Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

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Radnor
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#481

Beitrag von Radnor »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Do 30. Jul 2020, 11:19...aber das Koppstützending solltest Du vielleicht doch dem TÜV-Inschenjör mal vorführen und sei es nur, um uns dann von dessen Reaktion zu berichten. :lol:
och, bei seinem Humor könnte ich mir vorstellen, dass er eher zu einem Endschalter am Zündschloss rät: Zündung aus PTT ...oder ganz am Bodenblech unter dem Gaspedal ...PTT nur bei Vollgas ...irgendwie sowas in der Art :dlol:
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michael07
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#482

Beitrag von michael07 »

Hallo Funkfreunde,

Es gibt weitere Neuigkeiten!

Hier die Antwort des zuständigen Staatssekretäres auf unsere Anfrage beim Ministerium in RLP:
( Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Henning Gajek )

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Frage zur StVO-Neuregelung - § 23 Abs. 1a StVO, Nutzung von Funkgeräten

Sehr geehrter Herr Gajek,

für Ihre E-Mail vom 01. Juli 2020 im Zusammenhang mit Neuregelungen durch die StVO-Novelle - hier § 21 Abs. 1a StVO, Nutzung von Funkgeräten -
bedanke ich mich.


Nach § 23 Abs. 1a StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, ein elektronisches Gerät, das
der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist,
nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung
und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und
Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender
Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Das Verbot der Verwendung eines Handfunkgerätes nach § 23 Abs. 1a StVO ist durch
die mit § 52 Abs. 4 StVO vorgenommene Übergangsfrist bis zum 30.06.2020 ausgesetzt
worden.
Entgegen den Erwartungen stehen jedoch nach Ablauf dieser Übergangsfrist technische
Lösungen für Funk-Freisprecheinrichtungen auf dem Markt noch nicht im erforderlichen
Umfang zur Verfügung. Entsprechende Geräte befinden sich zurzeit noch in
der Entwicklungs- und Erprobungsphase.

Der Bund hat in diesem Zusammenhang die Länder gebeten, bei der Überwachung
vom Opportunitätsprinzip Gebrauch zu machen. Dies stößt jedoch an grundsätzliche
rechtliche Grenzen.

Da die Landesregierung dieses Thema sehr ernst nimmt, hat sie gleichwohl veranlasst,
dass gern. § 46 Abs. 2 StVO eine allgemeine Ausnahmegenehmiqung für die
Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung erteilt wurde.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis auf weiteres, längstens jedoch bis zum 30.06.2021. Sie ist jederzeit
widerruflich.

Sollte eine frühere Aufhebung dieser allgemeinen Ausnahmegenehmigung möglich
sein oder eine Verlängerung notwendig werden, erfolgt eine gesonderte Prüfung.
Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Ihrem Anliegen bereits in vollem Umfang entspreochen wurde.

Gez. Becht
Staatssekretär

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Man sieht, die Ministerien der Länder reagieren und setzen dieses "Mirkofonverbot" aus.

Gut so, denn jetzt werden die zuständigen Ministerien (genügend) Zeit haben, um dieses unsinnige Mikrofonverbot abzuschaffen oder auf unbestimmte Zeit auszusetzen und die Hersteller, um entsprechende Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte auf den Markt zu bringen.


Besten Gruss
Michael
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gernstel
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#483

Beitrag von gernstel »

Als beeindruckendsten Teil dieses Schreibens finde ich das hier:

"Das Verbot der Verwendung eines Handfunkgerätes nach § 23 Abs. 1a StVO ist durch
die mit § 52 Abs. 4 StVO vorgenommene Übergangsfrist bis zum 30.06.2020 ausgesetzt
worden."

Das klingt doch so, als ob die Handhabung eines Mikrofons generell erlaubt sei, zumindest in RLP.
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Radnor
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#484

Beitrag von Radnor »

michael07 hat geschrieben: Do 30. Jul 2020, 17:47 Gut so, denn jetzt werden die zuständigen Ministerien (genügend) Zeit haben, um dieses unsinnige Mikrofonverbot abzuschaffen oder auf unbestimmte Zeit auszusetzen und die Hersteller, um entsprechende Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte auf den Markt zu bringen.
ich weiß wirklich nicht, wo Du immer Deinen Optimismus her nimmst :clue: Entweder Du liest etwas anderes als ich oder Du liest nur was Du lesen willst :clue:

