Magnum 1
Re: Magnum 1
Streng genommen regelt die CE Konformität nur den Import solcher Geräte in europäische Länder. Dazu müsste aber jemand importieren. Als Funkamateur dürfte ich mir solch eine Kiste durchaus im Urlaubsgepäck mitbringen auch ohne das eine Konformitätserklärung vorliegt. Ich würde ja das Ding für mich selbst nutzen wollen und nicht als Importeur auftreten. Wie man aber weiss dürfen Funkamateure (in DL) Geräte auch ohne CE Kennzeichen betreiben. Sie müssen halt nur Gewährleisten das die technischen Bestimmungen eingehalten werden ....
Sieht natürlich beim Versandhandel ganz anders aus. Da kann durchaus der eine oder andere Zöllner mal die Herausgabe verweigern wenn sowas zugeschickt wird. Gab es ja bei Baofeng Käufen in China schon zur genüge .... Und selbst Funkamateuren wurde, bei Kauf auf diesem Weg, schonmal die Aushändigung verweigert .... Alles in allem sind wir aber immernoch besser dran als die Eidgenossen. Einführen, für persönlichen Gebrauch, dürfen die nahezu nichts. Wenn die OM´s dort dann einen TRX selbst gebaut haben dürfen sie ihn selbst verwenden aber nicht verkaufen. Auch nicht an einen anderen Funkamateur .... Man kann manchmal nur staunen
Sieht natürlich beim Versandhandel ganz anders aus. Da kann durchaus der eine oder andere Zöllner mal die Herausgabe verweigern wenn sowas zugeschickt wird. Gab es ja bei Baofeng Käufen in China schon zur genüge .... Und selbst Funkamateuren wurde, bei Kauf auf diesem Weg, schonmal die Aushändigung verweigert .... Alles in allem sind wir aber immernoch besser dran als die Eidgenossen. Einführen, für persönlichen Gebrauch, dürfen die nahezu nichts. Wenn die OM´s dort dann einen TRX selbst gebaut haben dürfen sie ihn selbst verwenden aber nicht verkaufen. Auch nicht an einen anderen Funkamateur .... Man kann manchmal nur staunen
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Re: Magnum 1
Sieht von innen aus wie dx5000 v.xxxx
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Re: Magnum 1
Genau. Und morgen erzählst Du dann noch daß Du mit der Amateurfunklizenz auch fliegen kannstDF5WW hat geschrieben:... Als Funkamateur dürfte ich mir solch eine Kiste durchaus im Urlaubsgepäck mitbringen auch ohne das eine Konformitätserklärung vorliegt. ..
So ein Ding im Koffer mitbringen und selbst benutzen kann und darf jeder.
Übrigens: Dein Avatar stimmt nicht. Funkamateure haben nur die Amteurfunkbänder.
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Re: Magnum 1
Das ist richtig. Die Lizenz betrifft nur das Senden auf den Bändern, nicht das Mitbringen.ax73 hat geschrieben:So ein Ding im Koffer mitbringen und selbst benutzen kann und darf jeder.DF5WW hat geschrieben:... Als Funkamateur dürfte ich mir solch eine Kiste durchaus im Urlaubsgepäck mitbringen auch ohne das eine Konformitätserklärung vorliegt. ..
73 de Daniel
Re: Magnum 1
DF5WW hat geschrieben:Als Funkamateur dürfte ich mir solch eine Kiste durchaus im Urlaubsgepäck mitbringen auch ohne das eine Konformitätserklärung vorliegt.
Eine komische Regelung ist/wäre das... Ich darf so ein Gerät also selbst (im Koffer) importieren, aber bestellen darf ich nicht??ax73 hat geschrieben:So ein Ding im Koffer mitbringen und selbst benutzen kann und darf jeder.
Bin ich etwa nur "Inverkehrbringer", wenn ich das Teil bestelle? Das wäre schon ziemlich unlogisch - schließlich wäre ja beides nur für den Eigengebrauch und nicht zum (gewerblichen) Weiterverkauf
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Re: Magnum 1
Wer sagt denn das unsere Gesetzgebung logisch ist.
Gruß
Jürgen
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Re: Magnum 1
Öh ... der "Inverkehrbringer" ist der Händler und nicht du, das möchte er aber über Grenzen hinweg und dann hat der Zoll noch ein Wörtchen mit zu reden.Hornisse hat geschrieben:DF5WW hat geschrieben:Als Funkamateur dürfte ich mir solch eine Kiste durchaus im Urlaubsgepäck mitbringen auch ohne das eine Konformitätserklärung vorliegt.Eine komische Regelung ist/wäre das... Ich darf so ein Gerät also selbst (im Koffer) importieren, aber bestellen darf ich nicht??ax73 hat geschrieben:So ein Ding im Koffer mitbringen und selbst benutzen kann und darf jeder.
