Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

Casablanca

Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#16

Beitrag von Casablanca »

@der_Köllner
Verschwörungstherotisch könnte man auf ein "Verbot" von CB und SSB kommen. Aber das ist jetzt rein spekulativ!
Da fallen mir noch ganz andere Sachen ein ...... :oops:

Na, mal abwarten.

73 de Casablanca
Jürgen
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genesis91
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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#17

Beitrag von genesis91 »

Das hängt doch mit diesem Herzschrittmacherschutz zusammen...

Und da sind ja wohl die damaligen Grenzwerte nicht mehr zeitgemäß. Vor allem wenn man hört wie plc in "unserem" Frequenzbereich strahlt...

Müssten ja die Träger reihenweise an nem Kabelbrand im HSM das Zeitliche segnen...
Gruß, Martin

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Wolf
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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#18

Beitrag von Wolf »

der_Kölner hat geschrieben: (...) Gibt es verschiedene Vfg. 77/2011?
Auf der Seite der BNetzA finde ich diese: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=5

Und dort steht bei §2 Abs.1 "Zulässige Sendeart J3E 12 Watt PEP" in der Tabelle mit einem hoch2.
Unter Hoch 2 lese ich "Peak Envelope Power (Hüllkurvenspitzenleistung): Diese bezeichnet die Durchschnittsleistung, die ein Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve der Antennenspeiseleitung zuführt."

Also ganz klar PEP! (...)
Ja, aber als Oberbegriff am Tabellenkopf steht ERP. Die Fußnote ist nur eine allgemeine Erklärung, was die Abkürzung PEP bedeutet.

PEP und ERP schließen einander ja auch nicht aus. Die reale Hüllkurvenspitzenleistung am Antenneneingang + Antennengewinn in dBd ergeben den zulässigen (fiktiven) ERP-Wert.

Wie Du selbst bemerkt hast, heißt es weiter unten unter 3.3 ja auch: "Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen) gilt der Grenzwert aus § 2 Nr. 1 für die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung. (...)"

In der Gesamtschau deutet aus meiner Sicht alles darauf hin, dass die BNetzA in jedem Fall den ERP-Wert meint. Ich würde mir auch wünschen, dass einfach 12 Watt am Antenneneingang zulässig wären, aber leider ist offensichtlich der sture Amtsschimmel dagegen... :sdown:

Gruß
Wolf :-)
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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#19

Beitrag von Wolf »

genesis91 hat geschrieben:Ist denn diese "magische" 10W-Grenze nicht aufgrund von zwischenzeitlich überholten Herzschrittmacher-Modellen festgemacht worden?

Irgendwo hab ich mal gelesen, dass dieser Grenzwert nie offiziell irgendwo als Berechnungsgrundlage überprüft/anerkannt worden ist, es sich also um einen "Schätzwert" handelt, der der Einfachheit halber so immer noch zum drangsalieren verwendet wird. (...)
Die 10-Watt-EIRP-Grenze hat m.W. nichts mit Herzschrittmacher-Grenzwerten zu tun. Die kommen (kamen) erst bei der Berechnung des Sicherheitsabstandes in der jeweiligen Standortbescheinigung zum Tragen. (Inzwischen ist das ja erfreulicherweise nicht mehr der Fall.)

Für die Festlegung auf 10 Watt EIRP gibt es m.W. auch keine plausible wissenschaftliche Begründung.

Der leider verstorbene Ralph Schorn (AGZ) hatte mal erzählt, dass man damals bei der Grenzwert-Festlegung nicht wollte, dass Betriebsfunkgeräte mit 6 Watt ERP unter die Standortbescheinigungspflicht fallen. 6 Watt ERP entsprechen knapp 10 Watt EIRP - und so sei man bei der 10-Watt-EIRP-Grenze gelandet...

Gruß
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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#20

Beitrag von Wolf »

Casablanca hat geschrieben: (...) Die Mehrheit der CB Funker wird wohl davon betroffen sein. Ich frage mich, was dann als nächstes kommt! (...)
Hallo Jürgen,

die CB-Funker sind im Grunde schon seit 1992 davon betroffen. Es hat sich bisher nur niemand darum gekümmert...

Heute betrifft die 10-Watt-EIRP-Grenze eh nur die SSB-Funker. Bei AM und FM beträgt die zulässige Strahlungsleistung 4 Watt ERP (entspricht rd. 6,5 Watt EIRP). Die Senderausgangsleistung (an der Antennenbuchse) ist seit der letzten Novellierung der Allgemeinzuteilung nicht mehr maßgeblich. Bei legalem Betrieb ;-) kommen AM- und FM-Funker also gar nicht in die Nähe der 10-Watt-EIRP-Grenze.

