Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft ?

Delta-Lima61
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Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft ?

#1

Beitrag von Delta-Lima61 »

Hallo,

ich wohne seit ca 10 Jahren in einer DG Eigentumswohnung. Nun steht auf dem nächsten Sitzungsprotokoll, das einige Eigentümer der Eigentumsgemeinschaft die Antenne nicht mehr dulden. Ich nutze einen GFK Mast mit Drahtantenne.

Ist das so korrekt bzw von der Eigentümergemeinschaft durchzusetzen ?

Im Haus selber liegt Kabefür Radio/TV Empfang. Am Haus selber sind keine Antennen verbaut.
Die Antennenhalterung für den GFK Mast ist mit einer handelsüblichen Wandhalterung fixiert.


Uwe
Uwe

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Jack4300
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#2

Beitrag von Jack4300 »

Ich kenne das Problem nur von Satschüsseln. Diese können auf jeden Fall untersagt werden, sofern z.B. ein Kabelanschluss vorhanden ist. Ausnahmen gelten für Ausländern sofern Sender in ihrer Landessprache nicht über Kabel empfangbar sind. In sofern vermute ich sieht es mit Funkantennen ähnlich aus. Obwohl ich das ganz gerne bezüglich SWLs und GG Artikel 5 "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." am BVG sehen würde.
Yaesu FT857D

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#3

Beitrag von Yaesu FT857D »

Hallo Uwe,
ich bin seit 4 Jahren in der gleichen Lage wie du.
Die Hauseigentümergemeinschaft, hatte ich bei der nächsten Versammlung nach meinem Einzug gebeten, eine Ausnahmegenehmigung/Duldung meiner Satschüssel zu machen.
Die Funkantenne (eine Diamond X50 oder eine HB9CV) hatte ich gleich mit dazu erwähnt.
Ich sagte in dieser Versammlung zu, die Satschüssel und die Funkantenne bei jedem längeren Verlassen der Wohnung und dem Aufziehen eines Gewitters, zu entfernen.
Ausserdem, würde ich die Schüssel so montieren, dass man sie kaum bis gar nicht sieht.
Dann wurde die Montage durch die Versammlung so genehmigt und im Protokoll dazu, vermerkt. (Absicherung für mich und die Mitbewohner)

Ein Antennenverbot ist durch die Eigentümergemeinschaft mit Mehrheit durchsetzbar.
Du musst in dieser Versammlung darlegen, warum es wichtig ist, deine Antenne als Ausnahme zu sehen und von diesem Verbot herauszunehmen.
Als Funkamateur kannst du Notfunk einbringen. Dazu musst du gute Gründe dafür bringen, wie z.B. dein Funkgerät nur mit der Antenne funktioniert dann gut
und man kann bei Ausfall von Strom und Telefon noch Hilfe holen usw....
ROMEO 1
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#4

Beitrag von ROMEO 1 »

Hallo Uwe,

wenn du dort schon 10 Jahre wohnst, benutzt du die Antenne auch schon so lange oder ist die relativ neu? Wenn du die schon seit Anfang an nutzt, könnte möglicherweise ein Gewohnheitsrecht vorliegen. Ob ein Verbot dann so einfach durchgesetzt werden kann, weiß ich nicht. Letztendlich wirst du im Zweifel wohl einen Rechtsanwalt befragen müssen.

73, Horst
Arco-Express
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#5

Beitrag von Arco-Express »

Hallole!
Vor etlichen Jahren führte ich mal vertretungsweise die Protokolle der damaligen Eigentümergemeinschaft, obwohl ich selbst kein Eigentümer bin/war.
Deshalb mußte ich mich mit dem damaligen Wohnungseigentümergesetz öfter näher befassen.
Nach damaligem Recht mußten Beschlüsse i m m e r einstimmig befasst werden. Sprach nur ein Eigentümer gegen ein Vorhaben der Gemeinschaft, wurde dieses Vorhaben dadurch blockiert. So damals.
Ich bin aktuell nicht mehr informiert, ob diese Regelung der Einstimmigkeit der Beschlüsse heute noch Bestand hat, das könntest Du aber leicht übers Internet - Gesetze heraus finden.

In Deinem Fall würde das Ansinnen einiger Miteigentümer ins Leere laufen, weil Du als Miteigentümer dagegen sein kannst und die Beschlußfähigkeit der WEG-Versammlung nicht mehr einstimmig sein wird.

Auf dieser Basis würde ich mal suchen.

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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#6

Beitrag von Arco-Express »

Unter

http://www.gesetze-im-internet.de

Und dort unter Wohnungseigentümergesetz -Beschlüsse der Eigentümerversammlung weiter suchen müßtest Du fündig werden.
Toi, toi, toi!