Bin ich etwa nur "Inverkehrbringer", wenn ich das Teil bestelle? Das wäre schon ziemlich unlogisch - schließlich wäre ja beides nur für den Eigengebrauch und nicht zum (gewerblichen) Weiterverkauf
Wenn du ein Gerät im Koffer mitbringst wurde es im Land xxx in verkehr gebracht und alles ist gut.
Vorsicht ! Wenn du mehr wie ein Gerät mitbringst sieht das wieder anders aus , denn dann geht man davon aus das du mindestens eines der Geräte weiter gibst,
also diese in verkehr bringst.
73 de Thomas
Alles kann nichts muss der Online OV des Distrikts G https://www.darc.de/der-club/distrikte/ ... baende/73/
Re: Magnum 1
Ich zitiere mich ja ungern selbst, aber in dem Fall (Seite 2 dieses Threads)...
Auszug:Hornisse hat geschrieben:Ja, hast recht - hier ein Beitrag von "unserem" Wolf dazu:
http://www.funkmagazin.de/120811.htm
In der Tat ist der Kauf von Funkgeräten im Ausland problematisch, weil der Käufer in solchen Fällen als Importeur bzw. "Inverkehrbringer" angesehen wird.
Re: Magnum 1
Das wäre ja totaler Unsinn.Wenn ich ein Gerät für mich kaufe (z.B.um zu hören) dann bing ich die Kiste doch nicht "Inverkehr" !
Wenn ich Verkehr habe,sieht das anders aus..
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Re: Magnum 1
Zollbehörden interpretieren da wohl manchmal ziemlich frei. Wenn sie Geräte zurückhalten, berufen sie sich gern auf Artikel 27 Abs. 3 der EU-Verordnung 765/2008.
Dieser Verordnung zufolge würde z.B. schon eine fehlende oder "nicht wahrheitsgemäße oder irreführende" CE-Kennzeichnung dazu führen, dass ein Gerät nicht eingeführt werden darf.
Diese Regelung bezieht sich allerdings auf Produkte zum "freien Verkehr auf dem Gemeinschaftsmarkt". Ob ein Produkt für den rein persönlichen Bedarf (das ja nicht auf dem "Markt" bereitgestellt werden soll) in diese Kategorie fällt, halte ich zumindest für fraglich.
Gruß
Wolf
Dieser Verordnung zufolge würde z.B. schon eine fehlende oder "nicht wahrheitsgemäße oder irreführende" CE-Kennzeichnung dazu führen, dass ein Gerät nicht eingeführt werden darf.
Diese Regelung bezieht sich allerdings auf Produkte zum "freien Verkehr auf dem Gemeinschaftsmarkt". Ob ein Produkt für den rein persönlichen Bedarf (das ja nicht auf dem "Markt" bereitgestellt werden soll) in diese Kategorie fällt, halte ich zumindest für fraglich.
Gruß
Wolf
Re: Magnum 1
Dann sind wir also der Willkür der Zöllner ausgeliefert !?
Das ist freiheitlich demokratische Grundordnung.
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Re: Magnum 1
Naja, eher Auslegung, würde ich sagen. Willkür wäre es, wenn sie nach Gutdünken mal so mal so entscheiden würden.13 RF 071 hat geschrieben:Dann sind wir also der Willkür der Zöllner ausgeliefert !? (...)
EU-Verordnungen sind meist sehr verklausuliert formuliert. Wer sich sowas mal angetan hat, der wird deutsche Gesetze lieben . Leider sind EU-Verordnungen direkt in allen Mitgliedstaaten wirksam, sie müssen also nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Grundgedanke der Verordnung ist der Schutz des Marktes vor nichtkonformen Waren. Ich vermute, dass die Macher der Verordnung Privatimporte zu rein privaten Zwecken gar nicht auf dem Schirm hatten. Um das zu klären, müsste ein Experte für EU-Recht ran.
Gruß
Wolf
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Re: Magnum 1
Obacht! Ganz so einfach ist das nicht!
Wenn Ihr ein DMM aus China bestellt, das kömmt hier an und der Zöllner fragt, was das sei, so muß man immer antworten: "Ein Prüfgerät." Sagt man aber "Meßgerät", dann wird Zoll fällig. Manchmal sind Zöllner auch nett und fragen, wenn man "Meßgerät" antwortet, nach: "Sie meinen doch bestimmt 'Prüfgerät'..."
Und dann gibt es die Kuriositäten, daß DSLRs zollfrei sind, analoge SLRs aber nicht.
73 de Daniel
Wenn Ihr ein DMM aus China bestellt, das kömmt hier an und der Zöllner fragt, was das sei, so muß man immer antworten: "Ein Prüfgerät." Sagt man aber "Meßgerät", dann wird Zoll fällig. Manchmal sind Zöllner auch nett und fragen, wenn man "Meßgerät" antwortet, nach: "Sie meinen doch bestimmt 'Prüfgerät'..."
Und dann gibt es die Kuriositäten, daß DSLRs zollfrei sind, analoge SLRs aber nicht.
73 de Daniel
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Re: Magnum 1
ging es hier nicht um die magnum?