Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

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Foliant
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#136

Beitrag von Foliant »

grinsekater hat geschrieben:[...]sind sie mir bisher glücklicherweise noch nicht als Öko-Bevormundungs-Terroristen (wie die Grünen z. B.) aufgefallen. :)
Ich bin ein kleines bisschen in der AG-Waffenrecht aktiv und muß, wegen des dort sehr sensiblen Themas, leider sagen das DIE sehr wehement an der Einflußsteigerung arbeiten...
Bisher fliegen die meisten Weltverbesserer allerdings trotz deren unglaublicher Effizienz auf.

Orange könnte meiner bescheidenen Meinung nach viel eher ein neues Rot als ein neues Grün werden - besser für die politische Vielfalt wäre das aber wohl auch nicht gerade...


Zum Thema "genügend öffentliches Interesse" kann ich nur anmerken das mit der lächerlichen 10W-Regelung Bürger gegängelt werden wo es nicht nötig ist - also eigentlich ganz klar ein Piratiges Thema!


Grüße
Patrick
13PR87 - Wellenfilet, der hochfränkische Milliwattfunker
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grinsekater
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#137

Beitrag von grinsekater »

Wolf hat geschrieben:
Bei der Festlegung dieser Herzschrittmachergrenzwerte beruft sich die Behörde in der BEMFV auf die deutsche Norm DIN VDE 0848-3-1/A1. Dazu sollte man wissen: Diese Norm wurde im Februar 2001 lediglich als Entwurf veröffentlicht. In diesem Entwurfs-Stadium ist sie bis heute steckengeblieben. Es handelt sich bei dieser "Herzschrittmacher-Norm", von der die Behörde meint, dass sie zu beachten sei, also gar nicht über eine "gültige" Norm.

Gruß
Wolf :-)
Ja, genau das meinte ich. Davon hatte ich irgendwo schon mal gelesen. Sowas müsste man, sollte man irgendwann mal davon ("belastend") betroffen sein, dann doch eigentlich "wegklagen" können, oder?

Allein schon diese Frechheit der Behörde, eine "Norm", die es eigentlich gar nicht gibt, als Mittel zur übermässigen und völlig unverhältnismässigen Gängelung der Bürger einzusetzen, spricht Bände.... :angry: Aber so sind sie eben.... :thdown:
Foliant hat geschrieben:

Zum Thema "genügend öffentliches Interesse" kann ich nur anmerken das mit der lächerlichen 10W-Regelung Bürger gegängelt werden wo es nicht nötig ist - also eigentlich ganz klar ein Piratiges Thema!

Hab ich schon verstanden, ich meinte auch eher, solange Helmut Durchschnittsbürger nicht genötigt wird, für sein IPhone 5 solch eine Standortbescheinigung beantragen zu müssen, damit ein Dorf weiter nicht irgendwelche nicht existenten Herzschrittmacher-Träger wie die Fliegen wegsterben, wird man damit trotzdem keine Massen mobilisieren können, weil die 10 Watt EIRP-Regelung für CB-, Betriebs- und Amateurfunk ja kaum einen persönlich betrifft, also den Meisten völlig egal ist.

Und das kennt man ja vom "Deutschen": solange irgendwas nur gegen "die Anderen" geht, sollen "die da oben" mal ruhig machen. :cry:

Ach ja: Waffen sind auch so ein Thema.... :roll:

Bin absolut kein Freund einer Gesetzgebung, die am Liebsten sogar Holzknüppel und Eisenstangen in´s Waffengesetz aufnehmen würde, damit sich bloss niemand mehr wirksam gegen rechtswidrige Angriffe verteidigen kann. Genau darauf läuft das nämlich hinaus, was derzeit da abgeht.... :grrr:

73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
odo
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#138

Beitrag von odo »

grinsekater hat geschrieben:... kein Freund einer Gesetzgebung, die am Liebsten sogar Holzknüppel und Eisenstangen in´s Waffengesetz aufnehmen würde, damit sich bloss niemand mehr wirksam gegen rechtswidrige Angriffe verteidigen kann.
Vor gut 30 Jahren wollte man mir bei der KDV-Verhandlung sogar noch den möglichen Besitz einer Schusswaffe unterstellen ...
:wave: :wave:
odo
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grinsekater
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#139

Beitrag von grinsekater »

Was glaubste, was man mir schon alles unterstellen wollte, von Behördenseite.... :roll:

Irgendwoher muss ich mein allseits bekanntes blindes Grundvertrauen in all diese wunderbaren Institutionen doch haben.... :lol:

73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Yaesu FT857D

Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#140

Beitrag von Yaesu FT857D »

genesis91 hat geschrieben:Wahrscheinlich weil in der Schweiz einfach Fachleute zu Rate gezogen worden sind und keine Fachidioten oder Universaldilletanten wie bei unseren deutschen Verordnungsgebern.

