Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

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JGM10
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#106

Beitrag von JGM10 »

70 MHz TX beim DX101 wird über das Menü freischaltet.
Wird von Yaesu so offiziell kommuniziert und ist auch bei Neuner.de auf der Webseite zu finden.
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DF5WW
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#107

Beitrag von DF5WW »

Auf der DARC Homepage gerade zu lesen das für A die 750W auf 6m wohl doch bleiben. Volker Wissing hat das Ding gestern wohl
abgezeichnet und die neue AFuV wird nächtes Jahr im Juli gültig werden. Bestehende DN Ausbildungscalls bleiben noch 10 Jahre
bestehen. Ich werd meines aber dann zurückgeben weil ab dann ja /Trainee in Phonie und /T in CW/Digi freigegeben sind.

:wink: :wink:
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.

:tup: :tup:
SunCobalt
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#108

Beitrag von SunCobalt »

Wellenangler hat geschrieben: Fr 23. Jun 2023, 18:27
Was schon in den früheren Entwürfen enthalten war und jetzt auch dringeblieben ist, ist die Änderung beim Umgang mit ausländischen Prüfungsnachweisen im Rahmen der CEPT-Vereinbarungen. In der alten AFuV war die Anerkennung ausländischer CEPT-Prüfungsbescheinigungen eine Muss-Vorschrift (§8 Abs. 1 alte Fassung lautet: "Prüfungsbescheinigungen aus Staaten, die sich zur Umsetzung der CEPT-Empfehlungen zu harmonisierten Prüfungsbescheinigungen verpflichtet haben, stehen deutschen Amateurfunkzeugnissen der entsprechenden Klasse gleich"), in der neuen Fassung ist das nur noch eine Kann-Vorschrift (§8 Abs. 1 neue Fassung: "Die Bundesnetzagentur kann Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen und Amateurfunk-Genehmigungen anderer Staaten unter Berücksichtigung der harmonisierten Regelungen der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications, CEPT) anerkennen.")

Weiß jemand, warum man diese Änderung eingeführt hat? Ich könnte mir eventuell vorstellen, dass die BNetzA möglicherweise nicht glücklich darüber war, dass (insbesondere zu Corona-Zeiten, als es in Deutschland keine bzw. später nur sehr begrenzte Prüfungsmöglichkeiten bei der BNetzA gab), diverse Leute mit Wohnsitz in Deutschland nicht wie eigentlich vorgesehen eine deutsche Amateurfunkprüfung abgelegt haben, sondern stattdessen online eine US-Prüfung abgelegt haben und diese dann umschreiben lassen wollten. Entsprechende Anträge wurden von der BNetzA laut Berichten von deutschen "Volunteer Examiners" und auch von betroffenen Usern hier in der Funkbasis ab einem gewissen Zeitpunkt ja wohl auch nicht mehr bearbeitet.
Die Amateurfunklizenzen der USA sind keine CEPT-Lizenzen vgl S5 ff https://docdb.cept.org/download/4312
Die USA stehen "nur" bei den CEPT-equivalenten Lizenzen auf S9. Das kann nicht der Grund sein. Mich würde aber auch die Motivation hinter dieser Änderung interessieren.
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#109

Beitrag von TangoLimaAlpha »

Ich denke, Klasse-E-Inhaber werden die Neufassung der Anlage 1 zu §1 Nr. 6 mit gemischen Gefühlen aufnehmen - positiv für Klasse-E-Inhaber ist, dass jetzt alle Bänder oberhalb von 144 MHz für Klasse E zur Verfügung stehen und damit beispielsweise die QO100- und die HamNet-Nutzung für Klasse-E-Inhaber dauerhaft gesichert ist, was ich positiv finde. Dass es das 6m-Band nur für Klasse A in die AFuV geschafft hat, aber nicht für Klasse E, finde ich nicht wirklich logisch - wenn man Klasse A und Klasse E bei den bisherigen Duldungen diesbezüglich gleich behandelt hat, hätte in meinen Augen nichts dagegen gesprochen, das 6m-Band auch für Klasse E in die Anlage 1 aufzunehmen.
Dann dürfte die Klasse E auch das 23 cm Band nutzen?
Das war sonst immer nur der Klasse A vorbehalten.
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DF5WW
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#110

Beitrag von DF5WW »

Ja, die Klasse E darf ab Inkrafttreten alle Bänder oberhalb 144 MHz nutzen. Also auch 23 cm.
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Stehwelle
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#111

Beitrag von Stehwelle »

Hallo Zusammen,

da kommt sie dann, die Klasse N, ist ja auch schon eine alte CEPT Forderung von 2006
ECC REPORT 89

https://docdb.cept.org/download/409

Ich finde gut, dass ein 10 m Zugang für die Klasse N gewährt wird.

Das drei-stufige Zugangssystem zur Lizenz einer Amateurfunklizenz N-E-A kann ich nachvollziehen.

Ich habe US-Lizenzen nach Prüfung Technical / General und später dann die Amateur Extra erlangen dürfen.
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