Da wird nix abgeschafft oder auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, denke das wird doch mehr als deutlich. Auch die jetzige "Aussetzung" ist absolut nichts wert und wirklich kein Grund zum feiern
Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis auf weiteres, längstens jedoch bis zum 30.06.2021. Sie ist jederzeit
widerruflich.
Also: generell erstmal zwar ausgesetzt aber im Fall der Fälle nicht verbindlich und jederzeit kann die Sache anders aussehen. Geprüft wird wie immer im Einzelfall, was keinem Nutzer Rechtsicherheit bietet. Das Verbot ist nach wie vor seit 1.7.20 in Kraft und Verstöße können jederzeit geahndet werden
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#485

Beitrag von juergenegg »

michael07 hat geschrieben: Do 30. Jul 2020, 17:47 Hallo Funkfreunde,

Es gibt weitere Neuigkeiten!

Hier die Antwort des zuständigen Staatssekretäres auf unsere Anfrage beim Ministerium in RLP:
( Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Henning Gajek )

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
.... Auszug:

Das Verbot der Verwendung eines Handfunkgerätes nach § 23 Abs. 1a StVO ist durch
die mit § 52 Abs. 4 StVO vorgenommene Übergangsfrist bis zum 30.06.2020 ausgesetzt
worden..........
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn ich sowas lese fällt mir nichts mehr ein ! Handfunkgerät........
Der Herr Staatssekretär weis nun gar nicht mehr um was es geht ! :wall:

Guten Morgen Herr Becht ausgeschlafen?
Gruß
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DocEmmettBrown
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#486

Beitrag von DocEmmettBrown »

michael07 hat geschrieben: Do 30. Jul 2020, 17:47Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis auf weiteres, längstens jedoch bis zum 30.06.2021. Sie ist jederzeit widerruflich.
Als längstens bis 30.06.2021 und mindestens bis zum... morgigen Freitag? Da ist keine verläßliche Mindestzeitangabe drin. Mit der Aussage hängst Du völlig in der Luft. Du weißt nur, daß aller-allerspätestens am 30.06.2021 das Fallbeil fällt, aber wann genau tatsächlich Schluß ist, steht da nicht. Und die Betonung auf die jederzeitige Widerruflichkeit unterstreicht die Rechtsunsicherheit nur noch.

Wenn sie Dich damit erwischen, Du ein paar hundert € Bußgeld, FL-Punkte und Fahrverbot kassierst, Du zu Deinem Anwalt rennst und ihm den Textpassus unter den Riechkolben hälst, der lacht Dich aus.

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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#487

Beitrag von noone »

Also bastelt mal schön
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#488

Beitrag von Jackie90 »

Müsste man evtl. mal direkt dort nachfragen. Ich schicke mal eine Mail.
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DocEmmettBrown
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#489

Beitrag von DocEmmettBrown »

Jackie90 hat geschrieben: Fr 31. Jul 2020, 12:27Müsste man evtl. mal direkt dort nachfragen. Ich schicke mal eine Mail.
Kannst Du Dir schenken, weil Dir die Antwort, wenn Du doch mal kontrolliert wirst, nichts nützt. Strenggenommen bedeuten diese ganzen Bundes- und Länderantworten sinngemäß nichts anderes als "Liebe Polizei, also bitte sucht mal jetzt nicht zwanghaft nach Mic-Sündern, aber ansonsten Dienst nach Vorschrift".

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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#490

Beitrag von ROMEO 1 »

Anfragen bringen nix. Diejenigen, die mit der Beantwortung beauftragt sind, haben eh keine Ahnung und können nur Textbausteine zusammensetzen. Auf meine Rückfrage, kam gestern das hier:
Sehr geehrter Herr ...,

durch die Ausnahmegenehmigung können Funkgeräte auch ohne Freisprecheinrichtung verwendet werden, soweit das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt wird und auf keine anderen zulässigen Kommunikationsmittel zurückgegriffen werden kann. Sollte eine Freisprecheinrichtung für das Funkgerät vorhanden sein, so ist diese zu nutzen und das Funkgerät nicht aufzunehmen oder in der Hand zu halten. Auf Mobiltelefone mit Freisprecheinrichtung kann grundsätzlich zurückgegriffen werden. In der Praxis lässt sich dies jedoch schwer umsetzen, da die Kontaktdaten (Telefonnummer etc.) des Kommunikationspartners für ein Telefonat vorliegen müssen. Liegen diese nicht vor kann auf das Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung nicht zurückgegriffen werden.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Simon Fränzel



- Referat III B 2 -

Straßen- und Güterkraftverkehrsrecht;

Gefahrgutbeförderungsrecht Straße;

