Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

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mibo666
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#16

Beitrag von mibo666 »

Na, vielleicht fällt dem Deo ja noch selbst was dazu ein, mal abwarten.
Ganz kleiner Tipp: KFZ und CE, da war doch was....
Das andere sind z.B. gesetzlichen Vorgaben, dazu wurde der Link ja schon gepostet. Lesen hilft, auch wenn diese Art von Text nicht ganz so eingängig ist wie Bl*dzeitung.

Ich muss doch hier nicht den Klugscheißermodus raushängen lassen, auf so manches kann man kommen BEVOR man totalen Blödsinn postet.

Gute n8 Gruß
MiBo
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DocEmmettBrown
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#17

Beitrag von DocEmmettBrown »

mibo666 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 01:56Ganz kleiner Tipp: KFZ und CE, da war doch was....
Was hat das mit CE zu tun? :wall:
Auch AFu-Büchsen, die Du im Handel kaufen kannst, haben alle CE.

73 de Daniel
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mibo666
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#18

Beitrag von mibo666 »

Ich kram den Text jetzt nicht raus, selber lesen hilft.
Da steht unter anderem das der Betrieb von AmateurfunkSENDERN nur Funkamateuren gestattet ist, richtig ?
Vielleicht ist das ja nicht mehr allgemein bekannt, aber früher (da wo alles besser war) bestand die typische Amateurfunkanlage aus Sender UND Empfänger. Und das waren voneinander getrennte Geräte, den Empfänger darf auch OttoNormal benutzen, den Sender nicht. Soweit auch noch klar ? Heute haben wir SendeEmpfänger, beide Geräte in einem. Und sowas darf OttoNormal besitzen, aber nicht benutzen. Nein, auch nicht zum "hören". Moderne Geräte senden schon ohne das der Otto PTT drückt, deshalb ist diese Regelung auch logisch und sinnvoll.

So und jetzt iss erst mal Schluss für heute.

N8 Grüße

MiBo
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criticalcore5711
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#19

Beitrag von criticalcore5711 »

mibo666 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 02:06 Nein, auch nicht zum "hören". Moderne Geräte senden schon ohne das der Otto PTT drückt, deshalb ist diese Regelung auch logisch und sinnvoll.
Keines der Geräte dienlich kenne sendet ohne das ein OM das veranlasst. Aus gutem Grund! Ohne antenne oder Dummy dran würde das Gerät ansonsten kaputt gehen, ebenso wenn die antenne total verstimmt wäre oder erst aufgebaut wurde und noch nicht eingestellt.
Es wäre auch absoluter nonsens ein Gerät zu haben das automatisch ohne das ich das will sendet!

Zeig doch mal her welches Gerät das macht!
mibo666 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 02:06 Heute haben wir SendeEmpfänger, beide Geräte in einem. Und sowas darf OttoNormal besitzen, aber nicht benutzen. Nein, auch nicht zum "hören".
Schwachsinn! Du bekommst heute kaum mehr was anderes und wenn nur "Altbestand", entsprechend ist es völlig egal ob das "Sendeempfänger" sind. So lange die dir nicht zu 100% nachweisen das du das Gerät auch zum senden verwendet hast bringt dich das nicht in Schwierigkeiten.
mibo666 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 01:56 Ganz kleiner Tipp: KFZ und CE, da war doch was....
:wall:
CE haben die käuflichen ALLE... ob nun gerechtfertigt oder wie bei den Baofeng's zb. "Cina Export".
Übrigens ist viel wichtiger was der Autohersteller in die BDA des Fahrzeugs dazu schreibt. Moderne Fahrzeuge erlauben meist nur bestimmte einbaupositionen für die antenne und nur eine bestimmte Leistung maximal.

