Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

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DocEmmettBrown
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Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#1

Beitrag von DocEmmettBrown »

Situation:
Ich wohne in einer Mehrfamilienanlage mit vielen Parteien, Antennenverbot sowie geographisch schwieriger Lage in einem Talkessel und möchte eine Antenne errichten für anfänglich SWL mit einem vorhandenen Weltempfänger und späteren Betrieb auf mindestens 80/40 m, sobald ich Rufzeichen und TRX habe.

Idee:
Aufgrund einiger positiver Berichte strecke ich gerade meine Fühler in Richtung Gfk-Rute aus, die es zwischen freundlichen 10 bis 26 m Länge gibt. Technisch könnte man sie am Balkongeländer in einem Abflußrohr vom Baumarkt befestigen und mit je einem Abspannseil einmal vom gegenüberliegenden Ende des Balkongeländers sowie mit einem 90° versetzt an der Hausmauer gegen Schwingungen bei Windeinwirkung sichern und hoffen, daß es den Gfk bei Winterfrost nicht zerbröselt.

Frage zur Technik:
Funktioniert meine o.g. Idee und ist damit die Gfk-Rute ausreichend gegen Wind und Wetter geschützt oder gibt es dabei noch andere Dinge zu beachten?

Recht:
Die Idee ist, die Gfk-Rute für den Betrieb auf- und danach wieder abzubauen und nach einer gewissen Eingewöhnungszeit den Abbau immer öfter "zu vergessen", bis sich die Nachbarschaft daran gewöhnt hat und sie dauerhaft stehen bleiben kann. (Einige Dinge, die eigentlich untersagt sind, haben sich hier in der Anlage auf diese Weise bis zur Akzeptanz eingeschlichen.)
Nach üblichem Baurecht darf eine Antenne wohl nicht höher als 10 m sein, falls ich das richtig verstanden habe. Der Satz
http://dj5am.darc.de/antrecht/antrecht.html hat geschrieben:Größere Abweichungen bestehen im Rheinland-Pfalz [...] und in Hamburg. Hier sind Sendeantennen mit mehr als 10 Watt EIRP genehmigungspflichtig, doch wird bei Antennen unter 10m nur auf mögliche Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder geprüft.
bereitet mir da allerdings noch Kopfzerbrechen.

Fragen zum Recht:
1. Wo beginnen die immer wieder erwähnten 10 m incl. eines Mastes? Beginnen diese ab dem Erdboden, ab Installationsort der Antenne (hier also Balkon) oder ab Dachfirst? (Entsprechend könnte eine Antenne dann nur 5, 10 oder 15 m lang sein.)

2. Falls eine Genehmigungspflicht erteilt werden muß, wer ist dann der Antragsteller? Der (künftige) Funkamateur oder die in Panik aufgeschreckte Hausgemeinschaft?

3. Wie wahrscheinlich ist es, daß die Stadt Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz eine Genehmigung für mehr als 10 W EIRP mit der Begründung, daß die Gfk-Rute dann ja mitten in einem Wohngebiet stünde, verweigert?

4. Habe ich den o.g. Text richtig verstanden, daß in Rlp (und HH) grundsätzlich alle Antennen (auch die < 10 m) ab 10 W EIRP genehmigungspflichtig sind, es mit der Selbsterklärung gegenüber der BNetzA nicht getan ist?

Vielleicht weiß hier ja der eine oder andere FA Rat...

