Das ist klar und verständlich formuliert.Radnor hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 08:52 Für den CB Funkbetrieb auf 11m gibt es zugelassene Funkgeräte im Handel zu erwerben, welche als solche zugelassenen Geräte gekennzeichnet und ausgewiesen sind. Diese Geräte sind auf alle relevanten Parameter eingestellt und können von jedermann ohne Vorkenntnis für den CB Funkbetrieb verwendet werden.
Darüber hinaus kann jedes andere geeignete Funkgerät auf den CB Frequenzen betrieben werden, so lange von diesem Funkbetrieb keine Störungen verursacht werden. Für nachgewiesene Störungsverursachung durch den unsachgemäßen Betrieb eines nicht für den CB Funk zugelassenen Funkgerätes kann der Betreiber haftbar gemacht werden.
Satz 2 ("geeignete Funkgerät") wird ja aktuell "toleriert". Solange ein CB-Funk-Teilnehmer/in sich anständig benimmt und keinen stört, ist mir persönlich egal, ob man die "FTZ-Nummer" / "CE-Zeichen" auf dem Gerät noch lesen kann oder ob es schon abgerubbelt wurde....