Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

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BravoDelta23
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von BravoDelta23 »

GMRS ist wie PMR446 aber mit abgetrennten Kanälen für Mobilgeräte und Feststationen und für Clubs oder Gruppen mit Hilfeaktivitäten. Die US Frequenzen werden hierzulande anderweitig genutzt, aber das Funktions-Prinzip wäre sinnvoll. Spielende Kinder oder Baustellenfunker würden nicht gestört.

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/General_M ... io_Service
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mibo666
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von mibo666 »

xyz123 hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 12:41 Ich find die Diskussion ist so wie mit den Autobahnen in Deutschland. Die sind mal gebaut worden damit man ohne Ampeln schnell weit fahrn kann. Und dann hat man auch gesagt man braucht nicht mal ne Höchstgeschwindigkeit sondern nur ne Richtgeschwindigkeit. Weil damals warn die Autos ja auch noch nicht so schnell.
Ähm, nein:
Bei Rekordfahrten am 28. Januar 1938 erreichte Rudolf Caracciola auf der heutigen A 5) eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 432,692 km/h. Das war bis zum 4. November 2017 die höchste auf einer öffentlichen Straße gefahrene Geschwindigkeit.
Zuletzt geändert von mibo666 am Di 1. Jul 2025, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von RV12P2000 »

DAH hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 14:49 Was nicht einmal im Amateurfunk erlaubt ist, ist dass man auf einen Notruf antwortet. Statt dessen soll man die nächste Polizeidienststelle kontaktieren und die Informationen weitergeben. Fertig, erledigt.
Nö. Siehe Frage BF106 in der AFu-Prüfung.

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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von xyz123 »

mibo666 hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 17:53 Ähm, nein:
Bei Rekordfahrten am 28. Januar 1938 erreichte Rudolf Caracciola auf der heutigen A 5) eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 432,692 km/h. Das war bis zum 4. November 2017 die höchste auf einer öffentlichen Straße gefahrene Geschwindigkeit.
Boah is ja krass ich nehms zurück! :dlol:

Mit so ner Kiste hier

Bild


Glaubt man nicht...

Na ja gestorben ist der an ner Leberzirrose also fahrn konnt der wohl.
noone
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von noone »

xyz123
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von xyz123 »

Ich finds ja einfach schade dass PMR mit CTCSS und son Kram so geschlossen ist. Man kauft Funken und die sind fast alle schon dichtkodiert. Ich hab oft schon mal gedacht im Auto unterwegs dem da vorn weht gleich die Hülle vom Fahrradträger oder das qualmt so ausm Auspuff dass garantiert gleich der Motor verreckt. Aber man kann die Leute ja gar nicht kontaktiern. Wär superpraktisch wenns einfach ne Möglichkeit gäbe Leute im Nahbereich zu kontaktiern. Also vielleicht 200m weit das reicht ja. Dass einfach jeder auf Empfang ist (wer keine Lust hat könnts natürlich auch ausstelln). Das ging früher mit CB aber seit alle Handys haben halt nicht mehr. Dann könnt man auch einfach ins Blaue mit der Funke nachm Weg fragen oder so. Wär superpraktisch und die Leute würden viel mehr miteinander reden. Heute starrt ja jeder nur noch allein auf sein Handy und schreibt Nachrichten an Leute die ganz weit weg sind.

Find ich persönlich noch viel wichtiger als Notfunk oder superweit funken zu können. Aber na ja man kann träumen aber so was wirds nicht geben weils die Leute nicht interessiert obwohl die Technik eigentlich da ist.

Ach so die Funke bräucht dann natürlich nur nen einzigen Kanal damit man sich auch findet.
Also toll wär ne Nahbereichsfunke bis 200m mit nem einzigen Kanal ohne CTCSS als Weihnachtsgeschenk für alle! :sup:
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von Skylab »

DAH hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 14:49
Einen größeren Blödsinn habe ich noch nie gehört. :dlol:
Was ich ebenfalls in 12 Jahren Funk noch nie gehört habe ist, dass wirklich jemand einen Not-Funkspruch absetzt.
Übrigens in der (wirklichen) Not ist alles erlaubt.
73 DE Dirk, DL8DF
[/quote]

Na, dann bist Du ja noch ein Anfänger :wave:

Ich habe in meinen ca. 48/49 CB-Jahren schon Notrufe abgesetzt, z.B.:

Noch zu Zeiten ohne Handy oder Autotelefon:
Eine Autobahn im Ruhrgebiet, früher Abend.
Vor mir fährt ein Pkw Kombi mit 2 Personen, hintendrin liegt ein Rollstuhl.
Plötzlich Rauch aus dem Fahrzeug, Warnblink, Seitenstreifen.
Meine Befürchtung: Wie bekomme ich einen Behinderten aus einem brennenden Fahrzeug?
Gottseidank, beide steigen aus, ist ein Reparaturservice.
Fahrzeug brennt, Flüssigkeiten laufen brennend über die Fahrbahn, Stau, quietschende Reifen hinter mir.
Kanal 9, "Notruf, Mayday Kanal 9". Es meldet sich sofort ein Funker, der nahe an der Autobahn wohnt.
Nach der Abklärung und Zusicherung, dass dies kein Spaß ist, meint er "ich alarmiere".
Unsere Erleichterung war groß, als vor uns von der Abfahrt die Feuerwehr hochkam.
Das Laufen zu einer Notrufsäule hätte länger gedauert.

