Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

Jawa 01

Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#1

Beitrag von Jawa 01 »

Hallo ich möchte in Nächster Zeit ein Wohnung Mieten ,nur wie sieht es mit dem CB Funk aus darf ich in der Wohnung überhaupt Funken darf ich mir eine Antenne auf das Dach oder Balkon machen oder muss ich mit einer Zimmerantenne Funken wie ist es wenn mein Nachbar mich Im Kofferradio oder in der Stereoanlage Hört, ich habe hier so manche Tests gemacht in der Stereoanlage von meinem Vater höre ich mich nicht obwohl sie unter meinem Zimmer Steht da ich mit Zimmerantenne Funken muss war das schon interessant das da nicht zu Hören war in meinen Geräten in meinem Zimmer höre ich meinen Träger im Radio aber keine Modulation es brummt nur ein wenig und der Sender ist eben weg im TV höre ich mich nicht auch keine Bildstörungen nur bei DVB -T geht das Bild weg, ich muss aber Sagen ich Schaue über Zimmer Antenne wenn die Antenne auf dem Dach wäre würde es keine Störungen gäben ,mich würde es mal Interessieren was Passiert wenn sich ein Nachbar Gestört Fühlt ich Funke Nur Postalisch ich Funke Auch Freenet mit 0,5 Watt da kann doch niemand etwas wollen oder muss ich dann wieder Ausziehen es könnte sein das die Bundesnetzagentur vor der Tür Steht aber wie schon Geschrieben es ist alles Postalisch die Geräte waren noch nie auf ich mal wissen was für Rechte ich überhaupt als Funker habe Gruß Station Jawa 01,
df2tb
Santiago 8
Beiträge: 910
Registriert: Sa 16. Jan 2010, 02:42
Standort in der Userkarte: Neuenburg am Rhein
Wohnort: 79395 Neuenburg
Kontaktdaten:

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#2

Beitrag von df2tb »

Zuerst solltest Du Dich um Deine Rechtschreibung und besonders um Deine Grammatikkenntnisse kümmern. Ansonsten wirst Du wohl keinen Erfolg haben. :thdown:
Um Deine Frage zu beantworten, der Vermieter muß es erlauben. Frage ihn und laß es Dir schriftlich bestätigen, daß Du eine Antenne aufbauen darfst. Wie schon vorher geschrieben, wenn Du mit dieser miserablen Schreibe ihm einen Brief schreibst, dann wirst Du wohl keinen Erfolg haben. Und wenn Du so sprichst, dann sowieso nicht. :dlol: :think:
Jawa 01

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#3

Beitrag von Jawa 01 »

wenn das nicht bald auf hört mit dieser Meckerei wegen meiner Rechtschreibung werde ich mich hier wieder abmelden jeder hat seine Fehler es ist kein Mensch vollkommen ich habe mich hier angemeldet weil ich ich Spaß haben und mit meinem Funkfreunden Schreiben wollte wenn ich mir es bei Facebook oder bei Spind de oder Jappy anschaue was dort führ Fehler Geschrieben werden dort regt sich niemand auf so macht es mir keinen Spaß da kann schon nicht richtig Funken dann wird man noch zur Sau gemacht nein Danke ich schlage mich doch nicht irgendwelchen Leuten herum die ich nicht kenne und mich nicht kennen da hat man ja nicht das Herz hier etwas zu Schreibe so jetzt ist die nach rum ich kann vor Aufregung nicht mehr schlafen Danke ,ich werde mich Beschweren ,Gruß Station Jawa 01.
Kanalratte I
Santiago 8
Beiträge: 841
Registriert: Mi 30. Nov 2011, 14:03

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#4

Beitrag von Kanalratte I »

df2tb hat geschrieben:Um Deine Frage zu beantworten, der Vermieter muß es erlauben. Frage ihn und laß es Dir schriftlich bestätigen, daß Du eine Antenne aufbauen darfst.
Wo steht das? Der Vermieter muss gar nichts. Er kann es erlauben, oder eben auch nicht, ist seine Entscheidung. Aber es gibt keine Regel daß er es erlauben muss. Also nachfragen, ob man darf, ansonsten hat man eben die berühmte A-Karte....

