Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#226

Beitrag von Canva 1 »

Mordillo69 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 13:31 Als erstes braucht man seit Jahren schon eine Herstellerfreigabe des Autoherstellers, um überhaupt ein Funkgerät einbauen zu dürfen.....unabhängig von CE Zeichen....scheint hier gar keiner zu wissen,grins.....wenn die nicht vorliegt braucht man über kabellos usw gar nicht nachdenken
Wo hast Du denn das her? :wall:

Das einzige, was Autohersteller empfehlen, ist der Montageort von HF- Strahlung abgebender Geräte - wie gesagt eine Empfehlung - mehr nicht.

Ansonsten müsste man ja auch für jedes Handy erst ne Freigabe vom Autohersteller haben.

Denn moderne Autos werden so gebaut, dass einmal ihre eigenen Funk-Systeme nicht andere stören und die selber nicht störanfällig sind - aber da Ausnahmen die Regel sind, gibt es zusätzlich zur Sicherheit Herstellerempfehlungen für den Einbau von HF-Geräten.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#227

Beitrag von ROMEO 1 »

Canva 1 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 13:18 Dieses bt-trx arbeitet dann doch nicht anders als die VOX-Systeme und die sollen ja nicht so gut im Auto wegen der vielen auslösenden Störgeräusche sein.

Nee - ich finde etwas mit PTT-Taster am Lenkrad oder ein Fußtaster funktioniert wohl besser.
Doch, es arbeitet anders, nämlich mit PTT.
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Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#228

Beitrag von Mordillo69 »

Canva...Deine persönliche Rechtsauffassung oder Auslegung spielt hier leider keine Rolle.Google Dich mal selber schlau,hab keine Lust in meinen Unterlagen zu suchen......da liegt die Vorschrift ( nicht Empfehlung ) irgendwo
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#229

Beitrag von Canva 1 »

ROMEO 1 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 13:51
Canva 1 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 13:18 Dieses bt-trx arbeitet dann doch nicht anders als die VOX-Systeme und die sollen ja nicht so gut im Auto wegen der vielen auslösenden Störgeräusche sein.

Nee - ich finde etwas mit PTT-Taster am Lenkrad oder ein Fußtaster funktioniert wohl besser.
Doch, es arbeitet anders, nämlich mit PTT.
Ach ja - sehe ich jetzt erst - dann ist das ja auch nicht viel anders als das WP-24, nur dass das Radio stumm geschaltet und das vorhandene Mike genutzt wird.
Ist also ne Alternative, wenn es das Gerät denn zu kaufen gäbe und man ne gute Idee für die PTT-Taste hat.
Das Problem der PTT-Taste ist beim WP-24 schon sehr gut gelöst - denn das ist das Hauptproblem - wo und welche Bauform der PTT-Taste - so dass man die Hand nicht groß aus der Fahrzeugbedienung herausnehmen muss.
Das Mike vom WP-24 werde ich, je nach dem wie der Test ausgeht, oben in die Kopflampe einbauen - dort ist alles für das E-Call-System vorgesehen, es ist aber kein E-Call verbaut, daher ist der Mikrofoneinbauschacht frei.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#230

Beitrag von Canva 1 »

Mordillo69 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 13:57 Canva...Deine persönliche Rechtsauffassung oder Auslegung spielt hier leider keine Rolle.Google Dich mal selber schlau,hab keine Lust in meinen Unterlagen zu suchen......da liegt die Vorschrift ( nicht Empfehlung ) irgendwo
So eine verkehrsrechtlich bindende Vorschrift gibt es nicht, dass man ein CB-Funkgerät, Bluetothgerät oder Mobiltelefon erst vom Autohersteller freigeben lassen muss!
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#231

Beitrag von Mordillo69 »

Deine Meinung, leider falsch.Was zahlst,wenn ich Dich schlau mache.....lach
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#232

Beitrag von Canva 1 »

Mordillo69 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 16:42 Deine Meinung, leider falsch.Was zahlst,wenn ich Dich schlau mache.....lach
Eier nicht rum, zeig mir die Vorschrift, wo das steht und gut ist.
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DocEmmettBrown
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#233

Beitrag von DocEmmettBrown »

Es gibt seitens der Automobilhersteller Angaben bzgl. des Montageorts und der maximalen Sendeleistung je Band. Das ist aber auch schon alles.

