Blitzschutz ?

hf-doktor

Re: Blitzschutz ?

#61

Beitrag von hf-doktor »

Da ist dann -wenn ich alles richtig verstanden habe :mrgreen: - ist bei einer Antenne im als "gefährded spezifiziertem Bereich" praktisch zwingend eine neu zu erstellende Erdung vorgeschrieben.
Das ist soweit richtig. Hier muss jedoch unterschieden werden, ob es sich um eine Erdung in/an einem Gebäude mit oder ohne Blitzschutzanlage handelt
Sogar die Einbindung in eine bestehende Blitzschutzanlage ist nicht (mehr) gestattet:
http://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitz ... ennen.aspx

Auszug:
Die bis vor wenigen Jahren übliche Praxis, den Antennenmast direkt mit der Fangeinrichtung zu verbinden, entspricht nicht dem heutigem Stand der Technik, da in der Blitzschutznorm VDE V 0185-3 (Hauptabschnitt 1 unter 4.1.2.2) festgelegt wird: Ein "... getrennter Äußerer Blitzschutz muss benutzt werden, wenn die thermischen und explosiven Wirkungen am Einschlagpunkt oder in den Leitungen, die Blitzstrom führen, Schäden an der zu schützenden baulichen Anlage oder deren Inhalt verursachen können (...)."
Da hast du was falsch verstanden: Eine geerdete Antenne ist keine Blitzschutzanlage. Wird z.B. eine Blitzschutzanlage mit Fangeinrichtung nachgerüstet, so darf diese (also im umgekehrten Sinne) nicht (mehr] mit einer bereits geerdeten Antenne verbunden werden. Die Abstandshalter zwischen Antennenmast und Fangstab sind dann isoliert / aus Kunststoff
Ist eine Fangeinrichtung (z.B. für eine Sat-Antenne) vorhanden, braucht diese Antenne nicht mehr geerdet werden; hier reicht dann die Einbindung in den Potentialausgleich.

Bei einer 5/8 CB Antenne ist jedoch eine Fangeinrichtung nicht möglich bzw. realistisch.
Hier erfolgt die Erdung ganz normal am Mast nach VDE 0855-300 bei Häusern ohne Blitzschutzanlage
oder aber nach VDE für Gebäude mit Blitzschutzanlage in die bereits bestehende Blitzschutzanlage
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Rossi
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Re: Blitzschutz ?

#62

Beitrag von Rossi »

Bei einer 5/8 CB Antenne ist jedoch eine Fangeinrichtung nicht möglich bzw. realistisch.
Aha und da sind wir nun wieder da wo wir hier als "Funkerforum" hinwollen.

Ich denke viele wollen hier wissen wie sie ihre vorhandene CB-Funk Antenne oder auch Amateurfunk Antenne in den Blitzschutz mit einbeziehen können.

Das die Antenne "nur" zum Senden und Empfangen da sein soll und keine Fangeinrichtung für Blitzableitungen herhalten soll versteht sich von selber, da brauchen wir nicht drüber zu Debattieren.

Wichtig ist immer zu Erfragen was der Fragende für eine Erdung oder vorhandene Blitzschutzanlage an seinem Haus hat, da viele Häuser nicht immer gleich einem Standart folgen.
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hf-doktor

Re: Blitzschutz ?

#63

Beitrag von hf-doktor »

[quote="146";p="204877"]

Wichtig ist immer zu Erfragen was der Fragende für eine Erdung oder vorhandene Blitzschutzanlage an seinem Haus hat, da viele Häuser nicht immer gleich einem Standart folgen.[/quote]

Die Standards sind durch die VDE vorgegeben...

... dir würde ich zunächst empfehlen, deine eigene, scheinbar nicht mehr vorschriftsmässige Hausinstallation instandsetzen zu lassen, bevor du hier Ratschläge gibst.

btw...

Sofern eine bauseits vorgeschriebene Blitzschutzanlage vorhanden ist, sind in diesem Fall sämtliche Arbeiten durch einen Fachbetrieb zu erfolgen... da ist nichts mit selbermachen... oder aber: Nach Selbstmontage abnehmen und (schriftliche) Funktion bestätigen lassen, allein schon aus versicherungstechnischen Gründen
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Re: Blitzschutz ?

#64

Beitrag von odo »

[quote="5363";p="204879"][quote="146";p="204877"]

Wichtig ist immer zu Erfragen was der Fragende für eine Erdung oder vorhandene Blitzschutzanlage an seinem Haus hat, da viele Häuser nicht immer gleich einem Standart folgen.[/quote]

Die Standards sind durch die VDE vorgegeben...

