Blitzschutz ?

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Rossi
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Re: Blitzschutz ?

#16

Beitrag von Rossi »

Noch so ein naiver Laie..
Wir wollen doch bitte Sachlich bleiben , deine abwertende Art und Weise find ich nicht gerade sehr förderlich :thdown: :thdown:

Sicher sind hier, so wie ich, auch einige die eben die alten Vorschriften noch im Kopf hängen geblieben.
Meine Ausbildung ist eben auch mal schlappe 15 Jahre her :D

Aber auch im neuen Tabellenbuch (Europa) sind Fangleitungen mit der Potentialausgleichsschiene des Hauses verbunden!

Wenn es dazu neue Gesetzgebungen gibt , bitte, ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
In meiner Technikerausbildung hab ich diesbezüglich leider noch kein Input der ultraneuesten Verbindlichkeit bekommen , sorry!

Poste doch mal hier das neueste an Vorschriften, bestimmt ein netterer Weg als gleich persönlich beleidigend zu werden :paper:
Vielen Dank
Gruß Rossi
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hf-doktor

Re: Blitzschutz ?

#17

Beitrag von hf-doktor »

Hallo Rossi,

ich bin zwar dafür verantwortlich was ich schreibe, aber nicht dafür, was du darunter verstehst oder mit welchen Assoziationen du das verbindest... Ironie-Tags sind zumindest reichlich vorhanden, die das relativieren :wink:

Das Hauptproblem sind die unterschiedlichen, teils irreführenden Bezeichnungen zu (Haupt-)Potentialausgleich = Übergang / Austritt des Fundamenterders und
sekundärer, z.T. räumlich getrennt angeordneter Potentialausgleichsschiene

Daher sollte die Antennenerde, sofern kein separater Staberder verwendet wird, direkt mit Fundamenterder verbunden sein.

Da auch die Fundamenterde nicht widerstandslos ist, können dort je nach intensität des Blitzeinschlags (bei 20- 100 Ka) trotz Erdung noch Spannungsniveaus von einigen 100 bis 1000 Volt auftreten.
Dieses Niveau wird dann zur Potentialausgleichsschiene weitergeleitet (an der ja z.B. auch das Wasser- und Heizungsrohrsystem angeschlossen ist) und hebt damit das Potential ebenfalls an.
Es kommt daher innerhalb des Hauses bzw. Systems zum Ausgleich.... daher auch der Name.

Umgekehrt (also wenn die Antennenerde nur an diese Potentialausgleichsschiene angeschlossen wäre) funktioniert das nicht, da ja die immense Energie zunächst auf den ("schwächeren") Potentialausgleich abgeleitet würde und nicht direkt auf den Fundamenterder > also quasi "ins Haus" und nicht in die Erde.


Vielleich findet sich mal eine spezielle Fachkraft für Blitzschutz, die in diesem Bereich aus- bzw. weitergebildet ist, die das ggf. noch genauer erklären könnte.

Gruß
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Re: Blitzschutz ?

#18

Beitrag von Pegasus »

Noch so ein naiver Laie... :dlol:
Danke auch hier für die Zurechtweisung , du hast eine nette Art und Weise :tup:

Wo steht denn in den von dir zitierten Vorschriften der VDE drinnen daß es gesetzlich vorgeschrieben ist eine außen angebrachte Antenne zu erden ?

Später dann noch die Korrektur daß doch an der Hauptpotenzialausgleichsschiene die Erdung angebracht werden darf ,
mir ist auch klar daß es wenn es geht sinnvollerweise die Ableitung aus dem Bebäude herraus zu verlegen und dann mit
einem Kreuzerder dem Erdreich zu verbinden , jedoch ist es genauso zulässig die Erdung wie beschrieben anzuschließen
mit dem Nachteil bei auftretenden Überspannung etc. den ganzen Mist im Haus zu haben .

Klaro zahlt die Versicherung nur bei Bagatellschäden sollte das ganze nicht deiner Vorstellung entsprechen - Mann du hast ne Ahnung ! :wall:
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puma
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Re: Blitzschutz ?

