DK9KW hat geschrieben: ↑Sa 21. Jul 2018, 14:26
Ich kann mir nicht vorstellen das hier jemand schon mal Stress mit dem TÜV oder der Rennleitung wegen einem Funkgerät im Auto hat oder hatte......
Natürlich kann ein TÜV nicht wissen, ob das Funkgerät im Auto sein darf oder ob bei diesem Modell die Herstellerfreigaben eingehalten werden.
Bestenfalls ob ein Gerät die Bewegungsfreiheit des Fahrers einschränken kann, z.B. weil es im Kniebereich montiert ist.
Aber wegen der Antenne gabs schon Diskussionen beim TÜV.
Nämlich dann, wenn sie auf dem Dach fest und ohne Federfuß montiert war.
Hier kommt dann der Schutz des Fußgängers oder Zweiradfahrers ins Spiel, der bei einem Unfall übers Dach rutschen kann.
Einmal musste ich die Antenne vor der Stempelvergabe abschrauben.
Die Polizei wird dahin gehend geschult, und auch nur nebenbei, das sie bei Funkgeräten bestenfalls noch auf ein "Prüfzeichen" kuckt, bei einer Amateurfunklizenz oder anderer Erlaubnis wird eh nicht mehr weiter gekuckt.
Solche Kontrollen habe auch keine große Priorität. So erzählte es mir ein OV-Kollege und Angehöriger der Polizei.
Mittlerweile ist meine UKW-Antenne (mit Federfuß) fest am hinteren Dachende montiert, die KW-Antenne kommt nur zeitweise mit einem Magnetfuß aufs Dach.
Natürlich darf eine Funkantenne auch weiterhin nicht über die Fahrzeugmaße hinaus wippen, wie das mit der KW-Antenne auf der Anhängerkupplung gehandelt wird, weiß ich nicht, da ich noch nie eine Kupplung hatte.
do8ail hat geschrieben: ↑Fr 20. Jul 2018, 11:11
... z.B. ein anderer Motor der nicht in der Bauartzulassung des Fahrzeuges enthalten ist, verletzt diese und die Betriebserlaubnis...
Naja, das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" geht auch viel schneller und bequemer als man denkt.
Bei mir war es das Überkleben der Rückleuchten mit ganz dünnen Klebesteifen, um eine Tönung zu simulieren, so wie beim alten
VW Scirroco
Das war dann bei einer "fliegenden" Verkehrskontolle eine
unerlaubte Veränderung einer zugelassenen lichttechnischen Einrichtung mit insgesamt 120DM Pflichtspende (alte germanische Währung).
Das geht übrigens auch genau so gut mit dem Besprühen der Rückleuchten mit Tönungslack.
Oder der Austausch der Glühbirnen durch LED-Lampen.
Oder der Austausch der Fernlicht-Halogenbirnen gegen 28W-LED-Lampen auf Halogensockel, usw.