Schließlich ist wohl in der Schweiz eine Zusammenarbeit zwischen Funkern und der Behörde, und nicht nur blinder Aktionismus wie bei unserer BNetzA. :seufz:
So ist es....in der Schweiz!
Yaesu FT857D

Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#141

Beitrag von Yaesu FT857D »

Ulrichstein1 hat geschrieben:
Also wegen dieses Punktes könnten sie zumindest alle mit SSB fähigen Geräten belangen wenn keine Bescheinigung vorliegt.
Wenn ich die Leistung am SSB-Gerät entsprechend reduziere (einen Regler dazu hat glaube ich fast jedes Gerät) oder nur auf FM/AM funke ist alles ok.
Sorry aber das geht bei den CB wie AFU-Funkgeräten in SSB nur intern bzw. bei ganz modernen per Menü bzw. wie laut du ins Mikro "brüllst"....
In FM/AM kann man die Leistung aussen mit nem Regler verändern.
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David
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#142

Beitrag von David »

Den Gedanken hatte ich bei meinem letzten Eintrag auch, nur dachte ich mir dann, wenn man bei 4, bzw. 5 W PEP anfängt die Modulation zu reduzieren, wird man über die Raumwelle wenig Glück haben. Auf AM geht es ja mit ein Watt bei einem unmodulierte Träger. Müsste dann mit Modulation bei 2 Watt liegen. Aber ob sich das auf SSB umsetzten lässt ist eine gute Frage.
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Wiesel
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#143

Beitrag von Wiesel »

Letzter Akt.

Der Kostenbeschluß ist gestern angekommen und beträgt 121.- Euro, Auslagen werden nicht erhoben. Der Streitwert wurde mit 5000.- angesetzt. Damit kann ich durchaus leben. Somit ist ist Sache erledigt und unterm Strich sind wir alle ein wenig aufgeschlaut.

Schönes WE noch
- Wenn Sie nichts vorhaben sind Sie hier genau richtig -
13DT322

Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#144

Beitrag von 13DT322 »

Yaesu FT847 hat geschrieben:
Ulrichstein1 hat geschrieben:
Also wegen dieses Punktes könnten sie zumindest alle mit SSB fähigen Geräten belangen wenn keine Bescheinigung vorliegt.
Wenn ich die Leistung am SSB-Gerät entsprechend reduziere (einen Regler dazu hat glaube ich fast jedes Gerät) oder nur auf FM/AM funke ist alles ok.
Sorry aber das geht bei den CB wie AFU-Funkgeräten in SSB nur intern bzw. bei ganz modernen per Menü bzw. wie laut du ins Mikro "brüllst"....
In FM/AM kann man die Leistung aussen mit nem Regler verändern.
...was schreibst Du denn da für ein Zeugs Helmut? Du nennst Dich FT 847 - und gerade da solltest Du doch selbst am besten wissen daß sich die Sendeleistung in SSB sehr wohl am Regler an der Frontplatte einstellen läßt.....
...ebenso beim ICOM IC 751, Kenwood TS 940 S und viele mehr......

Mike
Yaesu FT857D

Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#145

Beitrag von Yaesu FT857D »

13DT322 hat geschrieben:
...was schreibst Du denn da für ein Zeugs Helmut? Du nennst Dich FT 847 - und gerade da solltest Du doch selbst am besten wissen daß sich die Sendeleistung in SSB sehr wohl am Regler an der Frontplatte einstellen läßt.....
...ebenso beim ICOM IC 751, Kenwood TS 940 S und viele mehr......