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KLC
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#7

Beitrag von KLC »

Ich habe keine Ahnung von deiner Situation & bin nicht rechtlich bewandert, weshalb ich hier nicht einfach den Rechtsweg aufzeigen könnte.

Auch wäre es interessant zu wissen , wie (esthetisch) deine "Antennenanlage" aussieht , und ob da vielleicht der Hund begraben liegt.
Ich hoffe auch nicht , daß du nur noch über deinen Anwalt mit deinen Nachbarn kommunizierst.
Vielleicht hast du fast Glück , und sie wollen nur keine übergroße Angelrute mit nem Drahtseil dran.
Dann müßtest du einen Haufen Geld in die Hand nehmen und einne richtige Antenne montieren. :tup:

Andererseits müßtest du deinen Nachbarn mitteilen , wie wichtig dir dieses schöne Hobby ist.
Vielleicht nicht direkt am Wochenende den Amatör-OV zur Gartenparty einladen, aber in diese Richtung denken, Nachbarn & Hobby irgendwo positiv zu verbinden. Früher hatten die Nachbarn auch genau gewußt , ob du Fußball spielst, kegelst , Skatbruder bist oder immer inne Kneipe abhängst, und bei Bedarf dieses Wissen angewandt ...

Wenn der Rolli Arco recht hat bist du wohl fast aus dem Schneider.
Wenn nicht: Bist du Eigentümer oder nur Mieter deiner Wohnung ? :sup:
Andererseits , je nachdem , wie deine Familie dazu steht , und welchen Stellenwert dein Hobby einnimmt und was deine Nachbern an dir haben, könntest du "laut darüber sinnieren", ob es nicht dann besser ist, dir eine neue Bleibe zu suchen und dein bisheriges "Wohnkapital" weiter zu vermieten oder anders gewinnbringend anzulegen. Die "Facharbeiter-Gewinnungspolitik" unserer Bundeskanzlerin sorgt vor allem für viel "Aufschwung" auf dem Immobilien-Markt und der Trend der Zuwanderer geht unweigerlich in die gleiche Richtung (smartes Wohneigentum) wie seinerzeit der " Deutschstämmigen" aus der ehemaligen UdSSR.
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Charly Alfa
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#8

Beitrag von Charly Alfa »

@ Uwe
Möchte Dir den Mut nicht nehmen, aber ich war zwei mal in der gleichen Situation !
1. Eigentumswohnung nach 10 Jahren Antennenduldung verkauft, 2. nach 15 Jahren verkauft da konnte ich nur mit unsichtbaren
Antennen arbeiten, war mir dann zu blöde wenn man alle anderen Eigentümer gegen sich hat.
Habe Stress genug gehabt, es ging im 1. QTH so weit Autoreifen zerstochen , Körperverletzung und und und :seufz:

Nun zur Miete seit 4 jahren, es ist ja nur 1 Eigentümer und den habe ich auf meiner Seite :dlol:
Das erst mal im Leben kann ich richtig mein Hobby ausüben. (ausser vorher im Elterlichem Haus)

Trotzdem viel Glück
73 de Charly
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DocEmmettBrown
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#9

Beitrag von DocEmmettBrown »

Charly Alfa hat geschrieben:es ging im 1. QTH so weit Autoreifen zerstochen , Körperverletzung und und und :seufz:
Moment mal, die haben Dir wegen der Antenne die Autoreifen zerstochen? Und Dich dann im Haus verdroschen wegen einer Antenne? Meine Güte, das sind ja Zustände wie im Flüchtlingsheim. :o
Bild
73 de Daniel
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lichtenberger
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#10

Beitrag von lichtenberger »

DocEmmettBrown hat geschrieben:Moment mal, die haben Dir wegen der Antenne die Autoreifen zerstochen? Und Dich dann im Haus verdroschen wegen einer Antenne? Meine Güte, das sind ja Zustände wie im Flüchtlingsheim. :o
73 de Daniel
Ja so ist das halt in der 'Bildungsrepublik', wenn ein Grossteil der Bevölkerung seine Bildung aus der Blödzeitung hat. Die öffentliche Bildung (Schule) wird ja schon seit Jahren kaputtgespart, damit es irgendwann in naher Zukunft die 'uneigennützigen' Privaten übernehmen und weiter verschlimmern können. Also immer weiter CDU/CSU/SPD/GRÜNE/AFD wählen, damit die es wie in der Vergangenheit besser machen! seufz...

