Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

13CT925
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#286

Beitrag von 13CT925 »

BWO hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 22:24 Du meinst das Anytone kann nicht nur die Verbindung der PTT zum Funkgerät via Blauzahn aufbauen, sondern auch noch zusätzlich die Verbindung zur Freisprechanlage des Fahrzeuges? Das wäre natürlich eine feine Sache. Oder habe ich das falsch verstanden?
Genau so.
Du kannst beliebige BT-Headsets anmelden, oder an der FSE.
Wahlweise kann zum Headset auch gleichzeitig der Gerätelautsprecher mitlaufen, so gut wie keine Laufzeitverzögerung.
Allerdings ist das Mikrofon der FSE n bissl weiter weg von der Futterleiste, deswegen kann es sein, das man mit dem Mike-Gain (getrennt für intern und BT einstellbar) hoch muss und etwas mehr Fahrgeräusche mitbringt.

Die BT-PTT am Schaltknauf ist prnzipiell möglich, aber beim schalten in die "kurzen" Gänge bricht man sich den Finger ;-)
Sinnvoller ist da schon die PTT am Zeigefinger.
....73 Joe
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Santiago 7
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#287

Beitrag von Canva 1 »

So, hab heute ein bisschen rumgelötet, Habe den Adapter für die WP-24 mit 12V Einspeisung von außen konfiguriert. Ich wollte erst aus dem Funkgerät heraus die 12V einspeisen aber die Demontage der Leiterplatte war mir bei dieser Bauform zu aufwendig, man hätte alles zerlegen müssen um nur mal auf die Unterseite zu sehen, wie die 6Pol. Westernbuchse verschaltet ist.
Wie ich es fast vermutet hatta, es funktioniert nur die PTT-Taste über das Fernbedienteil, die Tastsignale für UP/DOWN und AQS von Albrecht sind wohl nicht mit meiner Funke kompatibel.
Das Bedienteil passt wunderbar ins Lenkrad und stört nicht beim Lenken. Morgen noch einen Platz fürs Mikro suchen, alles ordentlich einbauen, Kabel verlegen - dann ist das auch erledigt und man ist ab dem 01.07.2020 verkehrstechnisch gesetzeskonform.
Bild
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Freisprechanlage PTT Fernbedienung.jpg
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#288

Beitrag von Jack4300 »

Ich habe mir letztens beim schnellen Ali das hier bestellt:
2020-06-28 21_30_42-Walkie Talkie Wireless Headset Walkie Talkie Bluetooth Headset Two Way Radio Kop.jpg
2020-06-28 21_30_42-Walkie Talkie Wireless Headset Walkie Talkie Bluetooth Headset Two Way Radio Kop.jpg (19.56 KiB) 3093 mal betrachtet
Läuft unter dem Titel "Walkie Talkie Wireless Headset Walkie Talkie Bluetooth Headset Two Way Radio Kopfhörer Hörer Für Baofeng 888S UV-82 UV5R".

Ich habe es mit K-Norm geordert und betreibe es im moment an einem GD-77. Das funktioniert sehr gut. Die Kopplung des PTT-Knopfes hakte bei mir etwas, ging dann aber doch. Eine Konformitätserklärung ist leider nicht dabei. Kam aber trotzdem ohne Zollprobleme über Luxemburg hier an. Die Verbingung zum Ohrhörer läuft über Bluetooth und es lässt sich auch zusätzlich noch ein Handy verbinden. Ob die PTT auch per Bluetooth angebunden ist oder möglicherweise auf hier nicht zulässigen Frequenzen arbeitet konnte ich noch nicht verifizieren.