Sonst kommt der heißgeliebte Boardcomputer durcheinander....
mibo666 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 01:56 auf so manches kann man kommen BEVOR man totalen Blödsinn postet.
Wie ich bereits sagte:hier im Forum wurde das Thema bereits durchgekaut! Einen TRX zu empfangszwecken zu betreiben ist der Bundesnetzagentur ebenso scheißegal wie ein reiner RX so lange du damit nicht sendest. Diesehen darin keinerlei Verstoß.
"Und als Buße Zehn Bloody Marry und ein F***" :dlol:
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DocEmmettBrown
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#20

Beitrag von DocEmmettBrown »

criticalcore5711 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 02:32Keines der Geräte dienlich kenne sendet ohne das ein OM das veranlasst. Aus gutem Grund! Ohne antenne oder Dummy dran würde das Gerät ansonsten kaputt gehen, ebenso wenn die antenne total verstimmt wäre oder erst aufgebaut wurde und noch nicht eingestellt.
Es wäre auch absoluter nonsens ein Gerät zu haben das automatisch ohne das ich das will sendet!

Zeig doch mal her welches Gerät das macht!
Z.B. die DMR-AnyTones, die APRS anbieten. Die senden das, sobald Du sie einschaltest. Tun sie wirklich ganz ohne die PTT.

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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#21

Beitrag von criticalcore5711 »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 02:48 Z.B. die DMR-AnyTones, die APRS anbieten. Die senden das, sobald Du sie einschaltest. Tun sie wirklich ganz ohne die PTT.
Dazu muss erst mal APRS aktiviert werden, eine Funktion die für reinen RX Betrieb völlig irrelevant ist.
Für APRS muss zb. ein Rufzeichen einprogrammiert sein. Sonst könnte man ja nicht wissen welcher OM da gerade wo unterwegs ist. Entsprechend ist diese Option auch im Auslieferungszustand aus.
"Und als Buße Zehn Bloody Marry und ein F***" :dlol:
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#22

Beitrag von DocEmmettBrown »

criticalcore5711 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 02:58Entsprechend ist diese Option auch im Auslieferungszustand aus.
Das ist richtig, sowas muß im CodePlug eingestellt werden. Aber wenn Du sowas gebraucht kaufst, könnte im obigen Beispiel durchaus die DMR-ID und für APRS das Call noch einprogrammiert sein. Sollte nicht, kann aber. :clue:

Obacht, wir gleiten gerade vom Thema ab!

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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#23

Beitrag von Bastelfred »

mibo666 hat geschrieben:
Wenn ich wirklich KEINE Ahnung habe, dann frage ich nach und stelle nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf.
Aber letzteres scheint viel einfacherer zu sein. "....ich mach mir die Welt...wie sie mir gefällt..." Bild
Lies diesen, Text von dir noch einmal gründlich durch und dann halte dich selbst endlich daran.


Der grüßte Quatsch steht in diesem Thread von dir geschrieben.

Solltest du ein AFU Zeugnis haben dann gib es bitte zurück- Hast du für einen Kurs bezahlt, dann lass dir auch das Lehrgeld zurück geben.

CE betrifft übrigens auch jede Menge Menschen / Fahrzeuge nicht
Bis denn vom Sven / Kangaroo 02 / 13HN454
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ax73
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#24

Beitrag von ax73 »

Für alle genervten Mitleser liesse sich auch eine kurze Antwort formulieren.
Es gibt keine "illegalen Geräte" mehr.
Rechtlich relevant ist ausschliesslich die legale Nutzung von Funkgeräten.

Ob ein Funkgerät sich von den technischen Parametern her im Bereich irgendwelcher
Spezifikationen, Normen oder Konformitäten befindet lässt sich von außen nicht
feststellen.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
guglielmo
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#25

Beitrag von guglielmo »

Genau! Es gab noch nie illegale Geräte aber dafür illegale Nutzer. Ob ein Nutzer illegal ist hängt von dem Gerät ab. Jeder, der auf dem CB-Band aktiv sendet darf dies mit Geräten, die hierfür vorgesehen sind und über eine Konformitätserklärung verfügen. Natürlich muss er dabei im Sendebetrieb die einschlägigen Vorschriften einhalten. Zum Beispiel keine kommerzielle Nutzung, kein Dauersendebetrieb, kein Träger ohne Informationsübertragung, keine Radioaussendungen usw.