Generell:
Das Einrichten einer Notfunkmöglichkeit macht Sinn. Jetzt schon, und in Zukunft noch mehr.
Hier können Funker aller Richtungen in Ihrem regionalen Bereich die Bevölkerung unterstützen, und sei es durch die Ausgabe von einfachen Handfunkgeräten, mit denen man sich bemerkbar machen kann. (Auch wenn die Erreichbarkeit einer Zentrale / Notfunkstelle evt. mangels Relais nicht mehr sichergestellt ist.)

Allerdings: Vielleicht können die jetzt verpöhnten Relais doch noch mal zum Einsatz kommen, und zwar in den beschriebenen Notfällen:

Hierzu gibt es auch juristische Anmerkungen:

(Zitat:) "Der übergesetzliche Notstand ist ein ungeschriebener Entschuldigungsgrund im deutschen Strafrecht, der in Fällen extremer Notlagen greift, in denen weder der rechtfertigende noch der entschuldigende Notstand nach §§ 34, 35 StGB anwendbar ist. Er kommt zur Anwendung, wenn eine Tat begangen wird, um eine größere Anzahl von Menschenleben zu retten, obwohl die Tat selbst ein Rechtsgut verletzt, wie z.B. die Tötung eines Menschen, um eine größere Anzahl von Menschen vor dem Tod zu bewahren.

Definition und Anwendungsbereich:
Der übergesetzliche Notstand ist eine Extremsituation, in der ein schwerer Gewissenskonflikt zwischen der Rettung eines Rechtsguts und der Verletzung eines anderen Rechtsguts entsteht. Er ist eine Korrektur des Gesetzes, wenn die gesetzlichen Regelungen des Notstands nicht ausreichen. Es muss eine Gefahr für Leib und Leben bestehen, die nicht anders abwendbar ist, und die Hinnahme der Gefahr darf dem Täter nicht zuzumuten sein.

Abgrenzung zum gesetzlichen Notstand:
Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB):
Hierbei geht es um die Abwägung von Rechtsgütern, wobei ein geringeres Rechtsgut geopfert wird, um ein höherwertiges zu retten.

Der übergesetzliche Notstand kommt zur Anwendung, wenn die Rechtsgüter gleichwertig sind.

Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB):
Hier ist die Notstandshandlung auf die Abwehr einer Gefahr für sich selbst, einen Angehörigen oder eine nahestehende Person beschränkt. Der übergesetzliche Notstand greift, wenn diese Verwandtschaftsbeziehung nicht gegeben ist. " (Zitat Ende)


Wenn also mal bei Stromausfällen, Sturm, Überschwemmung, Winterchaos die regionalen Funker helfen können, weil Ihr altes Relais aus dem Stand wieder reaktiviert werden konnte, dann wird sich kein Richter finden, der das verurteilen wird.


Die Anzahl der "versehentlichen" Stromausfälle nimmt zu. Wie in unserem Bereich festgestellt wird, interessanterweise auch wieder die Anzahl der CB-Funker. Warum nicht unsere Kenntnisse und Fähigkeiten nutzen, um im Notfall Mitbürgern helfen zu können?
juergenegg
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von juergenegg »

Die letzten Beiträge sind OT ....... :think:
Sollte ich zu der Erkenntnis kommen, dass ich zunehmend intelligenter werd liegt es
vermutlich nur daran, dass einige im Umfeld immer dümmer werden
:dlol:

I need less Google, I have more brain
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13HN135
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von 13HN135 »

Ironisch: Schmeißt euren Funkkram weg und macht es wie die Indianer. Die kommunizierten
per Rauchzeichen. Aber bitte die Waldbrandwarnstufen beachten :!: :lol:
73&55
Wolfgang
13HN135 (DX) / Elster03 (Regional)
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Juliett Sierra
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von Juliett Sierra »

DAH hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 14:49Was nicht einmal im Amateurfunk erlaubt ist, ist dass man auf einen Notruf antwortet. Statt dessen soll man die nächste Polizeidienststelle kontaktieren und die Informationen weitergeben.
Nein! Im Gegenteil: man soll bzw. muss sogar als Funkamateur antworten in solch einem Fall.

Zitat:
Der Amateurfunkdienst ist auf Funkamateure beschränkt. Eine Amateurfunkstation darf daher nur andere Amateurfunkstationen kontaktieren. Es ist unzulässig, mit Funkstellen anderer Funkdienste zu funken.
...
Darüber hinaus ist es auch grundsätzlich unzulässig, Nachrichten von oder an Nicht-Funkamateure zu übermitteln.
Die einzige Ausnahme sind Not- und Katastrophenfälle. Dann ist es erlaubt, Nachrichten von und an Nicht-Funkamateure zu senden.