Fahrzeugtechnik



cid:image001.jpg@01D3CFDF.79492610



Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Fon:


+49 (0)211 3843 - 3246

Fax:


+49 (0)211 3843 - 939110

E-Mail:


simonjanis.fraenzel@vm.nrw.de

Web:


http://www.vm.nrw.de

Unterstrich von mir



und das hier war meine Rückfrage auf die erste Antwort:

Sehr geehrter Herr Fränzel,

heißt das jetzt, Amateur- oder CB-Funkgeräte dürfen nur dann benutzt werden, wenn es der Verkehrssicherheit dient und gleichzeitig nicht auf ein Mobiltelefon mit Freisprechanlage zurück gegriffen werden kann?
Oder gilt die Ausnahmegenehmigung für die Nutzung dieser Geräte nicht? Amateur- oder CB-Funkgeräte können zwar auch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen, das steht aber ja nicht an erster Stelle.
Ich bitte um Aufklärung.

Freundliche Grüße
...

Am 27.07.2020 um 14:14 schrieb SimonJanis.Fraenzel@vm.nrw.de:

Sehr geehrter Herr ...,

die Verwendung elektronischer Geräte stellt grundsätzlich ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar, die Nutzung eines Funkgerätes entgegen § 23 Absatz 1a StVO muss daher gerade mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu verbessern, erfolgen.



Für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen wurde eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann.

Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Simon Fränzel



- Referat III B 2 -

Straßen- und Güterkraftverkehrsrecht;

Gefahrgutbeförderungsrecht Straße;

Fahrzeugtechnik







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Fax:

+49 (0)211 3843 - 939110

E-Mail:

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Da sieht man mal, wie wenig man auf konkrete Anfragen eingeht.
Für NRW gilt daher: Hände weg vom Mikrofon während des Führers eines Fahrzeugs.
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Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Yeti705
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#491

Beitrag von Yeti705 »

ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 31. Jul 2020, 23:31
Sehr geehrter Herr ...,
...
die Verwendung elektronischer Geräte stellt grundsätzlich ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar, die Nutzung eines Funkgerätes entgegen § 23 Absatz 1a StVO muss daher gerade mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu verbessern, erfolgen.
...
Da sieht man mal, wie wenig man auf konkrete Anfragen eingeht.
Für NRW gilt daher: Hände weg vom Mikrofon während des Führers eines Fahrzeugs.
Übersetzt bedeutet das:
Mit der "richtigen Absicht" kann man Funkgeräte benutzen und demgegenüber ist dann das Risiko der Benutzung vertretbar. Wenn man erwischt wird, braucht man also nur zu behaupten, man hätte sich bei Funkerkollegen über die Verkehrssituation auf der vor einem liegenden Strecke erkundigen wollen und deswegen zum Mikrofon gegriffen. In diesem Falle würde die Beweislast für eine anders geartete Motivation auf die kontrollierenden/ermittelnden Behörden übergehen. Ein klassischer Gummiparagraph also.

Leider werden dieser Tage in der BananenRepublikDeutschland nur noch Gesetze und Verordnungen von solch minderer Qualität gemacht. Würde man nach diesen Wertmaßstäben Autos bauen, dann würden die Kisten noch auf dem Werksgelände verrotten und verrecken und trotzdem in die Auslieferung gelangen. Böse Zungen behaupten ja, es gäbe Autohersteller, die das tatsächlich so handhaben... :-D
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#492

Beitrag von juergenegg »

Yeti705 hat geschrieben: Sa 1. Aug 2020, 12:49
ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 31. Jul 2020, 23:31
Sehr geehrter Herr ...,
...
die Verwendung elektronischer Geräte stellt grundsätzlich ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar, die Nutzung eines Funkgerätes entgegen § 23 Absatz 1a StVO muss daher gerade mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu verbessern, erfolgen.
...
Da sieht man mal, wie wenig man auf konkrete Anfragen eingeht.
Für NRW gilt daher: Hände weg vom Mikrofon während des Führers eines Fahrzeugs.
Übersetzt bedeutet das:
Mit der "richtigen Absicht" kann man Funkgeräte benutzen und demgegenüber ist dann das Risiko der Benutzung vertretbar. Wenn man erwischt wird, braucht man also nur zu behaupten, man hätte sich bei Funkerkollegen über die Verkehrssituation auf der vor einem liegenden Strecke erkundigen wollen und deswegen zum Mikrofon gegriffen. In diesem Falle würde die Beweislast für eine anders geartete Motivation auf die kontrollierenden/ermittelnden Behörden übergehen. Ein klassischer Gummiparagraph also.

