Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

juergenegg
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#391

Beitrag von juergenegg »

Wolf hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 08:32 Nun denn, wenn diese Pfuscherei im Streitfalle vor Gerichten tatsächlich Bestand haben sollte, dann könnte man sie höchstens als "Duldung" bezeichnen. Die OWi besteht ja weiterhin, sie soll halt nur von den Ordnungskräften nicht weiter verfolgt werden.

Das BMVI hat ja eh gerade Probleme mit Pfusch an der STVO wegen teilw.Missachtung des sog. "Zitiergebots" (fehlende Hinweise auf die Rechtsgrundlage, aufgrund derer sie erlassen werden durfte.) Der ADAC hat da erfreulicherweise Durchblick bewiesen. :-) :-)

Gruß
Wolf :-)
Ja Wolfgang.......
Erstinstanzlich wird das immer bestand haben ! Ist so war immer so . Da kann der Größte Mist den Richten vorgelegt werden,
wichtig ist einer der Staatsvertreter erläutert diese Mist mit Mist ... :rolleyes: Ich weiß wovon ich rede ich war selber schon betroffener
von Unfähigen, Rechthaber Beamten. Diese sind danach auch noch die Treppe hoch gefallen. :mrgreen: Den Schadenersatz dafür zahlte der Steuerzahler. Solche Rechtsverdrehungen landen dann immer wieder vor den Obersten Roben Trägern und werden mit Fingerzeig zur Besserung zurück verwiesen. Bußgelder wurden bis dahin eventuell gezahlt , Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen sowie eventuell Fahrerlaubnisse entzogen mit all den anhängenden Auswirkungen. Letztendlich trägt wie immer keiner dafür eine Verantwortung. :seufz:
Um das dann nachher los zu werden wirst du mit den Behördlichen " Windmühlen " konfrontiert!
Es ist zum Verzweifeln.....

Gruß
Jürgen
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#392

Beitrag von ROMEO 1 »

Hallo Jürgen,
da du als Leidgeprüfter dem Wolfgang zustimmst, kannst DU ja vielleicht meine Fragen beantworten.
ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 08:59
Wolf hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 08:32 Nun denn, wenn diese Pfuscherei im Streitfalle vor Gerichten tatsächlich Bestand haben sollte, dann könnte man sie höchstens als "Duldung" bezeichnen. Die OWi besteht ja weiterhin, sie soll halt nur von den Ordnungskräften nicht weiter verfolgt werden.
Wie soll denn dieser Streitfall aussehen? Soll man vor Gericht ziehen, weil man nicht kontrolliert wurde und keine OWi-Anzeige kassiert hat, obwohl man unter den Augen der Ordnungshüter in ein Mikrofon gesprochen hat?
73 / Horst

Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#393

Beitrag von juergenegg »

@Romeo1 ......
Ich Leidgeprüfter ..... u.s.w
Sowas wie einen Vorschlag hatte ich schon einmal im Beitrag geschrieben.

Mein Zitat aus dem Beitrag 313 war:

Ich bin am Überlegen wie ich irgendwie die Behörden zur Tätigkeit zwingen kann. :book:
Überlegung :
Ich beauftrage einen " Agent Provocateur " den ich in der Gegend wo immer mal Verkehrskontrollen sind ,
hinschicke mich anzuscheißen das er mich beim Überholen Funken oder Telefonieren hat gesehen. ...... :mrgreen:
Dann mache ich mal Nägel mit Köpfen . Denn dieses ganze ständigen predigen der Problem Wiederholungen geht reichlich auf den Hut!
Zitat Ende ....

Ich warte dann ein paar Minuten und fahre munter funkend auf diese Kontrolle zu. :mrgreen:
Da will ich sehen das die Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft nichts machen. :rolleyes:
So wird ein Schuh daraus mit den eigenen Mitteln schlagen ..... War schon immer ein Gutes Rezept!
Und Rome1 das ist für mich keinerlei " Leidprüfung" :dlol: sondern eine " sportliche " Veranstaltung . :banane:
Und einem event. Vorwurf " Vortäuschen einer Straftat " sehe ich bei einem OWiG gelassen entgegen....
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#394

Beitrag von ROMEO 1 »

@juergenegg

Oh Mann, ja dann mach das mal...

