der_Kölner hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 00:01
Oftmals ist eine TÜV Prüfstelle aber auch eine TÜV Typ Prüfstelle.
Kommt drauf an ob da ein qualifizierter Sachverständiger anwesend ist.
Über all wo du ein KFZ-Gutachten nach §21 StVZO machen lassen kannst (Einzelabnahme ohne Gutachten) wie z.B. andere Reifengrößen auf Originalfelgen oder so eintragen lassen kannst können auch eine PTT am Lenkrad abnehmen.
Oder auch ablehnen. Liegt halt im Ermessen des Sachverständigen.
Ob typisiert oder nicht ist völlig Pumpe.
Wenn es nicht gegen irgendwelche Reglungen verstößt ...
Sei mir nicht böse aber Du bist nicht richtig informiert. Eine Typprüfstelle ist etwas völlig anderes als ein Eintrag nach Paragraph 21 aber lassen wir das einfach mal so stehen, weil Du etwas anderes angesprochen hast, nämlich wenn es nicht gegen irgendwelche Regelungen verstößt und genau das ist der Punkt.
Das Lenkrad ist das wichtigste Teil zwischen dem Fahrer und den Fahrzeug. Deshalb muss ein Lenkrad und die Nabe auch immer geprüft sein, damit es von einem TÜV Prüfer nach Paragraph 21 überhaupt eingetragen werden kann. Das Gutachten kann von einem anderen Fahrzeug sein aber das Lenkrad an sich muss geprüft sein.
Wenn jetzt ein TÜV Prüfer sagt: 'das ist kein Problem, das darfst Du montieren", dann würde ich ihn, wegen meiner Rechtssicherheit, darum bitten, mir diesen PTT Schalter am Lenkrad, doch bitte nach Paragraph 21 in meine Fahrzeugpapiere einzutragen. Wie Du richtig gesagt hast, ist im Prinzip fast alles eintragungsfähig. Ich bin mir aber ziemlich sicher, das dann ganz schnell das Gestottere los geht und am Ende die Eintragung wegen irgendetwas verweigert wird. Trägt er es ein, ist alles prima und er haftet dafür mit seiner Unterschrift.
Im Prinzip kann ein TÜV Prüfer sagen was er will, solange er es nicht einträgt und nicht mit seiner Unterschrift dafür haftet, hat das keine Relevanz. Es geht immer alles so lange gut, bis es eben nicht mehr gut geht und im Falle eines Falles wird man feststellen, dass man wahrscheinlich mit dem Daumen genau an dieser PTT-Taste hängen geblieben ist und deshalb...
Ich bin doch nicht der "Feind"! Ich warne nur davor, sich auf unverbindliche Aussagen von irgendjemand zu verlassen, damit man dann am Ende im Falle eines Falles doch der Begossene ist.
Sicherlich bin ich der Letzte, der es nicht begrüssen würde wenn eine solche Regelung eingetragen wird. Allerdings bin ich in dem Thema unterwegs und kann mir deshalb einen seriösen Eintrag nicht vorstellen.
Deshalb: fahr zu dem Prüfer der sagte es ist kein Problem und lasse es von ihm eintragen, dann ist doch alles gut ... ich freue mich auf deinen Bericht
Edit: eben weil es TÜV Prüfer gibt, die der Vergangenheit Dinge eingetragen haben die sie eigentlich nicht durften, gibt es mittlerweile in manchen Bundesländern sogenannte Bündelungsstellen, welches sämtliche Eintragungen noch einmal absegnen müssen. Eine bundesweite Einführung dieser Bündelungsbehörden ist geplant, warum wohl?