Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
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Taxi
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Du bist ja komisch. Ich Frage was ich falsch verstehen oder wo es steht und Du stellst die Fragen ohne was zu antworten.
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juergenegg
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Wer ist komisch?Taxi hat geschrieben: Fr 4. Okt 2024, 23:12 Du bist ja komisch. Ich Frage was ich falsch verstehen oder wo es steht und Du stellst die Fragen ohne was zu antworten.
Auf wen ist das bezogen
73
Jürgen
Sollte ich zu der Erkenntnis kommen, dass ich zunehmend intelligenter werd liegt es
vermutlich nur daran, dass einige im Umfeld immer dümmer werden
I need less Google, I have more brain
Calls: Papa-Legba / Butterbrot
vermutlich nur daran, dass einige im Umfeld immer dümmer werden
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Taxi
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Hier steht bei Hinweise (1) b) was für Geräte sind zulässig.
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13CT925
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Deine Frage war:Taxi hat geschrieben: Fr 4. Okt 2024, 23:12 Du bist ja komisch. Ich Frage was ich falsch verstehen oder wo es steht und Du stellst die Fragen ohne was zu antworten.
Darauf hin gebe ich dir den exlusiven und autodidaktischen Hinweis auf deinen eigenen Anhang, den du hier hochgeladen hast:Taxi hat geschrieben: Fr 4. Okt 2024, 21:31 Es sind Geräte erlaubt die physische Parameter erfüllen ( Hub, Leistung, emv Strahlung und so weiter)?
Also muss nicht extra Freenet zugelassen sein?
------------------
Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den
Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§
60 Abs. 1 S. 3 TKG).
-----------------
Wo ist die Stelle die du falsch verstanden hast?
Das einzige, was du anscheinend verstanden hast ist §60 vom Telekommunikationsgesetz.
Du suchst dir auf einer privaten Seite für Gesetzestexte ein TKG heraus und sieht nicht, das oben fett und rot dein Zitat veraltet ist, weil das TKG zwei Jahre nach der Allgemeinzuteilung für Freenet umgekrempelt wurde.
Dein § 60 heißt jetzt § 90 Absatz 3:
-------------------------
Die Frequenznutzung und die Nutzungsbestimmungen werden durch technische, betriebliche oder regulatorische Parameter beschrieben. Zu diesen Parametern können auch Angaben zu Nutzungsbeschränkungen und zu geplanten Nutzungen gehören.
-------------------------
"betriebliche Parameter" heißt nicht, das ich ein Amateurfunkgerät auf 1 Watt einstelle um auf Freenet funken zu dürfen.
Simma jetzt bei Freenet oder beim CB-Funk?Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 09:15 Hier steht bei Hinweise (1) b) was für Geräte sind zulässig.
Freenet gibts jetzt seit 28 Jahren, und du bist der allererste der ein Schlupfloch gefunden hat,
mit Amateurfunkgeräten und Chinakracher legal auf Freenet funken zu dürfen?
Was erwartest du jetzt von uns?
Einen Pulitzer-Preis?
...ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung....73, Joe
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Taxi
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Danke für die Antwort.
Ich sehe es trotzdem nicht wo es steht was für Geräte sind für Freenet zugelassen.
Mein Problem dass ich Funkgerät brauche was ich offiziell nutzen kann.
Es soll mit Antennenanschluss sein und Lautsprechermikrofon soll abnehmbar sein.
Habe nur Team LCmobile Freenet PR8123 als solches gefunden ist aber ausverkauft.
Nach meine wissen darf man die Geräte nicht umbauen ( zum Beispiel Anschluss für Mike nachrüsten).
Deshalb habe ich Frequenzzuteilung gefunden und gelesen was man darf was nicht.
Danke.
Ich sehe es trotzdem nicht wo es steht was für Geräte sind für Freenet zugelassen.
Mein Problem dass ich Funkgerät brauche was ich offiziell nutzen kann.
Es soll mit Antennenanschluss sein und Lautsprechermikrofon soll abnehmbar sein.
