Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

Benutzeravatar
JohnDeere
Santiago 4
Beiträge: 245
Registriert: So 20. Dez 2020, 18:07
Standort in der Userkarte: Elmshorn

Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#1

Beitrag von JohnDeere »

Ich habe die Überschrift extra so gewählt, damit ihr vielleicht meine Richtung des Neueinstiegs erkennt.

Ich fing vor Jahrzehnten mit CB an und habe aus der Zeit noch 12-Kanal-Kisten wie eine Zodiac-Heimstation B2012P mit Turner+3
Parallel zum postalischen damals hatten wir hier im Schleswig-Holsteinischen nachts Runden wo dann Richtantennen und leistungsstarke Brenner irgendwo in der Wallachei mit Notstromaggregaten (like Fieldday) aufgebaut wurden.
In der Zeit kaufte ich mir auch einige Geräte, die ich auch noch immer habe.
Mein Bruder unterrichtete damals in seiner Bootsschule auch Schiffsfunk, habe ich zwar nie genutzt, aber ich habe diese gemacht und auch noch
aus der Zeit ein Schiffsfunkgerät.
Dann habe ich noch zwei Taxifunkgeräte mit 6 Kanälen mit Quarzen bestückt, ich meine im PVR-Bereich.

Eigentlich noch umfangreich ausgestattet, um ein paar Geräte in der Laube oder Wohnmobil wieder mal aufzubauen.

Mein Überschrift geht in die Richtung, ob ich damalig unpostalische Geräte heute nach neuen Richtlinien offiziell verwenden kann?
President, Sommerkamp,......
Früher hatten die Geräte Abnahmenummer der DBP. Die unpostalischen natürlich nicht.
Einige Geräte von denen haben echt eine höhere Ausgangsleistung als heute erlaubt.

Werden heute überhaupt noch im KFZ Funkgeräte auf Richtlinien angesehen?
Ich habe vor vielen Jahren die Afu-Lizenz abgemeldet, weil einfach kein Interesse mehr da war.
Zur Absicherung meiner Geräte, falls mal doch nachgeprüft werden sollte, würde ich dafür die Lizenz wieder aufleben lassen wollen.

Macht das überhaupt Sinn?

Vorweihnachtliche Grüße aus dem Kreis Pinneberg
John Deere
Benutzeravatar
Charly Whisky
Santiago 9+30
Beiträge: 3542
Registriert: So 3. Dez 2017, 17:28
Standort in der Userkarte: Standort in der Userkarte

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#2

Beitrag von Charly Whisky »

Hm...

mit dem Namen könnte es Ärger geben.

Dennoch ein „Hallo“.

73
Christian
(ganz in der Nähe der John Deere GmbH & Co. KG:https://www.google.de/search?q=john+dee ... _id:qfNHkd)
Benutzeravatar
DocEmmettBrown
Santiago 9+30
Beiträge: 7616
Registriert: Sa 3. Jan 2015, 02:37
Standort in der Userkarte: nein

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#3

Beitrag von DocEmmettBrown »

JohnDeere hat geschrieben: So 20. Dez 2020, 18:40Ich habe vor vielen Jahren die Afu-Lizenz abgemeldet, weil einfach kein Interesse mehr da war.
Zur Absicherung meiner Geräte, falls mal doch nachgeprüft werden sollte, würde ich dafür die Lizenz wieder aufleben lassen wollen.
Die Lizenz nützt Dir dabei absolut rein gar nichts. Sie legalisieren keine Geräte ohne Zulassung/Konformitätserklärung auf z.B. CB. Solange Du nur hörst, dürfen die unzulässigen/unkonformen Geräte sowieso eingesetzt werden, nur halt nicht beim Senden. Die Lizenz nützt Dir nur etwas auf AFu-Bändern und ist dort zwingend vorgeschrieben.

Ob Du mit den genannten Geräten wirklich auf 10 m Betrieb machen möchtest, sei mal dahingestellt. Wäre natürlich erlaubt, aber ausgesprochen Freude wird Du dabei eher nicht haben. :clue:

73 de Daniel
Benutzeravatar
DH2PA
Santiago 6
Beiträge: 461
Registriert: Do 23. Aug 2018, 08:51
Standort in der Userkarte: JN49ae
Kontaktdaten:

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#4

Beitrag von DH2PA »

Hallo JohnDeere und willkommen hier im Forum.

Versuche es mir mal bitte mit einem Satz zu erklären: Was hast du vor?