73 de Daniel
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Charly Alfa
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#2

Beitrag von Charly Alfa »

Habe fast 10 Jahre im alten QTH mit so einer Rute gearbeitet !
Funktioniert meine o.g. Idee und ist damit die Gfk-Rute ausreichend gegen Wind und Wetter geschützt oder gibt es dabei noch andere Dinge zu beachten
Oh ja, habe sie immer abgebaut bei Tageslicht :dlol: und das war im Winter wenn alles dick befrohren war nur mit Föhn und Wärmflasche möglich :wall:
Danach ab unter die Heizung damit, das im Winter beim Aufbau es schnell geht.
Mit den Jahren leidet das Material und so mancher Splitter (Glasfaser) steckt schmerzhaft in den Fingern.
1. Wo beginnen die immer wieder erwähnten 10 m incl. eines Mastes? Beginnen diese ab dem Erdboden, ab Installationsort der Antenne (hier also Balkon) oder ab Dachfirst? (Entsprechend könnte eine Antenne dann nur 5, 10 oder 15 m lang sein.)
Ich hatte sie schräg fast waagerecht dann erübrigt sich die Höhe !
Es war aber auch nur eine 9m Stipprute.

Hatte verschiedene Antennen ausprobiert mit der Rute sie sollte NUR für 80m sein.

1. Versuch. 40m Draht um die Rute bewickelt mit einem 1:9 UnUn und Masse von der Regenrinne, dann später mit einen Túner am Einspeisepunkt.
Funktionierte aber war NICHT der Hit ^.

2. Versuch. Die Rute mit 9m Draht dann hingen ca. 10m nach der Rute runter und wieder die Regenrinne als Gegengewicht.
Nun aber mit einem Koaxtuner im Shack abgestimmt.
War deutlich besser !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Als Ausgleich 750 Watt dahinter und die Rapporte waren so als hätte ich eine "Schleife" in 20m Höhe mit 100 Watt Sendeleisstung :dlol: :dlol: :dlol:

Man muss sich zu helfen Wissen :banane:

73 de Charly
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#3

Beitrag von Wolf »

DocEmmettBrown hat geschrieben:(...)
Nach üblichem Baurecht darf eine Antenne wohl nicht höher als 10 m sein, falls ich das richtig verstanden habe. Der Satz
http://dj5am.darc.de/antrecht/antrecht.html hat geschrieben:Größere Abweichungen bestehen im Rheinland-Pfalz [...] und in Hamburg. Hier sind Sendeantennen mit mehr als 10 Watt EIRP genehmigungspflichtig, doch wird bei Antennen unter 10m nur auf mögliche Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder geprüft.
bereitet mir da allerdings noch Kopfzerbrechen. (...)l
Die Angaben auf http://dj5am.darc.de/antrecht/antrecht.html dürften nicht mehr ganz aktuell sein.

In der Bauordnunng für das Land NRW sind in § 65 die "genehmigungsfreien Vorhaben aufgeführt. Zu Antennen heißt es dort:
  • (...)
    18. Parabolantennen mit Reflektorschalen bis zu einem Durchmesser von 1,20 m und bis zu einer Höhe von 10,0 m, sonstige Antennen und Sendeanlagen einschließlich der Masten mit einer Höhe bis zu 10,0 m und zugehörige nach der Nummer 9a zulässige Versorgungseinheiten sowie die Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der baulichen Anlage, wenn die Antenne, Sendeanlage oder die Versorgungseinheit in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden,

    19. ortsveränderliche Antennenträger, die nur vorübergehend aufgestellt werden,
    (...)
Regelungen zur Strahlungsleistung der Antennen sind in der Bauordnung nicht enthalten (ebensowenig wie in der aktuellen Hamburger Bauordnung).

Gruß
Wolf :-)
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#4

Beitrag von DK5VQ »

Die Strahlungsleistung hat nichts mit dem Baurecht zu tun.
In RLP sind Antennen bis zu 10m Höhe genehmigungsfrei. Die Höhe beginnt ab Montageort. Wenn dein Balkon schon 5 m über Grund steht, kommen die 10m dazu...
Einfach nicht zu viele Gedanken machen...

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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#5

Beitrag von Wolf »

Ups, kleines Mistgeschick: Was ich oben geschrieben habe, bezieht sich auf die Bauordnung für des Land NRW, nicht auf Rheinland-Pfalz. Sorry, kann man als Nordlicht schon mal durcheinanderbringen... :roll:

Aber auch in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gibts zu Antennen (dort in § 62) keine Regelungen zur Strahlungsleistung.

