Kanalratte I hat geschrieben:Yaesu FT847 hat geschrieben:13DS29 hat geschrieben:
Wir reden aber die ganze Zeit von einer Standortbescheinigung, wie sie zigfach u.a. auch für Mobilfunk gemacht werden muss.
Deswegen Standortbescheinigung, weil laut BEMFV eine Selbsterklärung für die AFU-Anlage nicht ausreicht,
wenn andere Funkdienste oder Funkanwendungen (hier CB-Funk) ob mit oder ohne 10 W EIRP, am gleichen Standort betrieben werden!
Da reicht es nicht, nur ein paar Antennen mitsamt Leistungen im Nahfeld anzugeben....
Also muss jeder FA der ein Handy besitzt, oder ein Schnurloses Telefon eine Standortbescheinigung beantragen. Auch das sind Funkdienste bzw Funkanwendungen. Und sie werden am Standort der AFU Anlage betrieben. {/quote]
Das ist Quatsch (um bei deiner Wortwahl zu bleiben) !
Woher hast Du den Quatsch daß es immer auch bei weniger al 10W EIRP nötig wäre? Ist es nicht, nur wenn die CB-Funkanlage oder was auch immer da steht die 10W EIRP überschreitet, und damit Standortbescheinigungspflichtig wird, muss für die ganze Funkanlage eine Standortbescheinigung ausgestellt werden. Beibt man drunter, ist alles gut, und es reicht für AFU die normale Selbsterklärung. Sonst siehe Handy und Schnurlostelefon.
Mal richtig lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/__6.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/__8.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/__4.html
Insbesondere mal den § 4 lesen, wonach an einem Standort einer ortsfesten Funkanlage die weniger als 10 W EIRP macht (also auch eine CB-Funkanlage), diese Standortbescheinigung auch für eine AFU-Anlage gilt, da dort dann eine (Gesamt)strahlungsleistung von mehr als 10 W erreicht wird (werden kann).
Weiterhin sind (die von dir erwähnten Schnurlostelefone/Handys) mit einer Strahlungsleistung von 100mW im nächsten Satz davon ausgenommen.
Dann beachte im gleichen § den Absatz 5 die Pkt. 1-3.
Ausserdem dann noch Absatz 6 bezüglich Kosten, die exorbitant in die Höhe schnellen können, wenn am gleichen Standort schon eine andere (mit einer Standortbescheinigung bewertete) ortsfeste Funkanlage existiert,
da diese "Altanlage" dann neu bewertet werden muss und die Kosten dafür dem Antragsteller auferlegt werden.
Ja und dann kommen wir mal zu einer kommerziellen Mobilfunkanlage (die in einem der von dir zitierten Sätze erwähnt wird und von der ich die ganze Zeit rede),
die am gleichen Standort wie eine (neu zu errichtende) CB oder AFU-Anlage betrieben wird:
Da die (Alt)anlage (hier Mobilfunk) schon länger existiert, wird dir als Neuanlagenbetreiber (ob CB oder AFU,
ob unter 10 W oder über 10 W EIRP) die Gebühren/Auslagen für eine Neubewertung der (Alt)anlage (hier Mobilfunkanlage) auferlegt.
Wenn man dann bedenkt, dass so manche dieser Mobilfunkanlagen recht umfangreich sein können, wird (hoffentlich) deutlich in welche Kostenregionen wir dann kommen....?
Da ist es mit 100-200 Euro nicht getan....
Für alle Leser dieses Treads:
Ich möchte damit nur aufzeigen, WARUM manche CB-Funker (insbesondere solche wie ich die früher das mal betrieben haben und nun Funkamateur sind) sich solchen Behörden Tam Tam nicht aussetzen wollen.
Aber auch zusätzlich im Nachgang evtl., wenn jemand in einem Mietshaus wohnt, bei dem auf dem Dach z.B. eine Mobilfunkanlage steht und nun derjenige seinem Hobby CB-Funk von Zuhause nachgehen will.
Der ist voll der geaxxxxxxx, da er dann sich mit seiner CB-Funkanlage (obwohl unter 10 W EIRP) mit dieser Standortbescheinigung auseinandersetzen muss (siehe § 4 Absatz 1)....
Kosten in beträchtlicher Höhe anfallen könnten, die ein solches Hobby (für den einen oder anderen) unerschwinglich werden lassen.
Mir wäre es auch lieber, wenn ich ohne viel Aufwand beides (AFU und CB) hier betreiben könnte.