Habe nur Team LCmobile Freenet PR8123 als solches gefunden ist aber ausverkauft.
Nach meine wissen darf man die Geräte nicht umbauen ( zum Beispiel Anschluss für Mike nachrüsten).
Deshalb habe ich Frequenzzuteilung gefunden und gelesen was man darf was nicht.
Danke.
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13CT925
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Die Geräte werden für den Betrieb auf Freenet oder anderen lizenzfreien Funk vorbereitet und zugelassen.Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 10:53 Danke für die Antwort.
Ich sehe es trotzdem nicht wo es steht was für Geräte sind für Freenet zugelassen.
Mein Problem dass ich Funkgerät brauche was ich offiziell nutzen kann.
Und sie werden normalerweise auch als solches gekennzeichnet, wie bei diesen Beispielen.
https://i.ebayimg.com/00/s/MTIwMFgxMjAw ... 880000500F
https://www.pmr-funkgeraete.de/images/p ... 1653057179
Deswegen darf man diese Geräte auch nicht nachträglich ändern, sonst erlischt diese Zulassung.
Man darf also für Freenet nur dafür zugelassene Geräte verwenden, da muss man auf den Online-märkten stöbern, was angeboten wird.
Eine Konformitätserklärung für ein Freenet sieht nicht spektakulärer aus als von anderen Geräten, die in der EU verkauft werden würfen,
z.B.
https://maas-elektronik.com/media/downl ... 11_doc.pdf
Diese Gerät hat zumindest einen MikrofonanschlussTaxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 10:53 Es soll mit Antennenanschluss sein und Lautsprechermikrofon soll abnehmbar sein.
https://stabo.de/stabo-freetalk-eco_digi/
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Taxi
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Mehr als ce Zeichen sehe ich nicht.
Beim CB steht es soll Anforderungen nach Richtlinie 2014/53/EU sein, bei Freenet steht gar nicht und Verweis auf tkg bringt auch nichts.
Beim PMR446 ( meine Geräte) habe ich überall noch zum CE Zeichen noch EAC und noch einen was ich nicht kenne.
Beim CB steht es soll Anforderungen nach Richtlinie 2014/53/EU sein, bei Freenet steht gar nicht und Verweis auf tkg bringt auch nichts.
Beim PMR446 ( meine Geräte) habe ich überall noch zum CE Zeichen noch EAC und noch einen was ich nicht kenne.
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Taxi
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Diese Gerät erfüllt auch 2014/53/eu
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... aKjuD4Fj5P
Was passt beim Gerät nicht laut Zuteilung?
Bitte um antwort mit Quellenangaben...
Reine Überzeugung von dir reicht mir nicht.
Ich betonen nochmals: ich glaube das man nur zugelasse Geräte nutzen darf aber wenn ich Zuteilung lese sehe ich dass man jede Gerät mit CE Zeichen nutzen kann und wenn es nicht zuteilung konform ist bin ich verantwortlich.
Ich habe Möglichkeit Geräte zu programmieren und am Funkmesseplatz einzustellen ( was auch geeicht ist).
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... aKjuD4Fj5P
Was passt beim Gerät nicht laut Zuteilung?
Bitte um antwort mit Quellenangaben...
Reine Überzeugung von dir reicht mir nicht.
Ich betonen nochmals: ich glaube das man nur zugelasse Geräte nutzen darf aber wenn ich Zuteilung lese sehe ich dass man jede Gerät mit CE Zeichen nutzen kann und wenn es nicht zuteilung konform ist bin ich verantwortlich.
Ich habe Möglichkeit Geräte zu programmieren und am Funkmesseplatz einzustellen ( was auch geeicht ist).
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Fuechsefan
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Geräte werden nicht mehr amtlich zugelassen. Die Zulässigkeit wird vom Inverkehrbringer (Importeur/Hersteller) erklärt.Taxi hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 12:28 Diese Gerät erfüllt auch 2014/53/eu
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... aKjuD4Fj5P
Was passt beim Gerät nicht laut Zuteilung?