Schizophren ist es, immer das Selbe zu wählen und immer wieder zu hoffen, dass die gleichen Politiker es diesesmal besser machen!
Und ja, es gibt ernsthafte Alternativen - man muss nur Vorurteile ablegen und die Augen und Ohren öffnen und sich eigene Gedanken machen!
Mitmachen ist auch nicht Schlechr, wenn die Zeit dafür vorhanden ist.
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#11

Beitrag von df2tb »

Verstehe ich richtig, Du bist der Eigentümer? Gibt es einen Beschluss der Eigentümerversammlung, der Dir erlaubt hat, die Antenne zu errichten? Wenn nein, dann hast Du schlechte Karten. Ansonsten vesuche mal herauszufinden, warum einige gegen die Antenne sind. Wieviele Parteien hat denn die Einheit?

Andreas
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DocEmmettBrown
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#12

Beitrag von DocEmmettBrown »

lichtenberger hat geschrieben:Also immer weiter CDU/CSU/SPD/GRÜNE/AFD wählen, damit die es wie in der Vergangenheit besser machen! seufz...
Du hast in der Liste die Linken und die FDP vergessen, wobei die FDP die einzige Partei ist, die erst gar nicht versucht, dem Wähler etwas vorzuheucheln. Aber hast schon Recht: Die Stammwähler sehe ich ebenfalls als größte Gefahr.

73 de Daniel
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#13

Beitrag von Sofakater »

Moin!

Für mich hört sich das so an, als ob so ein Hochfrequenzwahnfanatiker mit eben der erwähnten Bildbildung mit allen Mitteln das Abräumen der Antenne durchdrücken will.

So nach dem Motto kleine Antenne gleich kleine Strahlung, große Antenne gleich große Strahlung.

Mach doch den Leuten mal klar, dass eine Dachantenne, die obendrein noch gut abgestimmt ist, so gut wie keine Störungen innerhalb der Hausverkabelung verursachen kann.

Ich rede jetzt mal von Fernsehkabeln nebst Verstärkern und den DSL-Anschlüssen.

Ne Tarnantenne, möglichst noch direkt neben der Dachrinne angebracht, lässt auch bei postalischen Funkgeräten oft genug den Fernsehempfang zusammenklappen.

Und dann ist die Eigentümergemeinschaft gefragt, die komplette Installation so herrichten zu lassen, das Störungen künftig nicht mehr möglich sind.

Und das kostet…….

Boshafterweise könnte man ja mal zur üblichen Fernsehverdummungsprogrammsendezeit oder bei irgendwelchen Fußballübertragungen mal ordentlich Lotte in das Kabelnetz schieben…………

Da reicht ne übersteuerte AM-Möhre dicke aus.

Das es noch schlimmer geht, kennen wir ja alle:

http://www.norbertkuehn.de/15801.html

Aber, wenn ein Mobilfunkbetreiber kommt und nen Sendemast aufs Dach stellen will und dadurch noch ordentlich Euronen jedes Jahr bezahlt werden, dann kommt keinerlei Einwand.


GrussGruss
Theorie ist, wenn man weiß wie es geht und nichts funktioniert
Praxis ist, wenn alles klappt und keiner weiß warum.
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Mikado
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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#14

Beitrag von Mikado »

Uwe, schau mal in die letzte gültige Teilungserklärung über das gemeinschaftliche Eigentum, dort ist So etwas eigentlich geregelt. Möglicherweise ist aber nicht geregelt, ob so eine Gestattung revidierbar ist bzw. neu "verhandelt" werden kann, wenn es NUR um Optik geht. Selbst Eigentümerwechsel sollte nicht den Bestandsschutz aushebeln.
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
Yaesu FT857D

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

#15

Beitrag von Yaesu FT857D »

Uwe,
ich konnte zuletzt in einem Beiblatt der Tageszeitung über WEG und Eigentümerversammlung lesen, dass
z.B. die WEG beschliesst, dass Hunde verboten sind und auch bereits vorhandene Hunde raus müssen.
Das wäre ein Verstoss gegen den schon erwähnten Bestandsschutz.
Eine Anfechtung dieses Beschlusses kann durch einen oder mehrere Eigentümer innerhalb eines Monates nach dem Beschluss,
beim Amtsgericht der Gemeinde per Klage erhoben werden, wo das Grundstück bzw. Haus liegt.
Gewinnt der Kläger, muss die restliche WEG die Kosten tragen und sie dürfen auch nicht teilweise auf den Kläger umgelegt werden.

Verweise also in der Versammlung darauf (sofern vor Jahren schon, stillschweigend die Antenne geduldet wurde/ist), dass die Antenne Bestandsschutz geniesst.
Ausserdem könntest du bei einem Beschluss durch die WEG gegen die Antenne, auf Bestandsschutz klagen und bei Erfolg die Kosten durch die WEG ersetzt bekommen.
(das letztere nur dann sagen, wenn ein Beschluss der WEG im Raume steht)

Für weitergehende Erläuterungen, wende dich an einen RA für Wohneigentumsrecht bzw. Mieterverein.
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