uebernaether hat geschrieben: So 26. Apr 2026, 19:51Aber auch dann, wenn ich Geräte ohne Gebrauchsspuren feilbiete, kann ich auch ein Foto von jemanden "klauen" der besser fotografieren kann als ich.
Absolut legitim, zumal ich immer Selbstabholer bevorzuge
Nein, keinesfalls legitim
sofern in der Anzeige kein Hinweis darauf zu finden ist, dass es sich bei den Fotos nicht um das originale zu verkaufende Gerät handelt - das
kann strafrechtlich ziemlich schnell als Betrug gemäß § 263 StGB gewertet werden, wenn dadurch ein Käufer getäuscht und zu einer Zahlung bewegt wird.
Stichwort hier: sogenannte Täuschungshandlung.
Darüber hinaus könnte ein sogenannter Vermögensschaden vorliegen: Der Käufer irrt über den Zustand der Ware. Zahlt er, weil er aufgrund des Fotos einen besseren Zustand erwartet als geliefert wird, liegt ein Vermögensschaden vor.
Stichworte Vorsatz und Bereicherungsabsicht: Handelt der Verkäufer mit Absicht, um durch die besseren Bilder einen höheren Preis zu erzielen, wäre der Tatbestand des Betruges erfüllt.
Stichwort 'versuchter Betrug': Auch wenn der Verkauf nicht zustande kommt, der Käufer den Betrug aber bemerkt, kann der Versuch bereits strafbar sein.