PS: Wenn man schon den Besserwisser raushängen lässt: "muss" und "lass" schreibt man immer noch mit doppel-s das galt vor der Reform, und gilt heute noch :) Dass übrigens seit der Reform auch mit doppel-s. Letzteres verweigere ich aber auch weiterhin, weil es einfach bekloppt aussieht :)
DL8CBM
QRV auf: DF0ANN-0 (VHF+UHF), DB0VOX, 145,425
LOK: JN59PO - DOK B-12
Benutzeravatar
Charly Alfa
Santiago 9
Beiträge: 1363
Registriert: So 15. Jun 2003, 17:33
Standort in der Userkarte: JO30CA
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#5

Beitrag von Charly Alfa »

ich werde mich Beschweren ,Gruß Station Jawa 01.


............................................................ Bild
............................................................ .........und Fehlerfrei :dlol:
TRX: FT-7800E ; UVR 5 ; IC 7400 ; IC 7300 ;PA´s Ameritron AL 80A + Alpin 100
Orion252
Santiago 7
Beiträge: 521
Registriert: Mo 8. Dez 2014, 12:04
Standort in der Userkarte: Erlangen

OT ß/ss

#6

Beitrag von Orion252 »

Kanalratte I hat geschrieben:PS: Wenn man schon den Besserwisser raushängen lässt: "muss" und "lass" schreibt man immer noch mit doppel-s das galt vor der Reform, und gilt heute noch :)
Das habe ich anders in Erinnerung :) Früher schrieb man "muß" und "laß" oder " lass' ".
Dass übrigens seit der Reform auch mit doppel-s. Letzteres verweigere ich aber auch weiterhin, weil es einfach bekloppt aussieht :)
*zustimm*
guglielmo
Santiago 8
Beiträge: 958
Registriert: Do 22. Sep 2016, 09:24
Standort in der Userkarte: Norderstedt
Wohnort: Norderstedt
Kontaktdaten:

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#7

Beitrag von guglielmo »

Hi, hier eine Antwort ohne juristische Kompetenz. Einfach aus dem Blickwinkel, wie ich es machen würde. Eine CB Antenne ist ja per se nicht so extrem groß. Hier würde ich mich darum bemühen zunächst eine Antenne zu bauen oder zu kaufen die ich vom Balkon aus betreiben kann. Es sollte keine Festinstallation sein. Also eine Antenne, die man bei Bedarf mal schnell aufbauen kann und die sich genauso schnell wieder abbauen lässt. Da hier keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden ist die Chance groß, wenn man dies geschickt anstellt, das dies einfach vom Vermieter oder auch von den Nachbarn toleriert wird. Ich würde die Antenne z.B. tagsüber wenn man nicht zu Hause ist abbauen oder einfahren, z.B. Teleskopantennen, oder zusammenklappen. Jedenfalls dafür sorgen das sie nicht so auffällig sichtbar ist. Wenn man funken will wird sie durch wenige Handgriffe aufgebaut und in Betrieb genommen. Außerdem ist es wichtig die gängigen Vorschriften zu beachten um die Gefahr, das man Nachbarn stört gering zu halten. Für die Kabelführung könnte es erforderlich werden zu bohren. Dies ist natürlich ein Eingriff in die Bausubstanz die beim Auszug wieder rückkängig gemacht werden muss. Eine Festinstallation einer Antenne kann der Vermieter vermutlich verweigern. Das verbriefte Recht auf eine eigene, feste Funkantenne gibt es nicht. Ein temporärer, mobiler Antenneneinsatz, der optisch wenig stört, die Baussubstanz nicht verändert ist vermutlich nur schwer zu verbieten.

