BravoDelta23 hat geschrieben: ↑Fr 26. Jun 2020, 12:32
Aus dem Beitrag von Radnor lese ich heraus, dass er sich eine Regelung vorstellt, wo "erlaubte Mikrofone" genau beschrieben werden sollen. Richtig verstanden?
Also ein Mikrofon Typ M1 mit Spiralnebel, Sendetaste und sonst nix, soll erlaubt sein, eine Kanalwahl vielleicht gerade noch, aber auf keinen Fall irgendwelche Anzeigen wie Kanal S-Wert, AM/FM/SSB oder so...
Ich versuche das mal in einen anschaulichen Vergleich zu übersetzen:
Es sollen nur Autos erlaubt sein, die einen 6 Zylindermotor mit mindestens 3 Liter Hubraum und mindestens 100 kW haben.
Das ist - fürchte ich - sehr unrealistisch.
was man nicht verstehen will, versteht man nicht. Das Thema jetzt deshalb ins lächerliche zu ziehen dürfte auch nur wenig hilfreich sein.
Da Dir offensichtlich nicht verständlich war welche Unterschiede ich versucht habe deutlich zu machen, versuche ich es gerne noch einmal. Bitte vielleicht etwas Zeit nehmen beim lesen und zumindest versuchen zu verstehen:
Das Handyverbot wurde erlassen weil die Leute die Dinger während der Fahrt benutzt haben. Da ein Handy Blickkontakt (wegen der Tastatur und dem Display) erfordert, ist der Blick von der Straße abgewendet und es macht bumm und irgendwer hat Aua oder ist tot. Um das zu vermeiden wurde das Benutzen eines Handys während der Fahrt verboten und das finde ich gut und sinnvoll.
Ein Funkmikrofon wird intuitiv bedient und es bedarf keines Blickkontaktes um es zu benutzen. Der Blick kann auf der Straße bleiben und es macht nicht bumm, niemand hat Aua und alle leben noch...
ABER: es gibt Funkmikrofone oder Funkgerät Bedienteile, welche (wie ein Handy) über eine DTMF Tastatur und/oder ein Display zur Statusanzeige verfügen. Da ein Display nur optisch wahrgenommen werden kann bedarf es naturgemäß des Blickkontaktes. Hier ist dann der Blick wieder von der Straße abgewendet und es kann wieder bumm machen, jemand hat Aua und vielleicht ist jemand tot. Für den Überfahrenen spielt es keine Rolle ob der Fahrer auf ein Handy oder auf ein Display in einem Mikrofon geschaut hat, das Ergebnis ist für ihn der Tod.
Deshalb ist natürlich ein Funkmikrofon welches über eine DTMF Tastatur und/oder ein optisches Display verfügt mit einem Handy gleich zu stellen. Nötiger Blickkontakt bedeutet zwangsläufig eine Blickabwendung von der Straße, egal ob Handy oder Mikrofondisplay.
Da wohl niemand der Funkfreunde das Handyverbot (wegen der erforderlichen Blickzuwendung) für unnötig hält,
sollten müssen wir Mikrofone, welche des Blickkontaktes bedürfen, ebenfalls als potentiell ablenkend einordnen. Deshalb wäre es nur folgerichtig einem Verbot eben dieser Mikrofone (mit Display und/oder DTMF Tastatur) zuzustimmen. Das zeigt dann auch den entscheidenden Stellen, dass man sich der Problematik sehr wohl bewusst ist und auch wir Funker uns nicht vor sicherheitsbringenden Maßnahmen verschließen wollen.
Dann bekommt man auch Gehör und kann den Unterschied zu anderen/normalen Mikrofonen (ohne Display und/oder DTMF Tastatur) deutlich machen. Sicherlich wird diese Argumentation dann auch verstanden, denn ich gehe davon aus, dass den entscheidenden Stellen diese Unterschiede einfach nur nicht deutlich sind.
Dann wären sicherlich die Chancen größer zu erreichen, daß normale Mikrofone von dem Verbot ausgenommen werden bzw das Verbot nur Mikrofone (mit DTMF Tastatur und/oder einem Display) betrifft.
Hoffe es ist jetzt deutlich geworden, wo ich die Unterschiede sehe bzw. wo die Unterschiede sind und wir können uns weitere unsinnigen Vergleiche sparen