Mike
Nee eben nicht mit dem "Power-Regler"...Bei FM/AM ja, aber nicht bei SSB. Du gibst zwar vor, das der Transceiver z.B. 50 W HF senden soll. Erreichen tust du diesen Wert aber nur, wenn du den Mikrofonregler (u. ggfls. Dynamikkompressor) so eingestellt hast, dass in den Spitzen deiner Modulation auf SSB diese 50 W HF erreicht werden. Der Dynamikkompressor "verstärkt" nur das im mittleren Sprachfrequenzbereich vorhandene NF-Signal und hebt es an, sodass durchgehend die HF-Leistung erreicht wird, wie wenn du ohne diesen in das Mikrofon "hineinbrüllst"...(bei voll aufgedrehtem Mikegainregler)
Kompressor/Verstärkermikes wie das Turner+3b oder der Astatik Silver Eagle, machen das schon vorher, sodass man die Verstärkung der Modulation am Mikegainregler zurücknehmen sollte/muss, damit man nicht dauernd in den Limiter kommt bzw. Splatter auf Nachbarfrequenzen macht.
Letzteres entspricht bei FM dem FM-Hub, welcher man nur im Hiddenmenü des FT847 ändern kann...
Übrigens: Dort ist auch für SSB viele Einstellmöglichkeiten vorhanden. Ebenso trifft das auf FT897(D) und FT857 (D) auch zu. (Hiddenmenü)
Jetzt habe ich z.T. Prüfungsfragen und Antworten zur AFU-Prüfung Klasse E und A erklärt bzw. eher zur alten Version von 1988....
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David
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#146

Beitrag von David »

Wiesel hat geschrieben:Letzter Akt.

Der Kostenbeschluß ist gestern angekommen und beträgt 121.- Euro, Auslagen werden nicht erhoben. Der Streitwert wurde mit 5000.- angesetzt. Damit kann ich durchaus leben. Somit ist ist Sache erledigt und unterm Strich sind wir alle ein wenig aufgeschlaut.

Schönes WE noch
Vielen Dank für die erwartet Information, jetzt kann ich mir ein Bild über die Kosten machen.

55 & 73 David
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#147

Beitrag von BravoDelta23 »

Hallo,

die Geschichte ist aber irgenwo frustrierend.

Mainz/Bonn (=BNetzA) sagt also "Brüssel ist schuld" und das wars dann? Ach ne, 121 Euro an die Bundeskasse bitte. Danke.

Sind die Vorschriften nun vom CB-Funk-Hobby-treibenden Bürger auch ohne Nachrichtentechnik-Studium oder Professoren-Titel umsetzbar oder müssen wir weiterhin in der "Grauzone" funken?
73 & 55 (Gruss) Henning
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Wiesel
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#148

Beitrag von Wiesel »

Mann Henning...

Die Begründung ist in sich schlüssig und verwurzelt in den tech. Zusanmmenhängen und der formalen Auslegung. Du kaufst entweder ein zugelassenes Gerät, schließt eine Antenne an und hast deinen Frieden oder du beschäftigst dich mit Nachrichtentechnik und EU Recht. Letztlich machst du dann das Gleiche wie der ohne Ahnung, nur weißt du dann eben warum. Dazwischen gibt es keine Bildung als "Light" Version.

121.- ist Sozialtarif und ein klares Zeichen des Entgegenkommens, erst Recht bei dem Aufwand den die Begründung generiert hat.
- Wenn Sie nichts vorhaben sind Sie hier genau richtig -
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#149

Beitrag von BravoDelta23 »

Wiesel hat geschrieben:
Die Begründung ist in sich schlüssig und verwurzelt in den tech. Zusanmmenhängen und der formalen Auslegung. Du kaufst entweder ein zugelassenes Gerät, schließt eine Antenne an und hast deinen Frieden oder du beschäftigst dich mit Nachrichtentechnik und EU Recht. Letztlich machst du dann das Gleiche wie der ohne Ahnung, nur weißt du dann eben warum. Dazwischen gibt es keine Bildung als "Light" Version.
Klingt schlüssig. Nur warum schreiben die dann nicht einfach klar in die Vorschrifen: Wer ein zertifiziertes Gerät an einer geeigneten Antenne betreibt, erfüllt die Vorschriften? Dann wäre das klar und eindeutig.
Woei "geeignete Antenne" noch zu definieren wäre, aber wenn das dann mal klar ist, hätten auch die Hersteller mehr Sicherheit und könnten sicher die eine oder andere "zertifizierte Antenne" verkaufen :-)

Wenn jemand eine Selbstbaukiste betreiben wollte, müßte er gediegene Kenntnisse haben, das ist ja ganz klar.
73 & 55 (Gruss) Henning
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Re: Widerspruchsbescheid der BNetzA zu Vfg77/2011

#150

Beitrag von Wiesel »

Oh Hennig bitte... :wall: ein Dipol ist ein Dipol egal ob du ihn selbst baust oder kaufst. Und mehr als das theoretische Maxima an Gewinn wird niemand erzielen und deswegen ist das total egal was du da machst. Bei Mehrelementen und polarisierten Antennen ist alles eindeutig.
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