Gruß
Patrick -DH2PA-
Benutzeravatar
DC5WP
Santiago 3
Beiträge: 150
Registriert: Mi 19. Sep 2018, 13:03
Standort in der Userkarte: Schwedelbach

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#5

Beitrag von DC5WP »

JohnDeere hat geschrieben: So 20. Dez 2020, 18:40 Ich habe vor vielen Jahren die Afu-Lizenz abgemeldet, weil einfach kein Interesse mehr da war.
Zur Absicherung meiner Geräte, falls mal doch nachgeprüft werden sollte, würde ich dafür die Lizenz wieder aufleben lassen wollen.
Also wenn Du in der Vergangenheit irgendwann einmal eine Prüfung zur Zulassung zum Amateurfunkdienst gemacht hast, solltest Du die Regeln und Vorschriften einigermaßen beherrschen. Eine Zulassung zum Amateurfunkdienst berechtigt dich ausschließlich zum Senden auf Frequenzbereichen, die entsprechend deiner Zulassungsklasse auch zugelassen sind.
Alle anderen Funkdienste oder Funkanwendungen sind einfach nicht erlaubt sofern es dafür keine generellen Freigaben gibt (CB, PMR und wie die alle heißen haben ja eine Zulassung für jedermann). Und mit Amateurfunkgeräten auf "fremden" Frequenzen rumzusenden sind generell nicht zulässig.

Also mit einer Zulassung zum Amateurfunkdienst legalisiert man keine "Fehlbedienung" von Amateurfunkgeräten (darunter verstehe ich das nutzen von Amateurfunkgeräten auf CB-Frequenzen oder ähnlichem).
Benutzeravatar
JohnDeere
Santiago 4
Beiträge: 245
Registriert: So 20. Dez 2020, 18:07
Standort in der Userkarte: Elmshorn

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#6

Beitrag von JohnDeere »

Moin, Moin in die Gruppe.

John Deere - Ärger geben? Ich hatte sogar bis vor kurzem eine Postadresse unter diesem Namen am Briefkasten.
Post kam immer an, wenn ich unter dem Psyeudonym Empfänger war.
Nenne mich schon über 15 Jahren so im Netzwerk.

In einem Satz möchtest Du mein Vorhaben erklären?
Ok, ich dachte lieber etwas Vorstellung könnte ruhig dabei sein.

Ich habe heute gerade von der BNetzA ein Schreiben bekommen, dass mein damaliges Rufzeichen noch frei wäre und ich es wiederbekommen könnte.
Allein für das Installieren der AFu-Geräte im Wohnmobil wäre mir die Lizenz schon wieder wichtig.
Und klar die tollen Geräte von damals haben keine Prüfnummer, könnten dann aber auch im Auto installiert werden, weil QRG´s dabei sind, wo ich
zuhören könnte.

Mein Überschrift ging in die Richtung, ob ich damalig unpostalische Geräte heute nach neuen Richtlinien offiziell verwenden kann?
President, Sommerkamp,......
Da scheint es nach Euren Aussagen keine Regulierung in irgendeiner Form gegeben zu haben
(z.B. Geräte mit dem Frequenzband und der Ausgangsleistung habe nun auch eine allgemeine Berechtigung zum Betrieb, auch wenn kein Prüfstempel vorhanden). Dahin ging meine Frage.
Aber das scheint ja nicht so zu sein.
Benutzeravatar
ax73
Santiago 9+15
Beiträge: 2219
Registriert: Di 3. Nov 2015, 21:45
Standort in der Userkarte: Hannover

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#7

Beitrag von ax73 »

JohnDeere hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 12:06John Deere
Ist ein Markenname.
JohnDeere hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 12:06 ob ich damalig unpostalische Geräte heute nach neuen Richtlinien offiziell verwenden kann?
Besitz, Betrieb zum Hören ja. Senden nur auf Bändern mit Sendeberechtigung des Betreibers.
CB also nach wie vor nicht.
Ausnahmefall wäre die Zulassungsnummer eines anderen EU-Landes. Die würde den
Betrieb in D jetzt auch legitimieren.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
Benutzeravatar
Radnor
Santiago 9+30
Beiträge: 3118
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 23:15

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#8

Beitrag von Radnor »

natürlich macht es "Sinn" für Dein Vorhaben die Afu Lizenz wieder aufleben zu lassen.

Wenn Du heute z.B. eine President Lincoln im Auto hast und eine motivierte Polizeistreife kontrolliert Dich während Du irgendwo Funkbetrieb machst, hast Du als CB Funker schlechte Karten. Als Funkamateur kannst Du immer sagen: gefunkt habe ich auf 10m ...

Sogesehen "legalisiert" eine Afu Zulassung selbstverständlich ein für einen CB Funker unpostalisches Funkgerät. Ebenso wenn Du einen Brenner eingebaut hast, als CB Funker darfst Du das natürlich nicht, als Afu darfst Du das und es sind keine Probleme zu erwarten. Natürlich darfst Du damit nicht auf 11m senden aber das dürfte selbstredend sein.

