Hallo Jürgen,DF5WW hat geschrieben:Hallo Wolf ....
Fakt ist das jede automatisch arbeitende Relaisfunkstelle in DL einer Standortbescheinigung bedarf. Vollkommen egal ob sie die 9,99999 W EIRP überschreitet oder nicht. Kannst mir aber gerne ein gegensätzliches Statement der zuständigen Behörde vorlegen. Relaisbetreiber (AFU) benötigen eine solche Bescheinigung auch obwohl ja dem AFU zugebilligt wird das man selbst eine Selbsterklärung nach BEMFV vorlegen kann .... Gilt aber eben nicht für automatisch und unbemannte Stationen ...
da bringst Du wohl zwei Sachen durcheinander:
Bevor eine automatisch betriebene Amateurfunkanlage ein Rufzeichen erhält, muss eine sog. "standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung" durchgeführt werden. Dabei geht es ausschließlich um die Koordinierung mit anderen Funkstellen.
Bei einer Standortbescheinigung geht es dagegen um den Schutz von Personen rund um den Antennenstandort.
Verträglichkeitsuntersuchung (nach AFuV) und Standortbescheinigung (nach BEMFV) haben nichts miteinander zu tun. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Aus der BEMFV geht erfreulicherweise klar hervor: Ab 10 Watt EIRP Gesamtleistung an einem festen Antennenstandort ist eine Standortbescheinigung erforderlich - egal, ob es sich um eine oder mehrere Anlagen handelt oder ob die Anlage manuell oder automatisch betrieben wird. (Ausnahme: Wenn es sich ausschließlich um eine oder mehrere Amateurfunkanlage(n) handelt, dann "Selbsterklärung".)
Es gibt nirgendwo in der BEMFV eine Regelung, die eine besondere Behandlung von automatisch betriebenen Stationen vorsieht - weder im Amateurfunk noch im CB-Funk.
Gruß
Wolf