Ich wohne in einer Mehrfamilienanlage mit vielen Parteien, Antennenverbot sowie geographisch schwieriger Lage in einem Talkessel und möchte eine Antenne errichten für anfänglich SWL mit einem vorhandenen Weltempfänger und späteren Betrieb auf mindestens 80/40 m, sobald ich Rufzeichen und TRX habe.
Idee:
Aufgrund einiger positiver Berichte strecke ich gerade meine Fühler in Richtung Gfk-Rute aus, die es zwischen freundlichen 10 bis 26 m Länge gibt. Technisch könnte man sie am Balkongeländer in einem Abflußrohr vom Baumarkt befestigen und mit je einem Abspannseil einmal vom gegenüberliegenden Ende des Balkongeländers sowie mit einem 90° versetzt an der Hausmauer gegen Schwingungen bei Windeinwirkung sichern und hoffen, daß es den Gfk bei Winterfrost nicht zerbröselt.
Frage zur Technik:
Funktioniert meine o.g. Idee und ist damit die Gfk-Rute ausreichend gegen Wind und Wetter geschützt oder gibt es dabei noch andere Dinge zu beachten?
Recht:
Die Idee ist, die Gfk-Rute für den Betrieb auf- und danach wieder abzubauen und nach einer gewissen Eingewöhnungszeit den Abbau immer öfter "zu vergessen", bis sich die Nachbarschaft daran gewöhnt hat und sie dauerhaft stehen bleiben kann. (Einige Dinge, die eigentlich untersagt sind, haben sich hier in der Anlage auf diese Weise bis zur Akzeptanz eingeschlichen.)
Nach üblichem Baurecht darf eine Antenne wohl nicht höher als 10 m sein, falls ich das richtig verstanden habe. Der Satz
bereitet mir da allerdings noch Kopfzerbrechen.http://dj5am.darc.de/antrecht/antrecht.html hat geschrieben:Größere Abweichungen bestehen im Rheinland-Pfalz [...] und in Hamburg. Hier sind Sendeantennen mit mehr als 10 Watt EIRP genehmigungspflichtig, doch wird bei Antennen unter 10m nur auf mögliche Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder geprüft.
Fragen zum Recht:
1. Wo beginnen die immer wieder erwähnten 10 m incl. eines Mastes? Beginnen diese ab dem Erdboden, ab Installationsort der Antenne (hier also Balkon) oder ab Dachfirst? (Entsprechend könnte eine Antenne dann nur 5, 10 oder 15 m lang sein.)
2. Falls eine Genehmigungspflicht erteilt werden muß, wer ist dann der Antragsteller? Der (künftige) Funkamateur oder die in Panik aufgeschreckte Hausgemeinschaft?
3. Wie wahrscheinlich ist es, daß die Stadt Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz eine Genehmigung für mehr als 10 W EIRP mit der Begründung, daß die Gfk-Rute dann ja mitten in einem Wohngebiet stünde, verweigert?
4. Habe ich den o.g. Text richtig verstanden, daß in Rlp (und HH) grundsätzlich alle Antennen (auch die < 10 m) ab 10 W EIRP genehmigungspflichtig sind, es mit der Selbsterklärung gegenüber der BNetzA nicht getan ist?
Vielleicht weiß hier ja der eine oder andere FA Rat...
73 de Daniel