Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

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13CT925
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von 13CT925 »

Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 13:49
Viele Geräte sind für Gebrauch in VHF Bereich zugelassen ( auch Freenet Frequenz ist ja drin).
Viele Fahrzeuge sind für die Strasse zugelassen (auch Autobahnen sind da drin)
Aber sie müssen für mindestens 60km/h zugelassen sein, um dort fahren zu dürfen.
Tut mir leid dass ich euch auf dem Sack gehe.
Dann programmiere doch einfach deine Funkgeräte und benutze sie auf Freenet und gut is!
Was anderes willst du ja einfach nicht einsehen.
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Fuechsefan
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Fuechsefan »

Es gibt keine Zulassung mehr. CB Zulassungen werden erwähnt, weil es eben so viele gab und auch noch viele alte im Umlauf sind.

Für Geräte deren Hersteller die Konformität erklärt gilt die Norm IEC 82079-1:2012
Dort ist definiert: 3.20 bestimmungsgemäßer Gebrauch durch den Anbieter des Produkts festgelegte vollständige Auflistung von Funktionen oder geplanten Anwendungen.

Fehlt also die Beschreibung von Freenet in der Dokumentation, ist die Verwendung von Freenet nicht vom Hersteller freigegeben und demzufolge nicht legal. Punkt

Programmierst du also so ein Funkgerät für Freenet, kannst du es natürlich auf eigene Gefahr so benutzen. Die Wahrscheinlichkeit damit aufzufallen oder erwischt zu werden ist sicherlich nicht sehr hoch wenn du es korrekt machst. Aber ein legales Freenet Gerät machst du eben nicht daraus.
Taxi
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Taxi »

13CT925 hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 14:45
Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 13:49
Viele Geräte sind für Gebrauch in VHF Bereich zugelassen ( auch Freenet Frequenz ist ja drin).
Viele Fahrzeuge sind für die Strasse zugelassen (auch Autobahnen sind da drin)
Aber sie müssen für mindestens 60km/h zugelassen sein, um dort fahren zu dürfen.
Tut mir leid dass ich euch auf dem Sack gehe.
Dann programmiere doch einfach deine Funkgeräte und benutze sie auf Freenet und gut is!
Was anderes willst du ja einfach nicht einsehen.

Es ist ja jedem bekannt und steht in Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 18

Quelle ist hier https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... obahnen%20(Zeichen%20330.1,das%20Gleiche%20auch%20f%C3%BCr%20diese.

Bist du in der Lage Quelle zu veröffentlichen?
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Romeo Oscar ( 13RO763)
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Romeo Oscar ( 13RO763) »

------------------
Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den
Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§60 Abs. 1 S. 3 TKG).
-----------------

Steht übrigens schon in Beitrag #109 :clue:
Ich glaube du versuchst dir irgendwie eine legale Nutzung herbei zu konstruieren... Aber das geht so NICHT.
Ja, dieser Eindruck entsteht wirklich!
73&55
:sup: Joachim :sup:

"der Schwarzwälder" QTH: Nordschwarzwald ( 720 m.ü.N.N. ) QRV auf 27.325 MHz USB
Auf CB-Funk seit dem 1.6.1975 ohne Pause!
https://live.dobel.de/player.html
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von ROMEO 1 »

Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 14:38
In Zuteilung für CB sind Angaben zu Geräte da, für Freenet nicht.
Quelle habe ich auch verlinkt.
Kannst du das mal etwas eingrenzen? Wo stehen diese Angaben denn genau?
73 / Horst

Kaum macht man etwas richtig... schon geht´s!
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Taxi »

Fuechsefan hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 14:46 Es gibt keine Zulassung mehr. CB Zulassungen werden erwähnt, weil es eben so viele gab und auch noch viele alte im Umlauf sind.

Für Geräte deren Hersteller die Konformität erklärt gilt die Norm IEC 82079-1:2012
Dort ist definiert: 3.20 bestimmungsgemäßer Gebrauch durch den Anbieter des Produkts festgelegte vollständige Auflistung von Funktionen oder geplanten Anwendungen.