Ansonsten ist man damit sehr flexibel. Es lässt sich bestimmt ein Adapter für Mobilgeräte bauen. Die PTT kann man sich an einem Band um den Hals hängen, am Lenkrad befestigen oder wie einen Ring am Zeigefinger tragen und mit den Daumen betätigen.
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Radnor
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#289

Beitrag von Radnor »

Jack4300 hat geschrieben: So 28. Jun 2020, 21:51 Die PTT kann man ...am Lenkrad befestigen...
nein, kann man nicht ...das heißt man kann es schon, ist aber eben nicht erlaubt :nono:
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#290

Beitrag von Jack4300 »

Radnor hat geschrieben: So 28. Jun 2020, 21:54
Jack4300 hat geschrieben: So 28. Jun 2020, 21:51 Die PTT kann man ...am Lenkrad befestigen...
nein, kann man nicht ...das heißt man kann es schon, ist aber eben nicht erlaubt :nono:
Ist wohl erlaubt. Frag mal den Prüfingenieur deines Vertrauens. Ich bekam die Auskunft. Nur innerhalb des Lenkrades, nicht anbohren. Man darf nicht dran hängenbleiben zu ne auf den Airbag achten.
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Radnor
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#291

Beitrag von Radnor »

Jack4300 hat geschrieben: So 28. Jun 2020, 22:00
Radnor hat geschrieben: So 28. Jun 2020, 21:54
Jack4300 hat geschrieben: So 28. Jun 2020, 21:51 Die PTT kann man ...am Lenkrad befestigen...
nein, kann man nicht ...das heißt man kann es schon, ist aber eben nicht erlaubt :nono:
Ist wohl erlaubt. Frag mal den Prüfingenieur deines Vertrauens. Ich bekam die Auskunft. Nur innerhalb des Lenkrades, nicht anbohren. Man darf nicht dran hängenbleiben zu ne auf den Airbag achten.
die Prüfingenieure wissen auch nicht immer alles, das sind die falschen Ansprechpartner. Frag Du Dich bitte bei einer TÜV Typprüfstelle und nicht bei einer TÜV Prüfstelle schlau, dann wirst Du Deine Meinung wohl ändern :roll:
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#292

Beitrag von KLC »

... und diese Seite zeigt den lustigen Nebeneffekt eines unausgereiften Stümpergesetzes, das nur das Volk unnötig drangsalieren soll.

:king: Einer , stellvetretend für viele Andere , bestellt sich beim freundlichen China-Mann etwas zweckmäßige Jubelelectronic, bar jeder Zulassung hinsichtlich irgendwelcher Freigaben oder Bauartgenehmigungen hinsichtlich Zulassung zum Straßenverkehr, Gesundheitsaspekte, Störanfälligkeit und Störung anderer Geräte & Dienste, und da lassen wir solche Schönwettergespräche wie Fair-Trade & Volkswirtschaftsnutzen mal ganz außen vor.

:king: Die Nächsten knaupen sich irgendwas irgendwie irgendwohin in die Karre, bar jeden Wissens über die Tiefen und Untiefen unseres Regeldschungels, den nur hartgesottene Winkeladvocaten zu durchstöbern trauen , wenn man ihnen genug Geld anbietet.
Wie bei Indiana Jones.

:clue: Viel Aktionismus , mit dem wir auf den Aktionismus unserer Volksver(t)reter reagieren , kann noch mehr Unfug bedeuten als der Ursprüngliche.
Nur wir sind nicht unnahbar und nicht einfach fein raus , wenn die Kacke am dampfen ist , sondern am Arsch ...

:kotz:
Zuletzt geändert von KLC am So 28. Jun 2020, 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#293

Beitrag von Jack4300 »

Radnor hat geschrieben: So 28. Jun 2020, 22:08
die Prüfingenieure wissen auch nicht immer alles, das sind die falschen Ansprechpartner. Frag Du Dich bitte bei einer TÜV Typprüfstelle und nicht bei einer TÜV Prüfstelle schlau, dann wirst Du Deine Meinung wohl ändern :roll:
Sorry, aber die Ingenieure der Prüfstellen vom TÜV/DEKRA sind genau die richtigen Ansprechpartner wenn es um individuelle Änderungsabnahmen geht. Woher kommt deine Meinung, das dort weder Kompetenz noch Zuständigkeit vorhanden ist?
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Radnor
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#294

Beitrag von Radnor »