Leider werden dieser Tage in der BananenRepublikDeutschland nur noch Gesetze und Verordnungen von solch minderer Qualität gemacht. Würde man nach diesen Wertmaßstäben Autos bauen, dann würden die Kisten noch auf dem Werksgelände verrotten und verrecken und trotzdem in die Auslieferung gelangen. Böse Zungen behaupten ja, es gäbe Autohersteller, die das tatsächlich so handhaben... :-D
Hallo
Gesetze übersetzt man nicht ! :paper: Fakt ist das es eine Verordnung gibt die das benutzen verbietet... Ende! :book:
Auslegungen machen andere! :nono: Die Erfahrung hat gezeigt das die Gesetze sehr oft unterschiedlich ausgelegt werden.
Die Entscheidung darüber wie das zu Handhaben ist obliegt einzig und alleine einem Gericht ..... einem Richter .....Ende! :mrgreen:
Es werden in Deutschland immer mehr Gesetze gemacht die dann vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand habe. :dlol:
Aber auch danach gibt es manchmal für den Bürger keine Rechtssicherheit in der Sache. :clue:

Jürgen
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#493

Beitrag von Wolf »

Klar, die Behörde will sich nicht festnageln lassen. Individuelle Auslegungen nützen uns da jetzt wenig. Abhilfe könnte höchstens gefestigte Rechtsprechung aufgrund von Gerichtsurteilen bringen. Leider wird dies vom Ministerium verhindert, indem die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Organe angewiesen wurden, ihrer Pflicht nicht nachzukommen und owi nicht zu verfolgen und damit auch eine gerichtliche Klärung solcher Owig-Verstöße verhindern.

Wir benötigen dringend den offiziellen Wortlaut der Ausnahmegenehmigung, um halbwegs sicherzustellen, dass die Behörde in ihre Antworten nicht sonstnochwas hineininterpretiert.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#494

Beitrag von juergenegg »

Wolf hat geschrieben: So 2. Aug 2020, 09:18 Klar, die Behörde will sich nicht festnageln lassen. Individuelle Auslegungen nützen uns da jetzt wenig. Abhilfe könnte höchstens gefestigte Rechtsprechung aufgrund von Gerichtsurteilen bringen. Leider wird dies vom Ministerium verhindert, indem die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Organe angewiesen wurden, ihrer Pflicht nicht nachzukommen und owi nicht zu verfolgen und damit auch eine gerichtliche Klärung solcher Owig-Verstöße verhindern.

Wir benötigen dringend den offiziellen Wortlaut der Ausnahmegenehmigung, um halbwegs sicherzustellen, dass die Behörde in ihre Antworten nicht sonstnochwas hineininterpretiert.

Gruß
Wolf :-)
Wolfgang
Volle Zustimmung, meine Rede ! :tup:
Ich gehe mal noch einen Denkschritt weiter ........ Ein zuständiger Polizeidirektor weist seine Untergebenen an diese
OWi, sollte sie im Dienst erkannt werden, nicht zu verfolgen ! :paper:
Wie nennt man das gerade noch im Rechtssprachgebrauch?
Der Versteckt sich dann hinter solchen Anweisungen unserer Volksvertreter ? :seufz:
Ein in so einer Sache entscheidender Richterwird für so eine Politposse dann auch noch Verständnis
in seiner unabhängigen Urteilsfindung aufbringen? :book:
Was habe ich gelacht ............. da möchte ich dann mal Öffentlichkeit darstellen! :dlol:
Was bin ich aber auch wieder Rechts unwissend! :sdown:

73
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Radnor
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#495

Beitrag von Radnor »

irgendwie verstehe ich den Ganzen "Aufriss" nicht :clue:

Ausnahmegenehmigung hin oder her, wir alle wissen wo die Reise hingeht und früher oder später ist das Mikrofon-Ergreifungsverbot da, da braucht man sich doch keine Illusionen zu machen.

Letztendlich ist das ja auch nicht das vielzitierte Ende des mobilen Funkhobbys. Eine Freisprecheinrichtung ist nicht der alles bedrohende Dämon und wenn man ehrlich ist, sogar ein Bequemlichkeitsgewinn. Warum stellt ihr euch eigentlich so an? :clue:

Eine einfache Freisprecheinrichtung (z.B. die von DK5VQ) und der Drops ist gelutscht, die Krallen sind am Lenkrad und der Blick auf der Straße ...ist doch nicht schlimm und tut auch gar nicht weh, versprochen :tup:
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