Na dann:Grundig-Fan hat geschrieben:
YAESU ft Dingenskirchen
Ich frage mich gerade warum ein Airbag im Stand ohne Zündung (Stufe 1+2) auslösen sollte weil jemand anderes ins Auto fährt??? Das darf nicht mal so sein. Aber Füsse still halten. Das Fahrzeug stand ca. 2 Stunden auf einem Privatgelände, ich lag auf dem Beifahrersitz und der Hund war währenddessen schwimmen im Rhein. Beim Fahren war das Funkgerät auf dem Beifahrersitz mit dem Sicherheitsgurt gesichert, ich auf dem Fahrersitz auch angeschnallt und der Cocker in seiner Hundebox im Kofferraum die wiederum auch befestigt war. Alles nach DIN Norm 46475****Klugschiss 123.
Zwar 7 Jahre alt die Anfrage, aber die Antworten haben es in sich....http://passat35i-forum.de/index.php?pag ... eadID=1486
weiterhin:
http://www.cautos.net/fahrer_und_beifah ... -1403.html
http://support.volvocars.com/de/cars/Pa ... 515a4739b2
So und um dir (und allen anderen mit PKW die Airbags haben) mal diese Diskussion auf einem Autoforum: https://www.motor-talk.de/forum/loest-b ... 08749.html
Ein Airbag kann auch auslösen, wenn
sich jemand auf dem Sitz befindet (ein schwerer Gegenstand genügt dank Sitzerkennung)
etwas anderes als wie ein Aufprall bei einem PKW stattfindet (Erdbeben?)
und (was hier noch fehlt gerade wegen den Airbags, da die evtl. nicht HF-fest sind)) HF-Aussendungen mit einer Leistung, die der PKW-Hersteller für das Modell als zuviel erachtet.
(Grenze z.B. bei 20 Watt auf KW und UKW; man denke an das E-Kennzeichen auf Funkgeräten).
Jetzt könnt ihr weitermachen mit eueren Funkgeräten im PKW oder mal in der BDA des PKW nachsehen, was da über die Airbags steht....
Anmerkung:
Deshalb habe ich mir in den letzten Jahren, nur Modelle rausgesucht beim PKW-Kauf, die keine Airbags hatten.
Ist rausgeworfenes Geld bei einem Unfall, da meistens als Totalschaden gewertet wird, selbst wenn nur der Kotflügel eingedrückt wurde.
Aber da die Airbags ausgelöst haben, ist das ein Totalschaden....