Genau das habe ich einem anderen Mitbewohner drastisch mal schriftlich klar gemacht,Celestis hat geschrieben:
Zum Beispiel: Wenn man einen Parkplatz nutzt der einen Anderen gehört und nutzen darf (auch durch mündliches Versprechen),
darf man dieses Parkplatz weiter nutzen, auch wenn der Eigentümer es nicht mehr will.
dass er gefälligst von meinem Parkplatz der mir gehört, zu verschwinden hat!
Von wegen Gewohnheitsrecht....
Armes Deutschland, wenn am nächsten WE so etwas wählen geht....!