... dir würde ich zunächst empfehlen, deine eigene, scheinbar nicht mehr vorschriftsmässige Hausinstallation instandsetzen zu lassen, bevor du hier Ratschläge gibst.
[/quote]

Da besteht zumindest teilweise Bestandschutz. Und wenn man Mieter ist hat man wenig Möglichkeiten eine Modernisierung auf Stand der Technik aufpolieren zu lassen.
:wave: :wave:
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Re: Blitzschutz ?

#65

Beitrag von odo »

[quote="5363";p="204879"]
Sofern eine bauseits vorgeschriebene Blitzschutzanlage vorhanden ist, ...[/quote]

..."bauseits vorgeschriebene"...?

Du meinst sicher "behördlich vorgeschriebene"?

Das betrifft allerdings die wenigsten kleineren Wohngebäude.
In Berlin gibt es keine behördlich vorgeschrieben Blitzschutzanlagen für Wohngebäude mindestens bis zu einer Höhe von 5 Wohngeschossen unabhängig von evtl. exponierter Lage. Ich habe selbst in einem solchen Haus gewohnt. Da wurde bei einer Dachsanierung sogar die vormals vorhandene Blitzschutzanlage komplett enfernt. Wie das in Berlin mit höheren Wohngebäuden geregelt ist weiss ich nicht.

Natürlich gibt es je nach Bundesland oder sogar Landkreis Sonderregelungen (so z.B. für Häuser mit Reetdach).
Zuletzt geändert von odo am Sa 26. Dez 2009, 21:20, insgesamt 1-mal geändert.
:wave: :wave:
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Rossi
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Re: Blitzschutz ?

#66

Beitrag von Rossi »

... dir würde ich zunächst empfehlen, deine eigene, scheinbar nicht mehr vorschriftsmässige Hausinstallation instandsetzen zu lassen, bevor du hier Ratschläge gibst.
Solange die Stadt oder der Versorger die Straße nicht aufbuddelt um neue Rohre zu verlegen, hat die Anlage noch Bestand.
Es gab in der Vergangenheit einige Versorger die darauf hingewiesen haben das eventuell durch Einsatz von Kunststoffrohren der Erdwiderstand nicht mehr gegeben ist und die Frist 2002 abgelaufen würde.

Wenn das der Fall ist dann muß man reagieren, im übrigen auch Vermieter!

Es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit da die Korrosion irgendwann mal jedem Bauteil zusetzt, übrigens auch ein Verzinkten Kreuzerder hält nicht ewig!
Eigentlich müsste man quasi wie mit einem Auto mit seinem Blitzschutz regelmäßig zum TÜV wenn man es ganz genau nehmen möchte :clue:
Zink ist leider nicht Edel genug um lange bestehen zu können :sdown:
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Re: Blitzschutz ?

#67

Beitrag von hf-doktor »

[quote="2543";p="204886"][quote="5363";p="204879"]
Sofern eine bauseits vorgeschriebene Blitzschutzanlage vorhanden ist, ...[/quote]

..."bauseits vorgeschriebene"...?

Du meinst sicher "behördlich vorgeschriebene"?

Das betrifft allerdings die wenigsten kleineren Wohngebäude.
In Berlin gibt es keine behördlich vorgeschrieben Blitzschutzanlagen für Wohngebäude mindestens bis zu einer Höe von 5 Wohngeschossen unabhängig von evtl. exponierter Lage. Ich habe selbst in einem solchen Haus gewohnt. Da wurde bei einer Dachsanierung sogar die vormals vorhandene Blitzschutzanlage komplett enfernt. Wie das in Berlin mit höheren Wohngebäuden geregelt ist weiss ich nicht.

Natürlich gibt es je nach Bundesland oder sogar Landkreis Sonderregelungen (so z.B. für Häuser mit Reetdach).[/quote]


Wenn es behördlich vorgeschrieben wurde, bedeutet das i.d.R., dass es auch bauseits bereits umgesetzt wurde.... :dlol: :dlol: :dlol:

Es geht ja nicht um Blitzschutzanlagen, sondern um die Umsetzung der Antennenerdung wenn eine Blitzschutzanlage (also "Blitzableiter") vorhanden ist oder eben nicht.
Wenn es behördlich nicht vorgeschrieben ist, ist es jedem Hauseigentümer freigestellt, ob er (trotzdem) eine installiert oder nicht.... Geiz ist zwar geil, aber mancheinem geht eben Sicherheit vor :wink: Und wenn im Rahmen einer Sanierung eine alte, marode Anlage abgebaut und nicht wieder neu errichtet wurde, lags eher am Geiz des Besitzers... :clue:
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Re: Blitzschutz ?