Gruß
Wolf :-)
Casablanca

Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#21

Beitrag von Casablanca »

@Wolf
... die CB-Funker sind im Grunde schon seit 1992 davon betroffen. Es hat sich bisher nur niemand darum gekümmert ...
Warum bloß jetzt? Gibt es dafür einen erkennbaren Grund?

Bei der BNetzA fand ich diese Erklärung :
Die Festlegung der Sicherheitsabstände erfolgt in der Regel rechnerisch. Eine messtechnische Erteilung von Standortbescheinigungen erfolgt immer dann, wenn die BNetzA im Rahmen des Antragsverfahrens dies entscheidet oder der Antragsteller eine Messung beantragt. Sowohl die rechnerisch- als auch die messtechnisch erteilte Standortbescheinigung sind nach BEMFV kostenpflichtig.
Standortbescheinigung ist kostenpflichtig! Die brauchen Geld! :D :dlol:
... kommen AM- und FM-Funker also gar nicht in die Nähe der 10-Watt-EIRP-Grenze.
Das verstehe ich nicht, wieso?

Ich sehe uns schon alle in der EMF Datenbank! :dlol:

http://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx

73 de Casablanca
Jürgen
waldo
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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#22

Beitrag von waldo »

...
Wolf hat geschrieben: Bei legalem Betrieb ;-) kommen AM- und FM-Funker also gar nicht in die Nähe der 10-Watt-EIRP-Grenze.
...

Vorsicht: In AM bei 4W Trägerleistung und 80% Modulationsgrad liegt die Spitzenleistung bei 14.4W PEP.

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der_Kölner
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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#23

Beitrag von der_Kölner »

Und nicht auf die Idee kommen einen 4-Element-Beam zu benutzen.
Siehe Formel von vorhin:
4 Watt an Antenne mit 13,51 dBi Gewinn macht ca. 83 Watt EIRP!
Wolf
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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#24

Beitrag von Wolf »

Casablanca hat geschrieben:
... kommen AM- und FM-Funker also gar nicht in die Nähe der 10-Watt-EIRP-Grenze.
Das verstehe ich nicht, wieso?
Weil nach dem Willen der Behörde im CB-Funk bei AM und FM nur 4 Watt ERP zulässig sind (was ungefähr 6,5 Watt EIRP entspricht).

Das bedeutet genaugenommen, dass an einem CB-Funkgerät mit 4 Watt realer Ausgangsleistung nur eine Antennenanlage mit Null dBd "Gewinn" betrieben werden darf, um die zulässigen 4 Watt ERP nicht zu überschreiten.

Früher gab es eine "Goldene Brücke" der BNetzA, indem sie in der Allgemeinzuteilung schrieb, dass sie davon ausgeht, dass "Rundstrahlantennen" die besagten "Null dBd Gewinn" haben. Das war zwar physikalisch nicht unbedingt richtig, aber die CB-Funker konnten sich darauf berufen. Bei der letzten Novellierung der Allgemeinzuteilung ist diese "Goldene Brücke" leider ersatzlos gestrichen worden.

Früher wurde in der Frequenzzuteilung neben dem zulässigen ERP-Wert "hilfsweise" auch die zulässige Senderausgangsleistung angegeben, um "die messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu erleichtern". Auch das ist bei Novellierung ersatzlos entfallen. Seitdem ist als zulässige max. Strahlungsleistung ausschließlich der ERP-Wert angegeben

Gruß
Wolf :-)
Casablanca

Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#25

Beitrag von Casablanca »

@Wolf
Das bedeutet genaugenommen, dass an einem CB-Funkgerät mit 4 Watt realer Ausgangsleistung nur eine Antennenanlage mit Null dBd "Gewinn" betrieben werden darf, um die zulässigen 4 Watt ERP nicht zu überschreiten.
Ach, so meintest Du das. Deine Aussage bezieht sich also auf die Konstellation 4 W PEP und eine Antenne ohne Gewinn um auf ~ 6,5 W EIRP zu kommen. Das ist aber doch realitätsfremd! Bedeutet doch, auch bei AM und FM mit 4 W PEP kann ich durchaus die 10 W EIRP erreichen je nachdem, welche Antenne (Gewinn) ich verwende. Das muss ich aber doch erst ausrechnen, pauschal kann man nicht sagen, dass bei 4 W PEP die 10 W EIRP nie erreicht werden.
Bei legalem Betrieb ...
Das muss ich aber erst mal feststellen (ausrechnen) ob ich mich im legalen Bereich befinde oder nicht!

