Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Dann hoffen wir mal, dass nicht nur die Raser geschont werden, wenn sie mit über 50 in der 30er Zone die Kinder und Senioren auf die Seite jagen.
Vielleicht wird auch einer mal klarstellen, dass das Halten eines Mikrofons nicht mit dem Telefon am Kopf oder vor den Augen gleichzusetzen ist.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
73, Stefan
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Vielleicht wird auch einer mal klarstellen, dass das Halten eines Mikrofons nicht mit dem Telefon am Kopf oder vor den Augen gleichzusetzen ist.
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- DocEmmettBrown
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Dann frage ich mal ganz direkt:
Es gibt diese Bitte, daß... usw.
Nehmen wir jetzt einmal an, daß irgendeiner Blauer aus welchen Gründen auch immer jetzt trotzdem einen Automobilisten mit dem Mic in der Kralle erwischt und ein OWi-Verfahren eröffnet (Geldbuße, FL-Punkte usw.). Nehmen wir weiterhin an, daß der Funker die OWi-Kosten, weil er sich im Recht fühlt, nicht bezahlt und der ganze Vorgang vor Gericht landet.
Kann der Fahrer nun vor Gericht diese berühmte "Bitte" geltend machen oder ist er vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand, weil der Tatbestand an sich ja immer noch weiterhin zutrifft? Oder anders: Schlägt diese Bitte lediglich auf die exekutive Instanz durch oder auch auf die judikative?
73 de Daniel
- michael07
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Hallo Funkfreunde,
Man sollte diese Reaktionen des BMVI und der Länder aber auch positiv sehen.
Fehler sind erkannt worden und man ist bereit, diese Fehler (irgendwie) rückgängig zu machen.
Es ist Bewegung in diese "Sache" gekommen, die betroffenen Verbände haben Stellung bezogen und ihre Forderungen gestellt.
Das BMVI hat reagiert und nun die Länder um "Aussetzung" gebeten.
Einige Länder haben ja gehandelt und dieses Mikrofon- Funkverbot auch auf die Bitte des BMVI ausgesetzt.
Die anderen Länder werden sicherlich folgen.
Dies gibt dem BMVI Zeit, diesen Paragrafen zu streichen/auf unbestimmte Zeit auszusetzen.
Auch die betroffenen Verbände werden jetzt weitere Massnahmen ergreifen, um zum Ablauf der "nächsten Frist" mit den zuständigen Stellen in Bund und Ländern eine Lösung zu finden.
Immerhin ist die Gesamtsituation noch zufriedenstellend.
( aber ist noch weit entfernt von "perfekt umgesetzt" )
Unsere "Online-Petition", auch die wir beim Deutschen Bundestag gestellt haben, bleibt natürlich aktuell.
@Daniel,
Wenn man dem "Blauen" die amtliche Verordnung der zuständigen Landesbehörde zu Kenntnis übergibt, wird es zu keiner Ahndung und auch zu keinem Gerichtsprozess kommen.
Das gilt natürlich nur in den Ländern, die der Bitte des BMVI öffentlich entsprochen haben.
Besten Gruss
Michael
Man sollte diese Reaktionen des BMVI und der Länder aber auch positiv sehen.
Fehler sind erkannt worden und man ist bereit, diese Fehler (irgendwie) rückgängig zu machen.
Es ist Bewegung in diese "Sache" gekommen, die betroffenen Verbände haben Stellung bezogen und ihre Forderungen gestellt.
Das BMVI hat reagiert und nun die Länder um "Aussetzung" gebeten.
Einige Länder haben ja gehandelt und dieses Mikrofon- Funkverbot auch auf die Bitte des BMVI ausgesetzt.
Die anderen Länder werden sicherlich folgen.
Dies gibt dem BMVI Zeit, diesen Paragrafen zu streichen/auf unbestimmte Zeit auszusetzen.
Auch die betroffenen Verbände werden jetzt weitere Massnahmen ergreifen, um zum Ablauf der "nächsten Frist" mit den zuständigen Stellen in Bund und Ländern eine Lösung zu finden.
