Das hat doch niemand behauptet.Die Feststellung, dass Normen allein von sich aus keine Rechtswirkung auf Bürger entfalten, stammt nicht von mir, sondern ergibt sich daraus, dass die Festlegung von Gesetzesinhalten und darauf beruhender Rechtsverordnungen Aufgabe des Staates ist und nicht privater Normungsverbände.
Zum 327 Mal,
Im Fall eines Schadens an Personen oder Sachen ( z.B. Überspannungsschaden in der Nachbarschaft, sie mein Bespiel aus der Praxis weiter vorne) wird sich der Richter, wenn die Angelegenheit bei ihm landet, bei der Bewertung an diesen -privatwirtschaftlichen - Normen orientieren.
Jedermann muß für eventuelle Rechtsfolgen seines Tuns die Verantwortung übernehmen und hat Schäden an Leib und Leben
anderer Menschen oder fremden Eigentums zu vermeiden. unterlässt er das, wird er Zur Rechenschaft gezogen.
Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, fahrlässige Brandstiftung, Baugefährdung (Abs1. richtet sich an Alle, ABS.2 an Gewerbetreibende, die Diskussion hatten wir hier auch schon)
Man hat speziell den VDE Vorschriften des Stauts einer "ANERKANNTEN Regel der Technik" zugestanden. Mit oben genannten Folgen.
Dabei ist es völlig egal, ob ein Fachmann oder Laie am Werk war. Eine unmittelbare Wirkung entfalten die Vorschriften nicht. Erst wenn etwas passiert ist.
Es hilft also nicht, darauf hinzuweisen, Normen seinen keine Gesetze, die nicht befolgt werden müssen.
Das geht an der Problemstellung hier komplett vorbei.