73 de Daniel
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#234

Beitrag von benson04 »

Nennt sich E- bzw,. ECE-Kennzeichnung, wird vom KBA vergeben, nicht von den Fahrzeugherstellern.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __21a.html
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#235

Beitrag von Canva 1 »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 16:58 Es gibt seitens der Automobilhersteller Angaben bzgl. des Montageorts und der maximalen Sendeleistung je Band. Das ist aber auch schon alles.

73 de Daniel
Genau so ist es - eine Freigabe vom Hersteller benötigt man nur für fahr-spezifische oder fahrzeugspezifische Bauteile wie z.B. Tuningteile also Teile die für den Fahrbetrieb und die Sicherheit relevant sind, wenn diese nicht bereits eine ABE haben und gegen Originalteile ausgetauscht werden sollen. Radios, Funkgeräte, viele Innenausstattungsteile, die nicht den Vorgaben in der STVO widersprechen, gehören nicht dazu.

Funkgeräte würden ab dem 01.07.2020 gegen die STVO verstoßen, wenn sie während der Fahrt vom Fahrzeugführer ohne Freisprecheinrichtung benutzt werden würden.
Zuletzt geändert von Canva 1 am Mo 3. Feb 2020, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#236

Beitrag von DocEmmettBrown »

Benson04 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 17:11Nennt sich E- bzw,. ECE-Kennzeichnung, wird vom KBA vergeben, nicht von den Fahrzeugherstellern.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __21a.html
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Habe ich eben durchgelesen und weiß jetzt definitiv noch weniger als vorher. :shock:
Muß das Auto dieses ECE-Zeichen haben oder die Büchse oder beides? Und ab welchem Baujahr gilt das?

73 de Daniel
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#237

Beitrag von Canva 1 »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 17:27
Benson04 hat geschrieben: Mo 3. Feb 2020, 17:11Nennt sich E- bzw,. ECE-Kennzeichnung, wird vom KBA vergeben, nicht von den Fahrzeugherstellern.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __21a.html
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Habe ich eben durchgelesen und weiß jetzt definitiv noch weniger als vorher. :shock:
Muß das Auto dieses ECE-Zeichen haben oder die Büchse oder beides? Und ab welchem Baujahr gilt das?

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Jedes legale auf dem europäischen Markt zugelassenen CB-Funkgerät besitzt eine CE- Kennung - also alles supi. :wink: Da ein Funkgerät kein Fahrzeugbauteil ist, was eine fahr spezifische Aufgabe erfüllt, benötigt es auch keine E- oder ECE Kennung.
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#238

Beitrag von Mordillo69 »

Ich sagte doch...hat nichts mit CE zu tun...werds raussuchen und posten, damit Ruhe ist....Toyota hat damals Einbau von Funkgeräten nicht erlaubt....damit ist CE usw völlig unerheblich
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#239

Beitrag von Mordillo69 »

An Doc....genau das was Du meinst hat mit dem was ich meine nichts zu tun
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benson04
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Re: Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt bald verboten?

#240

Beitrag von benson04 »

Ich meine auch die E-Zulassung, bzw. ECE Zulassung, NICHT CE ! Ich war der Meinung, dass Geräte ebenso eine E-Zulassung haben müssen, nicht nur Antennen.
Quelle Wikipedia:

In Deutschland ist das Betreiben einer Sendeempfangsanlage (Betriebsfunk, BOS-Funk, Amateurfunk, Jedermannfunk, Mobilfunk/Handy/Autotelefon) in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr 1995) nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien montierte Außenantenne mit E-Prüfzeichen vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung der Kraftfahrzeug-Elektronik die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen.

Das sogenannte Handyverbot (§ 23 Abs. 1a StVO) gilt auch für die Verwendung von Funkgeräten. Wegen § 52 Abs. 4 StVO gilt das Verbot erst ab dem 1. Juli 2020. Nach § 35 Abs. 9 StVO sind berechtigte Nutzer des BOS-Funks (zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) von dem Verbot ausgenommen, sofern kein Beifahrer anwesend ist.
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