Immerhin ist die Gesamtsituation noch zufriedenstellend.
( aber ist noch weit entfernt von "perfekt umgesetzt" )
Unsere "Online-Petition", auch die wir beim Deutschen Bundestag gestellt haben, bleibt natürlich aktuell.
@Daniel,
Wenn man dem "Blauen" die amtliche Verordnung der zuständigen Landesbehörde zu Kenntnis übergibt, wird es zu keiner Ahndung und auch zu keinem Gerichtsprozess kommen.
Das gilt natürlich nur in den Ländern, die der Bitte des BMVI öffentlich entsprochen haben.
Besten Gruss
Michael
13HN357
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Alte Gerichtsgebäude haben oft lange Flure mit hervorragender Akustik. Da wird man das Lachen des Richters noch meilenweit hörenDocEmmettBrown hat geschrieben: ↑Fr 3. Jul 2020, 17:33Dann frage ich mal ganz direkt:
Es gibt diese Bitte, daß... usw.
Nehmen wir jetzt einmal an, daß irgendeiner Blauer aus welchen Gründen auch immer jetzt trotzdem einen Automobilisten mit dem Mic in der Kralle erwischt und ein OWi-Verfahren eröffnet (Geldbuße, FL-Punkte usw.). Nehmen wir weiterhin an, daß der Funker die OWi-Kosten, weil er sich im Recht fühlt, nicht bezahlt und der ganze Vorgang vor Gericht landet.
Kann der Fahrer nun vor Gericht diese berühmte "Bitte" geltend machen ......
73 de Daniel
Wolf )
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Also eines muß man Dir lassen: Man kann Dich wirklich nicht als Pessimisten bezeichnen. (Weißt Du, was ein Pessimist überhaupt ist? Das ist ein Optimist mit mehr Erfahrung.)
Also Du willst dann das ausgedruckte PDF (hoffentlich beglaubigt!) dem Beamten unter die Nase halten? Und was, wenn er sagt: "Noch nie von gehört, interessiert mich nicht"? Was dann?
Warum dachte ich mir sowas ähnliches schon vorher?
73 de Daniel
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Fehler erkannt? Wohl kaum. Eher weil pandemiebedingt noch nicht ausreichend Freisprecheinrichtungen zur Verfügung stehen.michael07 hat geschrieben: ↑Fr 3. Jul 2020, 17:38 Hallo Funkfreunde,
Man sollte diese Reaktionen des BMVI und der Länder aber auch positiv sehen.
Fehler sind erkannt worden und man ist bereit, diese Fehler (irgendwie) rückgängig zu machen.
Es ist Bewegung in diese "Sache" gekommen, die betroffenen Verbände haben Stellung bezogen und ihre Forderungen gestellt.
Das BMVI hat reagiert und nun die Länder um "Aussetzung" gebeten.
Einige Länder haben ja gehandelt und dieses Mikrofon- Funkverbot auch auf die Bitte des BMVI ausgesetzt.
Die anderen Länder werden sicherlich folgen.
Dies gibt dem BMVI Zeit, diesen Paragrafen zu streichen/auf unbestimmte Zeit auszusetzen.
Die Verbände haben auch in erster Linie nur auf Corona hingewiesen. Wo ist da Bewegung in die "Sache" gekommen?
Es ist tatsächlich zu erwarten, dass die anderen Länder nachziehen, in welcher Form und mit welchem Zeitraum auch immer. Und danach?
Es ist kaum zu erwarten, dass der Paragraph gestrichen wird oder Funkanlagen ausgenommen bleiben.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
QRV aus dem Womob oder dem Ferienhaus, QRP bevorzugt. Jugendarbeit in Sachen E-Technik -
Kommunikationstechnik seit über 35 Jahren
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Mag sein, aber immerhin sind die Vereinsmitglieder vollzählig erschienen.
73 de Winkelmann
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
ich fand es vergleichend witzig ......