Bitte um antwort mit Quellenangaben...
Reine Überzeugung von dir reicht mir nicht.
Ich betonen nochmals: ich glaube das man nur zugelasse Geräte nutzen darf aber wenn ich Zuteilung lese sehe ich dass man jede Gerät mit CE Zeichen nutzen kann und wenn es nicht zuteilung konform ist bin ich verantwortlich.
Ich habe Möglichkeit Geräte zu programmieren und am Funkmesseplatz einzustellen ( was auch geeicht ist).
Einmal wird die Konformität mit entsprechenden Normen bescheinigt (das steht auf der Konformitätserklärung) und zum anderen in der Begleitdokumentation (Handbuch/Bedienungsanleitung). Dort steht dann zum Beispiel drin, dass das Gerät ein Freenet Gerät ist und die zulässigen Betriebsparameter. Und sinngemäß wird da meist auch drin stehen, sobald du diese Parameter (Frequenz/Sendeleistung/Bandbreite) veränderst... das gerät nicht mehr betrieben werden darf.
Findest du ein Amateurfunkgerät, für dass der Hersteller in der Anleitung erklärt, dass die Verwendung von PMR und/oder Freenet okay ist... dann wäre die Nutzung auch zulässig. Allerdings wirst du da wohl keins finden
Bleibt noch die Möglichkeit selbst "Inverkehrbringer" zu werden. Die Chinesen klöppeln dir bestimmt eins nach deinen Wünschen.... ABER- die nötwendigen Messungen allein für die CE Konformität in einem zertifizierten Prüflabor kostet mindestens eine höhere vierstellige Summe... ROHS und Verpackungsrichtlinien (und noch ne ganze Menge mehr) musst du als Inverkehrbringer auch noch beachten- Insgesamt kostet dich so ein kleines Mobilgerätchen im Materialwert von 1-200€ dann wahrscheinlich ne 5 Stellige Summe. Und nein- selbst dran rum fummeln führt nicht dazu, dass sowas zulässig ist. Und NEIN, das lässt sich auch nicht zusammenkonstruieren.
Du kannst ein Amateurfunkgerät so einstellen, dass dein Signal hinterher nicht auffällt. Und wenn du einen guten Anwalt hast wirst du vielleicht auch ohne Bußgeld davon kommen... Aber die Benutzung auf Freenet wäre nur LEGAL, wenn der Hersteller die Nutzung in der Begleitdokumentation zum bestimmungsgemäßen Gebrauch dieses auch ausdrücklich autorisiert.
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Taxi
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Danke für ausführliche und überzeugende Antwort.
Trotzdem habe ich eine Sache noch zu erledigen.
Laut Zuteilung ist der Frequenznutzer verantwortlich (Hinweis Punkt 4).
Ich arbeite als Funktechniker bei Unternehmern was auch bös fuk installiert, wartet und plant.
Ich repariere die Geräte und sorge für Einhaltung von vorgegebene Parameter. Also wenn ich jetzt zuteilungskonform mit Nachweis gerät programmiere habe ich kein erger oder doch?
Kann jemand Freenet Gerät empfehlen mit abnehmbarer Mike und Antenne?
Danke
Trotzdem habe ich eine Sache noch zu erledigen.
Laut Zuteilung ist der Frequenznutzer verantwortlich (Hinweis Punkt 4).
Ich arbeite als Funktechniker bei Unternehmern was auch bös fuk installiert, wartet und plant.
Ich repariere die Geräte und sorge für Einhaltung von vorgegebene Parameter. Also wenn ich jetzt zuteilungskonform mit Nachweis gerät programmiere habe ich kein erger oder doch?
Kann jemand Freenet Gerät empfehlen mit abnehmbarer Mike und Antenne?
Danke
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Fuechsefan
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Tatsächlich geht es um den "Bestimmungsgemäßen Gebrauch". Das man beispielsweise bei einem Betriebsfunkgerät die Parameter gemäß der Zuteilung programmiert ist üblich, und anschließend kann das Gerät als Betriebsfunkgerät betrieben werden, solange wie die Zuteilung gültig ist.
