Ja Wolfgang.......Wolf hat geschrieben: ↑Fr 3. Jul 2020, 08:32 Nun denn, wenn diese Pfuscherei im Streitfalle vor Gerichten tatsächlich Bestand haben sollte, dann könnte man sie höchstens als "Duldung" bezeichnen. Die OWi besteht ja weiterhin, sie soll halt nur von den Ordnungskräften nicht weiter verfolgt werden.
Das BMVI hat ja eh gerade Probleme mit Pfusch an der STVO wegen teilw.Missachtung des sog. "Zitiergebots" (fehlende Hinweise auf die Rechtsgrundlage, aufgrund derer sie erlassen werden durfte.) Der ADAC hat da erfreulicherweise Durchblick bewiesen.
Gruß
Wolf
Erstinstanzlich wird das immer bestand haben ! Ist so war immer so . Da kann der Größte Mist den Richten vorgelegt werden,
wichtig ist einer der Staatsvertreter erläutert diese Mist mit Mist ... Ich weiß wovon ich rede ich war selber schon betroffener
von Unfähigen, Rechthaber Beamten. Diese sind danach auch noch die Treppe hoch gefallen. Den Schadenersatz dafür zahlte der Steuerzahler. Solche Rechtsverdrehungen landen dann immer wieder vor den Obersten Roben Trägern und werden mit Fingerzeig zur Besserung zurück verwiesen. Bußgelder wurden bis dahin eventuell gezahlt , Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen sowie eventuell Fahrerlaubnisse entzogen mit all den anhängenden Auswirkungen. Letztendlich trägt wie immer keiner dafür eine Verantwortung.
Um das dann nachher los zu werden wirst du mit den Behördlichen " Windmühlen " konfrontiert!
Es ist zum Verzweifeln.....
Gruß
Jürgen