Natürlich kann man auch mal vorsichtig nachfragen. Wenn man Glück hat bekommt man vielleicht die Erlaubnis für eine richtig große und feste Installation.
Aberglaube bringt Unglück
DD1GG

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#8

Beitrag von DD1GG »

@Kollege

DU hast keine Rechte. Man kann höflich fragen. Nicht mehr, nicht weniger. So einfach ist das.
guglielmo
Santiago 8
Beiträge: 958
Registriert: Do 22. Sep 2016, 09:24
Standort in der Userkarte: Norderstedt
Wohnort: Norderstedt
Kontaktdaten:

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#9

Beitrag von guglielmo »

@DD1GG: Nein so einfach ist das nicht. Mieter sind zwar, was das Kastensystem der Bundesrepublik an geht schon in einer ziemlich weit unten liegenden Kaste angesiedelt. Dennoch sind sie keinesfalls rechtlos.

Hier ein Auszug:
"Eine vorherige Zustimmung des Vermieters ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn die Antenne auf einem Ständer steht und nicht am Mauerwerk oder am Balkongeländer befestigt ist und auch keine optische Beeinträchtigung des Anwesens eintritt.

Praxis-Beispiel
Mobile Antenne: Keine Zustimmung erforderlich
Die Antenne ist hinter der Balkonbrüstung kaum zu erkennen.

Praxis-Beispiel
Optische Beeinträchtigung:
Die Antenne verursacht keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen, weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist und keine feste Verbindung zum Gebäude hat."

Quelle:https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 23247.html

Weiterer Text, andere Quelle: Man beachte vor Allem den letzten Satz.
"Mietrecht : CB-Funk und den Betrieb einer Dachantenne

Der CB-Funk oder jeder andere Amateurfunk wird bisher nicht zu dem grundrechtlich geschützen Informationsinteressen des Mieters gezählt, sondern zur Freizeitgestaltung (AG Köln NZM 2000,88).

Der Mieter hat deshalb keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter zur Duldung der Installation oder des Betriebs einer Dachantenne (für CB-Funk) auf dem Haus, er ist also darauf angewiesen, dass der Vermieter bspw. die Montage einer Antenne genehmigt. Ohne Genehmigung angebrachte Anlagen muss der Mieter auf Verlangen des Vermieters beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen (vollständiger Rückbau).

Hinsichtlich einer von Zeit zu Zeit angebrachten mobilen Antenne auf dem Balkon bestehen aber mietrechtlich keine Bedenken."

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexik ... b-funk.htm

Von daher ist es sinnvoll zu fragen und sich bei einer negativen Antwort auf eine temporäre, unauffällige Antennenlösung zu konzentrieren.
Aberglaube bringt Unglück
DD1GG

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#10

Beitrag von DD1GG »

df2tb hat geschrieben:Zuerst solltest Du Dich um Deine Rechtschreibung und besonders um Deine Grammatikkenntnisse kümmern. Ansonsten wirst Du wohl keinen Erfolg haben. :thdown:
Um Deine Frage zu beantworten, der Vermieter muß es erlauben. Frage ihn und laß es Dir schriftlich bestätigen, daß Du eine Antenne aufbauen darfst. Wie schon vorher geschrieben, wenn Du mit dieser miserablen Schreibe ihm einen Brief schreibst, dann wirst Du wohl keinen Erfolg haben. Und wenn Du so sprichst, dann sowieso nicht. :dlol: :think:
Was monierst Du seine Schreibweise? Deine Satzstellung ist keinen Jota besser.
DD1GG

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#11

Beitrag von DD1GG »

Na ja, die Praxis sieht so aus, dass Dir der Vermieter was husten wird (sofern er mag). Alles (als Eigentümer ) schon durchexerziert. Vorab den Vermieter fragen: Bin ich bei Dir.

Ich habe allerdings hinsichtlich der offensichtlichen Defizite beim Kollegen meine Zweifel, dass er das pragmatisch abarbeiten kann. Vllt. kann Kollege Gainmaster aus dem Forum behilflich sein, der wohnt doch in Darmstadt?
Benutzeravatar
ax73
Santiago 9+15
Beiträge: 2219
Registriert: Di 3. Nov 2015, 21:45
Standort in der Userkarte: Hannover

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#12

Beitrag von ax73 »

Erstmal hast du als Mieter das Recht deine Mietsache ordnungsgemäß zu nutzen.
Wenn für dich dazu die Ausübung deines Hobbys Funk gehört kann dir das niemand verbieten.