Jack4300 hat geschrieben: So 28. Jun 2020, 22:44 Sorry, aber die Ingenieure der Prüfstellen vom TÜV/DEKRA sind genau die richtigen Ansprechpartner wenn es um individuelle Änderungsabnahmen geht. Woher kommt deine Meinung, das dort weder Kompetenz noch Zuständigkeit vorhanden ist?
Du legst mir Worte in den Mund die ich nicht gesagt habe. Schau doch bitte erst einmal was eine TÜV Typ-Prüfstelle ist und macht. Ich bin hier nicht der Aufklärer der Nation ...macht wie ihr denkt

doch kurz aber dann bin ich raus:
Wenn es ein Mustergutachten für die PTT am Lenkrad gibt, dann ist die TÜV Prüfstelle der richtige Ansprechpartner um sie eintragen zu lassen korrekt ...hast Du ein Mustergutachten? nein? wo lässt man das machen? ...richtig: bei einer TÜV Typ Prüfstelle und nicht bei einer TÜV Prüfstelle, denn dafür sind sie nicht zuständig oder qualifiziert
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#295

Beitrag von der_Kölner »

Radnor hat geschrieben: So 28. Jun 2020, 22:48richtig: bei einer TÜV Typ Prüfstelle und nicht bei einer TÜV Prüfstelle, denn dafür sind sie nicht zuständig oder qualifiziert
Oftmals ist eine TÜV Prüfstelle aber auch eine TÜV Typ Prüfstelle.
Kommt drauf an ob da ein qualifizierter Sachverständiger anwesend ist.
Über all wo du ein KFZ-Gutachten nach §21 StVZO machen lassen kannst (Einzelabnahme ohne Gutachten) wie z.B. andere Reifengrößen auf Originalfelgen oder so eintragen lassen kannst können auch eine PTT am Lenkrad abnehmen.
Oder auch ablehnen. Liegt halt im Ermessen des Sachverständigen.
Ob typisiert oder nicht ist völlig Pumpe.
Wenn es nicht gegen irgendwelche Reglungen verstößt kann man sich sogar den sprichwörtlichen "Wurstblinker" abnehmen und eintragen lassen.
Bei jeder x-belibigen TÜV- oder DEKRA-Station die befugt ist nach §21 Gutachten zu erstellen, also einen speziellen Sachverständigen vor Ort hat.
Eben im Rahmen einer Einzelabnahme.
Da braucht es kein Mustergutachten, das wird individuell gemacht.
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DocEmmettBrown
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#296

Beitrag von DocEmmettBrown »

der_Kölner hat geschrieben: Mo 29. Jun 2020, 00:01Da braucht es kein Mustergutachten, das wird individuell gemacht.
Und was kostet der Spaß? Das ist doch bestimmt nicht billig. Da würde ich mich alleine schon aus Kostengründen vom Lenkrad fernhalten oder irgendwas nehmen, wo eine ABE schon dabei wäre. (Man beachte hier den von mir durchaus beabsichtigt geschriebenen Konjunktiv.)

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Radnor
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#297

Beitrag von Radnor »

der_Kölner hat geschrieben: Mo 29. Jun 2020, 00:01 Oftmals ist eine TÜV Prüfstelle aber auch eine TÜV Typ Prüfstelle.
Kommt drauf an ob da ein qualifizierter Sachverständiger anwesend ist.
Über all wo du ein KFZ-Gutachten nach §21 StVZO machen lassen kannst (Einzelabnahme ohne Gutachten) wie z.B. andere Reifengrößen auf Originalfelgen oder so eintragen lassen kannst können auch eine PTT am Lenkrad abnehmen.
Oder auch ablehnen. Liegt halt im Ermessen des Sachverständigen.
Ob typisiert oder nicht ist völlig Pumpe.
Wenn es nicht gegen irgendwelche Reglungen verstößt ...
Sei mir nicht böse aber Du bist nicht richtig informiert. Eine Typprüfstelle ist etwas völlig anderes als ein Eintrag nach Paragraph 21 aber lassen wir das einfach mal so stehen, weil Du etwas anderes angesprochen hast, nämlich wenn es nicht gegen irgendwelche Regelungen verstößt und genau das ist der Punkt.

Das Lenkrad ist das wichtigste Teil zwischen dem Fahrer und den Fahrzeug. Deshalb muss ein Lenkrad und die Nabe auch immer geprüft sein, damit es von einem TÜV Prüfer nach Paragraph 21 überhaupt eingetragen werden kann. Das Gutachten kann von einem anderen Fahrzeug sein aber das Lenkrad an sich muss geprüft sein.