Der Kellner war bestimmt ein Herr Scheuer
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Lt. VerkehrsRundschau hat jetzt auch Schleswig-Holstein verlängert:
Kiel. Das Bundesland Schleswig-Holstein hat beschlossen, dass die Nutzung von Funkgeräten mit Hand-Bedienteil während der Fahrt bis zum 30. Juni 2021 erlaubt bleibt. Das Land verlängert damit eine ursprünglich auf dieses Jahr befristete Übergangsregelung um ein weiteres Jahr.
Hintergrund des entsprechenden Erlasses ist die vor Jahren durch den Bund vorgenommene Neufassung des sogenannten Handyverbots. Dadurch ist jede Nutzung während der Fahrt unzulässig, bei der ein Gerät in der Hand gehalten wird. Damit wurde aber nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Tippen auf dem Handy während der Fahrt unterbunden, sondern auch die Nutzung von Funkgeräten.
Nachdem für Funkgeräte zunächst eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen war, zeige sich nun, dass diese Frist nicht ausreichend ist, um marktreife Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte zu entwickeln, so das Ministerium für Verkehr in Schleswig-Holstein. Durch die Corona-Krise habe sich Entwicklung und Verbreitung entsprechender Geräte weiter verzögert.
Da jedoch zahlreiche Berufsgruppen – von Straßenmeistereien über Schwertransportbegleiter bis hin zu Bus- und Taxifahrern, Pannenhelfern und Fahrschulen – auf Funkverbindungen angewiesen seien, hat sich Schleswig-Holstein nach den Worten von Verkehrsminister Bernd Buchholz dazu entschlossen, die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern. (ja)
https://www.verkehrsrundschau.de/nachri ... 38281.html
Wie zu erwarten war, auch hier nur wegen Corona!
Kiel. Das Bundesland Schleswig-Holstein hat beschlossen, dass die Nutzung von Funkgeräten mit Hand-Bedienteil während der Fahrt bis zum 30. Juni 2021 erlaubt bleibt. Das Land verlängert damit eine ursprünglich auf dieses Jahr befristete Übergangsregelung um ein weiteres Jahr.
Hintergrund des entsprechenden Erlasses ist die vor Jahren durch den Bund vorgenommene Neufassung des sogenannten Handyverbots. Dadurch ist jede Nutzung während der Fahrt unzulässig, bei der ein Gerät in der Hand gehalten wird. Damit wurde aber nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Tippen auf dem Handy während der Fahrt unterbunden, sondern auch die Nutzung von Funkgeräten.
Nachdem für Funkgeräte zunächst eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen war, zeige sich nun, dass diese Frist nicht ausreichend ist, um marktreife Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte zu entwickeln, so das Ministerium für Verkehr in Schleswig-Holstein. Durch die Corona-Krise habe sich Entwicklung und Verbreitung entsprechender Geräte weiter verzögert.
Da jedoch zahlreiche Berufsgruppen – von Straßenmeistereien über Schwertransportbegleiter bis hin zu Bus- und Taxifahrern, Pannenhelfern und Fahrschulen – auf Funkverbindungen angewiesen seien, hat sich Schleswig-Holstein nach den Worten von Verkehrsminister Bernd Buchholz dazu entschlossen, die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern. (ja)
https://www.verkehrsrundschau.de/nachri ... 38281.html
Wie zu erwarten war, auch hier nur wegen Corona!
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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- der_Kölner
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Doch, waren nur drei Jahre.
Besonders schön: Jedes Bundesland scheint anders zu verlängern. Das gibt einen kunterbunten Flickenteppich. Na ja, paßt ja zur bunten Republik.
73 de Daniel
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Hallo Funkfreunde,
Hier der Link zu "trans.info":
https://trans.info/de/cb-funkgeraete-in ... der-191326
Hier wird deutlich, dass das BMVI die Entscheidung über dieses Thema, in die Hände der Länder abgibt.
Leider sind die Länder auch nicht "auf einer Linie" in diesem Thema.
Besten Gruss
Michael
Hier der Link zu "trans.info":
https://trans.info/de/cb-funkgeraete-in ... der-191326
Hier wird deutlich, dass das BMVI die Entscheidung über dieses Thema, in die Hände der Länder abgibt.