Über den Umweg zunächst eine Antenne auf dem Balkon aufzustellen ist schon so manche Dachantenne
entstanden. Vermieter und Nachbarn können natürlich Bedenken wegen der optischen Gestaltung
äußern aber das allein genügt nicht für ein gültiges Antennenverbot.
Für den ordnungsgemäßen Betrieb deiner Funkanlage bist allein du verantwortlich. Bedenken wegen
Störungen sind und bleiben das was sie sind - Bedenken. Sie haben keine rechtliche Relevanz.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
Wolf
Santiago 9
Beiträge: 1446
Registriert: Sa 10. Dez 2005, 21:33
Standort in der Userkarte: Duisburg Rheinhausen
Kontaktdaten:

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#13

Beitrag von Wolf »

Natürlich darf man grundsätzlich in einer Mietwohnung CB-Funk betreiben. Das gehört als Hobby zu den Persönlichkeitsrechten des Mieters und somit zum normalen Mietgebrauch.

Schwierig kann's bei der Errichtung einer Außenantenne werden. Der Balkon gehört in der Regel zur Mietsache. Dort darf man (innerhalb der Balkonfläche) normalerweise eine Antenne aufstellen, wenn sie das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt. Eingriffe in die Bausubstanz (Bohren, Dübeln etc.) dürfen ohne Genehmigung des Vermieters nicht vorgenommen werden.

Für die Errichtung einer Dachantenne ist (wie die Vorredner schon schrieben) in jedem Fall die Genehmigung des Vermieters erforderlich - ganz einfach schon deshalb, weil die Dachfläche, auf der die Antenne stehen soll, nicht Gegenstand der Mietsache ist (ganz abgesehen von anderen Aspekten - bauliche Veränderung etc.)

Manche Vermieter lehnen die Errichtung einer Hobbyfunk-Antenne kategorisch ab, andere machen es z.B. davon abhängig, dass die Errichtung durch einen Fachbetrieb erfolgt oder dass der Mieter eine Versicherung abschließt, die Schäden durch eine heruntergefallene Antenne abdeckt. Das liegt in jedem Fall im Ermessen des Vermieters.

Gruß
Wolf :-)
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
Benutzeravatar
roter-baron
Santiago 9+30
Beiträge: 4044
Registriert: Mo 28. Sep 2015, 11:11
Standort in der Userkarte: Horlach bei pegnitz
Wohnort: Horlach

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#14

Beitrag von roter-baron »

DD1GG hat geschrieben:Na ja, die Praxis sieht so aus, dass Dir der Vermieter was husten wird (sofern er mag). Alles (als Eigentümer ) schon durchexerziert. Vorab den Vermieter fragen: Bin ich bei Dir.

Ich habe allerdings hinsichtlich der offensichtlichen Defizite beim Kollegen meine Zweifel, dass er das pragmatisch abarbeiten kann. Vllt. kann Kollege Gainmaster aus dem Forum behilflich sein, der wohnt doch in Darmstadt?

Da würde ich lieber den Darmstadt 01 ala Daggel vorbei schicken , da können Sie mit dem Vermieter ein paar Bongs :joint: :joint: :joint: :joint: :joint: :joint: :joint: rauchen und dann wird das auch was mit der Antenne auf dem Dach :dlol:
Auf DAUER hilft nur Power und HYPERFLEX 13
6 El.YAGI 27 MHz Kurzboom
21m Tower
ICOM 775 DSP
Kenwood TS 480 HX

https://www.youtube.com/watch?v=1uBUbAM ... uBUbAMCwhQ
El Loco Rojo (Der verrückte Rote)
DD1GG

Re: Hallo was habe ich für als Mieter mit CB Funk für Rechte

#15

Beitrag von DD1GG »

Besser nich. Der wird sofort verhaftet
Antworten

Zurück zu „CB - Allgemein“