Wenn jetzt ein TÜV Prüfer sagt: 'das ist kein Problem, das darfst Du montieren", dann würde ich ihn, wegen meiner Rechtssicherheit, darum bitten, mir diesen PTT Schalter am Lenkrad, doch bitte nach Paragraph 21 in meine Fahrzeugpapiere einzutragen. Wie Du richtig gesagt hast, ist im Prinzip fast alles eintragungsfähig. Ich bin mir aber ziemlich sicher, das dann ganz schnell das Gestottere los geht und am Ende die Eintragung wegen irgendetwas verweigert wird. Trägt er es ein, ist alles prima und er haftet dafür mit seiner Unterschrift.

Im Prinzip kann ein TÜV Prüfer sagen was er will, solange er es nicht einträgt und nicht mit seiner Unterschrift dafür haftet, hat das keine Relevanz. Es geht immer alles so lange gut, bis es eben nicht mehr gut geht und im Falle eines Falles wird man feststellen, dass man wahrscheinlich mit dem Daumen genau an dieser PTT-Taste hängen geblieben ist und deshalb...

Ich bin doch nicht der "Feind"! Ich warne nur davor, sich auf unverbindliche Aussagen von irgendjemand zu verlassen, damit man dann am Ende im Falle eines Falles doch der Begossene ist.

Sicherlich bin ich der Letzte, der es nicht begrüssen würde wenn eine solche Regelung eingetragen wird. Allerdings bin ich in dem Thema unterwegs und kann mir deshalb einen seriösen Eintrag nicht vorstellen.

Deshalb: fahr zu dem Prüfer der sagte es ist kein Problem und lasse es von ihm eintragen, dann ist doch alles gut ... ich freue mich auf deinen Bericht

Edit: eben weil es TÜV Prüfer gibt, die der Vergangenheit Dinge eingetragen haben die sie eigentlich nicht durften, gibt es mittlerweile in manchen Bundesländern sogenannte Bündelungsstellen, welches sämtliche Eintragungen noch einmal absegnen müssen. Eine bundesweite Einführung dieser Bündelungsbehörden ist geplant, warum wohl?
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#298

Beitrag von Jack4300 »

Radnor hat geschrieben: Mo 29. Jun 2020, 00:43
Deshalb: fahr zu dem Prüfer der sagte es ist kein Problem und lasse es von ihm eintragen, dann ist doch alles gut ... ich freue mich auf deinen Bericht
Zumindest für die Infrarot Lenkradfernbedienung Blaupunkt RC10 hat der TÜV-Nord eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unter der Nummer 1842/00 ausgestellt. Die habe ich aber selber nichtmehr in Betrieb, daher auch nichtmehr zur Hand.

Foto z.B. unter https://images.crutchfieldonline.com/Im ... c10-f.jpeg
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#299

Beitrag von DocEmmettBrown »

Jack4300 hat geschrieben: Mo 29. Jun 2020, 18:27Zumindest für die Infrarot Lenkradfernbedienung Blaupunkt RC10 hat der TÜV-Nord eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unter der Nummer 1842/00 ausgestellt. Die habe ich aber selber nichtmehr in Betrieb, daher auch nichtmehr zur Hand.
Na, das ist doch fein. Wenn Du für die PTT-Lösung ebenfalls so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hättest (aber bitte nicht in chinesischer Sprache), dann wäre alles in Butter. :tup:

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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#300

Beitrag von Radnor »

Jack4300 hat geschrieben: Mo 29. Jun 2020, 18:27Zumindest für die Infrarot Lenkradfernbedienung Blaupunkt RC10 hat der TÜV-Nord eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unter der Nummer 1842/00 ausgestellt. Die habe ich aber selber nichtmehr in Betrieb, daher auch nichtmehr zur Hand.
und wieso gibt es dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn man doch angeblich gar keine braucht?

Wie auch immer, so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein entsprechendes Gutachten sollte der Hersteller vorweisen können, ansonsten sehe ich Probleme kommen
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