Leider sind die Länder auch nicht "auf einer Linie" in diesem Thema.
Besten Gruss
Michael
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Auch wenn das jetzt wieder keiner wahr haben will, das BMVI hat die Entscheidung nicht abgegeben, vielmehr ist es Ländersache! Und es ist auch normal, wenn die Länder es unterschiedlich handhaben (man nennt das Länderhoheit). Wenn es eine bundeseinheitliche Regelung werden soll, muss es in der StVO geändert werden und durch den Bundesrat(BR). Der Anstoß vom BMVI, die Länder mögen das bitte aussetzen, ist quasi nur der kurze Dienstweg, für eine schnelle, vorläufige Lösung. Ob nach der Sommerpause des BR ein Antrag zur Änderung des §23, bzw. §52 (4) StVO eingebracht wird, bleibt abzuwarten. Ich glaube da eher nicht dran, es sei denn, man hört auf die kritischen Stimmen aus den juristischen Fachkreisen.
73 / Horst
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Gerade auf den Seiten von "HL" gefunden, Beitrag ist von vorgestern:
Weiterhin erlaubt: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt
6.7.2020, 9.46 Uhr: Die Nutzung von Funkgeräten mit Hand-Bedienteil während der Fahrt bleibt in Schleswig-Holstein bis zum 30. Juni 2021 erlaubt. Das Land verlängert damit eine ursprünglich auf dieses Jahr befristete Übergangsregelung um ein weiteres Jahr.
Hintergrund des entsprechenden Erlasses ist die vor Jahren durch den Bund vorgenommene Neufassung des sogenannten Handyverbots. Dadurch ist jede Nutzung während der Fahrt unzulässig, bei der ein Gerät in der Hand gehalten wird. Damit wurde aber nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Tippen auf dem Handy während der Fahrt unterbunden, sondern auch die Nutzung von Funkgeräten.
Nachdem für Funkgeräte zunächst eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen war, zeigt sich nun, dass diese Frist nicht ausreichend ist, um marktreife Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte zu entwickeln. Durch die Corona-Krise hat sich Entwicklung und Verbreitung entsprechender Geräte weiter verzögert.
Da jedoch zahlreiche Berufsgruppen – von Straßenmeistereien über Schwertransportbegleiter bis hin zu Bus- und Taxifahrern, Pannenhelfern und Fahrschulen – auf Funkverbindungen angewiesen sind, hat sich Schleswig-Holstein nach den Worten von Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz dazu entschlossen, die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Quelle: HL-Live.de Rubrik Politik
Weiterhin erlaubt: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt
6.7.2020, 9.46 Uhr: Die Nutzung von Funkgeräten mit Hand-Bedienteil während der Fahrt bleibt in Schleswig-Holstein bis zum 30. Juni 2021 erlaubt. Das Land verlängert damit eine ursprünglich auf dieses Jahr befristete Übergangsregelung um ein weiteres Jahr.
Hintergrund des entsprechenden Erlasses ist die vor Jahren durch den Bund vorgenommene Neufassung des sogenannten Handyverbots. Dadurch ist jede Nutzung während der Fahrt unzulässig, bei der ein Gerät in der Hand gehalten wird. Damit wurde aber nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Tippen auf dem Handy während der Fahrt unterbunden, sondern auch die Nutzung von Funkgeräten.
Nachdem für Funkgeräte zunächst eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen war, zeigt sich nun, dass diese Frist nicht ausreichend ist, um marktreife Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte zu entwickeln. Durch die Corona-Krise hat sich Entwicklung und Verbreitung entsprechender Geräte weiter verzögert.
Da jedoch zahlreiche Berufsgruppen – von Straßenmeistereien über Schwertransportbegleiter bis hin zu Bus- und Taxifahrern, Pannenhelfern und Fahrschulen – auf Funkverbindungen angewiesen sind, hat sich Schleswig-Holstein nach den Worten von Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz dazu entschlossen, die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Quelle: HL-Live.de Rubrik Politik
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Silva Nigra non est sedes Romanorum
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