Könnte also bedeuten, dass ich meine Anlage sehr wohl "genau ausrechnen" muss. Bei Überschreitung der rechnerischen 10 W EIRP entweder Leistung reduzieren oder eine andere Antenne mit weniger Gewinn verwenden. Mir stellt sich nach wie vor die Frage, warum die BNetzA das ausgerechnet jetzt ausgegraben hat? Hängt das vielleicht mit dem Ablauf (31.12.2015) der Allgemeinzuteilung zusammen? :roll:

Das kann ja noch heiter werden! :think:

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der_Kölner
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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#26

Beitrag von der_Kölner »

Ich habe eine Seite gefunden wo man seine EIRP ausrechnen kann.
Erklärungen findet man dort auch.
Einfach mal anschauen und feststellen wie schnell man über die 10 Watt EIRP kommt…

> http://www.dc4fs.de/eirp.htm
Casablanca

Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#27

Beitrag von Casablanca »

@der_Kölner

Die 10 W EIRP könnten somit auch das (logische) aus für Richtantennen bedeuten. Es ist ja dann egal ob ich 10 W EIRP mit einer Lambda 5/8 oder Lambda 1/2 in alle Richtungen "abstrahle" oder mit einer Richtantenne in nur eine Richtung! Macht ja dann wohl keinen Sinn mehr, oder? Von der Polarisation mal abgesehen.

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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#28

Beitrag von wasserbueffel »

Casablanca hat geschrieben:
Könnte also bedeuten, dass ich meine Anlage sehr wohl "genau ausrechnen" muss. Mir stellt sich nach wie vor die Frage, warum die BNetzA das ausgerechnet jetzt ausgegraben hat? Hängt das vielleicht mit dem Ablauf (31.12.2015) der Allgemeinzuteilung zusammen? :roll:

Jürgen
Ausrechnen muss!!!
Genau das ist der Punkt!
Mir scheint das die cleveren Bürschchen Angst um Ihren Job haben.
Mit der neuen Verordnung haben sie immer ein "Druckmittel" in der Hand.

Wohl auch den Urteilen geschuldet die in letzter Zeit zu Ungunsten der Behörde ausgefallen sind.....

Walter
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der_Kölner
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Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#29

Beitrag von der_Kölner »

@Casablanca

Streng nach der Richtlinie ist das korrekt.
Betreiber einer Richtantenne benötigen eine Standortbescheinigung oder müssen die Sendeleistung reduzieren.
Allerdings kann man auch schon mit 4 Watt FM bei kurzen guten Antennenkabeln ca. (10 Meter H2000 Flex) an einer 5/8 Vertikal auch schnell über 10 Watt EIRP kommen.
Nach dieser neuen Regelung bewegt man sich eigentlich ständig irgendwie auf Glatteis :roll:

@Flunder
Wenn du Juristen in der Familie hast, lass das in der Familie doch mal spekulativ durchprozessieren.
Also mal zu Weihnachten bei einem Glas Wein in einem fiktiven Fall ausdiskutieren…
Casablanca

Re: Standortbescheinigung nun nötig oder nicht????

#30

Beitrag von Casablanca »

@Wasserbüffel
Wohl auch den Urteilen geschuldet die in letzter Zeit zu Ungunsten der Behörde ausgefallen sind.....
Könnte gut sein! :shock: Offensichtlich will man mehr Rechtssicherheit erlangen.

Da geraten jetzt all die in Erklärungsnot, die schon seit Jahren die Meinung vertreten, es ist alles erlaubt solange nichts passiert und die der Meinung sind oder waren, CB Funk ist "Amateurfunk light"! Das genau ist CB Funk nun eben nicht, CB Funk ist "Nahbereichsfunk" (sagt jedenfalls die Allgemeinzuteilung)!

Ich hab eben auch mal meine Anlage "durchgerechnet". Bei 4 W PEP darf ich eine Antenne verwenden die höchstens ~ 6,7 dBi Gewinn hat um unter den 10 W EIRP zu bleiben. Bei 12 W PEP eine Antenne mit höchstens ~ 1,9 dBi Gewinn oder eben mit weniger Leistung arbeiten.
Nach dieser neuen Regelung bewegt man sich eigentlich ständig irgendwie auf Glatteis
:thup:
Also mal zu Weihnachten bei einem Glas Wein in einem fiktiven Fall ausdiskutieren…
Weihnachtsfamiliengericht! :dlol:

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