Gruß
Wolf :-)
Zuletzt geändert von Wolf am Mi 22. Mär 2017, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#6

Beitrag von DK5VQ »

Hier noch ein Dokument an dem mein OV Kollege Kurt, DK3DY, mitgewirkt hat.

https://www.darc.de/index.php?eID=dumpF ... 8fde673b76

Hoffe das geht auch ohne Anmeldung
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DK5VQ
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#7

Beitrag von DK5VQ »

...Bringe mal Bilder mit Bemaßung oder eine Zeichnung auf den nächsten OV Abend mit. Da finden wir was.... Wichtig wäre zu wissen, welche Bänder abgedeckt werden sollen.

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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#8

Beitrag von DF5WW »

Ich denke mal das in diesen ganzen Vorschriften solche Geschichten mit GFK Mast und nur Aufbau bei Betrieb garnicht zum tragen kommen und sie dürften generell auch Baugenehmigungsfrei sein weil zu jederzeit mit wenigen Handgriffen demontier- bzw. einschiebbar. Wohl aber kann es der Hauseigentümer untersagen mit der Begründung das eine solche Antenne das Erscheinungsbild des Anwesens verändert. Das muss er nicht dulden.

Von daher würde ich dort zunächst mal anfragen von wegen "Kurzwellenhörer" und "wird nur bei Empfangsbetrieb ausgeschoben" .... Wenn das mal durch ist kann man ja mit den "Stellzeiten" spielen :wink:

Zum GFK Mast selber:

Nimm keine Angelruten vom Angelzubehör Discounter. Die sind zwar meist sehr preiswert aber auch nicht sehr stabil. Ein 12m Heavy Duty GFK von Spiderbeam kostet etwa 80.- €. Da kann man schön eine Vertikal mit realisieren und etwa 1m unterhalb der Spitze kann man auch noch eine 4-Element Leichtbau Yagi für 2 m unterbringen oder eine 5-Element Duoband für 2m/70cm. Ich hatte den Bausatz (4-Ele 2m) von Nuxcom nach DK7ZB. Auch im Winter hatte ich mit dem Mast keinerlei Probleme, man muss halt nur sehen das der von oben her nicht voll Wasser laufen kann oder zumindest das dieses Wasser unten abfliessen kann. Wenn nicht hält selbst der HD nicht bei Frost, es zerreisst ign dann einfach.

Nochmal zur "Baugenehmigung":

Solltest Du vom Vermieter evtl. sogar festen Aufbau genehmigt bekommen und könntest den Mast bspw. mit irgendwelchen Klemmen an der Dachrinne befestigegen würden die 10m erst ab dem Punkt gelten ab dem die Dachhaut überschritten wird. :wink:
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NSA001
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#9

Beitrag von NSA001 »

Hallo,

ich halte mich mal aus den rechtlichen Diskussionen raus, da bin ich nicht informiert genug.
Aber mal ganz praktisch gesehen wirst Du eher weniger einen 18m Masten verwenden können.
Jeder der schon mal so einen massiven Masten (der nicht mit der Spitze am Boden hängt wenn man ihn leicht schräg hält) aufgestellt hat weiß, dass das gar nicht so einfach ist und ich halte es doch für schwierig mehr als 10-15m schräg vom Gebäude weg allein ein- und aus- zu fahren. Vielleicht kriegst Du es mir einer echt guten massiven Halterung hin, aber bedenke das Gewicht und die Friktion der Segmente bei seitlicher Belastung.
Beste Grüße,
Tobias
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DK5VQ
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#10

Beitrag von DK5VQ »

Aus meiner Erfahrung ist der 12,5m Spiderbeam HD eine gute Empfehlung. Ein OV Kollege hatte mal den 18m, das ist vom Handling her nicht vergleichbar. Den 12,5 m HD habe ich schon Jahre im Portabelbetrieb im Einsatz ohne Probleme...

