu tun hat muss die Konformitätserklärung immer beiliegen. Bei anderen Warengruppen nicht.

Interessant ist aber: Der Hersteller/Importeur ist in der Pflicht der Behörde auf Verlangen die Konformitätserklärung zur Verfügung zu stellen, nicht der Benutzer. Bringt natürlich nix wenn Hersteller/Importeur nicht mehr existieren. Und das geht ja ganz flott, vor allem bei den ganz kleinen Klitschen....

Wieder ein Stückchen schlauer grüßt :wave:

MiBo

Ein PS für den Bastler: Ich habe dir das schonmal versucht deutlich zu machen: lerne argumentieren, nur lamentieren bringt dich nicht von deinem Kindergartenniveau weg... :sdown:
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#43

Beitrag von Lattenzaun »

...ein heutiges CB Funkgerät ist eigentlich ganz leicht zu erkennen.

1. TX : Die Modulation klingt zwischen Socken tief im Rachen bis Eunuchenstimme.

2. RX : Der Empfänger gibt den Ton so nasal wieder, man glaubt alle Teilnehmer der Runde hätten Grippe oder Kehlkopfkrebs.

3. Trennschärfe...man hört den ganzen CB Funk auf einem Kanal, besonders, wenn der direkte Nachbar nebenan, irgendwo anders gerade mal sendet.

4. Hitzeentwicklung. Nach 10min TX kann man viele moderne CB Geräte, dank der häufigen und billigen IRF Finals, welche gedrosselt laufen, sehr gut als Raumheizung nutzen.

5. Einschwingverhalten und RX Umschaltung...bei einigen Geräten kann es schon mal dauern...bevor man was hört oder senden kann.

73,

Bernhacht
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#44

Beitrag von ax73 »

mibo666 hat geschrieben: Di 16. Feb 2021, 17:46 ...: lerne argumentieren, nur lamentieren...
das kommt gerade vom Richtigen :dlol:
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#45

Beitrag von CBZentrum »

Veto ,ein Verkäufer von baulich verändertem Gerät hinter der Normierung ist sehr wohl ein CE-pflichtiger Erstinverkehrbringer in der EU und bekommt bei Weitergabe Verkauf (ausser an der Afuler,der ist der einzige ohne CE Pflicht siehe FuaG aktuell )
die CE Pflicht und Herstellersorgfalt eines Wirtschaftsakteurs ,siehe R E D RadioequipmentDevice 2017.

Auch der an CB Funker abgebende Afuler ist CE Pflichtig , das gilt auch für den Selbstbau Drahtantennen und oder Mikrokupplungen usw...

Einzige Ausnahme ist der Selbstbau und Experimentalfunk Afu.
Deshalb trägt auch jedes Afu Gerät auch ein CE Zeichen und hat die
Mindestanforderung an die Gerätedeklarierung zu erfüllen und wird
vom Großhandel nur im Originalzustand abgegeben .
Nach Besitzübergang darf man sich dann einen Privatwunsch erfüllen lassen.
zB Anpassung von RED Norm an die dt.Norm,aber nicht darüber hinaus ,das bedeutet
Verlust CE .

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2014/53/EU gültig nach jeglicher Übergangszeit seit 06/2017.

Mit dem zwischenzeitlichen Inkrafttreten WEEE1 aktive Bauteile WEEE2 passive Bauteile ist die vorher geltende
Kennzeichnung an CB Funkgeräten Ausrufezeichen Kreis ersatzlos entfallen.

Das CE Zeichen und das Wegwerfverbotszeichen ist Mindestdeklaration zu
ROHS2 und EEEG Kennzeichnungen auf zugehörigen Betriebsakkus ,
auch dort das CE Zeichen und das Wegwerfverbot zu finden.

Wer das nicht findet, hat auch mal das Problem: Gerät zugelassen,
2tLieferant China Akku nicht EEEG gelistet und damit gibt es ein Problem
wie zB mit den BF 888 Hafus Amazon Wish und CoKG und der Verkäufer Inverkehrbringer
Wirtschaftsakteur wird wegen der Nichtlizensierung des Akkuherstellers HIER zur Kasse gebeten
und zahlt die Entsorgung der Akkus .
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