#19

Beitrag von puma »

Die Erdung einer Antenne darf niemals an die Poti-Schiene des Hauses (Hauptpotischiene) angeschlossen werden. Da muss ich leider dem hf-doktor zustimmen.
Das kann gefährlich und teuer werden :nono:

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Re: Blitzschutz ?

#20

Beitrag von hf-doktor »

@ Pegasus

wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Es steht doch hier niergens geschrieben, dass das gesetzlich vorgeschrieben ist.
Da ist doch jeder selbst in die Verantwortung gezogen !... und auch seines eigenen Glücks' (oder Pech) eigener Schmied

Und die VDE ist auch keine gesetzgebende Institution (dürfen aber Verbote aussprechen), sondern gibt Empfehlungen und erarbeitet
verbindliche DIN Richtlinien (übrigens auch im Auftrag von Versicherungen), wenn Anlagen erstellt werden, oder diese im Rahmen von Personenschutz zur Auflage gemacht werden.

Aber wenn die Versicherung sowieso bezahlt, warum geben wohl Behörden, Industriebetriebe und auch Privatpersonen einen haufen Geld für aufwändige Schutzmassnahmen aus ??? :wall:

Mit Konsequenzen (Versagen des Versicherungsschutz) Regress-/ Schadenersatzansprüchen (Beispiel bei fahrlässiger, nichtfachgerechter Montage, besonders mit Personenschäden, Eigen- u. Fremdgefährdung > s. Beitrag puma) etc. muss dann im Fall des Falles jeder selbst leben.

Dieses Thema ist besonders bei unserem Hobby von besonderer Bedeutung. Das ist auch nicht nur eine Gewissensfrage, auch wenn manche das nicht unbedingt einsehen oder verharmlosen.

Spätestens wenn jemand allen Ernstes z.B solche Tipps gibt: "Kauf dir einen Blitzschutzstecker und mach ein Kabel an den Heizkörper" als Ersatz für eine fachgerechte Schutzeinirichtung, sollten die roten Lampen angehen...
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puma
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Re: Blitzschutz ?

#21

Beitrag von puma »

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Rossi
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Re: Blitzschutz ?

#22

Beitrag von Rossi »

Spätestens wenn jemand allen Ernstes z.B solche Tipps gibt: "Kauf dir einen Blitzschutzstecker und mach ein Kabel an den Heizkörper" als Ersatz für eine fachgerechte Schutzeinirichtung, sollten die roten Lampen angehen...
Ja da sind wir uns ja einig das das nicht gehen kann da Wasserrohre Heizungsanlage etc nicht geeignet sind.

In alten Häusern geht die Potentialausgleichsschine ja noch auf die Wasserzuleitung weil diese aus Eisen ist, da ist klar wie es hf-doctor schon sagt, vom Erdwiderstand zu wenig.
Ein Staberder muß also her in diesem Fall, meist verzinktes Matereal als Kreuzerder, haben wir bei unseren Maschinen in der Firma zu jedem Kunden mitgeliefert.
Hier obacht geben da einige Wasserleitungen mitlerweile aus Kunststoff sind !

In neuen Häusern ist meißt der Potentialausgleich mit den äußeren Fangeinrichtungen verbunden, ob der nun außerhalb des Hauses als Banderder oder im Haus als Kreuzerder im Fundament steckt ,ist anscheinend wurschtegal :clue:

Ich kann mich auch daran erinnern das im bestimmten Umkreis eines Staberders kein weiterer aufgestellte werden darf wegen dem Erdwiderstand.
Inwieweit das noch zutrifft weiß ich nicht da ich hier wirklich nicht alle Neuerungen kenne.

Wie ich schon geschrieben habe es gibt Verordungen die morgen schon wieder ganz anderst aussehen können, weil sich selbst Gelehrte nicht ganz einig sind.
Bestes Beispiel die Maschinenrichtlinie 98/37/EG

Gruß Rossi
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Re: Blitzschutz ?