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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#11

Beitrag von DocEmmettBrown »

Charly Alfa hat geschrieben:Mit den Jahren leidet das Material und so mancher Splitter (Glasfaser) steckt schmerzhaft in den Fingern.
Danke für diesen heißen Tip! Also beim Auf- und Abbau immer Handschuhe tragen. :tup:
DK5VQ hat geschrieben:Wenn dein Balkon schon 5 m über Grund steht, kommen die 10m dazu...
Gut, dann kenne ich jetzt die rechtliche Situation. Das ist sehr wichtig.
DK5VQ hat geschrieben:Hier noch ein Dokument an dem mein OV Kollege Kurt, DK3DY, mitgewirkt hat.

https://www.darc.de/index.php?eID=dumpF ... 8fde673b76

Hoffe das geht auch ohne Anmeldung
Geht nur mit Anmeldung, aber ist ja kein Problem. Lese ich mir in einer ruhigen (und vor allem längeren) Minute mal durch.
DF5WW hat geschrieben:Wohl aber kann es der Hauseigentümer untersagen mit der Begründung das eine solche Antenne das Erscheinungsbild des Anwesens verändert. Das muss er nicht dulden.
Es ist leider noch schwieriger: Es ist eine Eigentümergemeinschaft zu der zu einem kleinen Teil natürlich auch meine Frau und ich gehören.
DF5WW hat geschrieben:Von daher würde ich dort zunächst mal anfragen von wegen "Kurzwellenhörer" und "wird nur bei Empfangsbetrieb ausgeschoben" .... Wenn das mal durch ist kann man ja mit den "Stellzeiten" spielen :wink:
Genau dieses hatte ich ja vor gehabt. Irgendwann kommt ein Gewöhnungseffekt. (Ist wie mit der Politik und den Bürgern, die nach und nach auch jede Kröte schlucken. :mrgreen:)
DF5WW hat geschrieben:[...] und könntest den Mast bspw. mit irgendwelchen Klemmen an der Dachrinne befestigegen würden die 10m erst ab dem Punkt gelten ab dem die Dachhaut überschritten wird. :wink:
Sehr interessanter Punkt, dann könnte ich die 12,5 m-Rute nehmen. ABER: Der Preis dafür ist, daß die Antenne dann näher am Haus steht (eine Antenne, so dachte ich, soll doch immer möglichst frei stehen).
NSA001 hat geschrieben:[...] ich halte es doch für schwierig mehr als 10-15m schräg vom Gebäude weg allein ein- und aus- zu fahren.
Warum schräg? Die sollte vertikal nach oben gehen. Schräg verkantet sich die Geschichte, das wird nicht hinhauen.
DK5VQ hat geschrieben:Aus meiner Erfahrung ist der 12,5m Spiderbeam HD eine gute Empfehlung. Ein OV Kollege hatte mal den 18m, das ist vom Handling her nicht vergleichbar. Den 12,5 m HD habe ich schon Jahre im Portabelbetrieb im Einsatz ohne Probleme...
Die 18 m darf ich ja wegen Landesbauordnung sowieso nicht aufstellen, zumindest mal nicht dauerhaft. Angedacht hatte ich die mit 15 m Länge. Ich dachte, wenn ich schon so besch...en wohne, dann soll die Antenne wenigstens a) so hoch wie möglich in die Luft und b) so weit weg vom Haus, wie es geht. Und dann mal sehen, was von der Theorie am Ende in der Praxis übrig bleibt.

73 de Daniel
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#12

Beitrag von NSA001 »

Sorry hatte aufgrund der Wohnanlage ein höheres Gebäude vor dem inneren Auge. Wenn du ganz oben wohnst vergiss alles was ich verzapft habe ;)
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#13

Beitrag von DocEmmettBrown »

Zusatzfrage:
Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn man eine Gfk-Rute mit mehr als 10 m Länge aufstellt, jedoch nur vorübergehend, also nur während des Funkens? Baugenehmigung nötig oder nicht?