#68

Beitrag von hf-doktor »

Lesen ist scheinbar wirklich nicht deine Stärke...
Solange die Stadt oder der Versorger die Straße nicht aufbuddelt um neue Rohre zu verlegen, hat die Anlage noch Bestand.
So, dann gib doch bitte mal verbindliche, zuverlässige Quellenangaben dazu... bei mir bestehst du ja auch immer auf Links und Quellen :dlol: :dlol: :dlol:

Zitat:
Mit der Umstellung auf Bundesrecht und DIN-Normen wurden diese Zustimmungen zurückgezogen, weil dauerhaft die Erdungswirkung nicht sichergestellt werden kann und sich ein Stromfluss mit der Zeit nachteilig auf den Zustand der Rohre auswirkt.

Ist also demnach völliger Quatsch, ob neue Leitungen verlegt wurden oder noch die alten drinn sind
Es gab in der Vergangenheit einige Versorger die darauf hingewiesen haben das eventuell durch Einsatz von Kunststoffrohren der Erdwiderstand nicht mehr gegeben ist und die Frist 2002 abgelaufen würde.
In der Vergangenheit ist gut.... :think: das Rundschreiben stammt vom Jan. 2009
nicht mehr gegeben ist und die Frist 2002 abgelaufen würde.
????
Was ist das denn fürn deutsch? bzw. was willst du damit sagen???
Die Frist ist demnach definitiv bundesweit seit März 2002 abgelaufen.
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Re: Blitzschutz ?

#69

Beitrag von odo »

[quote="5363";p="204891"][quote="2543";p="204886"][quote="5363";p="204879"]
Sofern eine bauseits vorgeschriebene Blitzschutzanlage vorhanden ist, ...[/quote]

..."bauseits vorgeschriebene"...?

Du meinst sicher "behördlich vorgeschriebene"?
......[/quote]

Wenn es behördlich vorgeschrieben wurde, bedeutet das i.d.R., dass es auch bauseits bereits umgesetzt wurde.... :dlol: :dlol: :dlol:[/quote]

Das bedeutet vor allem Sanktionen bei Nichtumsetzung. Angefangen bei der Verweigerung einer Fertig-Bauabnahme. :mrgreen:
Es geht ja nicht um Blitzschutzanlagen, sondern um die Umsetzung der Antennenerdung wenn eine Blitzschutzanlage (also "Blitzableiter") vorhanden ist oder eben nicht.
Wenn es behördlich nicht vorgeschrieben ist, ist es jedem Hauseigentümer freigestellt, ob er (trotzdem) eine installiert oder nicht.... Geiz ist zwar geil, aber mancheinem geht eben Sicherheit vor :wink: Und wenn im Rahmen einer Sanierung eine alte, marode Anlage abgebaut und nicht wieder neu errichtet wurde, lags eher am Geiz des Besitzers... :clue:
Das stimmt sicher.

Nachhak:

Aber was ist denn eine "bauseits vorgeschriebene Blitzschutzanlage"?

Ich kenne solch eine Formulierung nicht aus dem Baurecht oder einem anderen Vorschriftenwerk.
:wave: :wave:
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Re: Blitzschutz ?

#70

Beitrag von hf-doktor »

Du kennst als Handwerker den Begriff bauseits nicht ??? :shock:

Gemeint war, wenn eine behördlich (bauamtlich) "angeordnete". Anlage vorgeschrieben ist, dann ist sie "bauseits" auch umgesetzt = bedeutet: sie ist installiert :wink:

Bleiben wir aber beim Thema Blitzschutz und Erden... denn darum gehts ja hier bzw. um die Unterscheidung, welche VDE bei der Antennenerdung massgeblich ist bzw. was wichtig ist und was berücksichtigt werden muss.
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Re: Blitzschutz ?

#71

Beitrag von do2smj »

Über Blitzschutz steh im Funkamateur Magazin 01/2010 ein ausführlichen bericht auf Seite 33 drin !!!!!!!!

http://www.funkamateur.de/Inh_FA1-Vorschau_FA2.pdf :banane: :paper: :wave:
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Re: Blitzschutz ?

#72

Beitrag von odo »

[quote="5363";p="204899"]Du kennst als Handwerker den Begriff bauseits nicht ??? :shock: [/quote]

Natürlich kenne ich den Begriff "bauseits" und verwende den selber häufig genug.
Gemeint war, wenn eine behördlich (bauamtlich) "angeordnete". Anlage vorgeschrieben ist, dann ist sie "bauseits" auch umgesetzt = bedeutet: sie ist installiert :wink:
Warum sagst Du dann nicht gleich dass "bauseits vorgeschrieben" ein sprachlicher Lapsus ist?
Stattdessen versucht Du mich als dumm darzustellen. :thdown: :thdown: :thdown:
Es beruhigt doch sehr dass sogar Dir sowas passiert.
Auch wenn Du das gar nicht wissen willst. :crazy: :mrgreen: :holy:
:wave: :wave:
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Re: Blitzschutz ?