Solange aber die Kiste im Auto zumindest über eine Frequenz im Afu Bereich verfügt, bist Du als Funkamateur bei einer "normalen Kontrolle", wie sie eben manchmal vorkommen können, wenn man standmobil Betrieb macht, "fein raus" ...hier meine Zulassung zum Amateurfunkdienst, das ist mein Afu Equipment, wünsche einen schönen Abend ...alles gut...
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
Benutzeravatar
JohnDeere
Santiago 4
Beiträge: 245
Registriert: So 20. Dez 2020, 18:07
Standort in der Userkarte: Elmshorn

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#9

Beitrag von JohnDeere »

Ja, so habe ich es mir gedacht.
Herzlichen Dank.
JO43VT, Kenwood TM-732 + TW-4100, CRT-SS9900, RCI-2950, President Jackson, Albrecht AE-5280 + 5180,
Zetagi B550P
Benutzeravatar
Radnor
Santiago 9+30
Beiträge: 3118
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 23:15

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#10

Beitrag von Radnor »

Krampfader hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 13:28 Das stimmt. Setzt aber voraus dass der/die Beamten „funkkundig“ sind und das Gerät eindeutig als Amateurfunkgerät identifizieren. Meine Grant II Premium gibt es nämlich als CB-Gerät und eben auch im Export-Modus als Amateurgerät ;)
wirklich "funkkundig" müssen die Beamten nicht sein. Sie wissen, dass 80 Kanäle erlaubt sind und wenn ein Gerät mehr kann, ist das leicht festzustellen. Zeigt man den Beamten aber seine Zulassung zum Amateurfunkdienst, ist alles entspannt ...Sie wissen schon, was ein Funkamateur ist und wünschen einen schönen Abend :roll:
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
Benutzeravatar
ax73
Santiago 9+15
Beiträge: 2219
Registriert: Di 3. Nov 2015, 21:45
Standort in der Userkarte: Hannover

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#11

Beitrag von ax73 »

Radnor hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 13:05 natürlich macht es "Sinn" für Dein Vorhaben die Afu Lizenz wieder aufleben zu lassen.

Wenn Du heute z.B. eine President Lincoln im Auto hast und eine motivierte Polizeistreife kontrolliert Dich während Du irgendwo Funkbetrieb machst, hast Du als CB Funker schlechte Karten. Als Funkamateur kannst Du immer sagen: gefunkt habe ich auf 10m ...

Sogesehen "legalisiert" eine Afu Zulassung selbstverständlich ein für einen CB Funker unpostalisches Funkgerät. Ebenso wenn Du einen Brenner eingebaut hast, als CB Funker darfst Du das natürlich nicht, als Afu darfst Du das und es sind keine Probleme zu erwarten. Natürlich darfst Du damit nicht auf 11m senden aber das dürfte selbstredend sein.

Solange aber die Kiste im Auto zumindest über eine Frequenz im Afu Bereich verfügt, bist Du als Funkamateur bei einer "normalen Kontrolle", wie sie eben manchmal vorkommen können, wenn man standmobil Betrieb macht, "fein raus" ...hier meine Zulassung zum Amateurfunkdienst, das ist mein Afu Equipment, wünsche einen schönen Abend ...alles gut...
Vorsicht mit solchen "Tipps".

Jedwedes im Auto eingebaute Funkgerät hat die Polizei nur im Rahmen der Verkehrssicherheit zu interessieren.
Die Hypothese daß ein Polizist dich beim Senden auf einer verkehrten Frequenz "erwischt" ist mir zu steil.
Ebenso wie dein Rat mit der Amateurfunklizenz. Aufforderung zum Rechtsbruch ist hier überhaupt nicht nötig.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
Benutzeravatar
Radnor
Santiago 9+30
Beiträge: 3118
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 23:15

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#12

Beitrag von Radnor »

ax73 hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 14:17 Jedwedes im Auto eingebaute Funkgerät hat die Polizei nur im Rahmen der Verkehrssicherheit zu interessieren.
falsch! Wenn die Polizisten einen Schwarzfunker vermuten, dürfen sie das natürlich überprüfen
Die Hypothese daß ein Polizist dich beim Senden auf einer verkehrten Frequenz "erwischt" ist mir zu steil.
habe ich das geschrieben? Es ist aber durchaus möglich, dass man irgendwo zum funken steht, Betrieb macht und auf einmal klopft es an die Scheibe... dann macht man eben das Funkgerät aus, öffnet das Fenster und sagt "guten Abend". Dann ist es eben hilfreich für sein entsprechendes Gerät die passende Lizenz zeigen zu können...
Ebenso wie dein Rat mit der Amateurfunklizenz.
das war nicht mein Rat, sondern eine explizite Nachfrage des Themenstarters, siehe Eröffnungsposting.
Aufforderung zum Rechtsbruch ist hier überhaupt nicht nötig.
natürlich nicht