Es gibt ja tatsächlich auch Geräte wie die Team Mico- mit Händlersoftware kann man das Gerät entweder als Freenet/PMR oder eben als Betriebsfunkgerät betrieben werden. Der bestimmungsgemäße Gebrauch wird für beide Nutzungsarten beschrieben, also könntest du wenn du eins für Freenet besitzt und eine Betriebsfunk Zulassung für VHF hast, das Gerät für Betriebsfunk umprogrammieren und dafür dann auch benutzen. Aber in dem Fall dann nicht mehr für Freenet. Bis du die Programmierung wieder änderst. Das geht auch anders herum, wenn du die Com Variante kaufst, kannst du es mit der Händlersoftware auch in ein Freenet Gerät verwandeln. Viele solche Geräte gibt es aber eben nicht. Und ein beliebiges Betriebsfunkgerät kannst du eben nicht legal für Freenet betreiben. Und zu deiner anderen Frage: nein, ein solches Gerät ist derzeit nicht am Markt. Entweder abnehmbares Mikrofon oder eine abnehmbare Antenne. Bei den Anforderungen bleibt eigentlich nur ein Handfunkgerät. Die meisten Freenet Geräte haben abnehmbare Antennen und auch die Option ein Mikrofon anzuschließen. Oder dir läuft irgendwo ein gebrauchtes LC Mobile über den Weg. Aber ganz ehrlich - das Team Mico ist technisch (Modulation und RX) deutlich besser
Es gibt ja tatsächlich auch Geräte wie die Team Mico- mit Händlersoftware kann man das Gerät entweder als Freenet/PMR oder eben als Betriebsfunkgerät betrieben werden. Der bestimmungsgemäße Gebrauch wird für beide Nutzungsarten beschrieben, also könntest du wenn du eins für Freenet besitzt und eine Betriebsfunk Zulassung für VHF hast, das Gerät für Betriebsfunk umprogrammieren und dafür dann auch benutzen. Aber in dem Fall dann nicht mehr für Freenet. Bis du die Programmierung wieder änderst. Das geht auch anders herum, wenn du die Com Variante kaufst, kannst du es mit der Händlersoftware auch in ein Freenet Gerät verwandeln. Viele solche Geräte gibt es aber eben nicht. Und ein beliebiges Betriebsfunkgerät kannst du eben nicht legal für Freenet betreiben. Und zu deiner anderen Frage: nein, ein solches Gerät ist derzeit nicht am Markt. Entweder abnehmbares Mikrofon oder eine abnehmbare Antenne. Bei den Anforderungen bleibt eigentlich nur ein Handfunkgerät. Die meisten Freenet Geräte haben abnehmbare Antennen und auch die Option ein Mikrofon anzuschließen. Oder dir läuft irgendwo ein gebrauchtes LC Mobile über den Weg. Aber ganz ehrlich - das Team Mico ist technisch (Modulation und RX) deutlich besser
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Das ist lediglich eine EU-Richtlinine zur Harmonisierung zur Bereitstellung von Funkanlgen auf dem EU-Markt.
Das hat nichts mit lokalen Vorschriften zu tun wie z.B. Freent, das NUR in Deutschland zulässig ist.
Das ist nur eine Konformitätserklärung für zwei Betriebsfunkgeräte.
Ich habe auch ein DP4800 in Betrieb aber kann mir nur sehr schwer vorstellen, das dies in DL für Freenet oder PMR446 zugelassen ist.
...ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung....73, Joe
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Viele Geräte sind für Gebrauch in VHF Bereich zugelassen ( auch Freenet Frequenz ist ja drin). Also sind die bei 149,025 in Bestimmungsgemäßen Gebrauch, Leistung und restliche Parameter kann man einstellen ( weil Universales Gerät für das ganze band).Fuechsefan hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 13:22 Tatsächlich geht es um den "Bestimmungsgemäßen Gebrauch". Das man beispielsweise bei einem Betriebsfunkgerät die Parameter gemäß der Zuteilung programmiert ist üblich, und anschließend kann das Gerät als Betriebsfunkgerät betrieben werden, solange wie die Zuteilung gültig ist.