Hier habe ich den folgenden Auszug gefunden: (Vfg 132/2019 Amtsblattverfügung)
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html

-------------------------- Auszug -------------------------------------
Hinweise
(1) Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass § 1 und die in § 2 Absatz 1 bis 3 festgelegten Nutzungsbestimmungen eingehalten werden, wenn die Nutzungsbestimmung in § 2 Absatz 6 eingehalten wird und die Frequenznutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ordnungsgemäß unterhaltener CB-Funkgeräte erfolgt,
a) deren Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach Richtlinie 2014/53/EU erklärt wurde
oder
b) die nach einer früheren Vorschrift in Deutschland zugelassen wurden und mit einer der folgenden Kennzeichnungen versehen sind,
CEPT-PR27D KAM AFM80 FM80 K/….
CEPT-PR27D-40 KFFM40 KFAM40 k/m K/p
PR27D-FM KFFM PR27 KF
oder
c) die durch dazu autorisierte Stellen in anderen europäischen Ländern zugelassen wurden.
------------------------------ENDE--------------------------------------
Demzufolge muss das CB-Gerät über eine Konformitätserklärung, siehe unter a), nach 2014/53/EU verfügen. Diese Erklärung steht auf dem Beipackzettel im Karton in dem sich das gekaufte Gerät befindet oder man kann sie beim Hersteller aus dem Internet herunter laden. Die Zulassungen unter b) wurden, so weit ich das verstanden habe, zurück gezogen. Jedoch kann man wohl davon ausgehen das solche Geräte die Konformitätsanfordrungen erfüllen. Ob die Gesetze es zulassen, dass ein Amateurfunker ein eigenes Gerät nach den Bestimmungen zur Nutzung des CB Bandes verwenden darf, kann ich nicht sagen. Ich meine so was schon gelesen zu haben. Jedenfalls darf dies ein Nicht-Amateurfunker nicht.

Hier ein Beispiel für so eine Erklärung: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... O2OptZCnrX

Vy 73
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mibo666
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#26

Beitrag von mibo666 »

Ihr habt ja ganz schön auf mich eingeprügelt, nicht schlecht. :tup:
Dann will ich mal ein bisschen aufräumen, auch wenn ich dazu eigentlich gar keine Zeit habe.
Achtung - wird lang!

Vorab: Das ich eine Zulassung zum Amateurfunkdienst besitze bedeutet nicht das ich die Weisheit mit Löffeln gefressen habe! Es bedeutet aber das ich in Lage bin mir unbekannte Sachverhalte anzueignen, Fakten zu kombinieren und daraus Schlüsse zu ziehen. Und aus dieser Position heraus argumentiere ich hier.

