Das ist soweit richtig. Hier muss jedoch unterschieden werden, ob es sich um eine Erdung in/an einem Gebäude mit oder ohne Blitzschutzanlage handeltDa ist dann -wenn ich alles richtig verstanden habe - ist bei einer Antenne im als "gefährded spezifiziertem Bereich" praktisch zwingend eine neu zu erstellende Erdung vorgeschrieben.
Da hast du was falsch verstanden: Eine geerdete Antenne ist keine Blitzschutzanlage. Wird z.B. eine Blitzschutzanlage mit Fangeinrichtung nachgerüstet, so darf diese (also im umgekehrten Sinne) nicht (mehr] mit einer bereits geerdeten Antenne verbunden werden. Die Abstandshalter zwischen Antennenmast und Fangstab sind dann isoliert / aus KunststoffSogar die Einbindung in eine bestehende Blitzschutzanlage ist nicht (mehr) gestattet:
http://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitz ... ennen.aspx
Auszug:
Die bis vor wenigen Jahren übliche Praxis, den Antennenmast direkt mit der Fangeinrichtung zu verbinden, entspricht nicht dem heutigem Stand der Technik, da in der Blitzschutznorm VDE V 0185-3 (Hauptabschnitt 1 unter 4.1.2.2) festgelegt wird: Ein "... getrennter Äußerer Blitzschutz muss benutzt werden, wenn die thermischen und explosiven Wirkungen am Einschlagpunkt oder in den Leitungen, die Blitzstrom führen, Schäden an der zu schützenden baulichen Anlage oder deren Inhalt verursachen können (...)."
Ist eine Fangeinrichtung (z.B. für eine Sat-Antenne) vorhanden, braucht diese Antenne nicht mehr geerdet werden; hier reicht dann die Einbindung in den Potentialausgleich.
Bei einer 5/8 CB Antenne ist jedoch eine Fangeinrichtung nicht möglich bzw. realistisch.
Hier erfolgt die Erdung ganz normal am Mast nach VDE 0855-300 bei Häusern ohne Blitzschutzanlage
oder aber nach VDE für Gebäude mit Blitzschutzanlage in die bereits bestehende Blitzschutzanlage