Vorschläge zur Änderung der Vorschriften
Verfasst: Do 21. Nov 2019, 09:40
Hallo Funkfreunde,
in vielen Threads haben wir bereits über Vorschläge zum Wohle des Funkhobbys sinniert und diskutiert, welche man an den entsprechenden Stellen vorschlagen könnte um sinnvolle und zeitgemäße Anpassungen der Regularien zu erwirken. Hier möchte ich diese Gedanken und Vorschläge gerne in einem Thread kanalisieren und fange mit meinen "wirren Gedankengängen" an:
Thema "Entkriminalisierung" des Betriebes nicht für den CB Funk zugelassener Funkgeräte auf dem 11m Band (egal ob durch einen Funkamateur oder CB Funker):
Für den CB Funkbetrieb auf 11m gibt es zugelassene Funkgeräte im Handel zu erwerben, welche als solche zugelassenen Geräte gekennzeichnet und ausgewiesen sind. Diese Geräte sind auf alle relevanten Parameter eingestellt und können von jedermann ohne Vorkenntnis für den CB Funkbetrieb verwendet werden. Darüber hinaus kann jedes andere geeignete Funkgerät auf den CB Frequenzen betrieben werden, so lange von diesem Funkbetrieb keine Störungen verursacht werden. Für nachgewiesene Störungsverursachung durch den unsachgemäßen Betrieb eines nicht für den CB Funk zugelassenen Funkgerätes kann der Betreiber haftbar gemacht werden.
Thema Mikrofonverbot mobiler Funkstellen:
Handmikrofone mit DMTF Tastatur oder integriertem Display verlangen Blickkontakt und sind daher mit der Handhabung eines Mobiltelefon oder Smartphone gleich zu setzen. Eine Benutzung solcher Mikrofone fällt deshalb unter das "Handyverbot" und ist während der Fahrt nicht gestattet.
Handmikrofone ohne DMTF Tastatur oder Display verlangen keinen Blickkontakt und bleiben vom Handyverbot ausgenommen
Meinungen dazu oder eigene Vorschläge? ...Feuer frei...
in vielen Threads haben wir bereits über Vorschläge zum Wohle des Funkhobbys sinniert und diskutiert, welche man an den entsprechenden Stellen vorschlagen könnte um sinnvolle und zeitgemäße Anpassungen der Regularien zu erwirken. Hier möchte ich diese Gedanken und Vorschläge gerne in einem Thread kanalisieren und fange mit meinen "wirren Gedankengängen" an:
Thema "Entkriminalisierung" des Betriebes nicht für den CB Funk zugelassener Funkgeräte auf dem 11m Band (egal ob durch einen Funkamateur oder CB Funker):
Für den CB Funkbetrieb auf 11m gibt es zugelassene Funkgeräte im Handel zu erwerben, welche als solche zugelassenen Geräte gekennzeichnet und ausgewiesen sind. Diese Geräte sind auf alle relevanten Parameter eingestellt und können von jedermann ohne Vorkenntnis für den CB Funkbetrieb verwendet werden. Darüber hinaus kann jedes andere geeignete Funkgerät auf den CB Frequenzen betrieben werden, so lange von diesem Funkbetrieb keine Störungen verursacht werden. Für nachgewiesene Störungsverursachung durch den unsachgemäßen Betrieb eines nicht für den CB Funk zugelassenen Funkgerätes kann der Betreiber haftbar gemacht werden.
Thema Mikrofonverbot mobiler Funkstellen:
Handmikrofone mit DMTF Tastatur oder integriertem Display verlangen Blickkontakt und sind daher mit der Handhabung eines Mobiltelefon oder Smartphone gleich zu setzen. Eine Benutzung solcher Mikrofone fällt deshalb unter das "Handyverbot" und ist während der Fahrt nicht gestattet.
Handmikrofone ohne DMTF Tastatur oder Display verlangen keinen Blickkontakt und bleiben vom Handyverbot ausgenommen
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