Die Ausgangsfrage war ja woran man erkennen kann ob ein Funkgerät ein CB-Funkgerät ist. Dazu kam von Daniel:
DocEmmettBrown hat geschrieben: Sa 13. Feb 2021, 23:56 Das ist ganz einfach: Du hast die Konformitätserklärung oder eine Kopie davon, die beim Kauf der Büchse beilag, im Handschuhfach und hältst sie dem Beamten zusammen mit Führer- und KFZ-Schein unter die Nase. ;)
Da hat er völlig recht! In der zum Gerät passenden CE Konformitätserklärung sind die zutreffenden Normen aufgelistet und daraus lässt sich der Status erkennen. Ohne diese Papiere kann man nicht sehen ob es sich um ein CB Gerät handelt oder nicht. Als Antwort auf diese Feststellung kam dann folgender dieser Post:
ax73 hat geschrieben: So 14. Feb 2021, 23:25 ...jedermann darf alle Geräte besitzen und auch z.B. ins Auto einbauen. Und dort betreiben. Das gilt nicht nur für CB-Funkgeräte. Insofern gibt es auch keine "illegalen" Geräte.
Ok, hier sind gleich drei Behauptungen die falsch sind.
...jedermann darf alle Geräte besitzen
Nein, auch wenn ich annehme das es sich bei "Geräte" ausschließlich um Funkgeräte handelt. Dort gibt es eine ganze Menge was niemand besitzen darf. Dazu gehören z.B. Störsender, Blocker und Jammer (z.B. für Handy, GPS oder Radar) sowie Abhör- und Überwachungsgeräte. Eine genaue Auflistung lässt sich bei der BNetzA finden.
und auch z.B. ins Auto einbauen
Nein, es sei denn du fährst einen Oldtimer. Ansonsten muss das Gerät eine Zulassung haben aus der explizit hervorgeht das es für den Einbau in KFZ geeignet ist. Außerdem brauchst du eine Bescheinigung vom Autohersteller aus der genau hervorgeht wo das Gerät und die Antenne eingebaut werden dürfen, auf welchen Frequenzen und mit welcher Leistung gearbeitet werden darf. Es darf also nicht jedes Gerät einfach ins Auto gebaut werden. Genau genommen dürfte man nicht mal das Gerät auf dem Sitz liegen haben und standmobil damit arbeiten wenn die Spannungsversorgung aus dem Bordnetz kommt.
....jedermann darf alle Geräte besitzen ....und betreiben.
Die Sache mit "alle Geräte" hatten wir ja schon. Das Thema "jedermann darf alle Geräte betreiben" ist etwas umfänglicher:

Nehmen wir folgendes als gegeben hin: Jedes Funkgerät muss eine Zulassung zu einem (vielleicht auch mehrere?) Funkdienst(en) haben. Nur solche Geräte dürfen betrieben werden. Z.B. entsprechen Geräte für den CB Funk der Norm EN300 433, und Geräte für den Flugfunk EN 300 676-2 usw. Geräte die keine Typenprüfung haben dürfen NICHT verwendet werden. Klar, oder ? Einzige Ausnahme sind Funkamateure wenn das Gerät sich auf mindestens einer dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenz betreiben lässt. Denn beim Amateurfunk wird der Benutzer geprüft, bei allen anderen Funkdiensten das Gerät.
Wenn nun ein Funkgerät ohne Typenprüfung von niemandem benutzt werden darf außer von Funkamateuren, dann ist es (schon wieder: ...wenn das Gerät sich auf mindestens einer dem Amateurfunk zugewiesenen Frequenz betreiben lässt) nur als Amateurfunkgerät einzuordnen.

Bis hierhin sollten wir uns einig sein, oder?

Da sich einige in diesem Thread über das Thema "illegale Geräte" aufregen, fasse ich das mal zusammen.
Und weil wir ja schon gesehen haben das jedes Gerät ohne eine Zulassung zu einem Funkdienst als Amateurfunkgerät angesehen werden kann, werfen wir einen Blick auf folgenden Post:
criticalcore5711 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 01:54 Der Besitz eines Afu TRX ist JEDEM gestattet!
..%<..schnipp..%<.
Stimmt, der Betrieb jedoch nicht, weil:

Auszug aus:

Amateurfunkgesetz (AFuG)

§ 3 Voraussetzungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Rufzeichen, Frequenzzuteilung
(3) Eine Amateurfunkstelle darf erst nach der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Zuteilung
1. eines personengebundenen Rufzeichens,
..%<..schnipp..%<.(weitere Rufzeichen- und Zuteilungsarten)..%<..schnipp..%<.
...betrieben werden.

Glasklar, eine Amateurfunkstelle darf nicht von jedermann betrieben werden. Und was ist mit "Amateurfunkstelle" gemeint ?
Weil dazu Post dieser Art auftauchen:
criticalcore5711 hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 02:32 ...einen TRX zu empfangszwecken zu betreiben ist der Bundesnetzagentur ebenso scheißegal wie ein reiner RX so lange du damit nicht sendest. Diesehen darin keinerlei Verstoß.
Wie die BNetzA das sieht ist eigentlich egal, das Gesetzt untersagt den Betreib einer Amateurfunkstelle für jedermann.
Und eine Amateurfunkstelle ist:

Auszug aus:

Amateurfunkgesetz (AFuG)


Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
.
.
.
3. eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.