Fehlt also die Beschreibung von Freenet in der Dokumentation, ist die Verwendung von Freenet nicht vom Hersteller freigegeben und demzufolge nicht legal. Punkt




Programmierst du also so ein Funkgerät für Freenet, kannst du es natürlich auf eigene Gefahr so benutzen. Die Wahrscheinlichkeit damit aufzufallen oder erwischt zu werden ist sicherlich nicht sehr hoch wenn du es korrekt machst. Aber ein legales Freenet Gerät machst du eben nicht daraus.
Danke. Werde Mahl schauen was das ist.
Zuletzt geändert von Taxi am Sa 5. Okt 2024, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
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13CT925
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von 13CT925 »

Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 14:51 Es ist ja jedem bekannt und steht in Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 18
...ich gebs auf......
...ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung....73, Joe
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Taxi »

13CT925 hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 14:57
Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 14:51 Es ist ja jedem bekannt und steht in Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 18
...ich gebs auf......
Ich freue mich.
Danke.
Taxi
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Taxi »

In Zuteilung für PMR sind pmr446 Funkgeräte erwähnt, in CB Funk Zuteilung sind CB Funkgeräte erwähnt. Beim Freenet ist es nicht!!!

Aus rechtlichen Sicht ist es so.
Oder ich sehe es nicht wo es steht.
Also laut Zuteilung war ich finde ist es erlaubt.
Taxi
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Taxi »

Ihr könnt drei Zuteilungen ausdrucken und vergleichen.
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Taxi »

Nutzung von zum Beispiel Motorola Betriebsfunk in gesamten Bereich 136-174mhz mit 2watt Leistung und Pmad4116A Antenne ist Bestimmungsgemäße Frequenznutzung.
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Fuechsefan »

Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 15:17 Nutzung von zum Beispiel Motorola Betriebsfunk in gesamten Bereich 136-174mhz mit 2watt Leistung und Pmad4116A Antenne ist Bestimmungsgemäße Frequenznutzung.
Ja, Fur Betriebsfunk. Hast du ne Betriebsfunk Zuweisung für 149?,xxx? Wenn nicht, dann darfst du das eben nicht. Es sei denn Motorola beschreibt in der Anleitung unmissverständlich die Benutzung als Freenet Gerät :clue:

Bist du ein Troll? Oder nur kognitiv nicht in der Lage das zu verarbeiten?
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Taxi »

Fuechsefan hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 15:23
Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 15:17 Nutzung von zum Beispiel Motorola Betriebsfunk in gesamten Bereich 136-174mhz mit 2watt Leistung und Pmad4116A Antenne ist Bestimmungsgemäße Frequenznutzung.
Ja, Fur Betriebsfunk. Hast du ne Betriebsfunk Zuweisung für 149?,xxx? Wenn nicht, dann darfst du das eben nicht. Es sei denn Motorola beschreibt in der Anleitung unmissverständlich die Benutzung als Freenet Gerät :clue:

Bist du ein Troll? Oder nur kognitiv nicht in der Lage das zu verarbeiten?
Keins davon.
Ist es nicht erlaubt mit Moto bei 149 zu funken oder was?
Wer hat hier Probleme mit was?

Ich habe verstanden. Es ist verboten aber wo das steht weißt keiner.
Quasi wie damals soll sich jeder spritzen aber wieso und warum hat keiner gewusst.

Nur wenige habe es durchgehalten und fest überstanden.
Respekt an solchen Leuten wie ich und restliche 20-30% von Bevölkerung.
Viel Spaß beim alles .
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von Fuechsefan »

Willst du mich verarschen? Ich hab dir die Sachlage lang und breit erklärt :wall: :rolleyes: :seufz:

Auf das restliche wirre Geschwurbel werd ich jetzt mal nicht eingehen :think:
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Beitrag von ROMEO 1 »

Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 15:07 In Zuteilung für PMR sind pmr446 Funkgeräte erwähnt, in CB Funk Zuteilung sind CB Funkgeräte erwähnt. Beim Freenet ist es nicht!!!
Es geht hier ja um die
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz – 149,11875 MHz

Und darin steht auch, ich wiederhole mal:
Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG).
Nämlich Geräte (Funkanlagen), für genau diesen Frequenzbereich und nichts anderes. In der Allgemeinzuteilung muss der Begriff Freenet nicht drin stehen, denn die Zuteilung gilt ja nur für den aufgeführten Frequenzbereich.
73 / Horst

Kaum macht man etwas richtig... schon geht´s!

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