Es gibt ja tatsächlich auch Geräte wie die Team Mico- mit Händlersoftware kann man das Gerät entweder als Freenet/PMR oder eben als Betriebsfunkgerät betrieben werden. Der bestimmungsgemäße Gebrauch wird für beide Nutzungsarten beschrieben, also könntest du wenn du eins für Freenet besitzt und eine Betriebsfunk Zulassung für VHF hast, das Gerät für Betriebsfunk umprogrammieren und dafür dann auch benutzen. Aber in dem Fall dann nicht mehr für Freenet. Bis du die Programmierung wieder änderst. Das geht auch anders herum, wenn du die Com Variante kaufst, kannst du es mit der Händlersoftware auch in ein Freenet Gerät verwandeln. Viele solche Geräte gibt es aber eben nicht. Und ein beliebiges Betriebsfunkgerät kannst du eben nicht legal für Freenet betreiben. Und zu deiner anderen Frage: nein, ein solches Gerät ist derzeit nicht am Markt. Entweder abnehmbares Mikrofon oder eine abnehmbare Antenne. Bei den Anforderungen bleibt eigentlich nur ein Handfunkgerät. Die meisten Freenet Geräte haben abnehmbare Antennen und auch die Option ein Mikrofon anzuschließen. Oder dir läuft irgendwo ein gebrauchtes LC Mobile über den Weg. Aber ganz ehrlich - das Team Mico ist technisch (Modulation und RX) deutlich besser![]()
Tut mir leid dass ich euch auf dem Sack gehe.
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Fuechsefan
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Nein eben nicht. Entweder wird von Betriebs oder von Amateurfunk (oder BOS) in der Anleitung gesprochen. Steht eindeutig Freenet in der Anleitung, dann ja. Wenn nicht, dann nicht. Punkt. Natürlich kannst du das Gerät so programmieren. Aber legal wird die Nutzung dadurch eben nicht.
Ich glaube du versuchst dir irgendwie eine legale Nutzung herbei zu konstruieren... Aber das geht so NICHT.
Solange der Hersteller nicht Freenet eindeutig als bestimmungsgemäßen Gebrauch deklariert, wird aus dem Gerät eben kein Freenet Gerät, sondern es ist weiterhin höchstens ein auf Freenet Frequenzen programmiertes Betriebs oder Amateurfunkgerät.
Ich glaube du versuchst dir irgendwie eine legale Nutzung herbei zu konstruieren... Aber das geht so NICHT.
Solange der Hersteller nicht Freenet eindeutig als bestimmungsgemäßen Gebrauch deklariert, wird aus dem Gerät eben kein Freenet Gerät, sondern es ist weiterhin höchstens ein auf Freenet Frequenzen programmiertes Betriebs oder Amateurfunkgerät.
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Wo steht das? Quelle?Fuechsefan hat geschrieben: Sa 5. Okt 2024, 14:20 Nein eben nicht. Entweder wird von Betriebs oder von Amateurfunk (oder BOS) in der Anleitung gesprochen. Steht eindeutig Freenet in der Anleitung, dann ja. Wenn nicht, dann nicht. Punkt. Natürlich kannst du das Gerät so programmieren. Aber legal wird die Nutzung dadurch eben nicht.
Ich glaube du versuchst dir irgendwie eine legale Nutzung herbei zu konstruieren... Aber das geht so NICHT.
Solange der Hersteller nicht Freenet eindeutig als bestimmungsgemäßen Gebrauch deklariert wird aus dem Gerät eben kein Freenet Gerät, sondern es ist weiterhin höchstens ein auf Freenet Frequenzen programmiertes Betriebs oder Amateurfunkgerät.
In Zuteilung für CB sind Angaben zu Geräte da, für Freenet nicht.
Quelle habe ich auch verlinkt.
Hast du Quelle?