Meine beiden Fragen hat das aber nicht beantwortet!
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#395

Beitrag von Mittelalter »

Wenn du das geil findest, kannst Du dich auch mit Mic in der Hand über die rote Blitzerampel fahren... %)
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#396

Beitrag von juergenegg »

Mittelalter hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 12:08 Wenn du das geil findest, kannst Du dich auch mit Mic in der Hand über die rote Blitzerampel fahren... %)
Neeeeeeeeeee..... das kostet ja generell dann schon Geld . So einfach wollen wir es den Hütern der Gesetze doch nicht machen . :holy:
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BravoDelta23
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#397

Beitrag von BravoDelta23 »

Hallo,

der kleine Autofahrerverein "Mobil in Deutschland e.V" meldet:

"das Saarland hat gestern Nachmittag damit begonnen, am Abend sind dann Bayern und Niedersachsen nachgezogen. Heute werden wohl alle übrigen Bundesländer folgen. Die von Mobil in Deutschland e.V. stark kritisierte StVO-Novelle vom 28. April dürfte damit wohl endgültig gefallen sein und muss zurückgenommen werden.

Mittlerweile hat die Petition des Clubs „Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen“ 160.000 Unterschriften und ist damit eine der größten Online-Petitionen in Deutschland. Verkehrsminister Scheuer hatte daraufhin bekannt gegeben, dass diese überzogenen Strafen und insbesondere der zu schnelle Entzug des Führerscheins bei kleineren Geschwindigkeitsübertretungen zurückgenommen wird. Zudem wurde jetzt aber auch noch ein Fehler bei der Veröffentlichung der Novelle begangen.

Link zur Online-Petition „Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen“: openpetition.de/!fuehrerscheinfalle"


Soweit die Mitteilung.

Was sehen wir: Mit entsprechender Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kann man schon was bewegen.

Dazu muss man aber die Problematik einer breiteren nicht funkenden Öffentlichkeit so erklären, dass alle - vom Kindergartenkind bis zum/r Senior/in es kapieren.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#398

Beitrag von Mamagei »

ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 09:49 Wie soll denn dieser Streitfall aussehen?
Du wirst in einen Unfall verwickelt während Du ein Mikrofon in der Hand hältst.
Den Rest kannst Du dir hoffentlich denken.

Gruß,
Mamagei
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#399

Beitrag von juergenegg »

Herr Scheuer hätte besser bekannt gegeben das er seinen Hut nimmt! :wave:
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#400

Beitrag von juergenegg »

Hallo Horst :
Daraus ergeben sich dann doch Antworten . Oder?
1. Kontrolle
2. OWiG Verfahren / Bußgeldbescheid
3. Widerspruchsverfahren
4. Urteil
5. Wenn nötig nächste Instanz u.s.w.

Alternative wenn keine Kontrolle stattfindet
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Unterlassung ( nicht ich sondern der " Hinweisgeber" .
In jedem Fall muss der Staat reagieren. :paper:

Wie gesagt eine Überlegung ...........
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#401

Beitrag von ROMEO 1 »

Mamagei hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 12:22
ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 09:49 Wie soll denn dieser Streitfall aussehen?
Du wirst in einen Unfall verwickelt während Du ein Mikrofon in der Hand hältst.
Den Rest kannst Du dir hoffentlich denken.
Das ist leider daneben!
Meine Fragen beziehen sich auf den Rechtsstreit, der sich ergeben könnte, aufgrund der "Pfuscherei" (wie Wolf es nennt) bei Gesetzgebung/ Verordnungen und Erlassen.

@juergenegg

Nein, daraus ergeben sich keine Antworten. Das sind ziemlich oberflächliche Gedanken, die keiner Prüfung standhalten.
73 / Horst

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Wolf
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#402

Beitrag von Wolf »

ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 12:59
Mamagei hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 12:22
ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 09:49 Wie soll denn dieser Streitfall aussehen?
Du wirst in einen Unfall verwickelt während Du ein Mikrofon in der Hand hältst.
Den Rest kannst Du dir hoffentlich denken.
Das ist leider daneben!
Meine Fragen beziehen sich auf den Rechtsstreit, der sich ergeben könnte, aufgrund der "Pfuscherei" (wie Wolf es nennt) bei Gesetzgebung/ Verordnungen und Erlassen.