Und wie lange darf die Antenne maximal (in Stunden, Tagen, Wochen...) aufgebaut sein, ohne als genehmigungspflichtige Festinstallation zu gelten?

73 de Daniel
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Bender
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#14

Beitrag von Bender »

Hallo Doc.
da Du schreibst "Balkon" sehe ich für einen langen GfK Mast Probleme mit den Nachbarn. Leider sind fast alle Nachbarn auch unsere Feinde wenn es um das Thema Antenne geht.
Suche nach einen kurzen Kunststoff Fahnenmast oder einen Aufhängepunkt um Deine Drahtantenne ggf. als Inverted V aufzubauen.

Sollte ich hier auf meinem Balkon einen 10m Teleskopmast ausfahren (geht ja nur schief da über mir weitere Balkone sind ) bräuchte ich schnell rechtlichen Beistand.Als Mieter in einer Wohnung hat man nichts am äußeren Erscheinungsbild der Wohnanlage zu ändern. Gilt auch für Wäscheständer,Pflanzgitter,Sichtschutz usw.

Dazu bitte den Blitzschutz nicht vernachlässigen.

Ich hatte auch einmal einen GfK Mast, nicht vergessen, die können auch schnell brechen bei Sturm , Kälte usw. Fällt es dann unerwartet um - wie bei mir - kann der Schreck,Ärger und Schaden erheblich sein.Mein damaliger Gfk Mast stand aber in einem großen Garten, bei einem Gewitter Sturm brach der Mast ab und schlug meinem Onkel auf dem Kopf.

Mein Tipp als Mieter: Zu Hause nur klein und versteckt und portabel dann so groß wie möglich.
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Re: Fragen zur Gfk-Rute auf Balkon (Technik, Recht)

#15

Beitrag von DocEmmettBrown »

Bender hat geschrieben:sehe ich für einen langen GfK Mast Probleme mit den Nachbarn. Leider sind fast alle Nachbarn auch unsere Feinde wenn es um das Thema Antenne geht.
Suche nach einen kurzen Kunststoff Fahnenmast oder einen Aufhängepunkt um Deine Drahtantenne ggf. als Inverted V aufzubauen.
Die Idee hatte ich auch schon als liegende Variante. Nur: Ich wohne in einem Erdloch. Stell Dir vor, Du hast ein Gelände. dann buddelst Du (bzw. die Geologie) ein riesiges Loch und in der Mitte baust Du ein Haus. So in etwa wohne ich. Da könnte es von Nutzen sein, wenn die Antenne so hoch wie möglich aus dem Tiefpunkt des Tals herausragt.
Bender hat geschrieben:Als Mieter in einer Wohnung hat man nichts am äußeren Erscheinungsbild der Wohnanlage zu ändern. Gilt auch für Wäscheständer,Pflanzgitter,Sichtschutz usw.
Ganz so katastrophal ist es nun auch wieder nicht. Andere haben riesige Grills, die über dem Balkongeländer hinausragen, 2 m-hohe Katzengitter auf dem Balkon u.ä.
Allerdings wohne ich Tür an Tür mit einem Nachbarn, mit dem ich mich ausgezeichnet verstehe und der sich mit seinen Anträgen bei der Eigentümerversammlung recht gut durchsetzt. Möglicherweise gehe ich also doch noch den ganz offiziellen Weg.
Bender hat geschrieben:Ich hatte auch einmal einen GfK Mast, nicht vergessen, die können auch schnell brechen bei Sturm , Kälte usw.
Ein Abspannen war so oder so vorgesehen. ;)
Bender hat geschrieben:Zu Hause nur klein und versteckt und portabel dann so groß wie möglich.
Kann ich bei meinem QTH vergessen, das wird nix. :(

73 de Daniel
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