#23

Beitrag von Rossi »

Im Übrigen hab ich mal nachgesehen und folgendes gefunden für alle Blitzschutzfanatiker

http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_310108.pdf

Es ist wohl auch laut Tabellenbuch Elektrotechnik Europa Verlag 22. neu bearbeitete und erweiterte Auflage Seite 306 Kapitel Elektrische Sicherheit von Antennenanlagen so zu verstehen, das Antennenstandrohre mit 4qmm Kupferleitung mit dem Potentalausgleich des Hauses verbunden werden,der wiederum mit 16qmm auf einen externen Kreuzerder außerhalb des Gebäudes geführt wird.
Weiteres kann gerne im obrigen Link nachgelesen werden.
Ich hoffe doch geholfen zu haben ,da dies hier sicher ein brennendes Thema für all diejenen ist, die zur Miete wohnen und sich Antennen auf´s Dach stellen wollen um ihrem Hobby nachzugehen :tup:
Frohe Weihnachten Gruß Rossi
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hf-doktor

Re: Blitzschutz ?

#24

Beitrag von hf-doktor »

[quote="146";p="203131"]
Spätestens wenn jemand allen Ernstes z.B solche Tipps gibt: "Kauf dir einen Blitzschutzstecker und mach ein Kabel an den Heizkörper" als Ersatz für eine fachgerechte Schutzeinirichtung, sollten die roten Lampen angehen...
Ja da sind wir uns ja einig das das nicht gehen kann da Wasserrohre Heizungsanlage etc nicht geeignet sind.
[/quote]

Das Rohrsystem zum Erden ist nicht nur ungeeignet, sondern mittlerweile ausdrücklich verboten !!!!
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Rossi
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Re: Blitzschutz ?

#25

Beitrag von Rossi »

Die Rohrsysteme sind nur dann unzureichend wenn der Hausanschluss der Wasserzuleitung in PVC erfolgt :paper:
Hier ist zu differenzieren ob es sich um ein Neu oder Altbau handelt wenn jemand nach Blitzschutz fragt.
Alte Häuser haben natürlich noch Rohrzuleitungen aus Eisen die als Erdnetz dienen, dort ist auch meistens der Potentialausgleich des Hauses angeschlossen.
Neue Häuser haben PVC Zuleitungen und demnach auch ein Fundamenterder (Band oder Kreuzerder) an dem der Potentialausgleich angeschlossen ist.
Heizungsrohre und Antennenmasten sind nach wie vor am Potentialausgleich des Hauses anzuschließen!

Wir müssen fairerweise auch hinterfragen ob sich das ganze auf die Innere oder Äußere Blitzschutzanlage bezieht.

Maßgeblich ist hier die VDE Vorschrift VDE V 0855 Teil 1 und 2 alte Vorschrift oder DIN V ENV 61024-1(VDE V0185 Teil 100) neue Norm!
Eine Vermischung beider Normen ist unzulässig!

Quelle : Rothammel Antennenbuch 12. aktualisierte und erweiterte Auflage
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Re: Blitzschutz ?

#26

Beitrag von hf-doktor »

[quote="146";p="204680"]Die Rohrsysteme sind nur dann unzureichend wenn der Hausanschluss der Wasserzuleitung in PVC erfolgt :paper:
Hier ist zu differenzieren ob es sich um ein Neu oder Altbau handelt wenn jemand nach Blitzschutz fragt.
Alte Häuser haben natürlich noch Rohrzuleitungen aus Eisen die als Erdnetz dienen, dort ist auch meistens der Potentialausgleich des Hauses angeschlossen.
Neue Häuser haben PVC Zuleitungen und demnach auch ein Fundamenterder (Band oder Kreuzerder) an dem der Potentialausgleich angeschlossen ist.
[/quote]