@juergenegg

Nein, daraus ergeben sich keine Antworten. Das sind ziemlich oberflächliche Gedanken, die keiner Prüfung standhalten.
Solche Streitfälle gibt es bereits:
Damit haben sich durchaus schon Gerichte befasst, so z.B. das AG Detmold und in Folge das OLG Hamm, nämlich in einem Fall im Zusammenhang mit weiteren Verstößen gegen die StVO mit der Frage, ob das Aufnehmen und Benutzen eines Ladekabels und einer Powerbank bereits Verstösse gegen 23 StVO darstellen.(Nein,sagt OLG Hamm, und hat den Fall an die Vorinstanz AG Detmold, die das bejaht hatte, zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.) Bin mal gespannt,wie AG Detmold sich verhalten wird. Die sind natürlich nicht an irgendwelche "Bitten um Nichtverfolgung" des BMVI gebunden.
Gruß
Wolf :-)
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#403

Beitrag von ROMEO 1 »

Das sind aber zwei verschiedene Sachen. Zum einen die Prüfung, ob ein Tatbestand erfüllt ist. Hier z. B. ob das Aufnehmen und Verwenden von Ladekabel und Powerbank zu den Dingen gehören, die vom §23 StVO abgedeckt sind. Da Gesetze immer allgemeinverbindlich formuliert sind, kommt es immer auch auf die Auslegung an. Oftmals leitet sich eine Abgrenzung dann erst aus der Rechtsprechung ab (z. B. auch, ob ein Mikrofon dazu gehört). Schließe ich die Powerbank mittels Ladekabel an mein Handy an, um es zu laden, handelt es sich m. M. nach eindeutig um eine Handynutzung. Nehme ich beides nur vom Beifahrersitz, um es in die Mittelkonsole zu legen, bin ich mir schon nicht mehr so sicher.

Zum anderen, ob ein klar definierter Tatbestand von der Verfolgung ausdrücklich ausgenommen ist. Hier fehlt es dann nämlich an der Rechtsfolge! Wenn jetzt das Aufnehmen und Halten eines Mikrofons (klar definierter Tatbestand) aufgrund eines Erlasses nicht kontrolliert/geahndet werden soll, ist zwar der Tatbestand nach § 23 StVO erfüllt, aber er wird nicht verfolgt.

Ich sehe hier kein Potenzial für einen Rechtstreit.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#404

Beitrag von ROMEO 1 »

Hier der Beweis dafür, jeder macht was und wie er es für richtig hält.

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO in Baden-Württemberg bis 30.06.2021
Funk im Kfz
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat pandemiebedingt eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 46 Abs. 2 StVO bis zum 30. Juni 2021 erteilt. Begründet wurde dieser bisher zeitlich und inhaltlich umfassendste Weg mit versicherungsrechtlichen Bedenken, die, so die Bürgerreferentin im Verkehrsministerium, Beatrice Böninger, bestünden.
Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und der Vorstand des DARC e.V. bitten alle übrigen Länder, diesem Beispiel in zeitlicher Hinsicht und hinsichtlich des Umfangs der Umsetzung zu folgen. (Quelle: Bertram Heßler, DG2FDE)
Quelle: https://www.darc.de/home/
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB

#405

Beitrag von Wolf »

ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 3. Jul 2020, 14:26 Das sind aber zwei verschiedene Sachen. Zum einen die Prüfung, ob ein Tatbestand erfüllt ist. Hier z. B. ob das Aufnehmen und Verwenden von Ladekabel und Powerbank zu den Dingen gehören, die vom §23 StVO abgedeckt sind. Da Gesetze immer allgemeinverbindlich formuliert sind, kommt es immer auch auf die Auslegung an. Oftmals leitet sich eine Abgrenzung dann erst aus der Rechtsprechung ab (z. B. auch, ob ein Mikrofon dazu gehört). Schließe ich die Powerbank mittels Ladekabel an mein Handy an, um es zu laden, handelt es sich m. M. nach eindeutig um eine Handynutzung. Nehme ich beides nur vom Beifahrersitz, um es in die Mittelkonsole zu legen, bin ich mir schon nicht mehr so sicher.

Zum anderen, ob ein klar definierter Tatbestand von der Verfolgung ausdrücklich ausgenommen ist. Hier fehlt es dann nämlich an der Rechtsfolge! Wenn jetzt das Aufnehmen und Halten eines Mikrofons (klar definierter Tatbestand) aufgrund eines Erlasses nicht kontrolliert/geahndet werden soll, ist zwar der Tatbestand nach § 23 StVO erfüllt, aber er wird nicht verfolgt.

Ich sehe hier kein Potenzial für einen Rechtstreit.
Das Aufnehmen und Halten eines Mikrofons ist keineswegs ein klar definierter Tatbestand sondern beruht nur auf individueller Auslegung des Verordnungstextes. Auch das Vorhandensein einer Freisprecheinrichtung ist nicht zwingend vorgeschrieben,wie immer gern fälschlich behauptet wird.
Nun, es wird vermutlich eh eine neue StVO kommen,weil das Ministerium bei der alten gepfuscht hat und das sog. "Zitiergebot" vernachlässigt hat.

Gruß
Wolf :-)
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