Quelle:
https://50ohm.de/NE_nur_mit_afu_stellen.html

Siehe dazu auch die Fragen BF106 und BF107 für die Amateurfunkprüfung.
Alles andere wäre ja im Grunde auch ein Irrsinn.
Der §323c des Strafgesetzbuches ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten - Stichwort: Pflicht zur Hilfeleistung.
Und die See wird allen neue Hoffnung bringen,
so wie der Schlaf die Träume bringt daheim.
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mibo666
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von mibo666 »

xyz123 hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 21:41 Wär superpraktisch wenns einfach ne Möglichkeit gäbe Leute im Nahbereich zu kontaktiern. Also vielleicht 200m weit das reicht ja.
Gibt es serienmäßig in jedem KFZ. Meistens am Lenkrad montiert, gut zugänglich. Um das Gerät aber sinnvoll zu verwenden muss man ein bisschen üben, dann klappt die Kommunikation. Fährt man direkt hinter dem QSO Partner ist sogar eine Stealth Mode möglich, der im Spiegel empfangen wird. Der Umgang damit wird leider in der Führerscheinprüfung nicht abgefragt, vielleicht sollte man das ändern. Der Lappen kostet eh schon soviel, da kommst darauf nicht mehr an und so könnte auch der ein oder andere Gehirnamputierte von den Straßen ferngehalten werden.
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von Kahlkopfadler »

Juliett Sierra hat geschrieben: Mi 2. Jul 2025, 09:58
DAH hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 14:49Was nicht einmal im Amateurfunk erlaubt ist, ist dass man auf einen Notruf antwortet. Statt dessen soll man die nächste Polizeidienststelle kontaktieren und die Informationen weitergeben.
Nein! Im Gegenteil: man soll bzw. muss sogar als Funkamateur antworten in solch einem Fall.
...

Siehe dazu auch die Fragen BF106 und BF107 für die Amateurfunkprüfung.
Alles andere wäre ja im Grunde auch ein Irrsinn.
Der §323c des Strafgesetzbuches ist in diesem Zusammenhang auch zu beachten - Stichwort: Pflicht zur Hilfeleistung.
Was jeder der bei Verstand ist auch einsehen sollte!!

Gefahr für Leib und Leben hat immer Vorrang!


Ich stelle aber im Alltag heutzutage immer mehr fest, daß die Menschen "Mauern um sich bauen" und sich abschotten, in kleine Kreise (Blasen!?) "abtauchen"...

Merkt man ja auch hier wieder im Thread, hämische Kommentare usw. (Endlich greifet die BNA mal durch etc.).

Und nein, Früher war nicht alles besser aber es gab Sachen die waren gut, und wären es auch heute noch, wenn man die Finger davon gelassen hätte...

SOrgen wir an dem heutigen heißen Tag für genug Kühlung, damit keine Köpfe heißlaufen :D :wave: :tup:
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von xyz123 »

mibo666 hat geschrieben: Mi 2. Jul 2025, 10:05 Gibt es serienmäßig in jedem KFZ. Meistens am Lenkrad montiert, gut zugänglich. Um das Gerät aber sinnvoll zu verwenden muss man ein bisschen üben, dann klappt die Kommunikation. Fährt man direkt hinter dem QSO Partner ist sogar eine Stealth Mode möglich, der im Spiegel empfangen wird. Der Umgang damit wird leider in der Führerscheinprüfung nicht abgefragt, vielleicht sollte man das ändern.
Morseprüfung fürn Führerschein? Da müsst man das aber erst mal bei der Afu-Prüfung wieder einführn :heart: :mrgreen:
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Tioga
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Neue Verfügung der BNetzA zu Freenet vom 25.06.25

Beitrag von Tioga »

Aktuell: BNetzA zu Freenet vom 25. Juni 2025:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/All ... NgWHkUPWAQ

Repeater, Relais und Gatewaybetrieb untersagt,
ebenso Fremdstromversorgung und externe Antennen.

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Auch Christoph Kolumbus.
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Re: Allgemeinzuteilung Freenet soll geändert werden

Beitrag von 13CT30 (13DL3) »

Fuechsefan hat geschrieben: Do 31. Okt 2024, 03:46
13CT30 (13DL3) hat geschrieben: Do 31. Okt 2024, 00:58
Gruß vom Alex ! :wave:
Hallo Alex,

. . . .

BTW: 13CT30 is der Peter aus Ottobrunn :rolleyes:
Die originale CT-Rufzeichenliste guckst du :link:

:book: bildet und erhöht das :think:

Und damit's kein OT wird, Frage an alle:
Was macht man mit jemanden, der über 149MHz öffentlich erklärt, dass er mit mindestens 30 Watt seine dreifach gestockte X510 ansteuern müsse, da ihn ja andernfalls niemand hört, weil das SWR der Antenne so schlecht ist. Die BnetzA würde sowieso nichts unternehmen, mit einem Jagtschein habe man ja Narrenfreiheit. Ach ja, hat man das ?
Echt der Brüller. Bin schon gespannt, wer dem als nächstes die Prüfung zur N-Klasse nahelegt. :lol:
Vy 73 de 13CT30 es hpe cuagn, Alex :station:

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