Das stimmt nur zum Teil
Die Nutzung der Rohrleitungsnetz zu Erdungszwecken ist verboten. Das gilt auch für Altbauten, da auch viele Altbauten mittlerweile über Kunststoffrohre versorgt werden... In diesem Fall sind dann andere Massnahmen erforderlich
Heizungsrohre und Antennenmasten sind nach wie vor am Potentialausgleich des Hauses anzuschließen!
Der Potentialausgleich bzw. das Einbinden z.B. des hausinternen Rohrsystems ist schon seit über 20 Jahren Vorschrift !
Das Anschliessen des Antennenmast an den Potentialausgleich ist aber nur dann statthaft, wenn die Anztenne über 16 Quadrat vorschriftsmässig geerdet ist!!! Ohne diese Erdung ist das Anschliessen an den Potentialausgleich unzulässig wenn die Antenne im Gefahrenbereich montiert wurde !!!! >>siehe Bild
geschütze und nicht geschütze Bereiche b Antennenmontage.jpg
Potentialausgleich hat aber nix oder nur indirekt etwas mit Blitzschutz zu tun ! und muss in neueren Anlagen sowieso vorhanden sein.
Blitzschutzsysteme und/oder Antennenerdung, sofern vorhanden, werden jedoch in diesen vorhandenen Potentialausgleich eingebunden.
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Re: Blitzschutz ?

#27

Beitrag von Rossi »

@ hf doctor Ich Bitte darum deine Angaben einen Quelltext hinzuzufügen damit deinen Aussagen auch ein Laie folgen kann,Danke :wave:
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Re: Blitzschutz ?

#28

Beitrag von hf-doktor »

[quote="146";p="204685"]@ hf doctor Ich Bitte darum deine Angaben einen Quelltext hinzuzufügen damit deinen Aussagen auch ein Laie folgen kann,Danke :wave:[/quote]

Quelle ist auf jeden Fall das Regelwerk des VDE !!!
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Re: Blitzschutz ?

#29

Beitrag von Rossi »

Also ich hab hier immer noch das Tabellenbuch und den Rothammel hier liegen wobei ich schon bei meiner ersten Bemerkung in diesem Thema schrieb:Mindestquerschnitt der Blitzableitung sollte 16qmm Kupferleitung nicht unterschreiten, und sollte auch direkt von der Antenne zum Potentialausgleich der Hauselektrik geführt werden!
Also nichts mit Heizungsrohr :sdown:
Worauf wir dieses hier lesen durften :Genau dahin (direkt zum Potentialausgleich) sollte er nicht geführt werden !!!! :wall: :wall: :wall:

Bevor man hier so ein gefährliches Halbwissen verbreitet, sollte man sich besser erstmal informieren !!!!

Und nun dieses :Das Anschliessen des Antennenmast an den Potentialausgleich ist aber nur dann statthaft, wenn die Anztenne über 16 Quadrat vorschriftsmässig geerdet ist!!! Ohne diese Erdung ist das Anschliessen an den Potentialausgleich unzulässig wenn die Antenne im Gefahrenbereich montiert wurde !!!! >>siehe Bild

Ich bin verwirrt über deinen Sinneswandel :clue:
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Re: Blitzschutz ?

#30

Beitrag von hf-doktor »

[quote="146";p="204688"]Also ich hab hier immer noch das Tabellenbuch und den Rothammel hier liegen wobei ich schon bei meiner ersten Bemerkung in diesem Thema schrieb:Mindestquerschnitt der Blitzableitung sollte 16qmm Kupferleitung nicht unterschreiten, und sollte auch direkt von der Antenne zum Potentialausgleich der Hauselektrik geführt werden!
Also nichts mit Heizungsrohr :sdown:
Worauf wir dieses hier lesen durften :Genau dahin (direkt zum Potentialausgleich) sollte er nicht geführt werden !!!! :wall: :wall: :wall:

...gemeint war in diesem Zusammenhang ohne Schutzerdung
Bevor man hier so ein gefährliches Halbwissen verbreitet, sollte man sich besser erstmal informieren !!!!

Und nun dieses :Das Anschliessen des Antennenmast an den Potentialausgleich ist aber nur dann statthaft, wenn die Anztenne über 16 Quadrat vorschriftsmässig geerdet ist!!! Ohne diese Erdung ist das Anschliessen an den Potentialausgleich unzulässig wenn die Antenne im Gefahrenbereich montiert wurde !!!! >>siehe Bild

Ich bin verwirrt über deinen Sinneswandel :clue:[/quote]


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