...aber jetzt tun wir doch nicht so, als wäre das die Ausnahme. Bereits als die Klasse E eingeführt worden ist, haben zig CB Funker die Lizenz gemacht, eben vorrangig um mit ihren Afu Transceivern, Brennern und Exportgeräten zukünftig keinen Ärger mehr zu bekommen
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
Benutzeravatar
ax73
Santiago 9+15
Beiträge: 2219
Registriert: Di 3. Nov 2015, 21:45
Standort in der Userkarte: Hannover

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#13

Beitrag von ax73 »

doppelt
Zuletzt geändert von ax73 am Mo 21. Dez 2020, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
Benutzeravatar
ax73
Santiago 9+15
Beiträge: 2219
Registriert: Di 3. Nov 2015, 21:45
Standort in der Userkarte: Hannover

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#14

Beitrag von ax73 »

ax73 hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 16:40
Radnor hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 15:29 ...aber jetzt tun wir doch nicht so, als wäre das die Ausnahme. Bereits als die Klasse E eingeführt worden ist, haben zig CB Funker die Lizenz gemacht, eben vorrangig um mit ihren Afu Transceivern, Brennern und Exportgeräten zukünftig keinen Ärger mehr zu bekommen
Das ist heute nicht mehr notwendig da inzwischen jeder solche Geräte besitzen und betreiben darf.
Und der Trugschluß, den manche Kollegen immernoch versuchen den CB-Funkern unterzujubeln stinkt mir
gewaltig:

Es ist einfach nichts legitimer, legaler oder auch nur besser auf CB wenn jemand eine Amateurfunklizenz
"in der Tasche" hat. Er darf dann auf anderen Bändern mehr. Das wars.
Im Gegenteil wird eine eventuelle Konsequenz aus einer Verfehlung für den Funkamateur sicher nicht milder
ausfallen da da der Funkamateur den Nachweis über die betrieblichen Kenntnisse und Vorschriften explizit erbracht hat.
Radnor hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 15:29 Wenn die Polizisten einen Schwarzfunker vermuten, dürfen sie das natürlich überprüfen
Das war hier nicht Thema sondern der Rahmen einer Verkehrskontrolle. Für den Nachweis einer unerlaubten Aussendung
ist ausnahmslos die Netzagentur zuständig. Und die braucht dafür keine Polizei, sie kann das im Zweifel auf Knopfdruck
im ganzen Land.

Was ein Polizist vermutet ist seine Sache. Wer sich daraufhin um Kopf und Kragen redet ist selbst schuld.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
Benutzeravatar
Radnor
Santiago 9+30
Beiträge: 3118
Registriert: Mi 2. Feb 2005, 23:15

Re: Wiedereinstieg in CB nach 40 Jahren - mit Afu-Lizenz?

#15

Beitrag von Radnor »

ax73 hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 16:42
ax73 hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 16:40
Radnor hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 15:29 ...aber jetzt tun wir doch nicht so, als wäre das die Ausnahme. Bereits als die Klasse E eingeführt worden ist, haben zig CB Funker die Lizenz gemacht, eben vorrangig um mit ihren Afu Transceivern, Brennern und Exportgeräten zukünftig keinen Ärger mehr zu bekommen
Das ist heute nicht mehr notwendig da inzwischen jeder solche Geräte besitzen und betreiben darf.
Und der Trugschluß, den manche Kollegen immernoch versuchen den CB-Funkern unterzujubeln stinkt mir
gewaltig:
wie bitte? Jeder darf einen Afu Transceiver besitzen und betreiben?
Es ist einfach nichts legitimer, legaler oder auch nur besser auf CB wenn jemand eine Amateurfunklizenz
"in der Tasche" hat. Er darf dann auf anderen Bändern mehr. Das wars.
ja, das wars aber das reicht auch. Wenn man als CB Funker mit einem Afu Transceiver irgendwo Betrieb macht und zufällig kontrolliert wird, dann ist das nicht so lustig ...hat man seine Afu Zulassung in der Tasche ist alles entspannt. Dürfte doch nicht so schwer zu verstehen sein oder?
Radnor hat geschrieben: Mo 21. Dez 2020, 15:29 Wenn die Polizisten einen Schwarzfunker vermuten, dürfen sie das natürlich überprüfen
Das war hier nicht Thema sondern der Rahmen einer Verkehrskontrolle.
doch, genau das ist hier Thema und genau das war der Sinn der hinter der Frage steht. Der Themenstarter möge mich korrigieren, sollte ich falsch liegen
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
Antworten

Zurück zu „CB - Allgemein“