Wie begründen diese Miteigentümer denn jetzt ihren plötzlichen Sinneswandel?Delta-Lima61 hat geschrieben:(...) Nun steht auf dem nächsten Sitzungsprotokoll, das einige Eigentümer der Eigentumsgemeinschaft die Antenne nicht mehr dulden.(...)
Und bedeutet "nicht mehr dulden", dass die Antenne ursprünglich ohne Zustimmung der Miteigentümer errichtet und bisher nur "geduldet" wurde.? Dazu sollte man wissen, dass Ansprüche auf Beseitigung einer solchen ohne Zustimmung erfolgten "baulichen Veränderung" i.d.R. nach drei Jahren verjähren. (Näheres dazu auf blog-mietrecht.de/?p=379)
Gruß
Wolf