Wie schon erwähnt bezieht sich der Text auf eine Zeit als Sender und Empfänger getrennte Geräte waren. Heute haben wir (in der Regel!) TRX, also kombinierte Geräte, die empfangen UND senden können. Bei jeglicher Art von Betrieb wird auch das Sendeteil (komisches Wort) betriebsbereit gehalten. In vielen Fällen sendet der TRX auch ohne zutun des Benutzers. Nein, glaubt ihr nicht? APRS wurde ja schon genannt. Nahezu jedes YAESU Gerät der letzten 30 Jahre verfügt über ARTS, jedes Gerät mit GSM Teil meldet sich beim Netzwerk an, genauso wie jedes Tetra Gerät. Eine aktivierte VOX Funktion ist ein ganz einfaches Beispiel wie aus einem Funkgerät durch falsche Bedienung ein Störsender wird.
Deshalb ist es nicht legal ein Afu Gerät ohne (ich nenne es jetzt mal so) Lizenz zu betreiben. Wenn die BNetzA das anders handhabt ist das eine Sache, wenn es jemand (oder eine andere Behörde) darauf anlegt kommt die entsprechende Stelle im Gesetz zum tragen und darüber entscheidet dann ein Richter und nicht die BNetzA.

Und wer jetzt denkt "haha, mein President IGRENDWAS ist ja gar kein Amateurfunkgerät - betrifft mich also nicht" bitte nochmal oben die Definition anschauen und sich dann über den plötzlichen Besitz eines Amateurfunkgerätes freuen. :)

In Juristischen Dingen muss man immer vorsichtig sein, denn man kann die Gesetze immer ein bisschen auslegen. O.g. ist MEINE Meinung und stellt sicherlich den schlimmsten Fall dar.
ICH wurde schon von der Polizei aufgesucht, mit "Was machen Sie da?": Wir hatten auf dem Petersberg eine kleine Funkaktivität mit Antennen für 2m70cm und 80/20/15/10m aufgebaut.
Und da hat dann irgendein Spaziergänger die Polizei informiert. Ist öffentlicher Grund, war nichts verbotenes und nach Vorlage der Lizenz sind die dann auch wieder abgezogen.
Das hätte aber ganz anders ausgesehen wenn wir dort ohne passendes "Papier" gewesen wären.
Wie gesagt, das ist der übelste Fall und wenn man dem vorbeugen kann durch entsprechende Unterlagen dann ist das doch nicht nutzlos oder?

Und dann war da noch:
Bastelfred hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 11:59 Der grüßte Quatsch steht in diesem Thread von dir geschrieben.
Ein kleines bisschen präziser wäre nett. "Alles Scheiße" rufen ist so Kindergarten....
Bastelfred hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 11:59 CE betrifft übrigens auch jede Menge Menschen / Fahrzeuge nicht
Ähm, ja. Wie meinen ? :clue:
guglielmo hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 14:31 Genau! Es gab noch nie illegale Geräte aber dafür illegale Nutzer. Ob ein Nutzer illegal ist hängt von dem Gerät ab.
:dlol: Der Satz war zu gut, aber du hast bestimmt irgendwas anderes gemeint, oder ?

Jedoch sind deine Schlussfolgerungen richtig. Mit einer Einschränkung: Auch ein Funkamateur darf außerhalb der Amateurfunkbänder nur dafür zugelassene Geräte benutzen. Und die darf er auch nicht verändern oder optimieren, weil sonst die Zulassung nicht mehr gegeben ist. Auch ich darf also auf 11m nur eine total postalische Kiste benutzen. Allerdings könnte ich mich möglicherweise damit raus reden gerade auf 10m Amateurfunk zu betreiben, deshalb ist diese Situation für Funkamateure etwas entspannter. :holy:

Für weitere Fragen und Anschuldigungen stehe ich gerne zur Verfügung, aber bitte mit ein bisschen Nivea sonst macht das keinen Spaß.... :lol:

Gruß

MiBo

PS: Und hier, zum lockeren drüber streuen, ein paar Dinge die ich oben bestimmt vergessen habe: ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Das werde ich nie richtig lernen - mea culpa!
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#27

Beitrag von 13CT925 »

Freiburger hat geschrieben: Sa 13. Feb 2021, 23:51 Allerdings etwas mehr Erfahrung im Waffenrecht. Wenn da ein Verdacht besteht, wird beschlagnahmt.
Das Waffenrecht hat relativ wenig mit dem Telekommunikationsgesetz zu tun.

DocEmmettBrown hat geschrieben: Sa 13. Feb 2021, 23:56 Das ist ganz einfach: Du hast die Konformitätserklärung oder eine Kopie davon, die beim Kauf der Büchse beilag, im Handschuhfach und hältst sie dem Beamten zusammen mit Führer- und KFZ-Schein unter die Nase. ;)
Zitat Wikipedia:
"Eine Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung....dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist."

Eine Konformitätserklärung sagt leider nichts über die "Legalität" oder Verwendung eines Funkgerätes aus.
DocEmmettBrown hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 00:16 Aber wenn Du irgendeine Tetrabüchse auf dem Rücksitz hättest und diese als solche erkannt würde, könnte das möglicherweise zu unangenehmen Nachfragen führen, selbst wenn keine SIM eingebaut wäre.
Es gibt auch genügend "Tetrabüchsen" die man auf Afu programmieren kann ;-)
Also ist dieser ganz spezielle Fall auch ein Amateurfunkgerät, mit dem man Amateurfunk-Aussendungen abhören darf.
....73 Joe
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#28

Beitrag von DocEmmettBrown »

guglielmo hat geschrieben: Mo 15. Feb 2021, 14:31Diese Erklärung steht auf dem Beipackzettel im Karton in dem sich das gekaufte Gerät befindet oder man kann sie beim Hersteller aus dem Internet herunter laden.
Ist das eigentlich rechtlich sauber? Ich muß ja als Hersteller oder Inverkehrbringer auch eine Bedienungsanleitung dem Produkt mitgeben und kann nicht sagen: "Ei, saug 'se Dir mal von unserem überlasteten Server zusammen mit der Malware runter."

Ich habe arge Zweifel, daß die Lösung mit dem Web juristisch korrekt ist. :clue:

73 de Daniel
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#29

Beitrag von Freiburger »

Joe,

Wenn Du mich zitierst dann bitte im Konrext. Ich mag diesen Bildzeitungsstil nicht.

73, Kai
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Re: Woran kann man eigentlich ein CB-Funkgerät erkennen ?

#30

Beitrag von Newcomer »

Ich habe die Frage ja völlig missverstanden und dachte an eine Antwort wie. :clue:

Alles was Bild und oder Ton empfängt und demoduliert erzeugt auch eine Frequenz um dies
zu bewerkstelligen. In diesem Sinn sendet auch ein CB Funkgerät das auf Empfang geschalten ist genauso wie ein eingeschalteter alter Röhrenfernseher. :!:

Selbst ein SDR USB Stick sendet und kommt sich somit selbst manchmal in die Quere. :!:
Das ist alles beschrieben und naja.

Wenn ich die Frage neu lese.

Kann auch nicht sagen was ein Kontrolleur beigebracht bekommt um das zu entscheiden.
Evtl.

Sobald ein zweistelliges LED Display verbaut ist dann ist es vermutlich CB. :idea:
Sobald ein Schalter mit 12 Stellungen verbaut ist dann ist es vermutlich CB . :idea:
Wenn eine Nicotin Patina sich deutlich am Mikrofon zeigt dann ist es vermutlich CB ha ha HI.. :dlol:


Grüße Norbert / Newcomer
Ganz nah am besten Funk-Ohr in Bayern / Nürnberg http://nbgsdr.ddns.net/index.htm
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