Eine Antenne darf nicht über die seitlichen Maße eines Fahrzeugs hinaus schwingen.Maulwurf hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 05:35 Hallo,
gibt es in Deutschland keine rechtlichen Gründe, die gegen Montage auf der Stoßstange sprechen? Ich erinnere an Fußgängerschutz uä
Das wurde mal eingeführt weil ganz früher Funkamateure besonders lange Mobilantennen auf der Stoßstange oder Anhängerkupplung montiert haben, weil die sonst auf dem Dach über die maximale Höhe gegangen wäre.
Das könnte heute auf eine DV-lang auf dem Kotflügel zutreffen
Ich weiß allerdings nicht ob es die Vorschrift noch gibt oder mittlerweile gestrichen wurde.
Auch müssen fest montierte Antennen auf dem Dach einen Federfuß haben oder insgesamt nachgeben,
damit man einen Fußgänger nicht zusätzlich aufschlitzen kann wenn der über das Dach rutscht.
Mich hat vor langer Zeit mal der TÜV darauf angesprochen, aber normalerweise sehen die das nicht.