#73

Beitrag von hf-doktor »

odo, ich bin zwar verantwortlich was ich schreibe, allerdings nicht dafür, was du darunter verstehst :clue:

Wollte dir auch nicht auf den Schlips treten, war halt nur erstaunt, das du den Zusammenhang zum Gemeinten nicht erkannt hast.

Sorry, aber zu diesem Thema wurde hier schon sehr viel irreführender Müll geschrieben, da wirst du mir diesen Lapsus in Form eines kleinen "Freud'schen Verschreibers" sicherlich verzeihen können :wink:
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Rossi
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Re: Blitzschutz ?

#74

Beitrag von Rossi »

Lesen ist scheinbar wirklich nicht deine Stärke...
Oh ja ich kann lesen der Artikel ist mit bekannt den du Zitiert hast ..................
Vor 1990 war es nach Zustimmung des Versorgungsunternehmens zulässig, dessen metallene (Wasser-)Rohrleitungen als elektrischen Erder für Schutz- und Funktions-/Betriebszwecke zu nutzen. Mit der Umstellung auf Bundesrecht und DIN-Normen wurden diese Zustimmungen zurückgezogen, weil dauerhaft die Erdungswirkung nicht sichergestellt werden kann und sich ein Stromfluss mit der Zeit nachteilig auf den Zustand der Rohre auswirkt. In den neuen Bundesländern galt noch ein 10-jähriger Übergangszeitraum, in dem Bestandsanlagen umzurüsten war. Dieser Übergangszeitraum endete zum 01. März 2002
Dem Text entnehme ich nur das die Wasserversorger die Erdwirkung nicht sicherstellen können.Sie schieben die Verantwortung nun auf den Häuslebauer und sagen obendrein das die Wasserleitung ja gar arg darunter leidet wenn ein bißchen Strom darüberfließt :think:

Wir kommen zum kathodischen Korrosionsschutz der durch einen Fremdstrom realisiert wird. Da werden sogar Behälter und Rohre unter Spannung gesetzt damit die natürliche Korrosion verhindert wird.
Komisch komisch :clue:

Wie gesagt solange da noch mindestens 5m Stahlrohr die gleiche Eigenschaft aufweisen wie ein eingehämmerter Erdspieß ist doch alles im Lot.

Da wir das Haus auch erst seit gut einem Jahr besitzen muß man so oder so erstmal mit dem zufrieden sein was da ist, alles auf einmal geht eben nicht!
Die Versorgungsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens enden, in Fließrichtung des Wassers
gesehen, am Absperrorgan nach der Messeinrichtung, soweit nichts anderes davon abweichendes
vereinbart wurde (§ 10, Abs. 3 AVB Wasser V). Arbeiten vor diesem Übergabepunkt werden
grundsätzlich vom Wasserversorgungsunternehmen ausgeführt und sind bei diesem zu beantragen.
Wenn die was ändern,weil es ja nicht mir gehört, werd ich das schon sehen.
Wenn dann der Gehweg aufgebuddelt (was ich selbst nicht machen darf weil´s der Stadt gehört) kann ich ja dann immer noch einen Banderder oder ähnliches mit einbuddeln lassen,mir ist schon klar das ich da irgenwann mal reagieren muß.

Wie gesagt manchmal sind die tollen Verordnungen und Normen nicht ohne weiteres so ganz ohne Probleme umsetzbar.
So ein Rundschreiben ist schnell geschrieben nur mit den Folgen vor Ort sollten sich die Herren mal auseinandersetzen :think:

Man kann ja schwer dem Nachbar seine Einfahrt umgraben oder der Stadt ihren Gehweg aufbuddeln nur weil man seine Antenne vorschriftsmäßig Erden möchte :dlol: :dlol: :dlol:
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hf-doktor

Re: Blitzschutz ?

#75

Beitrag von hf-doktor »

[quote="146";p="204986"]

Man kann ja schwer dem Nachbar seine Einfahrt umgraben oder der Stadt ihren Gehweg aufbuddeln nur weil man seine Antenne vorschriftsmäßig Erden möchte :dlol: :dlol: :dlol:[/quote]


Ich weiss zwar nicht was du bei deinem Nachbarn aufbuddeln oder umgraben willst, und mit deiner Wasserleitung vorhast [Was hat das mit diesem Thema zu tun???].... :think:

Aber einen Kreuzerder in die Erde kloppen, um daran deine Antenne zu erden, sollte doch wohl wirklich kein Problem sein... :dlol: :dlol: :dlol:
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